Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Ihre Meinung zur Cannabispolitik der BRD ist ja inzwischen hinreichend bekannt und sehr lobenswert.
Nun hätte ich ein paar weiterführende Fragen an sie:
1. Wie stehen sie zur Legalisierung weiterer hinreichend erforschter sogenannter weicher Drogen? z.b. Psychoaktive Pilze und LSD
2. Ist von Seiten der Grünen in nächster Zeit ein Vorstoss im Sinne einer realistischeren Drogenpolitik geplant?
3. Hat seit dem bekannten Cannabisurteil des BVerfG eine Normenkontrolle der Verfassungsmäßigkeit des BTMG im Bezug auf Cannabis stattgefunden - Falls Nein wie stehen ihrer Meinung nach die Chancen,dass das BVerfG einlenkt und in den nächsten Jahren dieses Gesetz nochmals unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit sowie der Art.2 und 4 des GG prüft?

Mit freundlichen Grüßen,
ein Jurastudent der von der Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelung überzeugt ist.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
07.02.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Obwohl ich niemand den Gebrauch von Drogen empfehle und ganz im Gegenteil vor allem Jugendlichen davon dringend abrate, setze ich mich weiter für die Legalisierung von Hanf und Marihuna ein. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit auch angesichts der Tatsache, daß viele legale Drogen viel gefährlicher für die Konsumenten sind.

Denn ich bin grundsätzlich der Meinung, daß der gesetzliche Umgang mit Drogen entsprechend ihrer Gefährlichkeit und nicht nach ideologischen Vorurteilen geregelt werden sollte. Und da ergeben alle Statistiken und wissenschaftlichen Untersuchungen, daß die legalen Drogen Alkohol und Tabak zu den gefährlichsten gehören.

Zur Gefährlichkeit von Pilzen und LSD weniger. Deshalb kann ich dazu endgültige Meinungen geben.

Eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hängt auch von den Auffassungen in der Gesellschaft ab. Auch deshalb lohnt es sich, die vielen überzeugenden Gründe mehr zu verbreiten und für die Legalisierung zu werben.

Ich vermute, daß eher durch das Bundesverfassungsgericht eine Liberalisierung zu erwarten ist als vom Parlament. Union und SPD bleiben ganz offensichtlich uneinsichtig und favorisieren Alkohol und Zigaretten. Trotz der immensen Kosten für die Gesellschaft, darf für den Gebrauch dieser Drogen weiter mit subtilsten Mitteln und agressiv und sogar im öffentlich rechtlichen TV geworben werden. Bevor sich auch in diesen Parteien nichts ändert, macht ein Antrag der Grünen wenig Sinn.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.01.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,
mir fällt auf, das im Vorfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Hartz IV eine vermehrte unerträgliche Hetze gegen Hartz IV-Empfänger losgetreten worden ist. Sei es im Fernsehen, den Printmedien (wobei die Springer-Presse besonders übel hervorsticht) und Wirtschaftsverbänden. Politiker setzen da auch gerne noch einen drauf (insbesondere Roland Koch).
Meine Frage an Sie: Gibt es eine zentrale Planungseinheit der Medien, Wirtschaftverbände und Politik für "Meinungsmache"?

Ich gehe mal davon aus, das Sie Artikel 1 unserer Grundrechte kennen. Falls nicht: In Artikel 1 Absatz 1 steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wie passt das mit der widerwärtigen demagogischen Hetze zusammen, die Medien, Wirtschaftsverbände und Politiker betreiben, zusammen? Ist es für Sie in Ordnung, wenn Grundrechte (z.Bsp. auch Artikel 3) missachtet werden? Wenn nein, wann werden Sie diese untragbaren Zustände beenden? Wo kann man seine Grundrechte gegebenenfalls einklagen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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07.02.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Sie haben weitgehend Recht mit Ihrer Kritk an unglaublichen öffentlichen Unterstellungen gegenüber Hartz-IV-Beziehern jetzt in der Zeit vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In Ordnung ist das nicht.

