Frank Kuschel (DIE LINKE)
Kandidat Landtagswahl Thüringen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Frank Kuschel
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Landtages (seit 2004)
Wohnort
Arnstadt
Wahlkreis
Wartburgkreis I
Ergebnis
23,9%
Landeslistenplatz
-
(...) Letztlich erklärte ich mich bereit, meinen Arbeitsschwerpunkt in der Wahlkreisarbeit nach Bad Salzungen zu verlegen. (...)
 
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
22.07.2009
Von:
May

Sehr geehrter Herr Kuschel,
1.Wie wollen Sie sich für die bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen (z.B. Eisenach) durch das Land kümmern, wenn Sie wieder gewählt werden?
2. Wie stellen Sie sich die Finanzierung der Neuregelung der kommunalen Abgaben (Wasser, Abwasser,..) vor?
3. Welche Rolle spielt für Sie die direkte Demokratie, z.B. Bürgerinitiativen? Was halten Sie von der jetzigen Lösung für Volksbegehren in Thüringen?
4. Was sollte man ihrer Meinung nach gegen die neofaschistische Gefahr in Thüringen machen?
Ich erwarte gespannt ihre Antworten,
Mit freundlichen Grüßen
May
Antwort von Frank Kuschel
24Empfehlungen
29.07.2009
Frank Kuschel
Die Thüringer Kommunen sind im besonderen Maße finanziell vom Land abhängig, weil ihre eigene Steuerkraft auf Grund des geringen Einkommensniveaus der Bürger und der geringen Wirtschaftskraft der örtlichen Industrie im Vergleich zu den Kommunen in den alten Bundesländern sehr niedrig ist. Die Thüringer Kommunen können nur rund 20 Prozent ihrer Ausgaben aus eigenen Steuereinnahmen finanzieren. Da das Steuerrecht für die Kommunen vom Bundestag bestimmt wird, haben die Kommunen nur einen geringen eigenen Einfluss auf das kommunale Steueraufkommen. Letztlich können die Kommunen nur über das so genannte Hebesatzrecht bei der Grund- und Gewerbesteuer das eigene Steueraufkommen im geringen Umfang beeinflussen; dies auch deshalb, weil beim Hebesatzrecht ein interkommunaler Wettbewerb besteht, d. h. die Kommunen müssen sich am Hebesatzniveau vergleichbarer Kommunen orientieren. Wegen der eigenen Steuerschwäche finanzieren sich die Thüringer Kommunen zu nahezu 60 Prozent aus Landeszuweisungen, und dies wiederum schwerpunktmäßig über den kommunalen Finanzausgleich. Die übrigen 20 Prozent sind Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb. Die hohe finanzielle Abhängigkeit vom Land erfordert einen verlässlichen und kalkulierbaren kommunalen Finanzausgleich. Hier hat die CDU bis 2007 die Thüringer Kommunen sehr stiefväterlich behandelt, indem die Landeszuweisungen an die Kommunen überproportional reduziert wurden. Dies hat in den Kommunen tiefe Spuren hinterlassen. So mussten die Kommunen Vermögen veräußern, Einrichtungen schließen oder privatisieren, Gebühren und Entgelte erhöhen und notwendige Investitionen streichen. Zurecht haben dagegen die Kommunen in Thüringen geklagt und das Thüringer Verfassungsgericht hat ihnen Recht gegeben. Seit 2008 wirkt deshalb in Thüringen ein bedarfsorientierter Finanzausgleich, den die LINKE schon seit Jahren eingefordert hat. Dieser neue Finanzausgleich ist nicht das Ergebnis politischer Einsicht bei der CDU, sondern nur dem Widerstand der Kommunen geschuldet.
Jetzt gilt es, den Finanzbedarf der Kommunen tatsächlich gerecht und angemessen zu ermitteln. Hier missachtet die CDU aus meiner Sicht in bedenklicher Weise die Vorgaben des Verfassungsgerichts. Nach unseren Berechnungen müssten die Kommunen pro Jahr rund 360 Millionen EUR zusätzlich vom Land erhalten. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund hat eine Unterfinanzierung von 200 Millionen EUR pro Jahr ermittelt. Deshalb fordert die LINKE und auch ich persönlich, dass umgehend diese fehlenden Mittel den Thüringer Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die Bedarfsermittlung bei den Kommunen muss alle zwei Jahre neu erfolgen. Auf Bundesebene muss sich das Land für eine Reform der Kommunalfinanzierung einsetzen, die schon seit Jahren überfällig ist. DIE LINKE hat hierzu umfangreiche Vorschläge gemacht. Ziel ist es, die kommunalen Steuereinnahmen durch eine Reform der Gewerbesteuer und einen höheren Anteil der Kommunen an der Einkommenssteuer deutlich zu erhöhen, so dass die finanzielle Abhängigkeit vom Land reduziert wird.

