Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.06.1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
Ergebnis
46,8%
Landeslistenplatz
5, Berlin
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(...) ESM und Fiskalpakt schränken die Souveränität der Vertragsstaaten und die konstitutiven Entscheidungsrechte ihrer Parlamente über den Haushalt, also über Steuern und Abgaben, substantiell und auf Dauer unwiderruflich ein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
14.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich sehe, dass Sie -anders als Ihre Fraktion- gegen den Patriot-Einsatz in der Türkei gestimmt haben. Das freut mich sehr. Was soll ich fragen: Haben Sie nicht manchmal das Gefühl, etwas fehl in dieser Fraktion zu sein. Jaja, die Frage haben Sie sich schon tausendmal gestellt, ich weiß. Aber was kann denn das noch sein? Das man so "Flügel" integriert? Ist Taktik denn so noch funktional? Und wenn ja, für was?

Ich versteh nicht mehr, warum Sie diesem Haufen noch Legitimation geben.

Gruß

Antwort von Hans-Christian Ströbele
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15.12.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Ja, ich bin schon tausendmal gefragt worden. Nein, ich hatte und habe nicht das Gefühl, fehl in der Fraktion zu sein.
Sie übersehen, daß ich mit meinen Positionen, die von denen der Mehrheit der Fraktion zuweilen abweichen, nicht allein bin und auch nicht war. Auch jetzt haben nicht alle für die Stationierung der Patriot-Raketen der Bundeswehr in der Türkei gestimmt. Vor allem aber lassen Sie unberücksichtigt, daß gerade meine Positionen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr wie etwa zum Afghanistan-Krieg von großen Teilen der grünen Partei nicht nur in meinen Bezirksverband Kreuzberg/Friedrichshain geteilt werden. Auch die Mehrheit der Bevölkerung in meinem Wahlkreis Berlin-Kreuzberg-Friedrichshain-Prenzlauer Berg Ost, die mich bereits dreimal mit steigender Prozentzahl direkt in den Deutschen Bundestag gewählt hat, hat dafür offensichtlich mindestens Verständnis oder stimmt mir zu.
Hinzu kommt, ich die Erfahrung gemacht habe, daß die Mehrheiten in den Grünen durchaus nicht zementiert und unverrückbar festgelegt ist, sondern veränderbar ist und auch schon mal auf meine Positionen zubewegt wie etwa der zum Afghanistankrieg. Die Grünen sind nicht nur eine diskussionsfreudige und -fähige Partei, sondern auch eine, die bereit ist, Positionen zu ändern. Zuweilen geschieht dies auf Initiative der Basis wie im Fall Afghanistan, als die Kreisverbände einen Sonderparteitag zu diesem Thema erzwungen hatten und sogar ihr Antrag mit einer Positionskorrektur gegen das gesamte Parteiestablishment erfolgreich war. Danach hat die große Mehrheit der Fraktion den Afghanistan-Mandaten nicht mehr zugestimmt.
Also bemühe ich mich weiter und engagiere mich weiter für das, was ich in zentral wichtigen Fragen der Politik für richtig halte. Ich bedauere, daß frühere Mitkämpfer für solche Positionen aus der Partei ausgetreten sind.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
15.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

im Artikel "Kritik am Gesetzesentwurf zu Beschneidungen" auf der Startseite Ihrer Homepage fand ich diesen Satz:

"Stets muss stattdessen das elterliche Sorgerecht sorgfältig abgewogen werden gegen das gewichtige Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit."

Sie heben sich mit dieser differenzierten Sichtweise wohltuend von vielen ab, die plötzlich das Kindeswohl über alles stellen, man aber den Verdacht bekommt, dass sie eigentlich nur eine willkommene Chance nutzen, den Religionen eins auszuwischen.

Was mich persönlich erschüttert ist die Tatsache, dass ich den Hinweis auf das "gewichtige Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit" im Zusammenhang mit Abtreibungen eigentlich noch nie wahrgenommen habe.

Wie sehen Sie das?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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23.12.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Das sehe ich nicht so wie Sie.
Die Frage- und Problemstellung bei der Abtreibung ist eine andere. Da geht es nicht um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes versus das Recht der Eltern auf elterliche Sorge, sondern um das Grundrecht des ungeboren Kindes auf Leben und Würde versus die Recht der Mutter auf Selbstbestimmung und gegebenenfalls auch ihre Rechte auf Leben und körperlicher Unversehrtheit.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Sicherheit
30.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

was halten Sie von dem Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenabfrage der im Jahr 2013 zur Abstimmung kommen soll?

In mehreren Punkten halten ich den Gesetzentwurf für verfassungswidrig:
1. Es fehlt bereits die verfassungsrechtlich gebotene abschließende Bestimmung, welche Vorschriften einen Zugriff auf Kommunikationsdaten erlauben sollen (einfachgesetzliches Zitiergebot).
2. Es fehlt die verfassungsrechtlich geforderte Beschränkung des Datenzugriffs auf Einzelfälle.
3. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen Zugriffe auf Kommunikationsdaten durch Polizeibehörden nicht beschränkt werden auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern selbst zur Ermittlung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten zugelassen werden.
4. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.
5. Es ist unklar und nicht kontrollierbar, unter welchen Voraussetzungen Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an Staatsbehörden herausgeben dürfen.
6. Es fehlt die verfassungsrechtlich gebotene Benachrichtigung von Internetnutzern, deren Identität ermittelt worden ist. Der Bund will Anbietern sogar verbieten, ihre Kunden freiwillig zu benachrichtigen, selbst wo die Länder Stillschweigen nicht anordnen (z.B. bei Suizidgefahr oder Vermissten).

