Hans-Joachim Otto (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Hans-Joachim Otto
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
30.10.1952
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt und Notar
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Frankfurt am Main I
Ergebnis
9,9%
Landeslistenplatz
4, Hessen
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(...) Wir befinden uns also nicht mehr in der Phase der Rückschau, sondern bestellen mit unserem Handeln das Feld, damit eine solche Krise nicht erneut entstehen kann. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
28.03.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Otto.

Nachdem Sie ja auch Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schalast & Partner sind bitte ich Sie um Stellungnahme der momentan in Massen auftretendende Abmahnwelle und der darin geforderten Beträge (480 pro Titel) bezüglich der P2P Netzwerke. Dies wurde in mehren Medien bereits diskutiert (CT/WDR etc.)

Vielen Dank
Antwort von Hans-Joachim Otto
2Empfehlungen
16.04.2010
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

für Ihr Schreiben vom 28. März, in dem Sie mich um meine Position zum Thema Massenabmahnung bitten, danke ich Ihnen.

Abmahnungen sind grundsätzlich ein notwendiges und sinnvolles Instrument zur Wahrung der Rechtsposition geschädigter Rechteinhaber und zur schnellen Herstellung des Rechtsfriedens. Dass es dabei in der Tat auch immer wieder zu Wellen massenhafter Abmahnungen kommt, ist unerfreulich. Für solche Fälle müssen Lösungen gefunden werden, die sowohl den Rechteinhabern den Schutz ihres Eigentums ermöglichen und zugleich eine unangemessene Inflationierung im Einsatz von Abmahnungen verhindern.

Geistiges Eigentum ist ein schützenswertes Gut und Grundlage für unseren wirtschaftlichen Wohlstand. Das wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet erforderlich sind und gegebenenfalls weiter entwickelt werden müssen, entspricht auch dem Willen der christlich-liberalen Koalition. Auch ich persönlich setze mich dafür ein.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
07.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Otto,

als Nutzer eines digitalen Kabelanschlusses empfinde ich die Reglementierungen der Kabelbetreiber (Kabel Deutschland, Kabel BW usw.) seit Jahren als Zumutung. Man schreibt uns spezielle Geräte vor, verschlüsselt TV, das über die analoges Kabelfernsehen und über Satellit unverschlüsselt empfangen werden kann und verhindert durch den Einsatz spezieller und wechselnder Verschlüsselungstechnologien gezielt die Aufzeichnung und Archivierung von im Fernsehen gezeigten Sendungen. Kurz gesagt: es existiert de facto ein Monopol und kein freier Markt, weder bei den Anbietern noch bei den Endgeräten.
In Mietwohnungen wie meiner ist zudem der Wechsel hin zu anderen Quellen nicht möglich - Satellitenschüsseln dürfen nicht montiert werden, der Empfang von terrestrischem Digitalen Fernsehen ist kein Ersatz, da dort die Bildqualität des Signals deutlich schlechter ist als über Kabel. HD-Fernsehen wird terrestrisch nicht übertragen. Auch hier ist ein freier Markt de facto nicht vorgesehen.
Nun lese ich heute, dass Kabel Deutschland seine Kunden durch gezielte Maßnahmen de facto auf die verbraucherunfreundlichen CI+-Technologie festlegen will, bei der die TV-Anbieter die Möglichkeit haben, Aufzeichnungen und das Vorspulen in Fernsehsendungen komplett zu unterbinden - etwas, das wir seit Einführung des Videorecorders in den 1970er Jahren überwunden glaubten. Hinzu kommt, dass die von Kabel Deutschland präferierten Set-Top-Boxen nicht einmal den Empfang von Pay-TV erlauben (Sky Deutschland). Dafür braucht man eine zweite Set-Top-Box.

Meine Frage an Sie: Ist es nicht an der Zeit, im Sinne der Verbraucher einzugreifen und den Kabelgesellschaften vorzuschreiben, einen offenen Markt zu etablieren, wie er beim Satellitenempfang seit Jahren besteht? Dazu gehört meines Erachtens zuallererst die Abschaltung der Grundverschlüsselung bei ansonsten frei empfangbaren Sendern.
Können sie sich hierfür einsetzen?

