Friedrich Ostendorff (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
12.01.1953
Berufliche Qualifikation
Bauer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Bergkamen
Wahlkreis
Unna I
Ergebnis
8,7%
Landeslistenplatz
14, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ich denke nicht, dass gesundheitsgefährdende Keime auf rohem Fleisch verharmlost werden sollten. Vielmehr würde ich mir wünschen, dass unsere Bundesregierung und speziell Ministerin Ilse Aigner, endlich Initiative zeigt und den viel zu hohen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung wirksam bekämpft. Der massive Antibiotikaeinsatz in den Ställen führt nachweislich zur Bildung und Verbreitung gefährlicher multiresistenter Keime. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
24.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Herr Dr. Peter Jahr

Ich bin von der Fachschule Agar aus Lüneburg.
Wir behandeln gerade im Unterricht das Thema die Biogasanlag und ich habe nun ein paar Fragen an Sie.

Wie weit haben sich die Gesetzte für Biogasanlagen in den letzten 10 Jahren verändert und wieso?
Wie lange werden Biogasanlagen noch bezuschusst und wäre es abzusehen das die Subventionen ganz eingestellt wird?
Wie viel Biogasanlagen darf es in Deutschland überhaupt geben kommt bald ein Limit?
Wo sehen Sie die Vor-Nachteile der Biogasanlagen?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Jan

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Frage zum Thema Finanzen
16.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ostendorff,

Wie positionieren Sie sich bzgl der Erhöhung der Parteienfinanzierung?

MfG
Antwort von Friedrich Ostendorff
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25.04.2012
Friedrich Ostendorff
Sehr geehrte Frau ,

Die Parteienfinanzierung ist gesetzlich festgelegt und unterliegt einer Deckelung, d.h.,
die Summe der jährlichen staatlichen Finanzierung aller Parteien darf eine "absolute Obergrenze" nicht überschreiten, wobei insoweit steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt bleiben (vgl. § 18 Abs. 2 PartG). Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel beträgt nach dem Zehnten Änderungsgesetz zum Parteiengesetz (BGBl. I S. 1748) 141,9 Mio. € für das Jahr 2011 und 150,8 Mio. € für das Jahr 2012. Ab 2013 wird sich die absolute Obergrenze jährlich im Rahmen einer in § 18 Abs. 2 PartG geregelten Dynamisierung erhöhen.
Wegen des aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz (GG) abgeleiteten Verbots einer überwiegenden staatlichen Parteienfinanzierung darf die Finanzierung maximal so hoch sein wie die Einnahmen der Partei aus anderen Quellen (relative Obergrenze) (§ 18 Abs. 5 Satz 1 PartG). Als Mitglied der grünen Bundestagsfraktion toleriere und akzeptiere ich diese Vorgaben.


Mit freundliche Grüßen,

Friedrich Ostendorff
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
27.05.2012
Von:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/genfood-lobby-beraet-bundesforschungsinstitute-a-835211.html

Sehr geehrter Herr Ostendorf,

in o.g. Artikel wird sehr viel Einfluss der Lobbyisten zu Bundesinstituten vermutet.
Inwieweit haben Sie sich mit diesem Thema befasst und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Friedrich Ostendorff
bisher keineEmpfehlungen
04.06.2012
Friedrich Ostendorff
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Frage und Ihr Interesse am Verbraucherschutz. Wir Grünen in der Bundestagsfraktion finden es skandalös, dass sich die Gentechnik-Industrie grade an den staatlichen Institutionen festgesetzt haben soll, die eigentlich ihrer Kontrolle dienen sollen. Eine unabhängige Risikobewertung von Gen-Pflanzen ist unter diesen Umständen kaum vorstellbar.
Jetzt müssen alle Zulassungs- und Kontrollbehörden und Institutionen auf weitere Lobbyverstrickungen geprüft werden. Egal ob die Verstrickung der Gentechnik-Lobby mit den Kontrollinstitutionen Unwissenheit oder vorsätzliche Verschleierung gewesen ist, Ilse Aigner muss die Konsequenzen daraus ziehen.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, melden Sie sich bitte bei meinem Kollegen Harald Ebener, MdB (Sprecher für Agrogentechnik Harald.Ebner@bundestag.de ).
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
29.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ostendorf,

da Sie ja mit der Landwirtschaft verwurzelt sind meine Frage, sind Sie auch für eine Lockerung des § 35 LBO Bauen im Außenbereich für Jedermann ?

