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Sehr geehrter Herr Otto,
in der Pressemitteilung des BMWi begrüssen Sie die Studie der FH Köln zur Bekämpfung von Internetpriaterie. Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Weshalb sind Sie dafür, dass behördliche Aufgaben zukünftig von Privatunternehmen (hier Provider) übernommen werden sollen?
2. Die Studie lässt keinelei Möglichkeit erkennen, wie sich zu Unrecht beschuldigte Personen wehren können. Da aufgrund der Datenmenge automatisierte Prüfverfahren zum Einsatz kommen müssen, ist von einer hohen Fehlerquote auszugehen. Ich musste meine eigenen Werke bei YouTube verteidigen, weil mich fremde Rechteinhaber widerrechtlich der Nutzung ihrer Werke beschuldigt haben. Vom Aufwand und Ärger abgesehen: Wie können Sie vertreten, dass durch derartige Verfahren unschuldige Personen absichtlich oder unabsichtlich zum Täter gemacht werden und die Unschuldsvermuting nicht mehr gilt? Sind die Interessen von Wirtschaftsunternehmen höher anzusiedeln?
3. Es gibt zahlreiche Studien, die den Thesen der FH Köln widersprechen. Die Studie der US-Wissenschaftler Danaher (Wellesley College) und Waldfogel (Universität Minnesota) sagt aus, dass Filesharing keinen Einfluss auf die Einspielergebnisse eines Films hat und geringe Einbussen (ca. 7%) nur zu verzeichnen sind, wo künstliche Wartezeiten produziert werden. Legale Musikdownloads nehmen seit Jahren zu, aber trotz niedrigster Kosten im Vergleich zur physischen Distribution, veröffentlichen viele Labels ihren Katalog nur eingeschränkt digital. Denken Sie nicht, dass die Rechteinhaber - wie andere Unternehmen auch - die Pflicht haben, ihre Geschäftsmodelle dem Markt anzupassen, anstatt den Markt durch Lobbying künstlich einem unbrauchbaren Businessmodell unterzuordnen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
