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GRÜNE: Kernelemente zu Föderalismus
eine Reform des bundesdeutschen Föderalismus soll die Effektivität der Gesetzgebung durch eine eindeutigere Trennung von Bundestag und Bundesrat verbessern und damit auch die Transparenz politischer Verantwortung erhöhen; über gesamtstaatliche Belange soll der Bundestag, über Belange der Länder sollen die Landtage entscheiden; das Mitwirkungsrecht der Bundesrates soll sich auf die Länderbelange begrenzen (S.43)
Sicherung des Handlungsspielraums des Bundes in der Europapolitik um deutsche Interessen wirkungsvoll vertreten zu können (S.43)
Beibehaltung der Mitwirkungsrechte des Bundes in Fragen der Bildungspolitik, insbesondere der Hochschulpolitik (S.43)
eine Strukturreform der von Bund und Ländern geteilten Zuständigkeit für Hochschulbau und Forschungsförderung soll ohne finanzielle Abstriche gemacht werden (S.43)
Vertretung des deutschen Wissenschaftssystems durch den Bund (S.43)
die Regelungskompetenz für den öffentlichen Dienst der Länder oder für bürgernahe Gestaltungsbereiche (Ladenschlussgesetz) sollen zukünftig unter die Zuständigkeit der Länder fallen; am Staatsziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse soll festgehalten werden (S.44)
die innere Sicherheit bleibt im Kompetenzbereich der Länderverantwortung (S.44)
durch die Reform der Finanzverfassung soll die Steuerautonomie der Länder gestärkt und zugleich der solidarische Finanzausgleich gesichert werden (S.44)
eine Stärkung der städtischen Lebensqualität und wirksame Instrumente gegen Stadtflucht und Zersiedelung sollen durch eine integrative Stadtpolitik erreicht werden, die wirtschaftliche, soziale, ökologische und raumpolitische Ziele und Instrumente stärker bündelt (S.44)
Ausbau der Stellung der kommunalen Selbstverwaltung und Stärkung des Schutzes vor staatlichen Eingriffen (S.44)
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