Franz-Xaver Romer (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Franz-Xaver Romer
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Mechaniker
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Biberach
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Ich bin grundsätzlich dagegen, dass man Milliardären einfach so unter die Arme greift. Ich bin aber der Meinung, dass zum Erhalt der vielen Arbeitsplätze bei einem Unternehmen, unter strengen Auflagen und unter strenger Kontrolle eine Bürgschaft gegeben werden sollte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Franz-Xaver Romer
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Frage zum Thema Gesundheit
15.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Romer,

mich würde interessieren, ob Sie in der laufenden Legislaturperiode an Veranstaltungen der Tabakdrogenindustrie oder der Tabaklobby teilgenommen haben?

Vielen Dank.
Antwort von Franz-Xaver Romer
bisher keineEmpfehlungen
20.03.2009
Franz-Xaver Romer
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es ist durchaus möglich, dass ich mich bei den entsprechenden Verbänden im Zuge der Nichtraucherdebatte über das Thema informiert habe. Den Besuch von bestimmten Veranstaltungen kann ich heute nicht mehr nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Romer, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
17.03.2009
Von:

Bei der Novellierung des Energieeinspeisegesetzes (EEG 2009) wurde rückwirkend (!) die Definition von (Klein-)Anlagen geändert. Dies führt dazu, dass für viele bestehende Anlagen die Einspeisevergütungen drastisch gekürzt werden und diese nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. Stellvertretend für etliche andere sei hier nur der Biogaspark Penkun genannt, der von 5.400 Kleinanlegern finanziert wurde. Aus meiner Sicht stellt diese rückwirkende Änderung eine Willkürentscheidung dar, die nicht nur einer verfassungsrechtlich unzulässigen Enteignung zahlreicher gutwilliger Kleinanleger gleichkommt, sondern auch im Bereich der erneuerbaren Energien neue Investitionen, die wir vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Rezession dringend brauchen, abwürgen wird. Halten Sie hier nicht zumindest einen Bestandschutz für angebracht, wie er vom Bundesrat bereits vorgeschlagen wurde ?

Ähnliche Probleme gibt es übrigens auch im Bereich des Biodiesels, wo ebenfalls viele heimische Anlagen vor dem Aus stehen und neben den Investitionen der Betreiber auch staatliche Fördergelder ohne nachhaltige Wirkung bleiben werden. Sollte nicht auch hier etwas getan werden ?
Antwort von Franz-Xaver Romer
2Empfehlungen
30.04.2009
Franz-Xaver Romer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im novellierten Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG 2009), dessen Regelungen seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getreten sind, ist der Anlagenbegriff neu definiert worden. Mit der Neufassung der §§ 19 und 66 werden, entgegen der bisherigen Rechtslage, auch bereits bestehende Anlagen, die in enger zeitlicher (innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Monaten) und lokaler Nähe (auf demselben Grundstück oder in unmittelbarer Nähe) in Betrieb genommen wurden, hinsichtlich der Vergütung wie eine Anlage betrachtet. Dies kann insbesondere bei Anlagen, die Biomasse zur Stromerzeugung nutzen, zu einer Reduzierung der gesetzlich garantierten Stromvergütung führen, da für die Höhe der Vergütung die Anlagenleistung ausschlaggebend ist. Mit dieser Regelung verringert sich für viele Altanlagen die Vergütung erheblich, so dass diese Anlagen in ihrer Existenz gefährdet sind, wenn ihnen kein Bestandsschutz hinsichtlich der bisherigen Vergütungsregelungen gewährt wird.
Gegen diese Neuregelung haben unter anderem die Betreiber des Bioenergieparks "Klarsee" Verfassungsbeschwerde erhoben. Gleichzeitig haben sie beantragt, § 19 Abs. 1 EEG 2009 im Wege einer einstweiligen Anordnung einstweilen außer Kraft zu setzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die gesetzliche Definition für Altanlagen am 18.02.2009 mit fünf gegen drei Stimmen abgelehnt. Dies ändert aber nichts daran, dass die Lage der Biogashersteller äußerst kritisch ist. Ich teile Ihre Einschätzung und Sorge, dass der vom Gesetzgeber gewählte Anlagenbegriff zur wirtschaftlichen Existenzgefährdung von Bestandsanlagen führt. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Juni 2008 während der Beratungen der EEG-Novelle daraufhin gewiesen und einen Änderungsantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Jetzt muss auf Grund der krisenhaften Entwicklung alles getan werden, um Arbeitsplätze und Investitionen zu erhalten. Allerdings sieht die SPD das anders. Trotz intensiver Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verweigert sich die SPD an dieser Stelle und ist nicht gewillt, mit uns über Änderungen am Anlagenbegriff zu diskutieren. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftspolitischen Entwicklungen setzt sich die Unionsfraktion weiterhin dafür ein, ein politisches Umfeld wieder herzustellen, das den Anlagenbetreibern und den Investoren Planungssicherheit und Investitionsschutz gewährleistet. Dieses sind besonders hohe Güter, die es zu schützen gilt. Die Union ist dabei ein verlässlicher Partner.
Eine Wirtschaftpolitik, die nachträglich in getroffene Investitionsentscheidungen eingreift, wird es mit der Union nicht geben. Entscheidungen, die aufgrund der bestehenden Rechtslage getroffen wurden, dürfen nicht angetastet werden, daher darf die Rechtslage nicht nachträglich und schon gar nicht rückwirkend geändert werden. Aus diesem Grund unterstützt die Unionsfraktion den Gesetzesantrag des Bundesrates und fordert, dass der Antrag unverzüglich in den Ausschüssen beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Romer, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.03.2009
Von:

