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Antwort auf eine Frage vom 18.12.2011
(...) Er muss sich an vergleichbaren Lebenssituationen orientieren. Die
vergleichbare Bezugsgröße für den Menschen in Sicherheitsverwahrung, der ja ein eben nur "potentieller" Straftäter ist, ist der Wohnraum, der auch einem Hartz-IV-Empfänger zusteht.
Dagegen haben Kranken- und Pflegeversicherung andere Bezugsgrößen. (...)