Die Thüringer Bürger und die Wirtschaft sind besonders durch hohe Kommunalabgaben im Bereich Wasser, Abwasser und Straßenausbau belastet. Die Übernahme dieses Finanzierungsmodells für kommunale Infrastrukturinvestitionen 1991 aus den alten Bundesländern war ein schwerer politischer Fehler. Dieses Finanzierungsmodell entstammt dem 19. Jahrhundert und ist somit nicht mehr zeitgemäß. Zudem sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in Thüringen nicht mit denen der alten Bundesländer vergleichbar. Seit 1994 gibt es deshalb zurecht immer wieder umfangreiche Proteste der Bürger, die DIE LINKE für berechtigt hält und deshalb stets unterstützt hat. Auf Grund der Bürgerproteste sah sich die CDU 2004 veranlasst, dass Kommunalabgabenrecht in Thüringen zu ändern. Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurden in Thüringen die Wasserbeiträge abgeschafft und bereits gezahlte Wasserbeiträge an die Bürger zurückerstattet. 168 Millionen EUR haben die Bürger zurückbekommen und die Zweckverbände mussten auf die geplante Erhebung von rund 400 Millionen Wasserbeiträge verzichten. Die Befürchtung, dass in der Folge die Wassergebühren dramatisch steigen, hat sich nicht bewahrheitet. DIE LINKE hat diese Befürchtungen nie geteilt, sondern bereits vor Jahren die Abschaffung der Beiträge gefordert. Im Abwasserbereich werden seit 2005 die Beiträge bürgerfreundlicher berechnet. Dies hat auch zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Bürger in Millionenhöhe geführt. So wurden zwischenzeitlich rund 60 Millionen zu viel gezahlter Abwasserbeiträge an die Bürger zurückgezahlt. Rund 250 Millionen EUR Abwasserbeiträge wurden dauerhaft oder langfristig zinslos gestundet. Trotzdem mussten die Bürger in Thüringen bisher rund 800 Millionen EUR Abwasserbeiträge zahlen. Jedoch hat das Verfassungsgericht diese bürgerfreundlicheren Regelungen bei den Abwasserbeiträgen für verfassungswidrig erklärt, weil das Land den Zweckverbänden nicht ausreichende Ausgleichzahlungen gewährt hat. Dies will die CDU gerade im Landtag korrigieren. Dies wird dem Land viel Geld kosten, in den nächsten 50 Jahren rund 1,8 Mrd. EUR. Diese Zahlen belegen die gescheiterte Abwasserpolitik in Thüringen, die einseitig auf zentrale Kläranlagen mit unwirtschaftlichen Leitungssystemen orientierte. DIE LINKE hat schon seit Jahren ein Umdenken in der Abwasserpolitik, mit der Orientierung auf dezentrale, grundstücksbezogene Abwasseranlagen, gefordert. Eine solche Umorientierung ist jetzt immer noch möglich. Immerhin wollen die Zweckverbände in den nächsten Jahren nochmals rund 3,5 Mrd. EUR in Abwasseranlagen investieren. Mit einer solchen Politik muss Schluss sein. Durch dezentrale Anlagen würden sich Investitionen in teuere Leitungssysteme in Millionenhöhe erübrigen. DIE LINKE fordert auch im Ergebnis der Entscheidung des Verfassungsgerichtes den Einstieg in den Ausstieg bei den Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen. Wie beim Wasser, fordern wir auch beim Abwasser eine ausschließliche Gebührenfinanzierung. Bereits jetzt sind in Thüringen rund 1,1 Millionen Bürger von den Abwasserbeiträgen nicht mehr betroffen, weil 47 Aufgabenträger eine reine Gebührenfinanzierung vornehmen. Deshalb ist es nur konsequent, auch für die andere Hälfte der Thüringer Bürger die reine Gebührenfinanzierung ohne Beiträge gesetzlich festzuschreiben. Dabei können befürchtete Gebührenerhöhungen durchaus vermieden werden, wenn die Zweckverbände endlich wirtschaftlich arbeiten und insbesondere ihr Investitionsverhalten kritisch überprüfen.
Im Bereich des Straßenausbaus fordert DIE LINKE zumindest die sächsische Regelung auch für Thüringen. In Sachsen können die Kommunen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben. In Thüringen hingegen müssen alle Gemeinden rückwirkend bis 1991 für alle Ausbaumaßnahmen Beiträge erheben und dies bis zu 75 Prozent der Kosten. Dies halten wir für nicht mehr vertretbar. Deshalb fordert DIE LINKE die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in absehbarer Zeit und die Steuerfinanzierung der Baumaßnahmen, so wie dies bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen auch der Fall ist. Schließlich gehören auch Gemeindestraßen zur Daseinsvorsorge.

