Gabriele Frechen (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Gabriele Frechen
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Steuerberaterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erftkreis I
Landeslistenplatz
39, Nordrhein-Westfalen
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(...) Meine Aussage, dass für den Wähler die Möglichkeit bestehen muss, sich über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu informieren, empfinde ich nicht als höhnisch. Immerhin müssen die Bürger selber entscheiden, ob sie den Kandidaten oder die Kandidatin wählen wollen oder nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
11.11.2007
Von:

Ihren Ausführungen an anderer Stelle entnehme ich, dass sie der Diätenerhöhung im weitesten Sinne zustimmen werden. Demnächst wird die Altersrentenerhöhung ab Juli 2008 zu Entscheidung anstehen Die Rentner haben seit vielen Jahren Nullrunden hinnehmen müssen .Eine Erhöhung unter 4 % wäre für alle Rentner eine weitere Rentenkürzung.Über die Auswirkung der Preiserhöhungen und Mehrwertsteuererhöhung für die Rentner möchte ich hier nicht weiter eingehen. Ihr Kollege, Herr Müntefering, hat seinen Vorschlag bereits in den Raum gestellt und zwar 0,5 %. Nicht nur wegen der geplanten Diätenerhöhung , eine glatte Unverschämtheit . Meine Frage zunächst, werden sie Einfluss nehmen oder nehmen können, um der Forderung nach einer 4% -ige Mindesterhöhung zum Erfolg zu verhelfen. Sie sollten bedenken, dass sie zukünftig vermutlich, sofern es ihnen gelingt wieder in den Bundestag einzuziehen, mit der "die Linke" zusammenarbeiten müssen, die sich das Wohl der Rentner zum Parteiprogramm gemacht hat, nachdem sich die CDU die Kompetenz für das Wohlergehen von Familie und Kinder erarbeitet hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPD nur mit einem Sozialabbau- Parteiprogramm in den Wahlkampf ziehen will. Eine andere Frage in diesem Zusammenhang und zwar Rente mit 67. Wird die Rente so aussehen wie anschließend beschrieben? : Arbeitet jemand bis zum 67 Lebensjahre, kann er nach gültigen Rentenberechnungsmodus bis zu ca. 105,-€ monatlich mehr Rente erzielen, als wenn er nur bis zum 65. Lebensjahre arbeitet. Geht jemand mit 62 Jahre in den selbst verdienten Ruhestand, hat er auch heute schon bis zu 157,- € weniger Rente gegenüber einem Ruhestandsbeginn ab 65. Die neue Reglung ist also eher ein Segen für die bei der Rentenanstalt Bund Zwangsversicherten. Herrn Müntefering ist hier nur vorzuwerfen, dass die volle Wirkung dieses Gesetzes nicht sofort einsetzt, sondern erst in 20 Jahre. Die Berechnungen basieren auf die gültige Reglung: 2 Punkte /Jahr *26,27€.
Antwort von Gabriele Frechen
6Empfehlungen
13.11.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage von heute, die ich gerne beantworten werde.
Zu der Diätenerhöhung habe ich eine sehr differenzierte Haltung, die offensichtlich nicht richtig deutlich wurde. Besonderen Wert lege ich darauf, dass die Erhöhung der Diäten mit einer Reduzierung der Altersversorgung einhergeht. An dieser Position hat sich nichts verändert.

Zum Thema Rentenerhöhung und wer darüber beschließt habe ich auf dieser Seite bereits geantwortet. Sie finden diese Antwort unter dem 15.3.07.

Was die Stellung und das Wahlprogramm der SPD angeht möchte ich Sie gerne auf unser neues Grundsatzprogramm verweisen. Sie finden es unter dem folgenden Link: folgendes antworten: Die SPD war, ist und bleibt die Partei der sozialen Gerechtigkeit. www.parteitag.spd.de
Die Grundwert Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität finden uneingeschränkte Bestätigung. Gemäß dieser Grundlage haben wir die folgenden Ziele definiert
3.1 Eine friedliche und gerechte Welt
3.2 Das soziale und demokratische Europa
3.3 Solidarische Bürgergesellschaft und demokratischer Staat
3.4 Die Gleichstellung der Geschlechter
3.5 Nachhaltiger Fortschritt und qualitatives Wachstum
3.6 Gute Arbeit für alle
3.7 Der vorsorgende Sozialstaat
3.8 Bessere Bildung, kinderfreundliche Gesellschaft, starke Familien

"Die Linke" verspricht nicht nur den Rentnerinnen und Rentner alles, sie verspricht überhaupt alles. Das spricht, glaube ich für sich.
Zum Thema Familie habe ich eine etwas andere Meinung. Die CDU- Ministerin steht im Rampenlicht und die SPD macht die gute Arbeit. Alles, was bei Familie passiert ist SPD- Politik. Dass die CDU/CSU mitmacht ist gut, aber nicht auf ihrem Mist gewachsen. Und sicher wäre manches anders, würde unser Koalitionspartner mit der FDP regieren. Viele Äußerungen machen das sehr deutlich.
Die Rente mit 67 ab 2029 sagt, dass wir alle regelmäßig bis 67 arbeiten werden. Da die Rente abhängig ist von den gezahlten Beiträgen, kommt es auf die Höhe der Beiträge an, wie hoch die Rente sein wird. Daran wird sich nichts ändern. Auch nicht an den Abschlägen, wenn jemand früher in Rente geht.

