Eingesetzt wurde der Ausschuss 1987 auf Antrag der SPD-Fraktion, um Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten und frauenpolitische Entscheidungen des Landtags vorzubereiten. Zudem soll der Ausschuss bei allen frauenpolitisch relevanten Fragestellungen beratend beteiligt werden.
Berechtigung findet der Ausschuss durch die Tatsache, dass trotz rechtlicher Gleichstellung faktisch noch immer direkte und indirekte Benachteiligungen von Frauen bestehen.
Der Ausschuss versteht sich als Querschnittsausschuss; d.h., dass frauenpolitische Themen nicht automatisch in einen Ausschuss abgeschoben werden sollen und darauf geachtet wird, dass die Mitglieder auch in anderen Fachausschüssen vertreten sind.