Von einer zentralen Planungseinheit, wie Sie sie ansprechen, ist mir nichts bekannt.

Artikel 1 Grundgesezt ist mir bekannt. Aber im Grundgesetz steht auch die Meinungsfreiheit und Pressefreiheit. Welche Äußerungen durch diese Grundrechte nicht mehr gedeckt sind, weil sie ganz konkret die Würde von Menschen verletzen, entscheiden die Gerichte, letztlich das Bundesverfassungsgericht. Die Grundrechte einklagen kann jeder Betroffene. Er oder sie kann zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung solcher ehrverletzender und diskriminierender Äußerungen und Schadensersatz geltend machen oder auch Strafanzeige erstatten und Strafantrag stellen, wenn er oder sie direkt betroffen ist. Eine allgemeine Klage gegen Verletzungen der Menschenwürde gibt es allerdings nicht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Stroebele,

mich interessiert sehr Ihre Haltung zur "Elektronischen Gesundheitskarte".
Die Grünen beteiligen sich ja auch an Demonstrationen wie z.B. im vergangenen Jahr in Berlin "Freiheit statt Angst". Auf einem großen Plakat war zu lesen: "Meine Daten gehören mir"
Da bin ich ganz bei Ihnen.
Mit Hilfe der "elektronischen Gesundheitskarte" (sie wird vermutlich ja erstmal in abgespeckter Form versucht werden, einzuführen) sollen sehr sensible Krankheits- und Sozialdaten aller Patienten in der so genannten elektronischen Patientenakte (ePA) in Rechenzentren gespeichert und verwaltet werden.
Ich bin der Meinung, das meine Daten eben MIR gehören und nicht in Rechenzentren irgendwelcher privater Unternehmen oder sonst wo.
Jedem Bürger steht dieses Recht sogar nach dem Grundgesetz zu.
Die "Freiwilligkeit" die heute besteht - wer garantiert sie uns morgen auch??
Dass außerdem Begehrlichkeiten entstehen, bei solchen Datenbergen die da entstehen, darüber braucht wohl kaum zu diskutiert werden. Gerade in den vergangenen Monaten reiht sich ein Datenskandal an den anderen.
Wenn solch sensible Daten von Menschen wie z.B. Alkoholismus, Potenzprobleme, Vergewaltigung, sexuelle Neigungen usw. usw. in falsche Hände geraten bedeutet das den SUPERGAU für alle Bürger dieses Landes.

Wie stehen Sie persönlich zu dieser - nicht von der Hand zu weisenden Gefahr für uns Bürger?

Bitte schreiben Sie nicht, das die Daten verschlüsselt werden, das ist ja das mindeste. Aber sie werden sehr oft unverschlüsselt beim Arzt, im Krankenhaus, zur Bearbeitung usw. unverschlüsselt in den Rechnern liegen - anders können sie nicht gepflegt werden.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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09.04.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau ,

Sie haben Recht,Ihre Frage zur elektronischen Gesundheitskarte habe ich noch nicht beantwortet. Ich hatte meine differenzierte Antwort zunächst zurückgestellt, um mich kundig zu machen, und dann war die Frage verloren.