Beste Grüße
Antwort von Hans-Joachim Otto
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08.06.2010
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Förderung von Wettbewerb und offenen Märkten ist in der Tat ein Anliegen der Bundesregierung und der Wirtschaftspolitik im allgemeinen, aber auch von mir persönlich.

Grundsätzlich existiert mit dem Bundeskartellamt eine unabhängige und erfahrene Behörde, die in diesem Sinne tätig war und ist. Sie schreitet gegen Marktmissbrauch und andere Wettbewerbsbeschränkungen ein - immer wieder auch im Bereich der Rundfunkübertragung.

Zustimmend kann ich Ihr Anliegen dahingehend aufgreifen, dass der Empfang öffentlich-rechtlicher Rundfunkprogramme für jeden Bürger gewährleistet sein muss, da dieser durch die Rundfunkgebühren "zwangs-"finanziert wird. Daher besteht auch ein Anspruch auf freien und problemlosen Empfang.

Bei privaten Angeboten bin ich allerdings etwas anderer Meinung. Die Tatsache, dass das sogenannte "Free-TV" bis dato größtenteils unverschlüsselt und kostenfrei übertragen wurde, heißt noch nicht, dass es auch für alle Zeiten so bleiben muss. Im Grundsatz handelt es sich um private Angebote, die Kunden wahrnehmen - also konsumieren oder kaufen - können. Sie haben aber auch die freie Entscheidung, dies nicht zu tun. Das gilt umsomehr, da in der Vergangenheit neben den von Ihnen genannten weitere Übertragungswege entstanden sind - etwa das Internet. Die Wahlalternativen nehmen also zu, auch wenn Ihnen die Nutzung einer Satellitenschüssel nicht möglich sein sollte.

Der Anbieter eines Produktes - hier die Rundfunkveranstalter sowie die Anbieter der Übertragungstechnik - sollen in meinen Augen selbst entscheiden, wie sie ihr Produkt vermarkten. Diese müssen selbst wissen, ob Sie z.B. die im Rahmen einer Grundverschlüsselung zu erwartenden Reichweiteverluste in Kauf nehmen wollen, um andere Geschäftsmodelle aufzubauen.

Selbstverständlich darf es bei all diesen Maßnahmen zu keinem missbräuchlichem Verhalten kommen - etwa Absprachen zwischen Anbietern zu Lasten des Wettbewerbs. Schnittstellen wie Decoder müssen grundsätzlich offen und für Marktteilnehmer und Konsumenten erreichbar sein (allerdings nicht zwingend "gratis"!). Das Bundeskartellamt ist in diesem Sinne bereits mehrfach tätig geworden.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Rundfunk in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Für die medienspezifische Aufsicht sind die Landesmedienanstalten zuständig. Falls Sie mit dem Verhalten verschiedener Anbieter von Medienprodukten nicht einverstanden sind, könnten Sie sich also auch an diese richten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.05.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Hans-Joachim Otto,

ich wende mich an Sie da die FDP sich ersten: in wirtschaftspolitischen Angelegenheiten sich als führend bezeichnet,
und zweitens: Sie auch Partener einer Anwaltskanzlei sind.

Mein Problem: Ich war bei einer Firma in Frankfurt beschäftigt welche als AG geführt wird.

Diese Firma zahlte unregelmässig Gehälter. Es kam zur Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt sprach mir in einem Versäumnisurteil meine austehenden Gehälter zu.
Soweit noch alles wie 1000 fach in Deutschland vorkommend.

Diese Firma ist nicht mehr am im Registergericht eingetragenen Ort zu finden. Schon das Arbeitsgerichtsverfahren war schwierig durchzubekommen da es keine zustellfähige Adresse gab.Der Wohnort des Geschäftsführers ist unbekannt. Er wird wohl untergetaucht sein.

Somit kann ich meine mir zustehenden Gelder nicht per Vollstreckung beitreiben.
Diese Firma müsste nach normalen Denkensweisen Insolvenz anmelden. Dies macht Sie aber seit mehr als 1 Jahr nicht, weshalb ich selbst bei der Beantragung von Insolvenzgeld Probleme habe.
Nun wird Sie vorrausichtlich auch noch aus dem Registergericht gestrichen und ich kann meine Forderungen in den Schornstein schreiben. Ausser Spesen (Anwaltskosten) nichts gewesen.