Jahrelang hat die Thüringer CDU mehr Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene und auf Landesebene blockiert. Zurecht hat sich dagegen der Widerstand der Bürger formiert. In der Folge hat sich in Thüringen ein Bündnis für mehr Demokratie gebildet. DIE LINKE arbeitet von Anfang an in diesem Bündnis mit. Das Bündnis hat 2004 erfolgreich ein Volksbegehren für mehr Demokratie organisiert. Dadurch konnte erreicht werden, dass auf Landesebene Bürger jetzt einfacher an politischen Entscheidungen mitwirken können. Durch diese besseren Mitwirkungsmöglichkeiten ist es gelungen, in einem zweiten Volksbegehren auch auf kommunaler Ebene mehr Mitbestimmung über Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durchzusetzen. Auch bei diesem Volksbegehren wirkte DIE LINKE intensiv mit. Diese neuen Regelungen auf kommunaler Ebene, die mit den Bestimmungen in Bayern zu vergleichen sind, gelten seit 7. Mai 2009. Nun liegt es an den Bürgern, diese neuen Möglichkeiten auch zu nutzen. Landes- und Kommunalpolitik lebt von Bürgerbeteiligung. Dies ist ein Grundsatz der Politik der LINKEN. Bürgerinitiativen finden immer dann die Unterstützung der LINKEN, wenn diese sich für demokratische Ziele einsetzen. In der Landtagsfraktion der LINKEN gibt es deshalb seit 2004 ein Bürgerbüro, das die Arbeit der BI besonders unterstützt.

Wir brauchen in Thüringen ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus und Neofaschismus, was gegenwärtig durch die CDU blockiert wird. Notwendig ist auch das Verbot neofaschistischer Parteien, insbesondere der NPD. Hierzu muss die CDU-Landesregierung bereit sein. Die V-Leute in der NPD "abzuschalten". Des Weiteren brauchen wir einen öffentlichen Dialog zur neofaschistischen Gefahr und die Entlarvung der Politik der NPD. Dazu muss jedoch die ständige Gleichsetzung der Verbrechen des Faschismus mit den politischen Gegebenheiten in der DDR endlich aufhören. Diese Gleichsetzung oder Vergleiche relativieren die faschistischen Verbrechen und die heutige Politik der NPD. Aus persönlicher Erfahrung in meiner Arbeit als Landtagsabgeordneter weiß ich, wie undemokratisch und menschenverachtend die NPD Politik betreibt. Mein Abgeordnetenbüro in Bad Salzungen ist immer wieder Zielscheibe rechtsradikaler Attacken. Die NPD-Politik ist deshalb für mich nicht tolerierbar.
Die antifaschistische Traditionsarbeit ist ebenfalls sehr wichtig in der politischen Auseinandersetzung mit dem Neofaschismus. Zunehmend wird der antifaschistische Kampf der Kommunisten im so genannten Dritten Reich verschwiegen und nur noch der bürgerliche Widerstand hervorgehoben. Diese Art von Geschichtsumdeutung darf nicht fortgesetzt werden.


