Franz Untersteller (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
04.04.1957
Berufliche Qualifikation
Dipl.Ing. Landschaftsplanung
Ausgeübte Tätigkeit
Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Stuttgart III , über Wahlkreis eingezogen
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(...) Der Begriff Lichtverschmutzung bezeichnet die Aufhellung des Nachthimmels durch von Menschen erschaffene, installierte und betriebene Lichtquellen, deren Licht in den unteren Luftschichten der Erdatmosphäre gestreut wird. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Art der Umweltverschmutzung. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
07.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Untersteller,

ich komme mit einer Frage bzgl. Ihrer Pressemitteilung "Klarstellung zur Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK)" (abrufbar unter: www.um.baden-wuerttemberg.de ) vom 03.02.2012 auf Sie zu.

In dieser Pressemitteilung lassen Sie verlauten, dass weder auf dem Gelände der ehemaligen Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) noch des angrenzenden Campus-Nord-Geländes des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) ein neues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle errichtet werden soll. Desweiteren lautet die Pressemitteilung:
Die Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe GmbH führt gerade eine erneute Erhebung der zu entsorgenden radioaktiven Abfälle durch mit dem Ziel, die noch erforderlichen Lagerkapazitäten festzustellen.

Sie sprechen davon, dass falls sich bei der Abfallerhebung herausstellen sollte, dass tatsächlich die bislang genehmigten Lagerkapazitäten in der HDB nicht ausreichend sind, dann müsste geprüft werden, ob die bestehenden Lagerbereiche "ausgebaut" werden können. Desweiteren sprechen Sie von weiteren Logistikeinrichtungen wie Pufferlager sowie Handhabungseinrichtungen und –flächen, die nötig werden könnten.

Was meinen Sie mit dem Ausbau genau? Ich bitte Sie höflichst mir folgende Fragen zu beantworten:
  • Welche Lagerstätten genau auf dem Gelände sollen ausgebaut werden?
  • Wird die Lagerkapazität dann voraussichtlich die bisherigen 77.000 m3 überschreiten?
  • Wird zur Minderung der benötigten Lagerkapazität eine vermehrte Verbrennung und Verdampfung radioaktiver Abfälle und Reststoffen in Betracht gezogen oder ist dies bereits der Fall?
  • Was ist der Unterschied zwischen dem bestehenden Zwischenlager und dem von Ihnen genannten Pufferlager?
  • Welche Lagerzeiten der radioaktiven Stoffe sind für das Pufferlager vorgesehen?
  • Wie viele m3 groß schätzen Sie, wird das neue Pufferlager werden?

Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus.

Mit besten Grüßen
Antwort von Franz Untersteller
1Empfehlung
16.02.2012
Franz Untersteller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Wie ich in der Pressemeldung, auf die Sie sich beziehen, bereits deutlich gemacht habe, ist die WAK GmbH dabei, eine umfangreiche Abfallerhebung durchzuführen. Diese Abfallerhebung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Aussage der WAK GmbH liegen jetzt aber erste Daten vor, so dass sie mit ersten Planungen beginnen konnte. Dabei ist aber zu beachten, dass diese Pläne beim jetzigen Stand der Abfallerhebung noch keineswegs endgültig sind.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihre Fragen gerne wie folgt beantworten:

• Welche Lagerstätten genau auf dem Gelände sollen ausgebaut werden? Wird die Lagerkapazität dann voraussichtlich die bisherigen 77.000 m3 überschreiten?

Nach aktuellen Informationen der WAK GmbH zeichnet sich die Notwendigkeit einer Erweiterung der Zwischenlagerkapazitäten für radioaktive Abfälle ab. Die WAK GmbH beginnt daher jetzt mit der Planung für die Erweiterung des großen Zwischenlagers um ein weiteres Lagerschiff und des Lagerbunkers um zwei weitere Lagerbereiche. Die WAK GmbH geht davon aus, dass damit dann ausreichend Kapazitäten für die Unterbringung und spätere Handhabung der beim Rückbau der Anlagen der WAK GmbH anfallenden radioaktiven Abfälle geschaffen werden können.
Wenn diese Pläne realisiert werden, geht die WAK GmbH inzwischen davon aus, dass auf dem Gelände der Wiederaufarbeitungsanlage (WAK) keine Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle notwendig wird. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass dort ggf. Pufferflächen für die Abgabe von Reststoffen und radioaktiven Abfällen an die HDB geschaffen werden müssen oder aber Umschlagflächen und –einrichtungen für die Ablieferung von Endlagergebinden von der HDB an das Endlager Schacht Konrad.

• Wird zur Minderung der benötigten Lagerkapazität eine vermehrte Verbrennung und Verdampfung radioaktiver Abfälle und Reststoffen in Betracht gezogen oder ist dies bereits der Fall?

