Die Richtlinie kann vom Rat alleine oder gemeinsam mit dem Parlament oder von der Kommission angenommen werden.
Die Richtlinie ist Rahmengesetz, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet innerhalb einer Frist ein bestimmtes Ziel zu verwirklichen. Wie dies umgesetzt wird, entscheidet das jeweilige Land selbst. Das Ziel der Richtlinie ist die Angleichung der Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitrgliedsstaaten.
Wird eine Richtlinie von einem Mitgliedsstaat nicht rechtzeitig umgesetzt, so kann ein Betroffener in den nationalen Gerichten sich unmittelbar auf die Richtlinie beziehen.
Verordnung
Die Verordnung kann vomm Rat alleine oder gemeinsam mit dem Parlament oder von der Kommission angenommen werden.
Die Merkmale einer Verordnung sind:
- hat eine allgemeine Geltung
- sie ist in allen Teilen verbindlich
- sie gilt unmittelbar, d.h. sie schafft Recht und hat den gleichen Rang wie ein nationales Gesetz, ohne das sie von der Regierung umgesetzt werden muss
Entscheidung
Die Entscheidung kann vom Rat alleine oder gemeinsam mit dem Parlament oder von der Kommission angenommen werden und betrifft nur Einzelfälle. Mit einer Entscheidung können die Organe von einem Mitgliedsstaat verlangen, dass er handelt oder eine Handlung unterlässt, ebenso können sie ihm Rechte übertragen oder Verpflichtungen auferlegen.
Die Merkmale der Entscheidung sind:
- sie ist individuell, die Adressaten müssen einzeln genannt werden. Hier unterscheidet sich die Entscheidung von der Verordnung.
- sie ist in allen ihren Teilen verbindlich