Frank Kuschel
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Frage zum Thema Finanzpolitik
27.07.2009
Von:

Hallo Herr Kuschel,
vor einiger Zeit wurde die Schuldenbremse heiß diskutiert. Schneiden sich die Länder damit nicht ins eigene Fleisch?
Wie ist ihre Meinung zur verabschiedeten Schuldenbremse?
Antwort von Frank Kuschel
24Empfehlungen
30.07.2009
Frank Kuschel
Schulden der öffentlichen Haushalte sind kein Naturereignis, sondern die Folge der öffentlichen Finanzkrise, die insbesondere durch die Steuerpolitik des Bundes und der Länder verursacht wurde. Durch die Steuerrechtsänderungen seit 1999 wurden Unternehmen und Vermögende um mehr als 40 Mrd. EUR pro Jahr entlastet. Dieses Geld fehlt nun in den öffentlichen Haushalten.
Ein Landeshaushalt ohne Neuverschuldung sei zwar auch für DIE LINKE. erstrebenswert, darf jedoch niemals Selbstzweck sein. Ein generelles Schuldenverbot ist kontraproduktiv, weil das Land unabhängig von mehr oder weniger Schulden Aufgaben zu erfüllen hat, die ihm die Verfassung zuweist. Es geht um die Erhaltung des Sozialstaats, die Sicherung der Daseinsvorsorge und auch um die Nachfragefunktion des Staates in Krisenzeiten. Ein verfassungsmäßiges Verbot von Krediten ist sozialer und wirtschaftlicher Unfug. Daher wird die von der CDU geforderte Aufnahme eines Schuldenverbots in die Thüringer Landesverfassung von der LINKEN und auch von mir persönlich prinzipiell abgelehnt. Es ist schon erstaunlich, dass gerade die Thüringer CDU, die für die Verschuldung des Freistaates in Höhe von mehr als 15 Mrd. EUR verantwortlich ist, nun ein Schuldenverbot fordert.
DIE LINKE schlägt statt eines Verbots von Schulden die Sicherung der öffentlichen Einnahmen in erforderlicher Höhe vor. Damit würden die öffentlichen Haushalte auch ohne neue Schulden auskommen. In dieser Hinsicht hat man von der CDU noch keine Vorschläge vernommen. Wer jetzt ein Schuldenverbot fordert, ohne für mehr Steuereinnahmen durch ein gerechteres Steuersystem zu sorgen, der will den Sozialstaat abbauen. Nahezu 85 Prozent der Steuereinnahmen zahlen die abhängig Beschäftigten und die Verbraucher. Damit muss Schluss sein. Wenn die Konzerne und Vermögenden steuerlich so behandelt werden wie in den USA oder anderen europäischen Ländern, ständen genügend öffentliche Gelder zur Verfügung und der Staat, die Länder und Kommunen brauchten keine neuen Schulden mehr zu machen.
Nach meiner Auffassung könnten ja ein Verbot von Steuergeschenken an Großkonzerne und Besserverdienende in die Verfassung aufgenommen werden. Dies wäre viel sinnvoller und geboten.


Frank Kuschel
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
28.07.2009
Von:

Hallo Herr Kuschel,

kommunale Selbstverwaltung ist ein im Grundgesetz verankertes Recht der Kommunen.
Bisher greifen Bundes- und Landesgesetze in die kommunale Selbstverwaltung ein, so sollen z.B. Kommunen unabhängig ihrer finanziellen Lage Zwangsbeiträge zum Straßenausbau erheben müssen, oder die Aufgabenübertragung an die Kommunen ist größer als der Finanzausgleich aus dem Bund oder Land. Wie kann die kommunale Selbstverwaltung praktisch garantiert werden? Welche Beteiligungsrechte sollten die EinwohnerInnen bei ihrer kommunalen Selbstverwaltung haben?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit solidarischen Gruß