Meine Fragen:
Wieso können Aufsichtsräte dieser Firma, welche immerhin erreichbar sind, nicht gezwungen werden diese Firma zur Insolvenz anzumelden.
Diese kennen die Situation, aber komischerweise keinen Firmensitz oder Anschrift des Geschäftsührers mehr.
Wieso können diese ihre Hände in Unschuld waschen ?
( Gleichzeitig sind sie noch Anteilinhaber)
Wieso kann ich diese nicht verklagen ? Falls doch, Bitte um Tip weshalb. Betrug ?

Mein beauftragter Anwalt hat den Fall schon zu den Akten gelegt.

Alle mir möglichen Stellen wie Polizei, Bafin, Arbeitsagentur, Registergericht, Insolvenzgericht können mir keinen Tip geben wie ich zu Geld kommen kann.
Ich stehe nun kurz vor Hartz 4.

Was gedenkt die FDP gegen diese Gesetzeslücken zu tun ?
Antwort von Hans-Joachim Otto
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08.06.2010
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Erlauben Sie mir eingangs die Bemerkung, dass meine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt und Notar seit der Übernahme eines Regierungsamtes im Oktober 2009 ruht.

Die von Ihnen geschilderte Situation bedaure ich. Ich kann und darf Ihnen allerdings keine anwaltlichen Auskünfte geben. Dies ist alleinige Aufgabe des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes. Falls Sie mit Ihrem bisherigem Rechtsbeistand nicht zufrieden waren, steht Ihnen frei, nach Alternativen zu suchen. Dafür stehen Ihnen z.B. im Internet einschlägige Portale zur Verfügung.

Eine Gesetzeslücke kann ich aus den von Ihnen geschilderten Problemen nicht ableiten. Deutschland ist ein Rechtsstaat, Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, gegen jede private oder juristische Person rechtlich vorzugehen. Ich gehe davon aus, dass Ermittlungsbehörden und Rechtspflege alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um in ihren Rechten verletzten Bürgern zu helfen. Dazu müssen allerdings die dafür vorgesehenen Wege beschritten werden.

Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Bundesagentur für Arbeit oder ggf. private Vermittler Ihnen rasch helfen können, wieder eine Beschäftigung aufzunehmen und dass sich Ihre Situation zum Positiven wendet.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Finanzen
07.06.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Otto,

mit einigem Entsetzen habe ich nun das Sparpaket der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Unabhängig davon, das Firmen, Konzerne, Banken erst evtl. und sehr schwammig in der Zukunft zur Haushaltskonsolidierung ihren - wenn auch geringen - Beitrag leisten soll, stellt sich mir doch eine Frage:

Meinen Sie persönlich nicht auch, dass die geplante Abgabe der Energiegroßkonzerne auf Brennelemente (gekoppelt zudem auch noch an einer Laufzeitverlängerung, obwohl diese Konzerne heute schon Mrd. Netto Gewinne als quasi Monopolisten erziehlen) diese Mehrkosten auf die Stompreise umlegen wird, und auch das wir "Normalbürger" bezahlen werden?
Antwort von Hans-Joachim Otto
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21.06.2010
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Lassen Sie mich vorweg Folgendes ausführen: jenseits aller Detailfragen über Steuersätze, Beiträge von "Firmen, Konzernen und Banken", Streitigkeiten über die Senkung oder Erhöhung verschiedener Steuerarten etc. hat der deutsche Staat - wie viele andere Nationen auch - ein vordringliches Problem: er gibt zu viel Geld aus.

Dieses Problem lässt sich einzig und allein auf eine Art angehen: er muss weniger ausgeben. Wir können das Problem vielleicht noch etwas weiter in die Zukunft schieben, in dem wir weiterhin versuchen, mehr Geld aus den Bürgern und "der Wirtschaft" heraus- und in den Staat hineinzupumpen, aber früher oder später wird die Staatsverschuldung ein Maß angenommen haben, dass uns jeglichen Gestaltungsspielraum raubt und den Staat - und damit auch die sozialen Sicherungssysteme - kollabieren lässt. Griechenland z.B. hat gezeigt, dass dies leider kein so fernliegendes Szenario ist.

Ich für meinen Teil bin nicht bereit, unser massives Ausgabenproblem immer weiter in die Zukunft zu schieben und somit den nachfolgenden Generationen eine Bürde aufzulasten, die diese langfristig nicht tragen können. Daher sage ich es noch einmal, auch auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: der Staat gibt zu viel Geld aus. Wir müssen das ändern. Wir können nur dort Ausgaben zurückfahren, wo auch Geld ausgegeben wird.

