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Antwort auf eine Frage vom 13.12.2012
(...) Fundtiere unterliegen den fundrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nach §§ 965 bis §§ 984 BGB. Hier wird unter anderem die unverzügliche Anzeigepflicht des Finders gegenüber der Behörde geregelt, die Ablieferungspflicht bei der Behörde, der Ersatzanspruch des Finders für notwendige Aufwendungen, der Finderlohnanspruch, das Zurückbehaltungsrecht des Finders bis zum Aufwendungsersatz für etwaige Kosten und Gebühren durch den Eigentümer, die
Regelung des Eigentumserwerbs des Finders 6 Monate nach der Fundanzeige und die Möglichkeiten zum vorzeitigen Eigentumserwerb des Finders. (...)