Antwort von Frank Kuschel
38Empfehlungen
30.07.2009
Frank Kuschel
Tatsächlich ist die kommunale Selbstverwaltung im Grundgesetz und in der Landesverfassung von Thüringen garantiert. Die politische Praxis sieht aber oftmals anders aus. Ca. 85 % aller kommunalen Aufgaben sind durch gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union, des Bundes und des Landes bestimmt. Hier haben die Kommunen nur ganz begrenzte Ermessensspielräume. Die Wahrnehmung der so genannten freiwilligen Aufgaben (die eigentlich erst die kommunale Selbstverwaltung mit Leben erfüllen) scheitert oftmals an den fehlenden Finanzen. Auch hinsichtlich der Finanzen haben die Kommunen selbst nur eingeschränkte Gestaltungsspielräume. Das gesamte kommunale Steuerrecht wird vom Bund bestimmt. Nur über das Hebesatzrecht bei der Grund- und Gewerbesteuer können hier die Kommunen sehr eingeschränkt selbst handeln. Die Zuweisung finanzieller Mittel durch die Länder (in Thüringen machen diese Zuweisungen fast 60 % der kommunalen Einnahmen aus) werden durch den Landtag festgesetzt.
Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung ist zum einen notwendig, dass die Kommunen bei der Übertragung von Aufgaben ein stärkeres Mitspracherecht erhalten. Hierzu hat DIE LINKE u. a. die Schaffung einer dritten Kammer auf Bundesebene (neben Bundestag und Bundesrat) vorgeschlagen. Ähnliche Gremien könnten auf Landesebene geschaffen werden. Die kommunale Selbstverwaltung kann nur durch eine ausreichende Finanzausstattung gesichert werden. Hierzu fordert DIE LINKE seit Jahren eine Reform der Finanzverfassung auf Bundesebene, so dass die Kommunen einen höheren Anteil am Steueraufkommen erhalten. Dieser Anteil liegt gegenwärtig nur bei 12 % und sollte nach den Vorstellungen der LINKEN auf 20 % erhöht werden. Im Freistaat Thüringen muss der kommunale Finanzausgleich nach den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Nach der Überzeugung der LINKEN fehlen hierzu den Thüringer Kommunen jährlich rund 360 Mio. Euro. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund hat eine jährliche Unterfinanzierung der Kommunen durch das Land in Höhe von 200 Mio. Euro ermittelt.
DIE LINKE spricht sich ganz deutlich gegen die Pflicht der Gemeinden, Zwangsbeiträge für den Straßenausbau zu erheben, aus. Wir fordern hier mindestens Regelungen, die vergleichbar sind mit Sachsen. In Sachsen können die Kommunen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben. Künftig muss diese Finanzierungsform, die aus dem 19. Jahrhundert stammt, abgeschafft werden, weil sie nicht mehr zeitgemäß ist.
Kommunale Selbstverwaltung wird auch durch umfangreiche Beteiligungsrechte der EinwohnerInnen geprägt. Hier war Thüringen lange Zeit aufgrund der Blockadehaltung der CDU Schlusslicht aller Bundesländer. Durch das erfolgreiche Agieren des Bündnisses für mehr Demokratie konnte erreicht werden, dass nun auch in Thüringen Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten bestehen, die mit den Regelungen in anderen Bundesländern, wie z. B. Bayern, vergleichbar sind. Dadurch können die Bürger nun über Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide stärker an kommunalen Entscheidungen mitwirken. DIE LINKE war aktiver Partner in diesem Bündnis für mehr Demokratie. Zudem wollen wir durch das Projekt *Bürgerhaushalt" den Bürgern die Möglichkeit einräumen, unmittelbar an Finanzentscheidungen der Kommunen mitzuwirken. Auch dies würde zu einer Stärkung der Beteiligungsrechte und damit der kommunalen Selbstverwaltung beitragen.
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Frage zum Thema Finanzpolitik
29.07.2009
Von:

Hallo Herr Kuschel,

unsere kommunale Wohnungsgesellschaft (GeWo Suhl) ist u.a. wegen der Altschulden in einer sehr angespannten wirtschaftlichen Situation.

Welche Position vertreten Sie hinsichtlich der Altschuldenproblematik und welche diesbezüglichen Lösungswege sehen Sie?

