Ausschüsse
Der Ältestenrat ist das geschäftsführende Gremium des Deutschen Bundestages und legt u.a. die Sitzungstermine und Tagesordnungen der Bundestagssitzungen fest.
Die Enquetekommission Kultur in Deutschland setzt die Arbeit der gleichnamigen Kommission aus der vorherigen Legislaturperiode fort und erörtert breit gefächerte Fragen rund um den Themenbereich Kultur. Als Ergebnis soll sie Handlungsempfehlungen für die Bundesregierung geben.
Ziel der Euromed-PV ist der Ausbau einer Zusammenarbeit der EU-Staaten mit den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainern in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht, um die Stabilität und Sicherheit in der Region zu befördern. Das Gremium konstituierte sich 2004.
Das Gremium "Föderalismusreform I" bündelte die Arbeiten des Bundestages an der am 30. Juni 2006 beschlossenen Grundgesetzreform, die das Ziel hatte, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen. Mit der Verabschiedung der Föderalismusreform am 30.6.2006 hat das Gremium seine Arbeit beendet.
Die im Dezember 2006 von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen soll Vorschläge für einen über die Grundgesetzreform vom Juni 2006 hinausgehenden zweiten Teil der Föderalismusreform erarbeiten.
Dieses Kontrollgremium des Deutschen Bundestags entscheidet als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses durch die Nachrichtendienste des Bundes (Artikel 10 Grundgesetz). Ihre Mitglieder können, müssen aber nicht Mitglieder des Bundestags sein.
Dieses Kontrollgremium des Deutschen Bundestags überwacht das Abhören von Wohnungen mit technischen Mitteln bei Verdachtsfällen schwerer Kriminalität.
Die Interparlamentarische Union (IPU) wurde bereits 1889 gegründet und besteht derzeit aus 148 Mitgliedsstaaten. Sie versteht sich als Friedensorganisation der Parlamente und bemüht sich daher um die Sicherung des Friedens, die Förderung des Demokratieverständnisses in allen Teilen der Welt und die Wahrung der Menschenrechte.
Seit 1991 bemüht sich die Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC) um die Stärkung der gemeinsamen Identität des Ostseeraumes durch eine enge Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Parlamenten. Außerdem soll der Dialog zwischen Regierungen, Parlamenten und der Zivilgesellschaft verbessert und die Institutionen in den Teilnehmerstaaten unterstützt und gestärkt werden.
Die Parlamentarische Versammlung der NATO berät Fragen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie sieht sich als Verbindung zwischen der Regierungsorganisation NATO und den nationalen Parlamenten. Das Gremien soll ferner die Sicherheits- und Verteidigungspolitik fördern und die transatlantische Solidarität stärken.
Seit 1991 begleitet die Parlamentarische Versammlung die Arbeit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), deren Ziele die Sicherung des Friedens und der Wiederaufbau nach Konflikten ist.
Neben dem Europarat der Regierungen gibt es auch eine parlamentarische Versammlung der Mitgliedsstaaten. Ziele dieser interparlamentarischen Versammlung sind der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Aufgabe dieses Beirats ist es, die nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung parlamentarisch zu begleiten.
Das Parlamentarische Kontrollgremium wacht über die Nachrichtendienste des Bundes. Die Bundesregierung ist verpflichtet, ihm über die allgemeine Tätigkeit der Geheimdienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung Auskunft zu erteilen.
Der Präsident leitet die Bundestagssitzungen und ist oberster Dienstvorgesetzter über die Bundestagsverwaltung. Der Präsident und seine sechs Vertreter bilden das Bundestagspräsidium
Die Parlamentarische Versammlung der WEU (Westeuropäische Union) berät seit 1955 die zwischenstaatliche Kooperation in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Ausführlich heißt dieses Kontrollgremium des Deutschen Bundestagses "Gremium nach § 23 c Abs. 8 Zollfahndungsdienstgesetz" und kontrolliert das Zollkriminalamt. Dieses kann das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken, wenn es Verstöße gegen das Außenwirtschafts- oder das Kriegswaffenkotrollgesetz vermutet.