Harald Leibrecht (FDP)

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Frage zum Thema Wirtschaft
03.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Leibrecht,

Die Zwangsmitgliedschaft zu den Industrie- und Handelskammern ist seit vielen Jahren (eigentlich schon seit Inkrafttreten des Gesetzes) höchst umstritten. Unzählige Umfragen der letzten zwölf Jahre beweisen, dass 80 bis 98 Prozent der Gewerbetreibenden (das sind bis zu 3,5 Mio Unternehmer) diese Zwangsmitgliedschaft ablehnen. Welche Meinung hat der Abgeordnete Harald Leibrecht zur Zwangsmitgliedschaft?
Antwort von Harald Leibrecht
1Empfehlung
11.04.2008
Harald Leibrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. April 2008. Gern möchte ich Ihnen meine Meinung zur Frage der Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern darlegen, welche sich voll und ganz mit der Argumentation der FDP-Fraktion deckt.

Die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist ein Dauerbrenner. Seitdem es die Pflichtmitgliedschaft gibt, regt sich Widerstand dagegen. Besondere Widerstandswellen sind immer dann zu beobachten, wenn sich der Eindruck verstärkt, dass die Dienste der Kammern einem selbst nicht zu Gute kommen oder schlimmer, gar nicht ersichtlich wird, welche Dienste die Kammern überhaupt erbringen. Weiterhin scheint der Kontakt zu und die Kommunikation mit den Mitgliedern von Kammerbezirk zu Kammerbezirk durchaus unterschiedlich ausgeprägt zu sein. Für die FDP steht zudem fest: Die Kammern müssen sich vielfach grundlegend reformieren. Sie dürfen nicht mehr auf Feldern tätig sein, wo ein ausreichendes Angebot von Seiten privater Dienstleister zur Verfügung steht. Ebenso muss die Doppelarbeit zwischen Kammern und Behörden deutlich vermindert werden. Zeitraubende bürokratische Querverbindungen sind in Zukunft zu vermeiden. Insofern bleibt das gesamte deutsche Kammerwesen auf einem permanenten Reformprüfstand.

Allerdings kann die Selbstverwaltung der Wirtschaft derzeit nur im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft funktionieren. Sonst müssten Aufgaben, die den Kammern durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind, letztlich von der Staatsbürokratie erfüllt werden. Der Staat müsste aus öffentlichen Mitteln ein umfangreiches Leistungsspektrum bereit halten: die Betreuung von 850.000 Auszubildenden, die Abnahme von jährlich 290.000 Zwischenprüfungen und 330.00 Abschlussprüfungen, die öffentliche Bestellung und Betreuung von etwa 7000 Sachverständigen und die Beantwortung von rund 110.000 Anfragen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen nach geeigneten Sachverständigen, die Ausstellung von jährlich etwa 1,2 Millionen Exportdokumenten sowie die ca. 350.000 Existenzgründungsberatungen, die zurzeit von den Industrie- und Handelskammern durchweg kostenlos erbracht werden. Daneben wäre fraglich, was mit den Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten bei den Kammern passieren würde. Dort werden immerhin 1.800 Fälle jährlich verhandelt und mit einer Erfolgsquote von rund 50 Prozent abgeschlossen. Auch gutachterliche Stellungnahmen zu Förderanträgen, zur Eintragungsfähigkeit im Handelsregister oder zur Bauleitplanung müssten anders organisiert werden.

Nach Einschätzung der FDP ist die staatliche Bereitstellung all dieser Leistungen keine Alternative. Vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für diese Leistungsbereitstellung steigen. Insofern hält die FDP – unabhängig von der Notwendigkeit die Kammertätigkeiten auch kritisch zu begleiten – die Pflichtmitgliedschaft für nach wie vor erforderlich und sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Leibrecht
Mitglied des Deutschen Bundestags
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Frage zum Thema Wirtschaft
11.04.2008
Von:

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Diese ist aber wenig überzeugend! Dass die Kammern nicht mehr auf Feldern tätig sein sollen, wo ausreichend Angebote privater Dienstleister vorhanden sind, hat die FDP schon vor zwölf Jahren gefordert. Inzwischen haben die Kammern diese Tätigkeiten ausgeweitet anstatt eingeschränkt. Wo bleibt die FDP mit Taten? Das gleiche gilt für die Doppelarbeit (Schauen Sie in den Beschluß der WMK aus 1998, welche maßgeblich von Dr. Walter Döring (FDP) und Dr. Mehrländer (FDP) verfasst wurde). Und nun die Frage an Sie bzw. die FDP: Was haben Sie in diesen zwölf Jahren verändert?
Was verstehen Sie eigentlich unter "Selbstverwaltung der Wirtschaft"? Die von Ihnen benannten "hoheitlichen Aufgaben" haben doch nichts mit der Pflichtmitgliedschaft zu tun, denn für all diese "Selbstverwaltungsaufgaben" werden von den Kammern Gebühren erhoben; zusätzlich zu den Zwangsbeiträgen. Die von Ihnen angeführte Betreuung von 850000 Azubis, die Zwischenprüfungen und die Abschlußprüfungen werden aus "Ausbildungsgebühren" finanziert. Schauen sie sich die Gebührenordnung der Kammern an, bevor sie so eine Aussage machen. Ferner: die Abnahme der Prüfungen erfolgt durch uns, die Unternehmer - ehrenamtlich.
Haben Sie schon mal bemerkt, dass die Bestellung als öffentlicher Sachverständiger eine ganz schön teure Sache ist? Dann schauen Sie sich die Gebührenordnung der Kammern an. Also wirklich, Herr Leibrecht - das hat nun überhaupt nichts mit Zwangsmitgliedschaft zu tun! Genauso wenig die von Ihnen angeführten 1,2 Mio Exportdokumente. Jeder Stempel kostet Gebühren und wir nicht über die Zwangsmitgliedsbeiträge gedeckt.

Also: Die Bereitstellung all dieser Dienstleistungen werden durch Gebühren gedeckt, welche zusätzlich und unabhängig von den Mitgliedsbeiträgen erhoben werden.
Die Kammern können also ganz gut von den Gebühreneinnahmen aus den "hoheitlichen Aufgaben" leben. Wozu braucht´s dann noch eine Zwangsmitgliedschaft?
Konnte ich Sie zu einem Meinungsumschwung bewegen?
Antwort von Harald Leibrecht
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25.04.2008
Harald Leibrecht
Sehr geehrter Herr ,

mir ist bewußt, dass das Thema Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern sehr umstritten und zum Teil emotional aufgeladen ist.

Aus Sicht der FDP sind Selbstbestimmungsrecht und Eigenverantwortung der Bürger die Eckpfeiler einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Das Kammerwesen widerspricht unserer Ansicht nach dem dennoch nicht. Wie bereits in meiner ersten Antwort dargelegt, halten wir die Industrie- und Handelskammern für sinnvoll und notwendig. Der Doppelcharakter der Kammern (Selbstverwaltung des eigenen Bereichs und staatliche Aufgabenwahrnehmung) war - analog zum Doppelcharakter der Kommunen - mit Bedacht gewählt, denn ihre Aufgabe soll sich nicht in der Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft erschöpfen, sondern zugleich die Berücksichtigung der übergeordneten volkswirtschaftlichen bzw. gesamtwirtschaftlichen Interessen beinhalten (z.B. Lehrlingsausbildung, gutachterliche Stellungnahmen). Ohne Pflichtmitgliedschaft aller Betriebe würde das Übergewicht von Konzerninteressen oder einzelner Personeninteressen politisch so sichtbar wie faktisch im Bereich der konkurrierenden freiwilligen Wirtschaftsvereinigungen.

Im Bereich des Kammerwesens ist aus Sicht der FDP folgende Abwägung zu treffen: Zwar schränkt die Organisation der Unternehmen in einer Selbstverwaltungskörperschaft mit Pflichtmitgliedschaft den Freiheitsgrad zunächst ein, doch eröffnet erst diese Einschränkung den Unternehmen die Möglichkeit zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen. Die unmittelbare Staatsverwaltung wird vermieden. Die Betroffenen können ihre Angelegenheiten, auch im hoheitlichen Bereich, selber regeln. Die Kammern unterliegen lediglich der Rechtsaufsicht. Durch die Pflichtmitgliedschaft werden also auch neue Freiheitsgrade eröffnet und gesichert. Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern auf privatrechtlicher Grundlage machen den Unternehmer zwar frei in seiner Entscheidung, sich einer dieser Organisationen anzuschließen. Doch der Preis für diesen Freiheitsgrad ist eine Einschränkung seiner Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahrnehmung und Umsetzung von wirtschaftsrelevanten Verwaltungsaufgaben. Denn die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben bei Nutzung des Instituts der "Beleihung" unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Staates oder könnten gänzlich auf den Staat rückübertragen werden.