Ich hoffe, ich konnte alle Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und stehe für Rückfragen oder ein persönliches Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße aus Berlin
Ihre
Gabi Frechen
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Frage zum Thema Arbeit
15.11.2007
Von:

Sehr geehrte Fau Frechen,

es kann doch nicht angehen, dass ein kleiner Kreis von Interessenvertretern (GDL) die halbe Bundesrepublick lahmlegen kann und dann noch Andere dafür verantwortlich macht!! Wo ist die Politik? Was ist mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel? Es müsste dringend ein Gesetz her, dass solche Auswüchse verhindert! Ein Betrieb sollte nur mit einer Arbeitnehmerorganisation einen Tarifvertrag abschließen müssen. Da müssen sich die verschiedenen Gewerkschaften halt untereinander einigen.

Könnten Sie sich solch eine Gesetzesinitiative vorstellen?
Antwort von Gabriele Frechen
5Empfehlungen
26.11.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Man könnte schon auf die Idee kommen, dass Sie Recht haben, wenn man sieht, dass Menschen nicht zur Arbeit kommen und andere nicht arbeiten können, weil die Waren nicht geliefert wurden.

Dennoch teile ich ihre Auffassung nicht.

Wir sind stolz auf starke Gewerkschaften, denn sie haben unser Land mit stark gemacht. Starke Gewerkschaften sind in meinen Augen aber auch einige Gewerkschaften. Wenn sich die Belegschaften in viele kleine Gewerkschaften splittern und jede nur an sich denkt, halte ich das für eine große Gefahr.

Die Tarifautonomie verbietet uns aus gutem Grund, uns in die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzumischen. Für den einen oder anderen Gewerkschafter ist vielleicht schon meine o.g.Einschätzung zu viel. Da stehe ich aber zu, denn auch Politiker haben das Recht auf eine eigene Meinung.

Ich halte die Tarifautonomie für so bedeutsam, dass jede Änderung daran nur Schaden anrichten könnte. Die Aufgaben sind klar verteilt, für die Politik bleibt hier die aktive Zuschauerrolle oder, wenn es von beiden Seiten gewünscht wird, eine unparteiische Vermittler- oder Moderatorenrolle. Der soziale Friede in Deutschland ist ein Standortvorteil, der auch von den Tarifparteien gewährleistet wird.

Herzliche Grüße aus Berlin
Gabi Frechen
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Frage zum Thema Familie
30.11.2007
Von:

Guten Tag Frau Frechen,
ich bin seit 1995 ( Ehedauer 5 Jahre) geschieden und habe zwei Kinder , das 15 jährige Mädchen wohnt bei der Mutter, erhält Kindesunterhalt und die Mutter Ehegattenunterhalt. Der 17jährige Sohn wohnt seit 2006 in meinem Haushalt, für den ich keinen Unterhalt beziehen, da die Mutter kein eigenes Einkommen hat. Da mit dem neuen Unterhaltsrecht die Kinder vorrangigt zu behandeln sind, müsste die Kindsmutter nicht ebenfalls Unterhalt für den Sohn zahlen? Bzw. sich der Kindes-Unterhalt aufheben, da die Mutter ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Sohn nicht nachkommen kann. Muss unter diesen Umständen weiterhin Ehegattenunterhalt gezahlt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Frechen
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14.12.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass sich durch die Reform des Unterhaltsrechts keine Veränderung Ihrer persönlichen Situation ergibt.

Es ist so, dass Sie Ihre Unterhaltspflicht der Tochter gegenüber nicht gegen eine Unterhaltspflicht Ihrer Frau Ihrem Sohn gegenüber aufrechnen können. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt für eine Unterhaltspflicht immer auch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, also Ihrer geschiedenen Frau, voraus. Ist diese Leistungsfähigkeit nicht gegeben, besteht auch keine Unterhaltspflicht. Daran ändert auch die Reform des Unterhaltsrechts nichts. Wenn die Mutter der beiden Kinder keine Einkommen hat, kann sie auch nichts zahlen. Sie kommt ihrer Unterhaltspflicht für die Tochter vielmehr dadurch nach, dass diese in ihrem Haushalt lebt. Wenn Ihr Einkommen ausreicht, haben Sie grundsätzlich zunächst für die Kinder und dann für Ihre geschiedene Frau Unterhalt zu zahlen. Dies entspricht Ihrer nachehelichen Verantwortung. Etwas anderes gilt nur, wenn die Mutter angesichts ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt selbst für sich aufkommen kann bzw. könnte.

