Das Gremium "Föderalismusreform I" bündelte die Arbeiten des Bundestages an der am 30. Juni 2006 beschlossenen Grundgesetzreform, die das Ziel hatte, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern und die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen. Mit der Verabschiedung der
Föderalismusreform am 30.6.2006 hat das Gremium seine Arbeit beendet.