Die FDP sieht in der bestehenden auf dem Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft begründeten Organisation der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern in Form von Körperschaften öffentlichen Rechts grundsätzlich eine geeignete Form der Selbstverwaltung der Wirtschaft und der Interessenvertretung der Unternehmen.

Allerdings besteht ein erhebliches Maß an Reformbedarf, um den Anforderungen einer sich immer weiter globalisierenden Wirtschaft gerecht zu werden und so das deutsche Kammerwesen "wetterfest" zu machen: Erstens sollten jene Kleinstfirmen, die keinen originär gewerblichen Charakter haben und nicht ausbilden können, auf Dauer von Beiträgen befreit werden. Das sind im Übrigen auch jene Unternehmen, die mangels ihrer Größe spezifische Dienstleistungen der Kammern (z.B. Außenwirtschaft) in der Regel nie nutzen werden. Zweitens müssen die Kammern für mehr Transparenz in ihrer Rechnungslegung, Geschäftsführung und Qualität sorgen. Dazu sind entsprechende Leistungskennzahlen einzuführen, wie sie auch im unternehmerischen Controlling üblich sind. Darüber hinaus müssen die Kammern gefordert und in die Lage versetzt werden, wieder ihre eigentliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu artikulieren, wahrzunehmen. Gleichzeitig sollen die Kammern sich auf ihre Kernaufgaben beschränken. Drittens muss die innere Verfassung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz ermöglichen.

Für weitere unserer Argumente und Einzelheiten zu unseren Vorschlägen hinsichtlich einer Reform des Kammerwesens füge ich Ihnen anbei den Beschluß des FDP-Bundesparteitages 2006 zur "Reform des Kammerwesens".

Ich hoffe, ich habe Ihnen die Ansicht der Liberalen zu diesem Thema näher bringen können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Harald Leibrecht
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Leibrecht,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort im Abgeordnetenwatch an Herrn Schrecker vom 11.4.2008 gelesen. Sollte es wirklich wahr sein das Ihre Argumentation die FDP Fraktion abdeckt. Sehr geehrter Herr Leibrecht wen suchen Sie dann noch in der Politischen Mitte ?
Einen Unternehmer werden Sie hier nicht mehr finden. In der Drucksache 14 / 9175 der
Bundesregierung ist nachzulesen das jährlich 138226 Vollstreckungen durch die IHKs angeordnet werden die Zahl ist nicht von mir sondern von der Bundesregierung.
Da die Kammern aber wie bei mir mehrere Jahre bis zur Zwangsvollsteckung , dann
Haftbefehlsandrohung und schließlich Kontenpfändung warten, lässt sich nur erahnen
welch eine gewaltige Protestwelle dahinter steht.

Meine konkrete Frage ist Ihre Antwort an Herrn Schrecker wirklich Ihre persönliche Meinung ?

Beste Grüße aus Bayern
Antwort von Harald Leibrecht
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25.04.2008
Harald Leibrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. April 2008. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf meine Antwort vom 25. April an Herrn Schrecker verweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald Leibrecht
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Senioren
14.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Leibrecht,

Ihre Antwort auf das Schreiben an Herrn Schrecker habe ich gelesen und möchte Ihnen nur eine einzige Frage in Sachen IHK-Zwangsmitgliedschaft stellen.
Waren Sie jemals mit Inhabern und Eigentümer von Klein- und Mittelbetrieben an einem Tisch gesessen und haben sich deren Nöte und Probleme angehört und wenn ja, warum vertreten Sie dann noch immer die unselige Zwangsmitgliedschaft zur IHK?
Unser Familienbetrieb zahlt nach 104 Jahren erfolgreicher Arbeit Zwangsbeiträge, obwohl wir die IHK noch nie in Anspruch genommen haben. Wir entnehmen unserer Firma nur eine ganz geringe Entlohnung, um unsere Firma stark und überlebensfähig zu halten und werden dafür mit Umlagen von der IHK bestraft. Das alles halten Sie für richtig? Wir sind für die IHK und bezahlen wenn auch ungern Zwangsbeiträge, aber an unserem Erolg wollen wir die IHK nicht beteiligen. Fragen Sie bitte doch einmal was Daimler - Schenfenacker usw. in den Jahren der Krise an die IHK bezahlt hat. Das würde mich schon interessieren. Zu unserem 100-jährigen Firmenjubiläum haben wir von der IHK nichts gehört, dafür werden insolvente Firmen zu allen Festlichkeiten die von uns bezahlt werden, eingeladen.
Auf Ihre Nachricht sind wir, die Firma Chr. Tanner GmbH sehr gespannt.