Freundliche Grüße

Antwort von Frank Kuschel
23Empfehlungen
30.07.2009
Frank Kuschel
Ihre Einschätzung, dass die Thüringer Wohnungsunternehmen (kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften) sehr stark durch die so genannten Altschulden (das sind Schulden aus DDR-Zeiten, die den Unternehmen durch den Bund einfach zugeordnet wurden) belastet sind, wird durch DIE LINKE und mich persönlich geteilt. Das Problem ist seit Jahren bekannt, auch die Fakten und Folgen für die Wohnungswirtschaft. Rund 800 Mio. Euro betragen gegenwärtig diese Altschulden für die Thüringer Wohnungswirtschaft. Nahezu 30 % der Mieteinnahmen müssen für die Tilgung und Zinszahlung dieser Schulden aufgebracht werden. Dadurch sind die Wohnungsgesellschaften oftmals nicht in der Lage, die notwendigen Unterhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ihren Wohnungsbeständen zu realisieren. Die Altschulden sind auch das Haupthindernis beim Stadtumbau in Thüringen. Die Regelungen des so genannten Altschuldenhilfegesetzes sind nicht ausreichend. DIE LINKE hat in den vergangenen 15 Jahren auf Bundes- und Landesebene eine Vielzahl von parlamentarischen Initiativen zur Lösung der Altschuldenproblematik auf den Weg gebracht. Diese sind an der Blockadehaltung von CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne gescheitert. Die Altschulden sind Staatsschulden der DDR. Deshalb müssen nach Überzeugung der LINKEN diese Schulden durch die Bundesrepublik als Rechtsnachfolger der DDR und nicht durch die Wohnungsunternehmen getragen werden. Im Erblastentilgungsfonds (dieser finanziert sich über die Veräußerungserlöse vom ehemaligen Volkseigentum der DDR) stehen nach meiner Überzeugung ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Wohnungsunternehmen von den Altschulden zu entlasten. Auf Landesebene hat DIE LINKE als Zwischenlösung, bis zur endgültigen Klärung des Problems auf Bundesebene, vorgeschlagen, dass zumindest Altschulden auf dauerhaft leerstehenden Wohnungsbestand in einen Landesfonds überführt werden. Dies beträfe rund 100 Mio. Euro. Für das Land würden jährliche Zins- und Tilgungskosten von 6 Mio. Euro entstehen. Andererseits würden aber die Wohnungsunternehmen aus ihrer existenzbedrohenden Finanzsituation aussteigen können. Auch dieser Vorschlag fand im Landtag keine Mehrheit. DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung, die Wohnungswirtschaft von den Altschulden zu entlasten, weil diese Schulden Bundesschulden darstellen. In der Folge könnten die Wohnungsunternehmen ihren Beitrag zum Stadtumbau wieder voll umfänglich leisten und zudem ihre Wohnungsbestände im erforderlichen Umfang unterhalten und sanieren. Im Übrigen müssten dann Wohnungsunternehmen auch nicht über den Zwangsverkauf ihrer Wohnungsbestände nachdenken. Starke Wohnungsunternehmen sind für die Kommunen wichtig, weil dadurch städtebauliche und sozialpolitische Handlungsspielräume für die Kommunen erhalten bleiben. Dies ist auch im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandel bedeutsam.

Frank Kuschel
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Frage zum Thema Arbeit
30.07.2009
Von:
May