Sie werden verstehen, dass ich Ihre persönliche Situation anhand der vorliegenden Informationen nicht umfassend beurteilen kann. Ich habe hier meine Einschätzung Ihres Falles dargelegt. Als Mitglied des Bundestages gehöre ich außerdem der Legislative an, nicht der Judikative. Wenn Ihre Absicht ist, Ihre Unterhaltsverpflichtung rechtswirksam überprüfen zu lassen, empfehle ich Ihnen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen trotzdem helfen konnte. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern wieder an mich wenden.
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

Erkennen Sie an, dass unsere Demokratie auf Säulen gebaut ist über die nicht abgestimmt werden kann und deshalb auch nicht abgestimmt werden darf? Wie würden Sie also unten angegebene Testfrage beantworten, sodass Ihre Einstellung zum Lebensschutz der schwächsten in unserer Gesellschaft, der ungeborenen Kinder offensichtlich wird?

Testfragen:
Teil a) Vertreten Sie die Meinung, dass Menschen am Anfang ihres Lebens (unter anderem zur Entnahme embyonale Stammzellen) getötet oder manipuliert werden dürfen? Oder distanzieren Sie sich von dieser wie ( kanibalistischen) Weltsicht?
Antwort von Gabriele Frechen
5Empfehlungen
10.12.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben zu den Säulen unserer Demokratie und zur konkreten Nachfrage in diesem Zusammenhang, wie ich zur Verwendung von embryonalen Stammzellen stehe. Ich antworte Ihnen gern auf Ihre Fragen.

Zu den tragenden Säulen unserer Demokratie gehören zwei Grundsätze: 1. Es ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu schützen. 2. Deutschland ist ein demokratischer, sozialer und föderaler Rechtsstaat. Über diese Grundsätze darf nicht abgestimmt werden. Aus gutem Grund haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes dies auch so im Grundgesetz festgehalten. Die in Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Staatsaufbau) festgelegten Grundsätze, also der Kern staatlicher Grundordnung und der Grundrechte, dürfen in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden (Art. 79 Abs. 3 GG, so genannte Ewigkeitsklausel).

Nun zu Ihrer konkreten Frage, die darauf abzielt, zu erfahren, welche Konsequenzen die oben genannten Grundsätze für mich auf die Frage nach der Nutzung von embryonalen Stammzellen haben.

Das jetzige Stammzellgesetz legt fest, dass die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen in Deutschland grundsätzlich verboten sind. Abweichend davon sind jedoch die Einfuhr und die Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken zulässig, wenn die embryonalen Stammzellen vor dem 1. Januar 2002 zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft erzeugt worden sind, sie endgültig nicht mehr für diesen Zweck verwendet wurden und die Überlassung der Embryonen zur Stammzellgewinnung nicht mit einem geldwerten Vorteil verbunden gewesen ist. Mit dieser Regelung soll sowohl die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland ermöglicht werden als auch gleichzeitig verhindert werden, dass Embryonen zum Zwecke der Stammzellgewinnung getötet werden. Diese Bedingungen waren für mich bei der Kompromissfindung zwischen unterschiedlichen Positionen entscheidend, weil hiermit sichergestellt wird, dass zur Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland nicht extra Embryonen wegen der Gewinnung von Stammzellen getötet werden, sondern auf bereits vorhandene Stammzellen zurückgegriffen werden kann.

Meine grundsätzliche Überzeugung zum Stammzellgesetz und zum Embryonenschutz hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland, Bischof Huber, treffend formuliert: Auch ein Import, der wie im Stammzellgesetz strengen Bedingungen unterworfen ist, entfernt sich von dem Grundsatz, das Lebensrecht und den Lebensschutz menschlicher Embryonen von Anfang an zu gewährleisten und nicht um vermeintlich höherer Ziele willen wie die Freiheit der Forschung oder Heilungsversprechen in Frage zu stellen. Der Rat der evangelischen Kirchen respektiert aber die gefundene Stichtagsregelung im Stammzellgesetz, weil sie einen Ausgleich zwischen gegensätzlichen Überzeugungen findet und damit ethische Konflikte in unserer Gesellschaft befrieden hilft. Das gibt auch meine Meinung wieder.

