Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW zur Einführung eines Anspruchs der Minderheit der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit auf Schutz und Förderung fand durch die Enthaltung der CDU und der FDP keine Mehrheit.
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Abstimmungsverhalten: GRÜNE / zugestimmt
Luise Amtsberg
Luise Amtsberg
GRÜNE
Kiel-West
Stimmverhalten: zugestimmt
Rasmus Andresen
Rasmus Andresen
GRÜNE
Flensburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Marret Bohn
Dr. Marret Bohn
GRÜNE
Rendsburg-Ost
Stimmverhalten: zugestimmt
Anke Erdmann
Anke Erdmann
GRÜNE
Kiel-West
Stimmverhalten: zugestimmt
Marlies Fritzen
Marlies Fritzen
GRÜNE
Eutin-Süd
Stimmverhalten: zugestimmt
Thorsten Fürter
Thorsten Fürter
GRÜNE
Lübeck-Ost
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Robert Habeck
Dr. Robert Habeck
GRÜNE
Flensburg
Stimmverhalten: zugestimmt
Monika Heinold
Monika Heinold
GRÜNE
Kiel-Ost
Stimmverhalten: zugestimmt
Detlef Matthiessen
Detlef Matthiessen
GRÜNE
Eckernförde
Stimmverhalten: zugestimmt
Ines Strehlau
Ines Strehlau
GRÜNE
Pinneberg
Stimmverhalten: zugestimmt
Dr. Andreas Tietze
Dr. Andreas Tietze
GRÜNE
Südtondern
Stimmverhalten: zugestimmt
Bernd Voß
Bernd Voß
GRÜNE
Rendsburg-Süd
Stimmverhalten: zugestimmt
Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #7
Leider ist die Änderung jetzt doch durchgegangen. Schwache Leistung der CDU, Standhaftigkeit ist etwas anderes...
von: Betikal
am: 15.11.2012 15:34
Kommentar #6
Absolut schwache Leistung die Herren und Damen von CDU und FDP!
von: Ricarda
am: 09.08.2011 15:02
Kommentar #5
Auch die deutschen Sinti, um die es bei der geplanten Verfassungsänderung ging, snd seit vielen Jahrhunderten im Lande ansässig. Insofern ist das Verhalten der CDU-Abgeordneten ein Skandal. Zur FDP, von der man in dieser Frage wirklich etwas anderes hätte erwarten können, fällt mir gar nichts mehr ein. Das ist einfach nur noch erbärmlich.

Da die deutschen Politiker Schwierigkeiten haben zu akzeptieren, dass Deutschland ein Einwaderungsland ist - auch wenn seit einigen Jahren wieder die Auswanderung dominiert - wurde eine künstliche Unterscheidung zwischen sogenannten autochtonen Minderheiten und solchen gemacht, die erst in jüngerer Vergangenheit zugezogen sind.

Aber auch hier unterscheidet die Union zwischen "Guten" und "Bösen". Für Friesen und Dänen gibt es den besonderen MInderheitenschutz der Verfassung - der begrüßenswert und in Europa mehr oder weniger einzigartig ist - und für Sinti eben nicht, obwohl letztere seit dem Mittelalter hier leben. Die Vorfahren vieler Schleswig-Holsteiner, die sich kulturell als deustch definieren - Deutsche im staatsbürgerlichen Sinne sind wir alle: Friesen, Dänen, Sinti, Deutschländer und Deutsche -, sind hingegen erst nach der Eroberung durch Preußen (1864/66) bzw. nach dem 2. Weltkrieg ins Land kamen.

Naja, und in Wirklichkeit haben die meisten von uns unter ihren Vorfahren sowohl Zuwanderer als auch Dänen, Friesen, Holländer (Friedrichstadt), Schweden, Polen, Wenden (Ostholstein, Lübeck) und sicherlich auch Sinti. Ich habe jedenfalls bei der Beschäftigung mit dem hiesigen Teil meiner Familie festgestellt, dass es da verschiedene dänische Zweige gibt, von denen ich als Kind nie gehört hatte.
von: Wolfgang
am: 24.07.2011 15:45
Kommentar #4
Der Schutz von Minderheiten, oder von Schwächeren, passt wohl nicht in das Konzept der Lobbyistenparteien CDU und FDP, aber anstatt sich klar zur eigenen Politik und hier zu einem "Nein" zu bekennen zieht man es wohl vor mit einer feigen Enthaltung eine sinnvolle Verfassungsänderung zu verhindern. Ein Bespiel schlechter Vergangenheitsbewältigung des Nachkriegs- S.-H.
von: Jörn Tiedemann
am: 16.07.2011 11:52
Kommentar #3
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von: Ihr Name
am: 07.07.2011 20:09
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