Harald Koch (DIE LINKE)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Harald Koch
Geburtstag
-
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
-
Wahlkreis
Mansfeld , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
35,2%
Landeslistenplatz
6, Sachsen-Anhalt
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(...) Vor allem weil strengstens darauf geachtet wurde, dass nur nicht kompostierbare Grünabfälle verbrannt wurden und dies über jeweils acht Wochen im Frühjahr und Herbst erfolgen durfte, konnte eine unnötige Belastung der Umwelt und Menschen vermieden werden. Ein völliges Verbot ist auch aus meiner Sicht wünschenswert, aber so lange dadurch eine immense finanzielle Mehrbelastung der Bevölkerung durch alternative Entsorgungswege verbunden ist, auf absehbare Zeit nicht realisierbar. (...)
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Frage zum Thema Finanzpolitik
02.09.2009
Von:

1. Soll es mit der Umverteilung der Steuerlasten von den Besserverdienenden (den "Leistungsträgern") zu den Geringverdienern, Rentnern und Hartz-IV-Empfängern weiter gehen wie bisher seit 1989? Der Spitzensteuersatz wurde von 56 auf 42 % gesenkt, die Mehrwertsteuer von 14 auf 19 % erhöht!
2. Ist es mit einer Demokratie vereinbar, dass Ausweitungen des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan im Bundestag stets mit großer Mehrheit beschlossen werden, während 65 % der Deutschen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan ablehnen?
3. Waren die afghanischen Partisanen, die von 1979 bis 1989 gegen die Sowjetarmee kämpften, Freiheitskämpfer oder Terroristen?
4. Sind die seit 2001 gegen die amerikanischen und die NATO-Truppen in Afghanistan kämpfenden Taliban-Partisanen Freiheitskämpfer oder Terroristen?

02.09.2009 - W.

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Frage zum Thema Gesundheit
10.09.2009
Von:

Qualm und Gestank durch Verbrennen von Abfällen aller Art, das ist das Markenzeichen unseres Mansfelder Landes in jedem Herbst und in jedem Frühjahr. Werden Sie intensiv dafür eintreten, dass diese skandalöse, unzeitgemäße, umwelt- und gesundheitsschädigende Art der privaten Abfallentsorgung untersagt wird ?
Antwort von Harald Koch
bisher keineEmpfehlungen
26.09.2009
Sehr geehrte Herr ,

von 1992 bis 2007 war ich im Altkreis Sangerhausen als Dezernent auch zuständig für die Umweltverwaltung. Gemeinsam mit allen Beteiligten hatten wir als Landkreis eine Regelung zur Verbrennung von nicht kompostierbaren Grünabfällen gefunden, die von der breiten Bevölkerung des Landkreises die ganzen Jahre getragen wurde.

Vor allem weil strengstens darauf geachtet wurde, dass nur nicht kompostierbare Grünabfälle verbrannt wurden und dies über jeweils acht Wochen im Frühjahr und Herbst erfolgen durfte, konnte eine unnötige Belastung der Umwelt und Menschen vermieden werden.

Ein völliges Verbot ist auch aus meiner Sicht wünschenswert, aber so lange dadurch eine immense finanzielle Mehrbelastung der Bevölkerung durch alternative Entsorgungswege verbunden ist, auf absehbare Zeit nicht realisierbar.

Im Übrigen liegt die Regelung der Verbrennung von Grünabfällen in Sachsen-Anhalt in Zuständigkeit der Landräte.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Koch
Direktkandidat der DIE LINKE.
für den Wahlkreis 75
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