Gabriele Frechen (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Gabriele Frechen
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Steuerberaterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erftkreis I
Landeslistenplatz
39, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wir Sozialdemokraten wollen den Mindestlohn, und wir werden weiter dafür kämpfen. Auf politische Abenteuer mit Parteien, welche die politische Verantwortung scheuen, lassen wir uns dagegen nicht ein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen!

Halten Sie es für gerecht,wenn Sie als Abgeordnete des Bundestages
ihre Flüge nach Berlin und zurück nicht bezahlen müssen und auch den geldwerten Vorteil nicht versteuern , während ein normaler Bürger seine Fahrt zum Arbeitsplatz erst ab dem 21ten KM steuerlich geltend machen kann?
Finden Sie es gerecht, wenn ein normaler Bürger für seine spätere Rente hohe Abzüge hat während ein Abgeordneter für seine spätere Rente 0Euro in eine Rentenkasse zahlt??
Finden Sie es gerecht, wenn ein Abgeordneter die Fahrten mit der Deutschen Bahn ersetzt bekommt ohne den geldwerten Vorteil versteuern zu müssen?
Und last but not least , finden Sie es gerecht, wenn man einem Kind eines Hartz4 Empfängers etwas schenkt und dies als Zuwendung berechnet und Ihm dann dieses Geld abnimmt?????
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Frechen
10Empfehlungen
26.05.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten werde:

1. Meine Abgeordnetentätigkeit teilt sich in zwei Bereiche, die Arbeit in meinem Wahlkreis und im Parlament in Berlin. Die Flüge von und nach Berlin bekomme ich bezahlt, ein geldwerter Vorteil liegt nicht vor. Angestellte Steuerberater, die für ihre Kanzleien Dienstreisen zu Mandanten übernehmen, müssen die Flüge auch nicht selbst bezahlen. Genausowenig wie Fußballspieler die Fahrtkosten zum Auswärtsspiel oder Unternehmensberater oder oder oder. Ich glaube, langsam nimmt die Debatte, die ich durchaus verstehen kann, doch skurile Züge an.
Die Fahrten in meinem Wahlkreis, für die ich mir ein Auto kaufen mußte, bestreite ich aus der Kostenpauschale.

2. Wie Sie aus den unterschiedlichsten Veröffentlichungen sicher wissen, hatte ich ein Modell vorgeschlagen, das die Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer berücksichtigt. Leider ist dieses Modell bei unseren Partnern nicht auf Gegenliebe gestoßen. Und leider war die Haushaltssituation so wie sie war und wir dringend konsolidieren mußten. Trotzdem bin ich überzeugt, dass mein Modell besser war.

3. Auch zum Thema Altersvorsorge habe ich schon einiges gesagt. Sie gehört zu Gesamtversorgung, also zu dem Angebot, das der Staat den Menschen macht, die sich für dieses Mandat bewerben. Dazu finden Sie einige Aussagen von mir auf meiner Homepage www.gabi-frechen.de im Bericht aus Berlin von November 2007. Die Altersversorgung wurde von 4% in 1995 auf 3% und in 2007 auf 2.5% abgesenkt. Einer Lösung wie in Nordrhein- Westfalen wäre ich aber zugeneigt, wie schon lange auf abgeordnetenwatch.de nachzulesen ist. Als ich 2002 in den Deutschen Bundestag gewählt wurde, galt die Regelung, dass Ansprüche erst nach 8 Jahren und natürlich erst nach Erreichen der Altersgrenze erworben werden. U.a. deshalb bezahle ich bis heute Beiträge an die solidarische Rentenversicherung DRV, mittlerweile - nur durch meine Ausbildung zur MTA unterbrochen - seit 36 Jahren.

