Günter Baumann (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Günter Baumann
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Dipl-Ingenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Annaberg - Aue-Schwarzenberg
Landeslistenplatz
keinen, Sachsen
weitere Profile
(...) Deshalb wird ab 30. März 2009 ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt:

Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Inneres
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Baumann,

eine kurze Frage zum Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, das am 19.03. nach Beratung im BT in die Ausschüsse verwiesen wurde.
(GESTA-Ordnungsnummer:E056 )

Wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschusses zur vorgesehehen
VERDACHTSLOSEN Speicherung folgender Daten:
  • der Rufnummer des Angerufenen und des Anrufers,
  • Uhrzeit und Dauer des Telefonats,
  • bei Benutzung von Handy auch den Standort des Handys bei Beginn des Gespräches
  • bei Einwahlen ins Internet die IP-Adresse und die Anschlusskennung sowie die IP-Adressen der aufgerufenen Seiten
  • bei Versand von E-Mails die IP-Adressen von Sender und Empfänger sowie die Anschlusskennung,
  • bei Anonymisierungsdiensten die ursprünglichen und späteren Datensätze.

Ich sehe große Teile dieser Daten sehr kritisch und habe grundsätzlich Bauschschmerzen bei Gesetzentwürfen die
a) von Herrn Schäuble eingebracht, b) zusätzlich als nicht zustimmumgsbedürftig eingestuft und c) besonders eilbedürftig sind.

In Erwartung Ihrer Antwort
mit freundlichen Grüßen aus Dresden
Antwort von Günter Baumann
bisher keineEmpfehlungen
06.05.2009
Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch an mich gestellt haben.

Ich nehme ihre Besorgnis ernst, jedoch geht es bei dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik nicht um verdachtslose Speicherungen von persönlichen Daten. Diese Falschmeldungen wurden in den verschiedensten Medien verbreitet. Es geht im vorliegenden Gesetz schlicht und einfach um eine bessere Behebung von Störungen technischer Einrichtungen.
Die Änderung des Telemediengesetzes ist Teil des Entwurfs zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes. Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wurde eine aus der komplizierten Abgrenzung der Regelung im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz folgende Rechtsunklarheit beseitigt. Diensteanbieter können in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Dies war nach §100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bisher nur möglich, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleitungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb wird nun im Telemediengesetz eine entsprechende Regelung aufgenommen. Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung nicht ermöglicht.
Auch werden durch die Änderung im Telemediengesetz für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2009
Von:

Hallo aus Schwarzenberg in Sachsen!

Die CDU in Thüringen, die CDU in Hamburg, die CDU in Bremen und die CSU stellen sich aktiv hinter Volksbegehren, die die direkte Mitbestimmung der Bürger stärken.

Wie könnte ich eine Zustimmung der CDU im Bundestag zu bundesweiten Volksentscheiden und zur Abschaffung von Parteilisten bei der Bundestagswahl erreichen?
MfG
Antwort von Günter Baumann
bisher keineEmpfehlungen
06.05.2009
Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch an mich gestellt haben.
Da Sie mir aus Schwarzenberg schreiben, wäre es wohl eine direktere und somit wesentlich einfachere Möglichkeit gewesen, in meine regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden in meinen Wahlkreisbüros Aue oder Annaberg-Buchholz zu kommen.

Zum Thema Volksbegehren kann ich als Bundespolitiker nicht für Beschlüsse von Landesparteien einzelner Bundesländer sprechen. Ich kann Ihnen nur meine persönliche Meinung mitteilen. Gern lege ich Ihnen einige Argumente dar, die aus meiner Sicht bei einer Abwägung zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene nicht zu vernachlässigen sind. Durch die Erfahrungen in der Weimarer Republik und vor allem während der NS-Diktatur, in der Volksbefragungen missbraucht wurden, um diktatorische Entscheidungen als demokratisch zu legitimieren, hat man sich bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes für eine strikt repräsentative Demokratie entschieden. Des Weiteren sehe ich die Gefahr, dass bei einer Volksabstimmung nicht die einzelne Bürgerin und der einzelne Bürger mehr Einfluss erhält, sondern Verbände, Interessengruppen und Lobbyisten, die durch ihre Geldmittel große Kampagnen fahren können. Deshalb könnten "Meinungsminderheiten" großen Einfluss auf den Staat gewinnen, ohne für ihre Meinungen dauerhaft in Verantwortung zu stehen. Eine Volksabstimmung bedeutet aber auch, hoch komplexe und komplizierte Sachverhalte auf die Antwort ja oder nein auf dem Stimmzettel zu reduzieren. Bundestag und Bundesrat haben hingegen die Möglichkeit, über umstrittene Teile der Gesetzesvorhaben in Fachausschüssen, Sachverständigenanhörungen und im Plenum zu debattieren und somit Änderungen und Kompromisse zu erreichen.
Außerdem möchte ich anmerken, das jeder Bürger durch die rege Teilnahme an Bundestagswahlen auf die Politik Einfluss nehmen und bestimmen kann durch wen er sich vertreten sehen möchte.