Dieses Ausgabenproblem ist die christlich-liberale Regierungskoalition angegangen wie keine Bundesregierung bisher. Sie ist dabei fair und ausgewogen vorgegangen. Nur ein Beispiel: der Anteil von Sozialausgaben am Bundeshaushalt liegt bei 55%. Der Anteil von Maßnahmen des Sparpaketes im Bereich des ALG II und des Elterngeldes am Gesamtpaket beträgt allerdings nur 33%.

Kommen wir nun zur Einnahmeseite: Bürger und Unternehmen - die viel gescholtene "Wirtschaft" - haben im Jahr 2009 dem deutschen Staat auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene Einnahmen von über einer halben Billion Euro beschert. Ich würde sagen, dass man dies als durchaus zählbaren Beitrag bezeichnen kann. Ich finde es sogar vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Steuereinnahmen des Staates Jahr für Jahr steigen, nicht fair zu behaupten, die Steuerzahler würden ihren Beitrag nicht leisten. Das gilt übrigens auch für die sogenannten "Besserverdienenden": die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung tragen über 50 % des Einkommenssteueraufkommens insgesamt.

Natürlich können wir uns nun über die Ausgestaltung einzelner Steuern unterhalten. Das machen die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auch. Ich für meinen Teil - und damit spreche ich wohl für die gesamte FDP - halte es nach wie vor dringend erforderlich, das Steuersystem einfacher, transparenter und auch insgesamt gerechter zu gestalten.

Das hält uns aber nicht von unserer dringendsten Aufgabe ab: endlich die Ausgaben des Staates auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen. Denn die Ausgaben des Staates steigen seit Jahren sogar noch stärker als die (ebenfalls steigenden) Einnahmen! Langfristig können und dürfen wir aber nicht mehr ausgeben als wir einnehmen.

Erlauben Sie mir abschließend folgenden Hinweis: Sie selbst beklagen sich darüber, dass aus Ihrer Sicht z.B. "Firmen und Konzerne" keinen ausreichenden Beitrag zur Konsolidierung leisten. Einen Satz später befürchten Sie allerdings, dass die Einbeziehung von Konzernen in das Maßnahmenpaket einen Effekt auf die Verbraucherpreise entwickeln könnte. Dass Steuern nun einmal auch das Preisniveau beeinflussen können - und zwar grundsätzlich - liegt aber in der Natur der Sache. Es gibt keine einzige Steuer, die nicht auch mittelbar oder unmittelbar den "Normalbürger" - wie Sie ihn nennen - betreffen. Das ist ja gerade das Problem und der Grund, warum sich die FDP für ein faires und einfaches Steuersystem einsetzt. Höhere Steuern bedeuten weder automatisch höhere Einnahmen für den Staat noch eine solidere Haushaltsführung und wirken sich immer auch auf "den Normalbürger" aus (Ich halte übrigens in diesem speziellen Fall ein Ansteigen der Verbraucherpreise sogar für unwahrscheinlich).

Sie sehen, Regierungsarbeit - vor allem im Bereich der Steuern - ist nicht einfach. Vieles von dem, was landläufig in die Debatte eingebracht wird, hilft dem Staat weder auf der Einnahmen- noch auf der Ausgabenseite. Ich kann Ihnen versichern, dass sich die FDP mit Blick auf einen (auch finanziell) gesunden Staat, einen fairen Ausgleich zwischen "Starken und Schwachen", ein effektives und effizientes Steuersystem und ein funktionierendes Sozialsystem in die Regierungsarbeit einbringt. Das Maßnahmenpaket zur Haushaltskonsolidierung ist davon ein notwendiger und sinnvoller Bestandteil.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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Frage zum Thema Finanzen
21.06.2010
Von:

Werter Herr Hans-Joachim Otto!

Wie sie zu recht sagen das 10% der Reichen 50% des Haushaltes finanzieren, aber leider nicht dazu sagen, eben diese 10% besitzen über 70 % des Vermögens.