Alle sinnvollen volumenreduzierenden Maßnahmen werden bereits heute durchgeführt.

• Was ist der Unterschied zwischen dem bestehenden Zwischenlager und dem von Ihnen genannten Pufferlager? Welche Lagerzeiten der radioaktiven Stoffe sind für das Pufferlager vorgesehen?

"Pufferlagerung" und "Zwischenlagerung" umschreiben im Grunde den gleichen Vorgang, nämlich die Aufbewahrung von z.B. radioaktiven Abfällen über einen nicht definierten Zeitraum. Diese Lagerung ist durch die erteilten Umgangsgenehmigungen jeweils erfasst. Bei beiden Lagerformen müssen die vorgesehenen Lagerräume oder -flächen Mindestanforderungen entsprechen.

Der Begriff "Pufferlagerung" wird in der Praxis dann verwendet, wenn eine vergleichsweise kurze Lagerzeit vorgesehen ist. Im konkreten Fall sprechen wir bei der WAK von einer Pufferlagerung, wenn die beim Abbau der WAK anfallenden radioaktiven Abfälle bis zum Abtransport zur HDB vorübergehend auf ausgewiesenen Flächen oder in festgelegten Räumen aufbewahrt werden. Diese "Pufferlagerung" ist notwendig, da die HDB nicht alle anfallenden Abfälle sofort annehmen und verarbeiten kann.

Von "Zwischenlagerung" ist dann die Rede, wenn die radioaktiven Abfälle z.B. verarbeitet (konditioniert) sind, aber auf absehbare Zeit noch nicht an ein Endlager abgegeben werden können. Zwischenlagerung umfasst aber auch die radioaktiven Abfälle, die noch nicht für ein Endlager endkonditioniert sind, bei denen eine weitere Konditionierung aber in absehbarer Zeit nicht geplant ist, z.B. weil noch zugelassene Endlagerbehälter fehlen.

• Wie viele m3 groß schätzen Sie, wird das neue Pufferlager werden?

Die WAK GmbH lässt sich im Augenblick nur eine Option für die "Pufferlagerung" offen, da nicht sichergestellt ist, dass die Verarbeitung der radioaktiven Abfälle und die Überführung der Abfallprodukte in die Zwischenlager der HDB mit dem Rückbau der WAK Schritt halten kann. Welche Kapazität ein eventuell notwendiges Pufferlager haben könnte, ist offen. Die WAK GmbH konzentriert sich im Augenblick auf die Erhebung der notwendigen Zwischenlagerkapazitäten bei der HDB.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der Beantwortung der Fragen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller
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Frage zum Thema Umwelt
21.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Untersteller!

Die Grünen Wählern haben Sie mit der Zustimmung zu Forschung und Entwicklung der Brennstoffe zur 4. Generation Kernkraftwerke im ITU (im ehemaligem Kernforschungszentrum Karlsruhe) jetzt endgültig geschockt.

Wie können Sie nach Fukushima und Atomausstieg der Atomlobby und der EU Forschung und Entwicklung der Brennstoffe zur 4. Generation Kernkraftwerke genehmigen? Wissen Sie davon wie in der Mediation zum ITU Neubau der Grüne Vertreter Ministerialdirektor Meinel auf die Forderungen der Atomlobby fast unterwürfig eingegangen ist? Soll das der Auftrag der grünen Wähler sein wenn Sie Brennstoffentwicklung unterstützen?

Wir fordern Sie auf die Genehmigung für den ITU Neubau zu begrenzen auf:

Forschung im nuklear-medizinischen Bereich, an der atomaren Sicherheitstechnik, an der Lagerung radioaktiven Abfalls und ein Verbot für Forschung und Entwicklung an den Brennstoffe für die 4. Generation Kernkraftwerke auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Franz Untersteller
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29.02.2012
Franz Untersteller
Sehr geehrter Herr ,

die Freiheit der Forschung in Deutschland ist in der Verfassung verankert, weder konnten wir hier etwas genehmigen noch können wir etwas verbieten. Dies gilt erst recht für ein Institut der Europäischen Union, welches von der Europäischen Kommission finanziert und verwaltet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller
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Frage zum Thema Umwelt
22.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Untersteller,

Im Bezug auf die Haftungsfrage im Falle der Schädigung von Grund- und Mineralwasser durch die Baumaßnahmen beim Projekt Stuttgart 21 wurde vom Stuttgarter OB auf § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes hingewiesen und die dort geregelte unbegrenzte Haftung durch den Verursacher.