Mit freundlichem Gruß
Firma Chr. Tanner
& Katharina
Antwort von Harald Leibrecht
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25.04.2008
Harald Leibrecht
Sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. April 2008.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf meine Antwort vom 25. April an Herrn Schrecker und den dort beigefügten Bundesparteitagsbeschluß zur Reform des Kammerwesens verweisen.

Wie dort ausgeführt, spricht sich die FDP für den Erhalt des Kammerwesens, aber auch für eine Reform desselben aus. Nach Ansicht der FDP sollten bei einer Reform jene Kleinstfirmen, die keinen originär gewerblichen Charakter haben und nicht ausbilden können, auf Dauer von Beiträgen befreit werden. Das sind im Übrigen auch jene Unternehmen, die mangels ihrer Größe spezifische Dienstleistungen der Kammern (z.B. Außenwirtschaft) in der Regel nie nutzen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald Leibrecht
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Internationales
24.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Leibrecht,

Ich schreibe Ihnen mit der Bitte, sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit als gewählter Vertreter des deutschen Volkes für eine stärkere Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Bundesregierung und das Parlament in Bezug auf die derzeit anhängigen Verfahren gegen hohe Regierungsmitglieder des Sudan für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur einzusetzen. Konkret geht es um eine Auslieferung der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagten Ahmed Harun und Ali Kushaib, zu welcher die Regierung des Sudan völkerrechtlich verpflichtet ist ( www.genocide-alert.de ). Die Weigerung Khartums, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen, hat leider bisher zu keinerlei nennenswerten Reaktion seitens der Bundesregierung geführt.

Der Internationale Strafgerichtshof ist auf die aktive Unterstützung Deutschlands angewiesen, sei diese diplomatischer, politischer oder geheimdienstlicher Natur. Leider stelle ich mit großem Bedauern fest, dass eine solche Unterstützung bisher nicht durch Deutschland geleistet wird. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Moreno-Ocampo, beklagte während eines Besuchs in Berlin im Februar 2008 das mangelnde Engagement Deutschlands und der EU, die sudanesische Regierung zu einer Auslieferung der beiden Angeklagten Ahmed Harun und Ali Kushaib zu bewegen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:


1. Welche Schritte beabsichtigen Sie zu unternehmen, um den Internationalen Strafgerichtshof bei der Verfolgung der Angeklagten Harun und Kushaib zu unterstützen?

2. Welche Schritte sollte Deutschland und die Europäische Union unternehmen, falls die Regierung in Khartum an Ihrer völkerrechtswidrigen Position der Nichtauslieferung festhält?


Mit hochachtungsvollen Grüßen,


(Präsident ´Genocide Alert´)
Antwort von Harald Leibrecht
3Empfehlungen
28.05.2008
Harald Leibrecht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. April, in welcher Sie noch einmal für dieses wichtige Thema sensibilisieren. Wie Sie es auch schon selbst angedeutet haben, ist der Internationale Strafgerichtshof bei seiner Arbeit auf die aktive Unterstützung der Mitgliedsstaaten angewiesen. Andererseits sind die Möglichkeiten, einen anderen souveränen Staat zu einem rechtskonformen Verhalten zu bewegen, recht gering.

Nichtsdestotrotz ist natürlich die Bundesregierung als Mitglied des IStGH angehalten, den Schwierigkeiten zu trotzen und sich kontinuierlich dafür einzusetzen, dass der Internationale Strafgerichtshof seine Arbeit so gut wie möglich ausführen kann. Die Möglichkeiten der Legislative, erst recht der parlamentarischen Opposition, sind im hier zur Anwendung kommenden Bereich des Auswärtigen dagegen leider sehr begrenzt.

Umso stärker nimmt die FDP als Oppositionspartei das ihr zur Verfügung stehende Kontrollrecht innerhalb der Gewaltenteilung in Anspruch. In diesem Sinne habe ich Ihr Anliegen an die Bundesregierung mittels des parlamentarischen Instrumentariums der Schriftlichen Frage weitergeleitet. Sobald ich eine Antwort erhalten haben, werde ich Sie gern über deren Inhalt in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Harald Leibrecht
Mitglied des Deutschen Bundestages
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