Constanze Angela Krehl (SPD)
Abgeordnete EU

Grunddaten
Constanze Angela Krehl
© SPD Europa
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Diplominformatikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Sachsen
Bundeslistenplatz
22
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(...) In seiner Sitzung vom 26. Oktober 2012 in Straßburg hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit die Revision der MiFID-Richtlinie (Markets in Financial Services Directive) beschlossen. Die Fraktion der Sozialdemokraten hat dabei einen zwischen den Berichterstattern verhandelten Kompromiss unterstützt, der auf dem einstimmigen Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen vom 26. September 2012 basiert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verbesserte Durchsetzung von Urheberrechten
30.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

bezugnehmend auf Ihre Antwort fom 26.01.2012 auf Anfrage bekräftigen Sie, dass geistiges Eigentum (sic!) international zu schützen ist.

Ich selber bin kein Jurist, habe mir aber jahrzehtelang von meinem Vater (Juraprofessor) anhören müssen, dass es kein geisties Eigentum gibt.

Laut deutscher juristischer Definition ist Eigentum "..Das umfassendste dingliche Recht an einer Sache, mit der der Eigentümer gem. § 903 nach Belieben verfahren u. andere von jeder Einwirkung ausschließen kann."

Eine Sache wird hierbei als "Körperlicher Gegenstand, also alles, was sinnlich wahrnehmbar und räumlich abgegrenzt ist. Sachen werden in bewegliche Sachen und Grundstücke eingeteilt. Elektrischer Strom und fließendes Wasser sind nicht als Sachen anzusehen, da es an einer festen Begrenzung fehlt. Nicht zu den Sachen zählen ferner der Körper des lebenden Menschen sowie körperliche Hilfsmittel. Tiere sind keine Sachen, stehen diesen gem. § 90 a jedoch weitgehend gleich."

Weder eine Idee, Wissen doch Daten können also als Sache bezeichnet werden.
Insofern ist die angelsächsische Vorstellung von "private property" konträr zu unserer Kultur.

Ist Ihnen da nun ein Fehler Ihrerseits unterlaufen oder ist das die einheitliche Position der SPD dazu und somit offenes Bekunden ein Spielball der Wirtschaftseliten zu sein?

Dies wäre sehr bedauerlich.

Mit freundlichen Grüssen,
Antwort von Constanze Angela Krehl
1Empfehlung
03.02.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

aus formaljuristischer Sicht stimme ich Ihren Einwänden bezüglich der Definition von Eigentum voll und ganz zu.
Dennoch ist es so, dass es bestimmte Wortkonstellationen im deutschen Sprachgebrauch gibt, die allgemein gebräuchlich und anerkannt sind. Dazu gehören Beispiele, wie "Stromdiebstahl" oder die Abgrenzung der Begriffe Eigentum und Besitz.
Wir versuchen bei der Erarbeitung von Gesetzestexten möglichst eine bürgernahe und gebräuchliche Sprache zu finden.

Zudem arbeiten wir hier im Europäischen Parlament international und müssen akzeptieren, dass im Englischen verwendete Begrifflichkeiten nicht exakt ins Deutsche übersetzt werden können. Daher müssen diese Termini an die Gegebenheiten jeder einzelnen Sprache angepasst werden.

Ihren Vorwurf, dass wir uns aufgrund dieser Position zu einem Spielball von Wirtschaftseliten machen, kann ich aus diesen Gründen nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.01.2012
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Krehl,

zum Acta Abkommen schrieben Sie am 26.01. auf Abgeordnetenwatch:

"Es wurden jedoch im Verlauf der Verhandlungen wichtige sozialdemokratische Forderungen im ACTA-Text aufgenommen. So wurde das Ansinnen der USA abgewehrt, Internetprovider dazu zu verpflichten, Internetangebote einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren."

Ist es richtig, das stattdessen nun Internetprovider willkürlich und ohne die Möglichkeit, Rechtsmittel einlegen zu können, Inhalte sperren können?
Ist es richtig, dass das ACTA Abkommen für die EU rechtsverbindlich, für die USA jedoch nicht rechtsverbindlich ist?