Die Landesregierung ist ebenfalls Projektpartner und vertritt eine "kritisch-konstruktive" Haltung dem Projekt gegenüber.

Mich hätte nun interessiert, was im Falle eines Schaden am Grund- und Mineralwasser passiert:

Abgesehen davon, dass im Falle eines Schadens die Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden und Geschädigten sein werden, stellt sich natürlich die Frage, wer überhaupt finanziell in der Lage ist, für den finanziellen Schaden unbegrenzt zu haften. Sollte der nicht auszuschließende Schadensfall eintreten, wer ist denn dann laut den hierfür einschlägigen Verträgen der Verursacher? Ist es die Deutsche Bahn AG oder die Baufirma, die die Baumaßnahme im Auftrag der Deutschen Bahn AG ausführt? Kann die Deutsche Bahn AG die Haftung an diese Firma weiter geben - wohl wissend - dass keine Firma in der Lage sein wird, hier unbegrenzt zu haften?

Ich würde mich sehr über eine sachbezogen und fundierte Antwort freuen,

Mit freundlichen Grüßen, FS

PS: Vielen Dank an die Person, die diese Frage bereits Herr Wolfgang gestellt hat.
Antwort von Franz Untersteller
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20.03.2012
Franz Untersteller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Haftungsfragen im Falle der Schädigung von Grund- und Mineralwasser durch Baumaßnahmen bei Projekt Stuttgart 21.

§ 89 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) enthält in der Tat eine Haftungsgrundlage für Änderungen der Wasserbeschaffenheit. Diese Haftungsgrundlage ist sogar verschuldensunabhängig, d.h. der Verursacher der in § 89 Absatz 1 und Absatz 2 WHG genannten Änderungen der Wasserbeschaffenheit haftet hierfür ohne das Erfordernis eines persönlichen Verschuldens. Weitere Regelungen zum vorsorgenden Schutz von Umweltrechtsgütern enthalten z.B. das Umwelthaftungsgesetz und das Umweltschadensgesetz. Darüber hinaus statuiert § 90 WHG eine Sanierungspflicht bei Grundwasserschädigungen. Auch hier ist der Verursacher in der Pflicht. Wer jedoch Verursacher eines Schadens ist, lässt sich erst in der konkreten Situation beurteilen.

Inwieweit es zwischen den am Projekt Stuttgart 21 Beteiligten Absprachen für eine etwaige Verteilung der Haftung oder Versicherungen für den Fall des Eintritts eines Haftungsfalles gibt, ist mir leider nicht bekannt. In der Regel verfügen Bauunternehmen über eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.

Die für das Vorhaben erforderlichen Zulassungsverfahren werden nicht zuletzt unter dem Aspekt durchgeführt, dass die notwendigen Baumaßnahmen so durchzuführen sind, dass Umweltschäden oder Schäden bei Dritten ausgeschlossen oder minimiert werden. So werden in den Zulassungsverfahren z.B. notwendige Vorkehrungen zum Schutz des Grundwassers und der Heilquellen getroffen. Bislang wurden die entsprechenden Unterlagen von Seiten der Bahn noch nicht vollständig vorgelegt, eine Genehmigung konnte daher bislang nicht erteilt werden. Seien Sie versichert, dass diesem Punkt auch weiterhin unsere besondere Aufmerksamkeit gelten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Untersteller
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Frage zum Thema Umwelt
29.02.2012
Von:
-

Atommülllagerung im Hardwald in Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Untersteller,

ich habe die Mediation zum beantragten Neubau des ITU aufmerksam verfolgt.

Nie war die Rede davon, dass eine sog. Pufferkapazität, sprich ein weiterer Bau zum "zwischen"lagern ( es gibt weltweit kein Endlager, das wissen Sie) für den radioaktiven Müll, der beim Rückbau der WAA anfallen wird, notwendig sein könnte. Erst jetzt nach Abschluss der Mediation kam dieser eventuelle Mehrbedarf zur Sprache.

Meine Fragen : Wieso können hochbezahlte Fachleute solch wesentlichen Details
(dass vielleicht mehr radioaktiver Müll anfallen wird als bislang diskutiert wurde)
des geplanten Rückbaus erst jetzt feststellen? Ist das so schwer zu errechnen? Waren die Fachleute vielleicht überfordert von ihrer Aufgabe? Wer hat die Berechnungen zu verantworten?

War Ihnen oder Mitarbeitern Ihres Ministeriums der jetzt thematisierte eventuelle Mehrbedarf an Lagerkapazität bereits vor dem Abschluss der Mediation bekannt ?