4. Die Fahrkarte der Deutschen Bahn ist für mich mein Jobticket. Zur Erklärung: Ein geldwerter Vorteil ist eine zusätzliche Leistung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, die nicht in Geld besteht. Z.B. ein Brikettdeputat, verbilligte Einkäufe, Kantinenessen. Es können auch Karten für ein Fußballspiel oder ein Konzert sein. Der Vorteilsnehmer muss aber eben einen Vorteil haben. Wenn dagegen ein Arbeitnehmer mit der Bahn oder dem Flugeeug eine Dienstreise macht, hat er keinen Vorteil. Es handelt sich einfach um Kosten, die ersetzt werden.

5. Letzteres ist nicht so einfach. Da muss sicher differenziert werden. Ich muss dem Kind eines Arbeitslosengeld- II- Empfängers ein Geschenk machen können, ohne dass dieses Geschenk der Familie als eigene Einkünfte angerechnet wird. Sollten Leistungen allerdings als Geschenke umbenannt werden, um so der Anrechnung zu entgehen, sieht die Sache ganz anders aus. Unser Sozialstaat ist deshalb ein funktionierendes Modell, weil er keine Einbahnstraße ist. Jeder Mensch hat das Recht, wenn er Hilfe braucht, diese von der Gesellschaft auch zu bekommen. Gleichzeitig hat er die Pflicht der Gesellschaft gegenüber, von Freibeträgen und Schonvermögen einmal abgesehen, seine eigenen Mittel für seinen Lebensunterhalt einzusetzen.
Deshalb fällt es mir schwer, diese Frage so abstrakt mit Ja oder Nein zu beantworten. Hier ziehe ich ein: "es kommt darauf an" vor.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen
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Frage zum Thema Soziales
28.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

wie Sie wahrscheinlich schon mitbekommen haben, hat sich Ihr SPD-Kreisverband Rhein-Erft entschlossen ein sozialdemokratisches Grundeinkommensmodell zu entwickeln. Damit würde die SPD endlich zu den anderen Parteien aufschließen, die im Bundestag vertreten sind, und die alle Grundeinkommen/Bürgergeld-Modelle diskutieren.
Nicht jedes dieser Modelle entspricht meinen Vorstellungen, aber es ist doch spannend mit anzusehen, daß diese Idee langsam von der Politik wahrgenommen wird. Um so mehr würde es mich freuen, wenn nun auch die Sozialdemokraten sich mit diesem Thema beschäftigen würden.

Da Sie den Kreisverband Rhein-Erft im Bundestag repräsentieren (ich hoffe das stimmt so...:-)), würde es mich natürlich interessieren, wie Sie zum Thema Grundeinkommen stehen?
Und wenn Sie diesem positiv gegenüber stehen, würde mich interessieren, ob Sie ein sozialdemokratisches Grundeinkommensmodell schon einmal skizzieren könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,

und mit freundlichen Grüßen:

Antwort von Gabriele Frechen
4Empfehlungen
02.06.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich freue mich sehr, dass Sie von unseren Überlegungen zum Grundeinkommen gehört haben.
Ursprünglich wurde über das Thema Grundeinkommen bei uns in Zusammenhang mit dem neuen Grundsatzprogramm der SPD diskutiert. Auf einem Parteitag auf Kreisebene wurde abgestimmt, ob das Thema weiterverfolgt werden soll oder nicht. Auch ich habe auf diesem Parteitag offensiv bei den Mitgliedern dafür geworben, weiterzumachen. Ich bin sicher kein glühender Verfechter dieses Themas, vielleicht bin ich zu nüchtern. Aber zum einen denke ich, dass man in der Politik auch Visionen braucht und zum anderen bin ich überzeugt, dass - um es mit Willy Brandt zu sagen - jede Zeit eigene Antworten braucht.
Wir sind noch nicht so weit, dass wir sagen können, so sieht es aus oder eben, es funktioniert doch nicht.