Deshalb ist die doch die Forderung der Wähler gerechtfertigt das diese Leute auch 70% des Haushaltes finanzieren.
Die sozialen Ausgaben des Staates sind hoch, aber das liegt doch nicht an den geringverdienern, sondern aben daran, das es keine Arbeitsplätze gibt, bzw. die Löhne so niedrig sind, das man davon nicht leben kann (Aufstocker).
Meine Fragen an Sie:
Warum bezahlen die Reichen nur 50% des Haushaltes?
Warum gibt es keinen Mindestlohn von denen man leben kann? Man könnte dadurch MRD. Euro sparen!!!!!!
Man werden die Verursacher der Krisen zur Kasse gebeten?
Was leisten die Abgeordneten zur Sanierung des Haushaltes? Auch die Abgeorndeten werden von Steuergelder bezahlt!!!!!
Das ganze System ist ungerecht und ich befürchte, das wenn dieses System nicht geändert wird, das es zu Unruhen kommt. Die Kleinen werden sich dieses nicht gefallen lassen!

Viele Grüße
Antwort von Hans-Joachim Otto
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23.06.2010
Hans-Joachim Otto
Sehr geehrter Herr ,

ich komme zurück auf Ihre Frage vom 21. Juni. Zunächst möchte ich ein Missverständnis aufklären: Die oberen 10 Prozent der Einkommensteuerzahler tragen 54 Prozent zum Gesamtaufkommen aus der Einkommensteuer bei. Daraus ergibt sich nicht, dass "die Reichen" 50 Prozent des Haushalts finanzieren. Die Einnahmen des Staates speisen sich aus verschiedenen Quellen: Neben der Einkommensteuer sind beispielsweise auch die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer oder die Mineralölsteuer wichtig.

Ihre These, dass sich mit (staatlichen) Mindestlöhnen Milliarden Euro einsparen ließen, teile ich nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Die Lohnfindung sollte meines Erachtens den Tarifparteien bzw. den Vertragspartnern überlassen werden. Der Staat muss sich hier weitestgehend heraushalten.

Der Lohn einer Arbeit soll sich an ihrer Produktivität orientieren, denn ein Arbeitsplatz sollte den Arbeitgeber tunlichst mehr kosten, als mit der Arbeit auch erwirtschaftet wird. Ein Mindestlohn, der niedriger als oder genau an der Grenze der Produktivität liegt, hat keinen Einfluss, da der tatsächlich gezahlte Lohn selbst ohnehin schon höher liegt. Ein Mindestlohn, der höher liegt als der Wert, der mit dieser Arbeit erwirtschaftet wird, führt über kurz oder lang zwangsläufig dazu, dass der Arbeitsplatz gestrichen wird.

Gesetzliche Mindestlöhne verschärfen in der Regel den Abbau von Arbeitsplätzen in lohnintensiven Sektoren so wie im Niedriglohnbereich. Sie führen tendenziell zu höheren Preisen und schwächen darüber die Kaufkraft. Arbeitsplätze werden dann ins Ausland verlagert oder wandern in die Schwarzarbeit. Opfer von gesetzlichen Mindestlöhnen sind in erster Linie Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte, die kaum mehr eine Aussicht auf Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt haben.

Im Kern liegen die gegenwärtigen Haushaltsprobleme darin begründet, dass der Staat über Jahre und Jahrzehnte viel mehr ausgegeben hat als er eingenommen hat, und dass die Ausgaben dazu noch schneller angestiegen sind als die Einnahmen. Dieses Problem wird man nicht dadurch lösen, dass man nach immer neuen Einnahmearten sucht - diese Politik ist nachhaltig gescheitert. Ich erinnere nur an die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte durch die Große Koalition. Die Bürger wurden deutlich belastet, ohne dass die staatlichen Haushaltsprobleme gelöst wurden.

Die Politik der christlich-liberalen Koalition will diesen Teufelskreis durchbrechen und das Wachstum der Staatsausgaben begrenzen. Das ist der erste Teil der Strategie; der zweite Teil besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu verbessern, damit neue Arbeitsplätze entstehen. Deshalb geben wir in den nächsten Jahren mehr Geld für Bildung und Forschung aus und befördern die Innovations- und Investitionstätigkeit der Unternehmen. Denn es sollte doch klar sein: Der Staat kann dauerhaft Arbeitsplätze nicht subventionieren. Sichere Arbeitsplätze entstehen nur in leistungsfähigen und profitablen Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Otto
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