Mit freundlichen Grüßen

Weingut
Neustadt Weinstraße
Antwort von Friedrich Ostendorff
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08.06.2012
Friedrich Ostendorff
Sehr geehrter Herr ,

wir gehen davon aus, das Sie den § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) meinen und es überrascht uns sogleich, dass sie diese Frage ausgerechnet an uns stellen, denn als Grüne sind wir sicher nicht für eine Lockerung des Bauens im Außenbereich.

Der Gesetzgeber hat privilegierte Vorhaben planmäßig dem Außenbereich zugewiesen. Das ist für bestimmte Bauvorhaben, wie z.B. Bauernhöfen auch sinnvoll. Aber die primäre Zielsetzung des § 35 BauGB dient in erster Linie dem Schutz des Außenbereichs als vielleicht wichtigste umweltpolitische Regelung im Baugesetz, um eine Zersiedelung zu vermeiden. Das heißt allerdings nicht, dass es kein Verbesserungsbedarf beim § 35 BauGB gibt.

Wie Sie vielleicht wissen, setzen wir uns schon seit langem gegen eine weitere Privilegierung von Intensivtierhaltungsanlagen, die regelmäßig nach § 35 Absatz 1 Nr. 4 baurechtlich im Außenbereich genehmigt werden, ein.
Die Einzelheiten hierzu können Sie gerne in unserem Gesetzentwurf ( dipbt.bundestag.de ) nachlesen, der im Deutschen Bundestag keine Mehrheit fand (Abstimmungsverhalten siehe: dipbt.bundestag.de , Top 9). Zur Vertiefung empfehle ich Ihnen zwei Papiere ( f-ostendorff.de.ds0203.hostingschmie.de und f-ostendorff.de ), die sich intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Sicher haben Sie auch davon gehört, dass die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Novellierung des BauGB (Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts) den § 35 Absatz 1 Nr. 4 wie folgt ändern will:

Nach dem Absatz 1 soll im § 35 BauGB ein neuer Absatz 1a eingefügt werden: "1a Die Errichtung eines Betriebes nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, der Tierhaltung betreibt, ist unter den übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 im Außenbereich nur zulässig, wenn der Betrieb nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt."

Der Vorschlag bedeutet, dass Massentierhaltungsanlagen weiterhin nach Absatz 1 Nr. 4 privilegiert genehmigt werden dürfen, wenn die "übrigen Voraussetzungen" erfüllt sind. Die übrigen Voraussetzungen sind nur dann erfüllt, wenn die "öffentlichen Belange nicht entgegenstehen" und "die ausreichende Erschließung gesichert ist".
Neu hinzu kommt die Einschränkung, dass nur noch Anlagen privilegiert sind, die nicht der obligatorischen UVP-Pflicht (§ 3b (1) UVPG) unterliegen. Unterliegt eine Anlage also der UVP-Pflicht, verliert sie die Privilegierung und kann baurechtlich nur noch über den Weg eines Bebauungsplans (B-Plan) genehmigt werden.

Da sich der Änderungsvorschlag der Bundesregierung in der Praxis so gut wie ausschließlich auf die obligatorische UVP-Pflicht bezieht, ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf kaum Wirkung entfalten wird, weil die UVP-Schwellenwerte der gültigen Fassung des UVPG viel zu hoch sind. Damit bleibt der Gesetzentwurf in der Symbolpolitik stecken, die lediglich den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zeigen soll: "Die Bundesregierung kümmert sich."