Hallo Herr Kuschel,

welche Stellung haben Sie zu den Hartz-Gesetzen, insbesondere zu Hartz IV? Unterstützen Sie die Montagsaktionen? Ich möchte Sie herzlich einladen, sich an der Monatgsaktion am 17.08. ab 17 Uhr in Eisenach, Marktplatz, Ecke Karlsstr. zu beteiligen und am offenen Mikrofon zu sprechen.
Am 16.08. 2004 fand die erste Montagsaktion gegen Hartz IV statt mit mehr als 1000 Teilnehmern. Anlässlich 5 Jahre ununterbrochenem Widerstand gegen Hartz-Gesetze möchte ich (als eine der Organisatorinnen der Eisenacher Montagsaktionen) Sie bitten, öffentlich Stellung zu nehmen und zu helfen, dass die Montagsdemobewegung sich wieder belebt. Diese Einladung geht an alle Kandidaten der Linkspartei in der Region Eisenach/Wartburgkreis.
Werden Sie kommen? Wenn nicht, warum nicht und welche Wege sehen Sie, den Widerstand fortzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen
May
Antwort von Frank Kuschel
21Empfehlungen
03.08.2009
Frank Kuschel
*Hartz * IV" ist für mich (wie auch für DIE LINKE) Armut per Gesetz. Legt man die Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichtes zugrunde, wonach der steuerfreie Grundbetrag (rund 8.000 EUR im Jahr + Altersvorsorge) als Existenzminimum gilt, wird deutlich, dass die Regelsätze bei Hartz IV (gegenwärtig maximal 359 EUR + ca. 220 EUR Kosten der Unterkunft pro Monat = 579 EUR x 12 Monate = 6.948 EUR) deutlich unterhalb dieses Mindesteinkommens liegt. Deshalb unterstütze ich die Forderung der LINKEN, Hartz IV abzuschaffen und dieses menschenunwürdige Alimentierungssystem durch ein bedarfsorientiertes Grundeinkommen, das sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes bemessen muss, zu ersetzen. Übergangsweise müssen die Regelsätze bei Hartz IV auf 500 EUR pro Monat + angemessene Kosten der Unterkunft erhöht werden. Gleichzeitig muss alles dafür getan werden, dass Hartz IV * Empfänger innerhalb von 12 Monaten (sowie auch Arbeitslosengeldbezieher) wieder einen Arbeitsplatz erhalten. Dass dies möglich ist, zeigt die Situation in Dänemark. Diese Form des Rechts auf Arbeit ist durchaus finanzierbar. Ein Hartz IV- Empfänger kostet den Steuerzahler unter Berücksichtigung aller entstehenden Kosten (einschließlich der Mittel für Betreuung und Integration) im Jahr rund 13.500 EUR. Diese Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik zu verwenden, ist sinnvoller als Arbeitslosigkeit zu alimentieren. Ein solches Herangehen erfordert jedoch den Ausbau eines öffentlich finanzierten Beschäftigungssektors. Im Zentrum eines solchen Wirtschaftssektors müssen die Kommunen stehen. Hier gibt es genügend sinnvolle Betätigungsfelder, die zur Zeit nicht *bedient" werden können, weil den Kommunen das Geld hierfür fehlt. Für die private Wirtschaft sind diese Beschäftigungsfelder uninteressant, weil sie nicht vermarktungsfähig sind. Insofern wird durch einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor die private Wirtschaft keineswegs negativ beeinflusst, wie dies oft durch Wirtschaftslobbyisten behauptet wird. Im Gegenteil, durch einen öffentlichen Beschäftigungssektor wird zusätzliche Nachfrage entstehen, wovon die private Wirtschaft sogar profitiert. Die Einladung für den 17. August nach Eisenach zur Montagsdemonstration nehme ich gern an. Ich werde hier auch meine Vorstellung zur Überwindung von Hartz IV und den Ausbau eines öffentlichen Beschäftigungssektors zur Diskussion stellen. Ich habe Hochachtung vor den Initiatoren dieser Montagsdemonstrationen als eine Form des Widerstandes gegen die Hartz * IV * Politik von CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne. Es ist anerkennenswert, dass diese Form des Protestes bereits seit fünf Jahren am Leben erhalten wird. Ich war in den letzten Jahren bereits Gast der Montagsdemonstration in Eisenach, aber auch in anderen Städten, wie z. B. Gotha. Klar, die Teilnehmerzahlen halten sich in Grenzen und ich wünsche mir wieder eine Zunahme. Andererseits ist es wichtig, den Protest gegen Hartz IV immer wieder zu beleben. Ich bin überzeugt, dass in absehbarer Zeit der Protest wieder stärker wird und auch die Teilnahmerzahlen an den Montagsdemonstrationen steigen. Mit einer starken LINKEN im Landtag und im Bundestag werden auch die Initiatoren der Montagsdemonstrationen unterstützt. Auch deshalb ist es wichtig, am 30. August 2009 und am 27. September 2009 DIE LINKE zu wählen.

Frank Kuschel
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