Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
07.06.1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain - Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost
Ergebnis
46,8%
Landeslistenplatz
5, Berlin
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(...) Trotzdem weiß ich, daß für Amerika die wirtschaftlichen Beziehungen zu China immer wichtiger geworden sind und in der Gesamtbedeutung denen zu den europäischen Staaten mindestens gleich stehen. (...) Für China bietet sich damit die willkommene Gelegenheit, seinen wirtschaftlichen und politischen Einfluß, der in Ländern Afrikas zuweilen schon den Europas in den Schatten stellt, auf die Türkei und über die Türkei auf die Länder rund um das Mittelmeeer auszudehnen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.01.2012
Von:

Lieber Herr Ströbele,

würden Sie die Open- Petition zur Freislassung aus der Psychiatrie von Gustl - Mollath unterstützen?

Wir, die Arbeitsgruppe Recht/Psychiatriemissbrauch, fordern das Befassen des Bundestages mit diesem brisantenThema.

Wie stehen die Abgeordneten von Bündnis 90/die Grünen dazui?

Wir bitten um einen Anhörungstermin ?


Mit freundlichen Grüßen


B.
Arbeitsgruppe Recht/Psychiatriemissbrauch

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

im heutigen SPON ist ein Artikel in der Sache Kurras/Ohnesorg zu lesen. Da Sie sich besser auskennen und ich Vertrauen in ihre Person, bezugs Justiz/Inneres habe, bitte ich Sie, mir kurz Ihre Ansicht dazu zu geben.
Sehe ich es recht, dass durch den Freispruch im Falle Kurras eine Wiederaufnahme bezugs Mordes rechtlich nicht, oder zumindest nicht ohne Weiteres möglich ist?
Und dass die im Umfeld begleitenden, zumindest auf Verdacht beruhenden Straftaten, heute verjährt sind?
Auch wenn die letzten Umstände in Sachen Ohnesorg kaum mehr zu klären sind, bin ich wieder einmal sehr betroffen, dass derartige Zusammenhänge möglich waren und doch noch an`s Tageslicht kommen.
Bin sicher kein Linker im ideologischen Sinne, aber auch mein Herz schlägt auf der linken Seite und mein innerer Chef hat eine abgrundtiefe Abneigung gegen Alles, was einer freien aber sozialen Gesellschaft abträglich ist.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
2Empfehlungen
23.01.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Alle Straftaten unterliegen der Verjährung in Deutschland, nur Mord nicht.
Verjährung stünde also einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Todesschützen grundsätlich nicht entgeghen.
Allerdings ist ein Wiederaufnahme eines Strafprozesses gegen einen Freigesprochenen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. In Betracht käme vielleicht, daß ein Zeuge oder Sachverständiger im vorangegangenen Verfahren vorsätzlich falsch oder unter Eid vorsätzlich oder fahrlässig falsch ausgesagt hat oder eine Urkunde unecht oder verfälscht war.
Ich kenne die Akten der Staatsanwaltschaft nicht und kann deshalb auch nicht sagen, ob die Voraussetzungen vorliegen können.
Ich weiß auch nicht, ob die neuen Zeugen und Beweismittel, die sich aus dem Spiegel-Artikel ergeben noch zur Verfügung stehen.
Ich würde es allerdings begrüßen, wenn in einem neue Prozeß endlich die Wahrheit gerichtlich festgestellt werden könnte. Es geht nicht um den heute 84 Jahre alten Schützen, sondern darum, daß die Justiz ihre schweren Fehler von damals korrigiert und die Öffentlichkeit und die, die damals dabei waren, erfahren, was wirklich passiert ist.
So könnte sicher nichts wieder gut gemacht, aber doch ein wenig Genugtuung verschafft werden.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

man sagte mir in einem Gespräch das Bundestagsabgeordnete aus dem Status des "Abgeordnete/r-seins" heraus eine Schusswaffe bei sich tragen dürfen. Stimmt das?

MfG,
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
23.01.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Nein, das stimmt nicht. Auch Bundestagsabgeordnete brauchen einen Waffenschein, um eine Waffe tragen oder besitzen zu dürfen, und den bekommen sie nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen wie andere Bürger auch. Ich kenne auch keinen Bundestagsabgeordneten, der eine Pistole besitzt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Überwachung von Bundestagsabgeordneten des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz, dürfte auch bei Ihnen ein gewisses Unbehagen hervorrufen.
Gregor Gysi schreibt in seinem Brief an den Bundespräsidenten, dem Bundestagspräsidenten und an die Kanzlerin: "Der Bundestag hat unter anderem die Funktion, die Tätigkeit der Geheimdienste in Deutschland zu kontrolieren. Die Tatsache, dass ein Geheimdienst diese Funktion umdreht und meint, selbst Abgeordnete überwachen zu dürfen, ist nicht hinnehmbar."

