Friedrich Merz (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Friedrich Merz
Jahrgang
1955
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Hochsauerlandkreis
Ergebnis
57,7%
Landeslistenplatz
-, Nordrhein-Westfalen
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Frage zum Thema Steuern
14.09.2005
Von:

hallo und guten tag,
können sie mir vielleicht erklären, wie das so ist mit den verschiedenen konzepten der verschiedenen agierenden? das system kirchhof soll von kirchhof nicht umgesetzt werden, weil es nicht im wahlprogramm steht. das zerstoiberte system merz wiederum steht zwar im wahlprogramm, soll aber weder von stoiber noch merz umgesetzt werden, sondern von kirchhof. ist das logisch? soll nicht doch besser jeder sein system umsetzen können, also entweder kirchhof das system kirchhof oder merz das system merz oder stoiber seine eigenen vorstellungen, sofern der welche hat? und warum wird eigentlich -nicht nur von der spd, sondern auch von der cdu- in der öffentlichkeit derart breit über das system kirchhof diskutiert, wenn es ja sowieso nicht zur debatte steht. sollte man nicht doch eher darüber nachdenken, wie man system merz entstoibern kann und dann umsetzen?
Antwort von Friedrich Merz
1Empfehlung
17.09.2005
Sehr geehrter Herr Reichel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage per Email, die ich gerne beantworten möchte.

Zu ihrer Frage, wie sich die verschiedenen Ansätze der Steuersysteme zueinander verhalten, lässt sich eines feststellen: entscheidend ist das, was im Regierungsprogramm der Union unter Punkt 1.6 "Steuern: einfach, wettbewerbsfähig und gerecht" steht und dass die Union nach einem Wahlsieg die dort genannten Grundsätze umsetzen wird. Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte.

Mit feundlichen Grüßen

Friedrich Merz
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Frage zum Thema Steuern
15.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Merz,

Wie beurteilen Sie persönlich die negative Einkommensteuer. Könnten Sie sich dieses Modell für Deutschland vorstellen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Friedrich Merz
3Empfehlungen
17.09.2005
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fachfrage, auf die ich an dieser Stelle gerne eingehen möchte.

Wir haben die Probleme erkannt, die zu Vorschlägen wie der Einführung der egativen Einkommenssteuer führen, und wollen, dass die Menschen im ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze haben. Wir wollen daher jedoch ein Kombi-Lohn-Modell einführen, das sowohl die Aufnahme einfacher Arbeiten durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und Sozialleistung lohnend macht, als auch die Betriebe in die Lage versetzt, zusätzliche Arbeitsplätze für einfache Tätigkeiten neu zu schaffen. Die negative Einkommensteuer – also die Ausstrahlung der Transferleistungen durch das Finanzamt – kann dabei durchaus ein Modell zur Lösung des Transferproblems sein.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Merz
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Frage zum Thema Familie
15.09.2005
Von:

Sehr geehrter Herr Merz,

grundsätzlich möchte ich hier erstmal die Hoffnung aussprechen, dass Sie wieder aktiv in die Bundespolitik eingreifen werden, da ich Sie für einen der fähigsten deutschen Politiker halte.

Nun aber zu meiner Frage, die Bezug auf Ihre Antwort vom 14.09.2005 an Herrn Collmann nimmt:
Sie erwähnten hier den Kinderbonus in Höhe von EUR 50,- in Bezug auf die Rentenbeiträge. Wer soll diesen Bonus denn genau bekommen - die Mutter, die das Kind auf die Welt bringt; beide Eltern gemeinsam oder grundsätzlich derjenige, der die Kinder erzieht und dafür seine eigene Arbeitszeit verkürzt und somit die Rentenansprüche schmälert?

Ich möchte Ihnen hierzu ein Beispiel nennen: In meinem Fall ist es so, dass ich keine eigenen Kinder habe. Die Kinder meines Lebensgefährten leben jedoch bei uns und nicht bei der Mutter. Um mich um Schule, Hausaufgaben und anderes kümmern zu können, habe ich bei meinem Arbeitgeber meine Arbeitszeit verkürzt. Zum Einen entstehen mir hierdurch sowohl jetzt als auch zuküntig finanzielle Nachteile, zum Anderen trage ich die volle Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung der Kinder - so wie Millionen anderer Erziehende auch.
Hätte ich denn theoretisch Anspruch auf diesen Kinderbonus?
In meinem / unseren Fall stellt sich diese Frage nicht mehr - die Kinder sind ja bereits auf der Welt. Aber grundsätzlich sollte man meines Erachtens auch über solche Fälle nachdenken, um unserer heutigen, veränderten Welt bzw. den heutigen Familiensituationen Rechnung zu tragen.

Viele Grüße
Antwort von Friedrich Merz
3Empfehlungen
17.09.2005
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre freundlichen Worte und Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten möchte.

Es ist richtig, dass wir ab 01.01.2007 für neugeborene Kinder einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einführen werden. Diese Leistung gibt es für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Damit honorieren wir den Zukunftsbeitrag von Familien zum Generationenvertrag in unserer Gesellschaft. Die Einzelheiten der Ausgestaltung dieser Regelungen, die Sie mit Ihrer Frage ansprechen, bleiben dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten und können damit hier noch nicht abschließend aufgeführt werden. Grundsätzlich stimme ich Ihnen aber zu, dass es bei dem Kinderbonus auf die Erziehungsleistung ankommt. In diesem Fall hätte der Elternteil Anspruch auf die Leistung, in dessen Haushalt die Kinder auch tatsächlich leben.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit habe beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Merz
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