Sie haben Recht, ich vertrete den Wahlkreis Erftkreis I und bin Mitglied in der Kreis-SPD. Ich habe auch an der einen oder anderen Veranstaltung zu diesem Thema teilgenommen. Aber eine ausführliche Darstellung der Diskussion würde sicher den Rahmen dieser Plattform sprengen. Deshalb möchte ich Sie an die SPD im Rhein- Erftkreis verweisen, die Sie über meine homepage www.gabi-frechen.de oder dirket unter www.spd-rhein-erft.de erreichen. Die Genossinnen und Genossen freuen sich über Ihr Interesse. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie mich natürlich auch direkt anmailen und ich gebe Ihre eMail nebst Adresse an die Arbeitsgruppe weiter.
Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen
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Frage zum Thema Finanzen
30.05.2008
Von:

Nach dem Fall Zumwinkel hat die SPD angekündigt, Steuersünder härter zu bestrafen. Siehe etwa hier: www.welt.de

Können Sie mir sagen, wie weit diese Bestrebungen schon umgesetzt wurden?

Herzlichen Dank,

.
Antwort von Gabriele Frechen
4Empfehlungen
02.06.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne benatworten werde:
Der Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 sieht vor, den § 376 AO zu ändern. Die bisherige Vorschrift wird zu Absatz 2, als Absatz 1 wird folgender Satz eingefügt: "Die Verfolgung von Steuerstraftaten verjährt in 10 Jahren"
Der Entwurf steht auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums www.bmf-bund.de. Die Vorschrift finden Sie in Artikel 9, Seite 29. Die Begründung dazu finden Sie auf Seite 101, deshalb erlaube ich mir, diese nicht extra aufzuschreiben.

Diese Aussage war in: www.welt.de zu lesen.

Der Kabinettentwurf als Basis für die parlamentarischen Beratungen liegt noch nicht vor.

Ich möchte aber betonen, dass wir bereits heute ein Strafmaß von "Geldstrafe bis 5 Jahren Freiheitsstrafe" und in besonders schwerem Fall "Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren" im Gesetz haben. Die Strafen verhängen die Gerichte nach eigenem Ermessen.

Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen
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Frage zum Thema Finanzen
03.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

vielen Dank für Ihre ausführliche gestrige Antwort, in der Sie die Sinnhaftigkeit der Belastung des Existenzminimums mit SV-Beiträgen begründeten.
Ich denke, Ihre positive Sicht blendet entscheidende, auch verfassungsrechtliche, Aspekte aus:
  • das gesellschaftlich garantierte Existenzminimum ist ein zentrales Grundrecht, für welches aber nur den SV-Pflichtigen eine jahrzehntelange Ansparpflicht auferlegt wird (Konflikt mit Art. 3 GG - www.gesetze-im-internet.de )
  • der geldwerte Beitrag von Kindererziehungsleistungen, die bisher nur in der Pflegeversicherung zu Beitragsermäßigung führt, wird im SV-System sonst nicht berücksichtigt - im Gegenteil ist heute das Existenzminimum jedes Familienmitgliedes SV-beitragspflichtig (Konflikt mit Art. 6 GG)
  • das Bundesverfassungsgericht hat 1992 geurteilt, dass dem Steuerpflichtigen (und seiner Familie) keine Abgaben abverlangt werden dürfen, wenn er dadurch zum Sozialhilfeempfänger wird (das gilt nicht im SV-System - warum?)
  • ein existenzsichernder Mindestlohn wäre bei genereller Freistellung des Existenzminimums ökonomisch problemlos möglich

Da die Existenzgarantie für jeden Bundesbürger gilt - was halten Sie von einer Kombination aus überwiegender allgemeiner Steuerfinanzierung und einem (eher symbolischen) Grundbeitrag jedes erwachsenen Bundesbürgers (auch des heute beitragsfreien Millionärs) in Höhe von z.B. 100 Euro/Monat für die gesamte grundgesetzlich garantierte Existenzsicherung - (für die gesetzliche Mindestrente über Sozialhilfeniveau, eine Existenz-Basis-Finanzierung in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Dann würde das Existenzminimum bei allen Bundesbürgern gleichermaßen von allen Abgaben verschont werden können (bis auf die 100 Euro Grundbeitrag) - und die dann viel niedrigeren SV-Beiträge gewännen den von Ihnen betonten individuellen Äquivalenzcharakter zurück.