Mit freundlichem Gruß,

Jan
Antwort von Constanze Angela Krehl
1Empfehlung
07.02.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aufgrund der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten des ACTA-Textes und der uneindeutigen Aussagen der Kommission setzen wir uns als Sozialdemokratische Fraktion dafür ein, ACTA durch den Europäischen Gerichtshof auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht prüfen zu lassen.
Wie Sie in Ihrem zweiten Punkt richtig anmerken halten wir es für problematisch, dass das ACTA-Abkommen für die USA nicht rechtsverbindlich ist.


Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Internationales
10.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

Das dem EU-Parlament zur Abstimmung vorzulegende ACTA-Abkommen ist ungewöhnlich schwammig formuliert, und könnte bei entsprechender Auslegung zu einer umfassenden Internet-Überwachung und Zensur, sowie einer Umgehung von Gerichten bei strafrechtlichen Sanktionen gegen Privatpersonen führen.

Die unklaren Inhalte von ACTA sollen (erst nach der Unterzeichnung) durch die bisher geheim gehaltenen Verhandlungsprotokolle konkretisiert werden.

Kennen Sie den Inhalt dieser Verhandlungsprotokolle?

Wenn nein, würden Sie einem Vertrag zustimmen, dessen konkreter Inhalt Ihnen noch nicht zugänglich ist?

Wenn ja, werden Sie diese Verhandlungsprotokolle umgehend veröffentlichen, damit das Volk maßgebende Details über dieses Abkommen erfahren kann, das in seinem Namen beschlossen werden soll?

Vielen Dank,

Antwort von Constanze Angela Krehl
3Empfehlungen
15.02.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrte Frau ,

seit Beginn der Verhandlungen um ACTA haben wir die Geheimhaltung kritisiert und uns für eine Offenlegung der Debatte eingesetzt. Nur durch massiven Druck des Europäischen Parlaments sah sich die EU-Kommission zu mehr Transparenz genötigt.

Es gibt keine offiziellen Verhandlungsprotokolle, aber unter folgendem Link finden Sie eine von der Kommission veröffentlichte Zusammenfassung.
Diese ist allgemein zugänglich.
trade.ec.europa.eu

Unter diesem Link finden Sie den kompletten Text des ACTA-Abkommens, wie er von der Kommission vorgeschlagen wurde:
register.consilium.europa.eu

Momentan wird die Sozialdemokratische Fraktion des Europäischen Parlamentes dem vorgelegten ACTA-Text nicht zustimmen. Vorerst ist es notwendig den Text aufgrund seiner vielen aufgeworfenen rechtlichen Fragen, auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht zu prüfen. Die Diskussion in den verschiedenen für ACTA zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlamentes wird öffentlich geführt und die Ergebnisse frei zugänglich gemacht werden.
Außerdem wird diskutiert den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Bis dann ein mögliches Urteil des Europäischen Gerichtshofes gefällt wird, würden die Verhandlungen zu ACTA augesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
Ergänzung vom 16.02.2012
Ein kleiner Nachtrag auf meiner Facebook-Seite:
www.facebook.com

Mit freundlichen Grüßen

Constanze Krehl
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
16.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