Der Investor wird sich an die hohen Schwellenwerte "herantasten" und seine Anlage so beantragen, dass sie mit den Tierplatzzahlen knapp unter dem Schwellenwert bleibt (z.B. 84.000, statt 85.000 Mastgeflügelplätze), um einen B-Plan zu verhindern.

Zur UVP-Pflicht kann es auch nach § 3 c UVPG (allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls) kommen, was vereinfacht bedeutet, dass ausschließlich die Genehmigungsbehörde nach einem festgelegten Verfahren entscheidet, ob eine Anlage auf der Grundlage bestimmter Vorgaben UVP-pflichtig ist. Es ist keine Intensivtierhaltungsanlage bekannt, die über diesen Weg UVP-pflichtig geworden ist und die Praxis zeigt, dass diese Regelungen viel zu schwach ausgeprägt sind um zumindest im Hinblick auf Intensivtierhaltungsanlagen Wirkung entfalten zu können.

Wir halten diesen Änderungsvorschlag für eine schwaches Schwert und fordern stattdessen, die Schwellenwerte der 1. und 2. Spalte der 4. BImSchV mindestens zu halbieren, so dass bei Überschreitung dieser so geänderten Tierplatzzahlen die Privilegierung entfällt und ein B-Plan erforderlich würde. Das gilt auch für die Schwellenwerte des UVPG für Tierhaltungsanlagen, die ebenfalls halbiert werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Werner
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
MdB-Büro Friedrich Ostendorff
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.07.2012
Von:

Guten Tag Herr Ostendorff,
Anlässlich der Bundestagsabstimmung über die Fortentwickl. des Meldewesens habe ich folgende Frage an Sie:
Hatten die Abgeordneten der Grünen Kenntnis über diese Abstimmung?
Wenn ja, warum wurde nichts unternommen (warum haben Sie nichts unternommen) das Abstimmungsergebnis zugunsten der Position der Grünen zu entscheiden. Das dies möglich gewesen wäre geht ja eindeutig aus den Video-Zeugnissen über die Abstimmung hervor.
Dieses Ereignis wirft bei mir und vielen Bekannten erneut die Frage nach der Glaubwürdigkeit unserer Politiker hervor. Wohlgemerkt auch der Glaubwürdigkeit der Abgeordneten der eigenen Partei.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Friedrich Ostendorff
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11.07.2012
Friedrich Ostendorff
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Über alle Debatten und Abstimmungen, die im Plenum des Bundestages stattfinden, werden die Abgeordneten informiert. Zum allgemeinen parlamentarischen Ablauf muss folgendes gesagt werden: In dem öffentlichen Plenum, im Bundestag, sind nicht alle Abgeordneten stets zu jeder Debatte anwesend. Grade wenn es sich um Fachdebatten handelt, wie etwa Tierschutz, macht es wenig Sinn für einen Gesundheitspolitiker dieser Debatte beizuwohnen. Abseits der Hauptdebatten, haben die Abgeordneten oft andere wichtige Termine, wie Fachgespräche, Treffen mit Medienvertretern oder Wissenschaftlern, die sie natürlich auch wahrnehmen müssen. Auch wenn ein Abgeordneter nicht bei allen Debatten anwesend ist, heißt das nicht, dass er nicht im politischen Ablauf tätig ist.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen dem Meldegesetz ablehnend gegenüber und haben uns im Bundestag gegen die umstrittene Regelung in § 44, Abs. 4 des Gesetzes ausgesprochen und gefordert, dass jeder der Werbung erhalten möchte, dem ausdrücklich zustimmen muss. Wir haben dem Gesetzentwurf in 2./3. Lesung nicht zugestimmt, und die jetzt diskutierten Punkte bereits in den Ausschussberatungen und ebenfalls in der abschließenden Lesung kritisiert.

Mit freundlichen Grüßen,

Friedrich Ostendorff
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