Ihre Sorgen vor Datenmißbrauch verstehe und teile ich grundsätzlich. So kann ich auch die Überlegungen all derer nachvollziehen, die die Einführung Gesundheitskarten ablehnen, welche die bei den Ärzten vorhandenen Daten der Patienten zusammenführen und zur Verfügung halten. Denn die Einführung solcher Datenverbundsysteme birgt immer die Gefahr, daß sie mißbraucht werden.
Allerdings sehe ich auch den möglichen Nutzen solcher Karten für die Patienten. Die ärztliche Versorgung der einzelnen Patienten liegt häufig in den Händen zahlreicher Ärzte, die viele Medikamente verschreiben. Gerade in Notfällen, in denen die Patienten selbst nicht in der Lage sind, den neu mit ihnen befaßten Ärzte schnell und einigermaßen vollständig über vorangegangen Behandlungen (alle Ärzte und Medikamente) zu informieren, kann es wichtig sein, alle Befunde und Heilversuche zusammenzuführen und den Ärzten zur Verfügung zu halten. Wir alle machen doch die Erfahrung, daß in solchen Situationen viel zu Vorerkrankungen, Ärzten, Therapien und Medikamenten nicht präsent ist und ungesagt bliebt.
Das bisher vorgelegten und getesten Konzepte einer elektronischen Gesundheitskarte halte ich jedoch für nicht akzeptabel. Die notwendige Sicherheit vor Datenmißbrauch ist mit der bisherigen Verschlüsselungstechnologie nicht und die Freiwilligkeit für die Patienten nicht ausreichend garantiert.
Datenschutzbeauftrage haben wiederholt darauf hingewiesen. Ich halte die Einführung einer elektronische Gesundheitskarte aber allenfalls dann für vertretbar, wenn sie höchsten Sicherheitsstandards genügt und auch nur ausschließlich für die Patienten, die nach vorangegangenen Information über die verbleibenden Risiken freiwillig zustimmen. Auch muß es möglich sein, daß die Patienten verbindliche Einschränkungen für die Aufnahme von Daten in die Gesundheitskarte bestimmen können und bestimmte Krankheiten wie etwa psychische Erkrankungen ganz von Aufnahme ausgenommen bleiben.
Aus gesundheitspolitischer Sicht spricht einiges für die elektronische Gesundheitskarte. Die qualitative Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist ohne übergreifende Kommunikationsnetze kaum denkbar. Behandlungskonzepte für die Versorgung der steigenden Zahl chronisch Kranker und an mehreren Krankheiten leidender älterer Patientinnen und Patienten funktionieren nicht, wenn sie sich nur auf die einzelne Arztpraxis oder das einzelne Krankenhaus beziehen. Diese integrierten Versorgungsformen brauchen eine informationstechnische Grundlage, mit der der Datenaustausch zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Gesundheitswesen verbessert werden kann - im Interesse der Patientinnen und Patienten, denen mangelnde Kooperation, nicht abgestimmte Medikamententenverordnungen und Doppeluntersuchungen erspart werden sollen. Aber auch zu einem verbesserten Datenschutz und zu mehr informationeller Selbstbestimmung im Gesundheitswesen kann sie beitragen. Durch die Anwendung von Verschlüsselungstechnologien, die erforderliche doppelte Autorisierung durch Patient und Arzt sowie das Recht für die Versicherten, den Datenzugriff nur selektiv zu gewähren, kann sie weitaus mehr Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung als die papiergebundenen Patientenakten bieten. Zudem kann die Karte Kommerzialisierung von Patientendaten durch elektronische Patientenakten im Internet entgegen wirken. Allerdings wird ihr Potenzial nur dann zu erschließen sein, wenn sie bei den Patientinnen und Patienten und auch bei den Anbietern von Gesundheitsleistungen auf Akzeptanz stößt. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Online-Anwendung auch für die Ärzteschaft freiwillig ist, Barrierefreiheit für Ältere und Behinderte hergestellt wird und in Zusammenarbeit mit Patientenverbänden unabhängige Unterstützungsangebote für die Patientinnen und Patienten entstehen. Dazu gehört auch, dass auf jeder Entwicklungsstufe der Karte eine Evaluierung unter Einbeziehung aller Beteiligten stattfindet und notwendige Korrekturen vorgenommen werden. Das wird für die Zustimmung zur elektronischen Gesundheitskarte weitaus wichtiger sein, als das Einhalten von Zeitplänen, die von der Politik, Krankenkassen oder Wirtschaft gesetzt werden.
Von der von CDU/CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarte "Bestandsaufnahme" erwarten wir wenig. Sie soll sich vornehmlich auf die Organisationsstrukturen beziehen, in denen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bisher stattfindet. Das ist vor allem als Geste gegenüber der Ärzteschaft gedacht, in der es viel Kritik an der Karte gibt. Positive Impulse für die Versicherten- und Patientenorientierung der Karte sind von einer solchen Symbolpolitik wohl kaum zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ströbele
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Frage zum Thema Senioren
10.02.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele !

Ich bin z.Z. Hartz IV Empfängerin und gehe zum 01.03.10 in Rente. Nun wurde vor 2 Jahren beschlossen, dass die Rente erst zum Ende des Monats überwiesen wird. Das JobCenter überweist am Anfang des Monats, was in meinem Fall bedeutet : das JobCenter stellt zum 01.03.10 die Zahlung ein und die Rentenkasse zahlt erst am Ende des Monats. Es gibt seitens der Regierung keine diesbezügliche Regelung. Ich muß vor das Sozialgericht gehen, das ohnehin überlastet ist, um für den Monat März an Geld zu kommen. Ist es nicht an der Zeit , eine Regelung zu treffen ?

Mit freundlichen Grüßen

U.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
09.03.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrte Frau ,

Ihren Ärger über das von Ihnen geschilderte praktische Problem kann ich gut nachvollziehen. Eigentlich erstaunlich, daß darüber nicht schon mehr Beschwerden hier eingingen.
Ich bitte die Kollegen Sozialpolitiker meiner Fraktion nun zu prüfen, ob mit einer Änderung des Gesetzes Abhilfe geschaffen werden kann. Nur so schnell wird das nicht gehen, schon weil damit eine nicht unerhebliche Verschiebung der Finanzen verbunden sein würde.

Zwecks rascher praktischer Lösung für Sie kann ich nur raten, beim Jobcenter ein Darlehen zu beantragen, das mit der ersten Rente ja zurückgezahlt werden könnte.
Wenn das Jobcenter ein Einsehen hat, wird es Ihnen das Darlehn gewähren. Andernfalls melden Sie sich bitte nochmals bei mir.

Mit freundlichen Grüßen
Ströbele
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
12.02.2010
Von:

Das sind Auszüge aus der Biographie des Daniel Cohen Bendit, was halten sie davon das dieser Kinderschänder für die Grünen im Europaparlament sitzt.

Mein ständiger Flirt mit allen Kindern nahm bald erotische Züge an. Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf Jahren schon gelernt hatten, mich anzumachen. Es ist kaum zu glauben. Meist war ich ziemlich entwaffnet. (...)

Es ist mir mehrmals passiert, dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu streicheln. Ich habe je nach den Umständen unterschiedlich reagiert, aber ihr Wunsch stellte mich vor Probleme. Ich habe sie gefragt: "Warum spielt ihr nicht untereinander, warum habt ihr mich ausgewählt und nicht andere Kinder?" Aber wenn sie darauf bestanden, habe ich sie dennoch gestrei- chelt.»
Antwort von Hans-Christian Ströbele
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10.04.2010
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist erst jetzt möglich, auch weil sie verloren gegangen war und erst wiederbeschafft werden mußte. Ich bitte um Nachsicht.

Ihre Auffassung über Daniel Cohen-Bendit teile ich nicht.
Er hat schon mehrfach zu dem Zitat aus dem Buch Stellung genommen zuletzt in der Zeit. Danach handelte es sich um eine Fiktion und die Schilderungen haben keine reale Grundlage. Soweit ich weiß, sollen die Eltern der Kinder in dem Kinderladen, in dem er damals tätig war, dies mehrfach und auch schriftlich bestätigt haben. Das Zeit-Interview finden Sie unter www.zeit.de
Andere Kenntnisse über den Kinderladen habe ich nicht.

Warum die Passagen in das Buch geschrieben wurden, kann ich nicht sagen. Daniel Cohen-Bendit sieht dies selber heute wohl als Fehler.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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