meine Frage betrifft eigentlich die Förderung Sachsens aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Sächsische Staatsregierung hat im Sept. 2011 eine Umwidmung von zusätzlichen 40 Mio Euro zur Kofinanzierung von Nachwuchsforscherguppen aus ESF-Mitteln beschlossen. Die Vergabe der Mittel wurde Sachsenweit an Hochschulen aufgenommen, woraufhin Zahlreiche Projektanträge für Nachwuchsforschergruppen und Stipendien an das SMWK gingen und eine positive Begutachtung erhielten. Geplanter Beginn der Projekte sollte der 1.1.2012 sein. Der Termin wurde dann jedoch durch das SMWK auf den 1.4.2012 verschoben. Ende März erging ein Newsletter des SMWK, dass die oben genannte Koofinanzierung des Freistaats (25%) durch das Sächsische Finanzministerium noch nich umgewidmet wurde und die Projekte folglich im "Sommer 2012" beginnen können.
Als ein Betroffener weiß ich von einigen Projektinitiatoren, dass bereits Fachkräfte für die Besetzung der Stellen gewonnen werden konnten. Laut Angaben der Sächsischen Aufbaubank, welche die Projektabwicklung koordiniert, betrifft das landesweit mehrere hundert Fachkräfte, insbesondere aus den MINT-Fächern. Aufgrund der Verzögerung bei der Mittelumwidmung kann man im Hochschulbereich nur äußerst selten eine Zwischenfinanzierung für das angeworbene Personal finden. In der Regel müssen sich die Betroffenen arbeitslos melden, was aufgrund der Restriktion nur neue Absolventen einstellen zu dürfen, auf den Bezug von ALG II hinausläuft. Es ist nachvollziehbar, dass dies für hochqualifizierte Absolventen eine Demütigung darstellt, wo sie doch deutschlandweit als begehrte Experten gefragt sind. Auch das Land Sachsen ringt derzeit um Fachkräft. Aus dem selben Grund wurden auch die ESF-Förderungen in Sachsen initiiert, nämlich um Fachkräfte in der Region zu halten und sie für die Bedarfe der hiesigen Wirtschaft weiter zu qualifizieren.

Welche Handhabe haben EU-Instanzen um diesen Widersinn anzumahen bzw. zu unterbinden?
Antwort von Constanze Angela Krehl
1Empfehlung
25.05.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihre Anfrage mit großer Aufmerksamkeit gelesen. Leider sind die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments und der Kommission in diesem konkreten Fall sehr begrenzt. Das Operationelle Programm für die Fonds ist genehmigt worden. Wann es tatsächlich realisiert wird, liegt in der Hoheit der Landesregierung. Geprüft wird dann von der Kommission erst wieder danach, ob alles korrekt abgewickelt wurde. Da es sich offensichtlich um ein sächsisches Problem der Umwidmung sächsischer Finanzmittel zur Kofinanzierung handelt, habe ich Ihre Anfrage an den hochschulpolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Herrn Holger Mann weitergeleitet. Ich hoffe, dass es eine baldige Lösung des Problems in Sachsen geben wird.

Holger Mann ist erreichbar unter info@holger-mann.de


Mit freundlichen Grüßen
Constanze Krehl
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Frage zum Thema Finanzen
25.10.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Krehl,

Ich möchte Sie gern fragen, wie sie sich zu der Frage bezüglich Provisionen auf Finanzprodukte positionieren, über welche morgen abgestimmt wird?
Weiterhin würde mich interessieren, ob Sie mit Lobbyisten diesbezüglich Kontakt hatten?
Ich beobachte mit Sorge diese Abstimmung und bin gespannt auf Ihre Antwort...

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Constanze Angela Krehl
bisher keineEmpfehlungen
08.11.2012
Constanze Angela Krehl
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Gerne möchte ich Ihre Fragen beantworten.

In seiner Sitzung vom 26. Oktober 2012 in Straßburg hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit die Revision der MiFID-Richtlinie (Markets in Financial Services Directive) beschlossen. Die Fraktion der Sozialdemokraten hat dabei einen zwischen den Berichterstattern verhandelten Kompromiss unterstützt, der auf dem einstimmigen Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen vom 26. September 2012 basiert. Dieser wurde im Vorfeld der Plenarabstimmung aber aus sozialdemokratischer Sicht an entscheidenden Stellen verbessert. Dies möchte ich Ihnen im Folgenden noch genauer erläutern.