Nochmal zum Tehma Killerspiele

In ordnung, mit ihrer antwort haben sie mich jetzt wirklich überrascht, ich hatte eher vermutet das sie wieder gegen die so genannten Killerspiele wettern als ob es kein Morgen gäbe, ich selbst spiele solche spiele schon seit 15 Jahren und benutze sie regelmäßig zum Stress abbau (und glauben sie mir, Stress und sorgen habe ich genug), wie unzählige Gutachten und Untersuchungen belegen sind diese Spiele nicht der auslöser von Amok läufen. Viel mehr sind es Soziale ungerechtigkeit und die unachtsahmkeit der Erziehungsberechtigten (investieren mehr zeit in den Beruf als in die Familie). Das was hier nur helfen kann ist wirkliche Soziale Gerechtigkeit, wissen sie eigentlich das die meißten Menschen hier in Deutschland ihnen lieber das Geld aus der Tasche ziehen als das ihnen die Hand zu reichen? Wie stehen sie eigentlich zu diesen Fakten?

Antwort von Franz-Xaver Romer
bisher keineEmpfehlungen
09.04.2009
Franz-Xaver Romer
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre weitere Frage ist sehr komplex. Gern würde ich Ihnen meine Meinung in einem persönlichen Gespräch erläutern. Bitte kommen Sie doch in eine meiner Sprechstunden im Wahlkreis. Die Termine werden regelmäßig in der regionalen Tagespresse und auf meiner Internetseite veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz Romer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Romer,

ich interessiere mich für Ihre Einstellung zum Thema privater Waffenbesitz für Jäger und Sportschützen. Halten Sie das derzeitige Waffenrecht für ausreichend? Wenn nein, welche Vorschläge machen bzw. unterstützen Sie und mit welcher Zielsetzung (durch welche Maßnahme soll was verhindert werden?)
Antwort von Franz-Xaver Romer
2Empfehlungen
09.04.2009
Franz-Xaver Romer
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich kann verstehen, dass nach so schrecklichen Ereignissen wie in Winnenden der Ruf nach schärferen Gesetzen laut wird. Wir müssen aber in erster Linie darauf achten, dass bestehende Gesetze eingehalten werden, bevor wir gleich im Angesicht einer Katastrophe übereilt handeln.
Wir werden sorgfältig prüfen, wie die Politik noch mehr dazu beitragen kann, derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Wir wissen aber auch: Absolute Sicherheit kann es nie geben. Blinder Aktionismus und der rasche Ruf nach schärferen Gesetzen sind verständlich, können aber eine sorgfältige Analyse von Ursache und etwaigen Verbesserungsmöglichkeiten nicht ersetzen. Wir müssen auch in einer so schweren Situation einen klaren Kopf bewahren und verantwortungsvoll nach Möglichkeiten zu echten Verbesserungen suchen, statt Symbolpolitik zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz Romer, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rohmer,

in Ihrer Antwort auf meine letzte Frage schreiben Sie:

"Ich bin der Meinung, dass mit einer Zensur von Internetseiten mit besagtem Inhalt die Situation von Kindern weltweit verbessert werden kann."

Aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine einschlägige Anfrage hin entnehme ich:

"Entscheidend ist nicht, dass technisch versierte Internetnutzer immer Wege finden werden, die Sperren zu umgehen. Maßgeblich ist vielmehr, dass durch Zugangssperren der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert wird und die harten Fälle auf Nebenwege gezwungen werden."

Plant die grosse Koalition eine Grundgesetzänderung? In Artikel 5 (1) GG heisst es: "Eine Zensur findet nicht statt." Jetzt soll sie doch stattfinden. Wie geht das zusammen?

Werden Sie diesen Satz aus dem Grundgesetz herausnehmen?

Viele Grüsse,
VB.
Antwort von Franz-Xaver Romer
1Empfehlung
09.04.2009
Franz-Xaver Romer
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Der Prüfungsprozess im Bundestag ist noch lange nicht abgeschlossen. Bisher ist erst für den 22. April ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung geplant. Erst danach kann im Parlament der Gesetzentwurf der Bundesregierung geprüft und über die Ausgestaltung des Gesetzes beraten werden.
Des Weiteren möchte ich Ihnen mitteilen, dass Grundrechte des Grundgesetzes auch ihre Schranken finden. Das Zensurverbot lockert diese Schranken zwar, hebt sie aber nicht auf.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Franz Romer, MdB
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