Gern komme ich auf mein anfangs gestelltes Angebot zurück und würde Sie gern in einer meiner nächsten Bürgersprechstunden persönlich begrüßen. Gern können sie dazu einen Termin mit dem Wahlkreisbüro Aue vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
29.04.2009
Von:

Werter Herr Baumann,

Da ich meine Jugend ja in ihrem Wahlkreis verbrachte, erlebte ich ja persönlich, wie wenig Jugendförderung betrieben wird.
Es gibt natürlich ständig "Standardsätze" wie: "Die Jugend ist unsere Zukunft", und die Diskussionen drehen sich sehr darum, das wir mehr Geburten brauchen. Aber statt das zu beratschlagen, was erst noch kommen soll, wäre es doch viel wichtiger sich um die Kinder und Jugendlichen zu kümmern, welche schon geboren wurden.

Meinem Empfinden nach, ist die Kirche eine der wenigen Institutionen die sich wirklich um Jugendliche kümmern, den Staat oder zumindest Bundesland oder Gemeinden investieren hier extrem wenig.

Ich bin der Meinung, wenn man für Jugendliche ein soziales Netz aufbaut, dann kann man mehr erreichen, als mit Verboten von Alkohol oder einschalten der Polizei, wenn die nicht beachteten Jugendlichen gewalttätig werden.

Menschen, welche die Jugend als gewalttätig oder nutzlos betrachten, sollten nach meinem Empfinden sich auch dafür engagieren, das Jugendliche erneut vertrauen in die Politik finden.

Warum wird also so wenig Jugendarbeit von stattlicher Seite betrieben?

MfG
Antwort von Günter Baumann
2Empfehlungen
08.05.2009
Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundlegend ist zu sagen, dass Ihr Eindruck auf ein teilweise nicht vorhandenes Netz bezugnehmend auf die Jugend unserer Bevölkerung, durchaus gerechtfertigt sein kann. Auf Grund der Zunahme von Problemen einzelner Jugendlicher hat man den Eindruck, dass die Probleme allgemein größer werden. Trotzdem besteht ein solches Netz, für welches immer eine Ausweitung bzw. Verbesserung, vor allem im Interesse der Jugend, bestrebt ist. Es besteht die Möglichkeit für junge Menschen sich auf verschiedensten Gebieten in die Gesellschaft einzubringen und sich zu engagieren. In vielen Kommunen bestehen beispielsweise Jugendparlamente und die Zahl der Jugendlichen in Sportvereinen und Kirchgemeinden nimmt nach meinem Kenntnisstand zu. Da ich Vorsitzender der Landeshelfervereinigung des THW Sachsen/Thüringen bin, möchte ich an dieser Stelle auch auf das THW und sämtliche andere ehrenamtliche Organisationen wie z.B. die Freiwillige Feuerwehr hinweisen, bei denen junge Menschen mit ähnlichen Interessen zusammenarbeiten und sich in die Gemeinschaft einbringen können.
Innerhalb dieser jugendeinbeziehenden Organisationen, die von Teamgeist, Respekt und Stabilität leben, wird zum Teile Prävention und ansatzweise Resozialisierung in Form der Verbesserung von Fähigkeiten und Kenntnissen bei Jugendlichen vor allem denen ohne Schulabschluss angestrebt. Damit soll der, auch von Ihnen angesprochenen, Perspektivlosigkeit, aber auch der zunehmenden Radikalisierung und Kriminalisierung vorgebeugt werden. Dem entgegen sollen den Jugendlichen die moralischen Werte des Zusammenlebens wie Kameradschaft, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein nahegebracht werden und die volle Entfaltung ihres Individuums in der Gruppe ermöglicht werden. Probleme in der Gesellschaft sind durchaus eine hohe Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und der zunehmende Einfluss von Medien, wie Fernsehen, Internet und Computerspiele. Letzten Endes kann der Staat der Gesellschaft nur Angebote unterbreiten, es bleibt die Entscheidung der Jugend diese anzunehmen und sich bereitwillig in die Gesellschaft zu integrieren.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann, MdB
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Frage zum Thema Kultur
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Baumann,

mit Enttäuschung habe ich gelesen, dass auch Sie der Internetsperre zugestimmt haben. Bitte erläutern Sie mir diese Entscheidung unter folgenden Gesichtspunkten:

  • Wie rechtfertigen Sie Ihre Zustimmung bei der damit wegfallenden Gewaltentrennung. Wenn das BKA selbstständig Sperrlisten erstellt übernimmt sie Aufgaben der Judikative. Das Überwachungsgremium heilt diesen Verstoß keinesfalls. Damit ist das Gesetz verfassungswidrig. Hier hilft es dann auch nicht, dass es gegen Kinderpornographie gerichtet ist.

  • Wie rechtfertigen Sie Ihre Zustimmung unter dem Punkt, dass damit die Strafverfolgung von KiPo-Konsumenten behindert wird. Die reine Stopp-Seite genügt nämlich vor Gericht nicht (mehrere Präzedenzfälle liegen vor). Durch die Sperre wird nun aber der Nachweis eines weiterführenden Zugriffs verhindert. Damit verhindern Sie Strafverfolgung von Kinderporno-Konsumenten, zu der der § 184b StGB unmissverständlich zwingt. Sollten Sie hierzu detailliertere Betrachtungen benötigen, sagen Sie mir Bescheid. Allerdings gehe ich davon aus, dass Sie bereits im Vorfeld Ihrer Zustimmung eine entsprechende Bewertung vorgenommen haben.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Antwort, dass mich Ihr persönlicher Entscheidungsgrund interessiert und nicht die Ergebnisse irgendeiner Studie der Frau Ministerin, die samt und sonders komplett wiederlegt wurden.

Mit freundlichem Gruß
André

P.S. In Anbetracht der vollkommenen Missachtung der Petition von über 130.000 Wählern, der vielfältigen Kritiker der Vorlage und des lückenlosen Nachweises der Unsinnigkeit dieser Sperre muss ich leider sagen, dass so keine Demokratie funktioniert. Hier wird auf Basis des Unwissens vieler Wähler ein Gesetz beschlossen was sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen demokratische Grundregeln verstößt. Wenn so die Politik der CDU aussieht ist das äußerst bedauerlich.
Standard-Antwort von Günter Baumann
1Empfehlung
03.07.2009
Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift, die Sie über die Plattform abgeordnetenwatch an mich gestellt haben.

Da Sie sich für meine persönlichen Entscheidungsgründe interessieren, möchte ich diese Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch erläutern.
Hierzu würde ich Sie gern in einer meiner nächsten Bürgersprechstunden in meinem Bürgerbüro in Aue begrüßen. Gern können Sie dazu einen Termin mit dem Wahlkreisbüro Aue vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen


Günter Baumann
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Frage zum Thema Arbeit
15.09.2009
Von:

Meine frage ist:

Das Altersteilzeitgesetz läuft aus. Wird es eine Neuauflage dieses Gesetzes Geben?
Ich gebe zu bedenken das ohne dieses Gesetz wohl des Stellenabbau in der Öffentlichen Verwaltung in Sachsen nicht zu Realisieren ist. (Oder nur mit Kündigungen)

MFG
S.
Antwort von Günter Baumann
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17.09.2009
Günter Baumann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de.

Die Altersteilzeit wird es auch über das Jahr 2009 hinaus geben. Die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Altersteilzeit endet jedoch Ende 2015 (2010 Renteneintritt + 6 Jahre Förderung). Hintergrund ist, dass sich das Altersteilzeitgesetz aus dem Jahr 1996 in der Praxis als Fehler erwiesen hat. Aus dem "Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" ist ein Gesetz zur Förderung des vorzeitigen Ruhestands geworden. Es hat einer sehr populären Variante jener Frühverrentungen geebnet, die es eigentlich bekämpfen sollte. Aus der Alternative "Altersteilzeit statt Frühverrentung" ist die Kombination "Altersteilzeit und Frührente" geworden.

Im Übrigen bleibt die Altersteilzeit bestehen, zwar ohne BA-Förderung, aber die Steuer- und Abgabenfreiheit der Aufstockungsbeträge im Rahmen bei der Altersteilzeit bleibt. Aufstockungsbeträge sind für Arbeitnehmer steuerfrei und für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sozialabgabenfrei. Die Arbeitgeber auch in der öffentlichen Verwaltung können also weiterhin Altersteilzeitmodell vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Baumann, MdB
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