Aus meiner Sicht sind mit dem Stammzellengesetz zwar die grundlegenden ethischen Bedenken gegen den Verbrauch menschlicher Embryonen bei der Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen nicht ausgeräumt. Aber ein solcher Weg lässt sich respektieren als ein ernsthafter Versuch, einen Ausgleich zu finden und ethische Konflikte zu befrieden.

Mit freundlichen Grüßen

Gabi Frechen MdB
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Frage zum Thema Finanzen
01.12.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

es gibt noch Subventionen, die für die Allgemeinheit völlig nutzlos sind. Die verschwendeten Milliarden erhöhen die Staatsverschuldung und gehen zu Lasten der Bevölkerung.

Ein Beispiel: Die steuerliche Absetzung der Kirchensteuer verursacht jährliche Einnahmeverluste von mehr als 3 Milliarden Euro. Das Fehlen von vernünftigen Gründen für diese steuerliche Subvention wurde schon vor vielen Jahren von Dr. Norbert Feldhoff in der Kirchenzeitung des Erzbistums Köln vom 21.9.90 wie folgt bestätigt: "Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer? Die meisten Sozialeinrichtungen "verdienen" die Mittel, die sie benötigen, als Leistungsentgelte und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt."
Die Richtigkeit dieser Feststellungen kann nicht glaubhaft angezweifelt werden. Bei dem Verfasser handelte es sich um einen der mächtigsten Manager der kath. Kirche. Er war Generalvikar und Caritasdirektor des Erzbistums Köln.

Wann werden Sie sich für die Streichung der Kirchensteuersubvention einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Frechen
6Empfehlungen
12.12.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Eine gleichlautende Petition hatte ich 2003/2004 in der Berichterstattung. Nach ausführlicher Beratung wurde diese Petition abschlägig beschieden. Ich möchte Ihnen meine Argumentation gerne vortragen.
Sie bezeichnen die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als eine "für die Allgemeinheit völlig nutzlose Subvention". Dem muss ich widersprechen. Viele Menschen entscheiden sich bewusst für die Mitgliedschaft in der Kirche, auch weil diese gemeinnützige karitative Zwecke verfolgt und die Kirchensteuer für die Betreuung von Kranken, die Schaffung von Kinder- und Seniorenheimen und andere sinnvolle gesellschaftliche Aufgaben einsetzt. Andere Menschen entscheiden sich, Wohlfahrts- oder Sozialverbänden mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen zu unterstützen. Wie die Spenden oder Mitgliedsbeiträge an andere Empfänger kann die Kirchensteuer daher als Sonderausgabe abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Entgegen Ihrer Auffassung bleiben bei kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern mit den Trägeranteilen große Teile des Budgets in der Eigenverantwortung der kirchlichen Träger.
Bürgerschaftliches und soziales Engagement sollte in jedem Fall steuerlich begünstigt werden. Dass ausgerechnet die Zuwendungen an die Kirche so oft als zweifelhafte Sonderausgaben angesehen werden, liegt nicht zuletzt an der Bezeichnung als Steuer. Diese historisch gewachsene Bezeichnung erweckt fälschlicherweise den Eindruck, der Staat kassiere und verwende die Steuern für eigene Zwecke. Dabei nutzen die Kirchen lediglich die Möglichkeit, die Einziehung der Kirchensteuer auf die Landesfinanzbehörden zu übertragen. Dafür bezahlen die Kirchen eine Verwaltungskostenentschädigung.
Es mag sein, dass die Kirchensteuer weder die einzige Einnahmequelle der Kirche ist, noch dass sie zu 100 Prozent in die Sozialarbeit der Kirche einfließt. Verlässliche Zahlen liegen mir dazu nicht vor. Ich möchte Sie jedoch bitten sich vorzustellen, welche Mittel der Staat aufzubringen hätte, würde er den Beitrag zur Bürgergesellschaft leisten wollen, den die christlichen Kirchen aufbringen. Und damit meine ich nicht nur die finanziellen Mittel. Eine Bürgergesellschaft ist mehr als die Versorgung gemeinnütziger Organisationen mit Geld. Sie lebt von Moral, Ethik und der Bereitschaft, Verantwortung für seine Mitmenschen zu übernehmen. Wenn der Staat Leistungen an die christlichen Kirchen steuerlich begünstigt, leistet er einen wichtigen Beitrag zur Bürgergesellschaft. Daher halte ich Ihren Vorwurf, dass die steuerliche Absetzbarkeit "zu Lasten der Bevölkerung" gehe, für falsch. Das Gegenteil ist der Fall.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen darlegen konnte, warum ich die Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer für nicht sinnvoll halte.

Mit freundlichem Gruß

Gabi Frechen, MdB
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Ihre Frage an Gabriele Frechen
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