Vielen Dank und mit den besten Grüßen

, uwp
Antwort von Gabriele Frechen
13Empfehlungen
04.06.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

Es tut mir Leid, wenn ich mich gestern für Sie unverständlich ausgedrückt habe. Ich versuche es gerne nochmal:
Ja, die Grundsicherung ist ein Recht, auf das jeder Mensch Anspruch hat.
Die Ansparpflicht möchte ich im Gegenteil zu Ihnen nicht beschneiden sondern ausweiten. Ich spreche mich klar für eine Erwerbstätigenversicherung aus. Auf dem Bochumer Parteitag hat die SPD als Ziel die solidarische Bürgerversicherung auch in der Rente festgelegt.
Meine Grenzen bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung habe ich deutlich gemacht. Daran hat sich über Nacht nichts geändert.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage nehme ich, wie Sie hoffentlich in meiner Antwort bemerkt haben, sehr ernst. Deshalb sage ich Ihnen zu, diese sowohl in der Fraktion als auch in den Parteigremien zu prüfen und mit zu beraten, wenn im Herbst der Existenzminimumbericht vorliegt.

Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen
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Frage zum Thema Internationales
10.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

vor neun Jahren hat die Bundesregierung die Antikorruptionskonvention des Europarats unterzeichnet und vor fünf Jahren die UN-Konvention gegen Korruption; beide jedoch hat die Bundesrepublik bisher nicht ratifiziert. Damit wird die Bundesrepublik seit Jahren ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht, und dies gerade vor dem Hintergrund, daß von 140 Signatarstaaten 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert haben, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, die USA und die vom Westen so gern gescholtenen Staaten China und Rußland.

Ein wesentlicher Grund für die bisher nicht erfolgte Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB zur Abgeordnetenbestechung muß verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Gesetzesentwürfe für eine solche Verschärfung liegen aber bisher nur von den Fraktionen der Grünen und der Linken vor, nicht von denen der Koalitionsparteien.

Welche Erklärung haben Sie für die zögerliche Haltung Ihrer Partei, und was beabsichtigen Sie zu unternehmen, um dem für das Ansehen des Parlaments peinlichen Zustand ein Ende zu setzen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Frechen
6Empfehlungen
17.06.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen Ihre Sorge nehmen: es existiert bereits ein Regierungsentwurf, der der Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Korruptionsstraftaten und auch der Umsetzung des von Ihnen thematisierten VN-Übereinkommens gegen Korruption dient. Der tatsächliche Umsetzungsbedarf ist dabei relativ gering, denn unser deutsches Strafrecht entspricht heute schon in vielen Bereichen dem internationalen Standard.

In dem Entwurf ist die sogenannte Abgeordnetenbestechung allerdings nicht enthalten. Zwar sind nach geltendem Recht die Bestechlichkeit und Bestechung von Volksvertretern in den Formen des Kaufs und Verkaufs der Stimme bei Abstimmungen als Abgeordnetenbestechung nach § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung strafbar. Die internationalen Vorgaben, aber auch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs machen jedoch auch hier eine Überarbeitung erforderlich.

In der vergangenen Legislaturperiode waren zu diesem Zweck unter der SPD-geführten Regierung entsprechende Vorarbeiten aufgenommen worden, konnten aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht weitergeführt werden. Sie sehen also: Die von Ihnen kritisierte "zögerliche Haltung" der SPD gibt es nicht. Die Einsicht in die Erforderlichkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung besteht in der SPD-Bundestagsfraktion schon seit längerem.

Vorrangige Aufgabe ist daher zunächst, die verbliebenen Skeptiker im Deutschen Bundestag von der Erforderlichkeit einer Neuregelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zu überzeugen, um den Weg für eine Initiative aus der Mitte des Bundestages zu ebnen. Ich versichere Ihnen, dass ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin dafür einsetzen werde.

Mit freundlichem Gruß

Gabi Frechen, MdB
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