Meine Position ist: Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.

Mit freundlichen Grüßen

P.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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09.01.2013
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr ,

Ihr offenbar fundiertes Interesse an diesem wichtigen Gesetzesvorhaben begrüße ich.

Ihre Position und die aufgeführten Kritikpunkte teile ich weitgehend.
Sie wurden ja auch bei der Beratung im Bundesrat durch einzelne Länder (etwa im Antrag der rotgrünen Landesregierung Schleswig-Holsteins) und durch Verbände wie die Neue Richtervereinigung vorgetragen wurden:
www.computerundrecht.de
www.bundesrat.de

Ich setze mich dafür ein, dass diesen Bedenken in der anstehenden Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag noch durch Änderungen des Entwurfs entsprochen wird.


Mit freundlichen Grüßen
Ströbele
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
06.01.2013
Von:

Guten Tag Herr Ströbele,
ich habe eine einfache Frage, die Antwort darauf ist vermutlich schwierig: warum kann man nicht die Spekulation mit Nahrungsmittel verbieten?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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08.01.2013
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Die Spekulation mit Nahrungsmitteln ist ein Übel. Da gebe ich Ihnen Recht. Warum sollte man Sie nicht verbieten können. Daß wir oder auch eine Mehrheit in Deutschland es wollen, dürfte aber wohl nicht genügen. Möglichst viele Staaten, Regierungen und internationale Organisationen müssen es tun. Daran dürfte es wohl leider scheitern.

Hinzu kommt, daß die Kontrolle eines solchen Verbots der Spekulation schwer zu kontrollieren sein wird, denn diese wird ja nicht über die Staaten und internationalen Organisationen sondern über undurchsichtige Finanzmärkte und Geldinstitute abgewickelt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Patriot-Einsatz in der Türkei
07.01.2013
Von:

Herr Ströbele, ich habe da mal ein paar Fragen!

1. Warum verhalten sich die Bundestagsabgeordneten in der Frage Krieg und Frieden völlig irreal, wenn es um den Angriffskrieg gegen das syrische Volk geht?
2. Ist die Einschleusung islamistischer Terroristen (al Kaida) nach Syrien durch die Billigung der ehemaligen Alliierten nach unserem Grundgesetz als Kriegsverbrechen zu bewerten?
3. Warum bekämpfen die Amis in Afghanistan die Taliban als Terroristen, während pakistanische Taliban in Syrien eingeschleust werden, um gegen Assad zu kämpfen?
4. Wie können deutsche Medien so verlogen sein, wenn das, was sich tatsächlich in Syrien abspielt,verdreht wird, seit wann ist Krieg Frieden?
5. Wollen Sie, Herr Ströbel, es mit verantworten, wenn das deutsche Volk den Lügen deutscher Politiker nicht mehr glaubt und mit dem Gadanken spielt, diese heuchlerische Regierung davonzujagen?
6. Wie wird man Wutbürger? Durch verfehlte deutsche Politik?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
08.01.2013
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Ihre Fragen sind nicht leicht zu verstehen und enthalten Unterstellungen, die Sie nicht belegen.

Allerdings teile ich Ihre Besorgnis, daß mit der Unterstützung von Rebellen in Syrien wie vor Jahren in Afghanistan auch islamistische Gruppen wie El Kaida oder Taliban stark gemacht werden. Denn richtig ist wohl, daß in Syrien einige tausend Kämpfer, die El Kaida und anderen islamistischen Gruppen zugerechnet werden und überwiegend aus dem Irak und Mali vielleicht auch aus Pakistan kommen, gegen die Armee von Assad und das Regime im Einsatz sind. Vor allem die schweren Anschläge in Damaskus und anderen Städten mit vielen Opfern werden ihnen zugerechnet. Aber soweit ich weiß, wird dies weder von der Bundesregierung noch etwa den USA gebilligt oder gar gefördert, sondern ganz im Gegenteil bemüht man sich angeblich sicherzustellen, daß Unterstützung von Rebellen diesen Gruppen nicht zufließt. Wie Sie richtig schreiben, bekämpfen die USA Taliban und angebliche Taliban in Pakistan skrupellos mit Drohnen und Raketen. Es wäre in der Tat völlig absurd, wenn die USA sich an der Einschleusung nach Syrien beteiligen. Belege dafür kenne ich jedenfalls nicht.

Einer der Gründe, warum ein militärisches Eingreifen des Westens in den syrischen Bürgerkrieg auch von den USA abgelehnt wird, soll ja sein, dann könne nicht ausgeschlossen werden, daß damit auch islamistischen Gruppen unterstützt würden. Und Vorbereitungen für die Sicherung der Giftgasvorräte der syrischen Armee für den Fall des Zusammenbruchs des Regimes sollen angeblich verhindern, daß solche Massenvernichtungswaffen in die Hände von islamistischen Gruppen gelangen.

mit freundlichem Gruß
Ströbele
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