Danke für eine offene Antwort

R.-
Antwort von Franz Untersteller
bisher keineEmpfehlungen
06.03.2012
Franz Untersteller
Sehr geehrte Frau -,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Wie Ihnen aus der Mediation sicher bekannt ist, war ein Vorschlag des Mediators, "dass rechtsverbindlich ausgeschlossen wird, dass auf dem Gelände des KIT bzw. der WAK auf Linkenheimer Gemarkung neue atomrechtliche Genehmigungen beantragt werden, die nicht mit dem Rückbau bisheriger kerntechnischer Tätigkeiten in Verbindung stehen." Dieser Vorschlag wird auch von Seiten des Umweltministeriums geteilt. Ich hatte deshalb bereits in der Pressemitteilung vom 03.02.2012 erklärt, dass auf dem Gelände der ehemaligen Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) oder des angrenzenden Campus-Nord-Geländes des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) keine konkreten Pläne für den Bau eines neuen Zwischenlagers existieren. Dies gilt nach wie vor.

Richtig ist aber auch, dass nach Abschluss der Verglasung der hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung eine Neubewertung der zu erwartenden Abfallmengen erforderlich war. Der Betreiber der WAK wurde deshalb bereits im Oktober letzten Jahres vom Umweltministerium aufgefordert, diese notwendige erneute Erhebung der zu entsorgenden radioaktiven Abfälle durchzuführen. Erste Erkenntnisse aus der Erhebung zeigen, dass beim Abbau der WAK-Anlage mit einem größeren Abfallvolumen zu rechnen ist, als dies ursprünglich erwartet wurde. In ihrer Pressemitteilung vom 02.02.2012 hat die WAK hierzu ausgeführt:"Heute sind die Zwischenlager der HDB zu über 80% gefüllt. Die verbleibende Kapazität ist nicht ausreichend, um alle beim Rückbau der ehemaligen Forschungseinrichtungen noch anfallenden radioaktiven Abfälle aufzunehmen."

Die beim Rückbau der kerntechnischen Anlagen der WAK GmbH anfallenden radioaktiven Abfälle werden in der Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe (HDB) der WAK GmbH behandelt und dort zwischengelagert. Die HDB liegt als eigenständige Anlage auf dem KIT-Gelände Campus-Nord. Nach Vorliegen der Ergebnisse aus der o.a. Erhebung muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang dies Konsequenzen für den bestehenden Lagerbereich nach sich zieht.

Da zum heutigen Zeitpunkt noch ungewiss ist, bis wann diese behandelten Abfälle in das Endlager Schacht Konrad abgegeben werden können, war die WAK aufgefordert, einen evtl. sich daraus ergebenden zusätzlichen Lagerbedarf zu quantifizieren und Vorschläge für dessen Realisierung vorzulegen. Erste Angaben hierzu werden nach Auskunft der WAK voraussichtlich bis zur Aufsichtsratssitzung Ende April 2012 vorgelegt werden können.

Es ist weiter ungewiss, ob das Endlager Schacht Konrad tatsächlich 2019 den Einlagerungsbetrieb aufnehmen wird. Gleichwohl strebt die WAK den schnellen Abtransport der behandelten radioaktiven Abfälle an, sobald das Endlager Konrad zur Verfügung steht. Der Abtransport der behandelten Abfälle aus der HDB wird aber trotzdem eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, da die Annahmekapazität beim Endlager Konrad begrenzt sein wird. Das bedeutet, dass für den Abtransport der radioaktiven Abfälle aus den Zwischenlagern der HDB weitere Logistikeinrichtungen wie Pufferlager sowie Handhabungseinrichtungen und –flächen nötig werden könnten. Falls dann der hierfür benötigte Platz bei der HDB nicht ausreichen sollte, könnten dafür die Flächen der WAK-Anlagen in Frage kommen. Detaillierte Angaben können hierzu erst nach Abschluss der vertieften Untersuchungen konkret beziffert werden.

Aus meiner Sicht besteht zwischen der im November letzten Jahres erfolgreich abgeschlossenen Mediation zum Ausbau des Instituts für Transurane (ITU) und einer möglichen Erweiterung der HDB kein unmittelbarer Zusammenhang. Selbst wenn vor dem abschließenden Abtransport des behandelten Abfalls in das Endlager Konrad eine Pufferlagerung auf dem WAK-Gelände selbst erforderlich werden sollte, würde es sich hierbei nicht um eine "neue" kerntechnische Aktivität handeln, welche nach dem Ergebnis des Mediations-Verfahrens ausgeschlossen wäre. Vielmehr würde dies noch unmittelbar mit dem Rückbau der WAK-Anlage und dem Abtransport der hierbei anfallenden radioaktiven Abfälle aus der HDB zusammen hängen.

Ich hoffe, ich konnte mit der Darstellung der momentanen Situation Ihre Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Untersteller
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