Das Parlament hat einen Gesetzestext verabschiedet, der die Zahlung von Provisionen nur noch in drei bestimmten Fällen ermöglicht: Provisionen werden entweder in Gänze an den Kunden weitergereicht; oder Provisionen dienen allein zur Deckung der bei Beratung und Anlage entstandenen Kosten und Gebühren; oder Provisionen werden bei Geschäftsabschluss an den verkaufenden Berater oder das verkaufende Institut entrichtet. In letzterem Falle wird der Kunde aber umfassend über Art und Höhe der Provisionen informiert. Der Gesetzestext muss in den kommenden Monaten jedoch noch in Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission finalisiert werden.

Zudem wurde eine bindende Klausel aufgenommen, die die Europäische Kommission dazu verpflichtet, sowohl die Funktionsweise und die Verbraucherfreundlichkeit der Provisionsberatung als auch der Honorarberatung nach dreieinhalb Jahren zu prüfen.
Eine wichtige Neuerung ist außerdem, dass diejenigen, die beim Verkauf von Finanzprodukten Provisionen kassieren, sich künftig europaweit nicht mehr "unabhängig" nennen dürfen und Kunden darüber informieren müssen. "Unabhängige Beratung" wird dadurch zu einem starken Gütesiegel, das Anlegern eine Entscheidungshilfe bietet und auf das Verbraucherzentralen gezielt hinweisen können. Damit verschärft die MiFID II-Gesetzgebung jenes MiFID I-Paket, das sich in der Vergangenheit als unzureichend erwiesen hat. Gleichzeitig bleibt jeder Anlegerin und jedem Anleger die Wahlfreiheit zwischen kostenfreier Provisionsberatung und kostenpflichtiger Honorarberatung erhalten. MiFID II stellt außerdem jedem Mitgliedstaat frei, ein umfassendes Verbot von Provisionszahlungen durch nationale Gesetzgebung zu beschließen. Gerade dieser Punkt ist jedoch in der medialen Berichterstattung der letzten Tage und Wochen nur unzureichend berücksichtigt worden.

Aus meiner Sicht ist mit dem verabschiedeten Kompromiss ein guter Mittelweg gefunden worden. Dieser Mittelweg ist gekennzeichnet durch die sinnvolle Abwägung zwischen der Verschärfung der Regulierung des Anlagemarktes für Finanzprodukte und der Verbesserung des Verbraucherschutzes auf der einen Seite und der Erhaltung der Wahlfreiheit für den Kunden sowie der Verfügbarkeit professioneller Anlageberatung für alle auf der anderen. Diese Abwägungsentscheidung haben wir uns als SPD-Gruppe im Europäischen Parlament nicht einfach gemacht. Dabei haben wir alle Argumente, die von verschiedenen Seiten an uns herangetragen wurden, kritisch geprüft. Es gehört aus meiner Sicht zur demokratischen Verpflichtung eines Abgeordneten, mit einem breiten Kreis von Vertretern des öffentlichen Lebens über anstehende Gesetzgebungsverfahren zu sprechen, um sich einen möglichst umfassenden Überblick über mögliche Auswirkungen unterschiedlicher legislativer Maßnahmen zu verschaffen. Für Einwirkungsversuche von Lobbyisten zu Lasten der Interessen von mir vertretener Bürgerinnen und Bürger ist dabei jedoch kein Platz.

Um auch auf Ihre zweite Frage einzugehen: Ich habe in meiner Arbeit als Abgeordnete im Europäischen Parlament mit einer großen Zahl von Interessenvertreterinnen und -vertretern Kontakt. Insbesondere in meinem Hauptarbeitsgebiet, der Regionalpolitik, pflege ich dementsprechend immer wieder einen regen Meinungsaustausch mit Sozialverbänden, Gewerkschaften, Regierungsvertretern, Vertretern der verschiedenen deutschen und europäischen Gebietskörperschaften, Umweltverbänden und nicht zuletzt mit den von mir vertretenen Bürgerinnen und Bürgern. Dieser Austausch ist wichtig, um begründete und ausgewogene Entscheidungen treffen zu können.


Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Interesse an meiner Arbeit und hoffe, Ihre Fragen mit den skizzierten Informationen hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Constanze Krehl
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