Der ganze Brief unter www.linksfraktion.de

Wie stehen Sie zu dieser Problematik und werden Sie die Forderung der Linkspartei nach sofortigem Unterlassen dieser Bespitzelung und Diskriminierung unterstützen?

Schöne Grüße
-
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
28.01.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Die Beobachtung der Kolleginnen und Kollegen von der Linken-Fraktion halte ich für politisch für falsch und nicht vereinbar mit dem Gesetz. Vor allem ist es mit der Stellung der Bundestagsabgeordneten nach dem Grundgesetz und verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht für vereinbar. Vollends unverantwortlich ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zumindest durch die VS-Ämter von Bundesländern.

Ich bemühe mich um Einsicht in die Akten des Verfassungsschutzes, um die die Angaben des Bundesinnenministers und des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu überprüfen.

Außerdem halte ich die Überwachung und Beobachtung der Partei die Linke durch den Verfassungsschutz für überflüssig und nicht vertretbar.


Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

soeben ist in sächsischen Justizkreisen durchgesickert, dass das Kabinett ein sog. Tischarbeitsblatt vorliegen hat, in dem ein Gesetzesentwurf diskutiert werden soll der Folgendes besagt:

1. Die Wochenarbeitszeit für Beamte des Freistaats Sachsen soll von 40 auf 42 Stunden erhöht werden.

2. Der Jahresurlaub für die Beamten soll um 5 Urlaubstage reduziert werden.

Nur zu Ihrer Information: Momentan gestaltet sich die Situation eines Richters bzw. Staatsanwalts in Sachsen wie folgt (trifft z.T. auch auf andere Beamte zu).

Wöchentliche Arbeitszeit: ca. 50 - 70 Wochenstunden inkl. mindestens 1 Tag Wochenendarbeit pro Woche ohne Überstundenausgleich.

Ständiger Abbau bzw. keine Neubesetzung von vakanten Stellen.

Verfassungswidrige Vorgaben vom Ministerium bzgl. Erledigungszahlen bei den Richtern zur Ausübung von Druck (diese schränken die richterliche Unabhängigkeit ein).

Enorm hohe Verantwortung im Beruf (es geht hier um Menschenschicksale!).

Massiver Rückgang des Reallohns der Justizbeamten und Richter in den letzten 15 Jahren (in der freien Wirtschaft sind die Reallöhne in den letzten 15 Jahren gestiegen). Eine verfassungskonforme Entlohnung der Richter ist nicht mehr gewährleistet. Ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG ist anhängig.

Das Weihnachtsgeld wurde für das Jahr 2011 und die nachfolgenden Jahre gestrichen. Manche jungen Richter mit Partner und 3 Kindern stehen dadurch kurz vor Hartz IV. Die Landtagsabgeordneten haben sich vorher das Weihnachtsgeld gezwölftelt und per Parlamentsbeschluss als Gehaltsbestandteil auf ihr entsprechdes Monatgehalt umgelegt - damit nehmen die Landtagsabgeordneten in Sachsen nicht an der Weihnachtsgeldkürzung teil).

Wie in Sachsen mit den Beamten umgegangen wird ist nicht mehr tragbar! Die Justiz wird ihrer Handlungsfähigkeit mittlerweile immer mehr durch ihr eigenes Ministerium und durch die Verwaltung beraubt!

Können Sie hier von Seiten des Rechtsausschusses positiv einwirken?
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
28.01.2012
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Nein der Rechtsausschuß kann nicht einwirken auf die Bezahlung von Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes und deren Arbeitszeiten in Sachsen.
Auch ich als Bundestagsabgeordneter habe keine Möglichkeit darauf Einfluß zu nehmen.
Ich kann ja verstehen und nachvollziehen, daß Sie sich über die Pläne über die Verlängerung der Arbeitszeit und der Beamten-Einkommen ärgern und beschweren.

Aber die Höhe der Vergütung und Regelung der Beschäftigungsverhältnisse der Landesbeamten ist allein Sache des Landes. Der Bund kann sich da nicht einmischen.
Das Land würde sich eine solche Einmischung unter Hinweis auf die Zuständigkeitsregelung des Grundgesetzes verbitten.
Sie müßten sich also an Abgeordnete des Landtages in Dresden wenden.

Übrigens erhalten die Bundestagsabgeordneten gar kein Weihnachtsgeld.


Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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