Hans-Christian Ströbele (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Christian Ströbele
Jahrgang
1939
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost
Landeslistenplatz
keinen, Berlin
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(...) Für die Einführung von Volksentscheiden habe ich mich stets eingesetzt und tue dies auch weiter.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen hat dazu mehrfach Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, auch in dieser Legislaturperiode. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,
aus den Medien habe ich heute erfahren, dass Spielzeugwaffen (realistische Immitate) verboten werden sollen. Erstaunt war ich aber darüber, das Handfeuerwaffen (Pistolen) nicht darunter fallen sollen. Das soll vieleicht die Menschen in unserem Land beruhigen, die nur die Überschrift lesen. Warum ist man hier nicht konsequent und spricht ein generelles Verbot aus? Man sollte hier wie sonst auch, Statistiken studieren, in wieviel Fällen Überfälle mit Handfeuerwaffen gegenüber den im Verbot genannten Waffen verübt wurden. Ich bitte Sie in diesem Fall sich konsequent für ein generelles Verbot einzusetzen, das ein Tragen dieser Waffenimmitate ausserhalb von Wohnungen unter Strafe verbietet.
Mit freundlichem Gruss

S.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
1Empfehlung
21.02.2009
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Ihre Frage wurde wiedergefunden. Hier die antwort mit der Bitte um Nachsicht wegen der Verspätung:

Entgegen Ihrer Auffassung erfaßt das Verbot, sogen. Anscheinswaffen zu tragen (§ 42 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG), auch Handfeuerwaffen (Pistolen etc), wenn sie Schusswaffen ähneln (Anlage 1, Nr. 1.6 zum WaffenG).
Das ergibt sich aus dem Gesetz:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Anscheinswaffen sind definiert in den Begriffsbestimmungen in Anlage 1 zum WaffG:
"1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

Und
Feuerwaffen iSv 1.6.1 sind:
"2.1
Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird."

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

wie stehen sie dazu das die partei "die linke" nach wie vor vom verfassungsschutz beobachtet wird? ich finde dies überaus übertrieben und bin entsetzt. "die linke" ist keine radikale partei und keine radikale gruppierung. es gibt gruppierungen in deutschland die wirklich problematisch sind, die aber nicht vom verfassungsschutz beobachtet werden. ich bin ein gerechter, sozial denkender mensch. ich bin für frieden und gerechtigkeit, und fühle mich durch solche maßnahmen ja fast wie ein krimineller (überspitzt formuliert)behandelt. es wäre auch schön wenn die parteien in deutschland nich strikt ablehnen würden mit der linken zu koalieren. in der bevölkerung gibt es nach wie vor sehr viele vorurteile. die linke muss mit missverständnissen aufräumen und zeigen, dass sie eine demokratische partei ist die soziale gerechtigkeit und friedenspolitik in den vordergrund rückt. ich selber bin im kreisverband der linken und dort werden keine parolen oder hohle hasstiraden gegen den kapitalismus und bush oder gar lobhudeleien über das ddr-system geschwun gen, wie aber anscheinend manche glauben. ich hoffe das die linke und die grünen vielleicht möglicherweise bald gemeinsam was bewegen könnten. ich schätze sie als politiker sehr und würde mich über eine antwort freuen

mit freundlichsten grüßen
Antwort von Hans-Christian Ströbele
6Empfehlungen
30.12.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Wegen Krankheit beantworte ich Ihre mail etwas spät.

Auch ich halte die Beobachtung der PDS bzw. Linkspartei für falsch. Da gebe ich Ihnen recht.

Die Frage nach Koalitionen mit dieser Partei ist nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich halte ich für richtig, daß aus der linken Wahlmehrheit in Deutschland auch eine linke Regierung gebildet wird. Das habe ich schon gleich nach der Wahl 2005 so gesagt. Allerdings muß ich feststellen, daß die PDS/Linkspartei ein Problem in dieser Rechnung ist. Ich meine nicht so sehr die Person Oskar Lafontaine. Sondern es ist einfach nicht klar, für welche Politik diese Partei in vielen Politikbereichen steht, also welche Politik mit ihr realisiert werden könnte.
Selbst in den Bereichen, für die die Partei in der Öffentlichkeit immer wieder genannt wird, wie Hartz-IV und Afghanistan ist ihre Position nicht vollständig klar.
Schon im Wahlprogramm für 2005 steht die Forderung "weg mit" zu den Hartz-IV-Gesetzen und diese wird auch jetzt immer wiederholt. Andererseits finden sich schon in dem Wahlprogramm eine Reihe von Vorschlägen für wichtige Änderungen der Hartz-IV-Gesetze. Einige davon, wie die nach der Anhebung der Regelsätze für ALG II, wurden und werden auch von der Grünen Partei vertreten, mache sogar von der SPD. Und auch die Forderung "Bundeswehr raus aus Afghanistan" bleibt reichlich unkonkret. Heißt dies, alle Bundeswehrsoldaten und möglichst auch die Soldaten aller anderen Nato-Staaten sollen sofort noch heute und ohne weiteres vollständig abziehen ? In manchen Äußerungen von führenden Repräsentanten dieser Partei gibt es dazu einige Einschränkungen. Mit anderen Worten die Partei muß sich erst noch "zusammenraufen" und klar benennen, für welche Politik sie in möglichst allen Bereichen mehrheitlich und verläßlich steht. Nicht nur in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, sondern beispielsweise auch in der Migranten-, Drogen-, Familien-, Verkehrs-, Umwelt- und Innenpolitik. Erst dann kann beurteilt werden, ob und für welche Koalitionspolitik sie koalitionsfähig ist. Dieses "Zusammenraufen" scheint gar nicht so einfach zu sein und noch einge Zeit zu dauern, wie mir Kollegen aus dieser Partei im Gespräch bestätigen. Die Diskussionen zu einem Parteiprogramm könnte mehr Klarheit schaffen.
Ausschließen will ich Koalitionen der linken Wahlmehrheit nicht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Umwelt
23.11.2007
Von:
Ulf

Sehr geehrter Herr Ströbele!
Ich habe soeben eine Dokumentation zum Thema ´Peak Oil´, namens ´A Crude Awakening - The Oil-Crash´, gesehen. In dem Film behaupten namhafte Sachverständige , (Wissenschaftler, Ex-Ölminister, ein ehemaliger OPEC Chef, unter anderen) dass der Zeitpunkt des sogenanten ´Peak Oil bereits erreicht ist, bzw kurz bevorstehe.Das bedeutet dass die Weltölreserven keine höhere Fördermenge mehr erlauben, bei stetig steigernder Nachfrage, ganz einfach weil nicht mehr da ist. Die Konsequenzen in ihren Anfängen, kann man ja bereits an den Tankstellen beobachten. In dem Film wird eindrücklich dargestellt wie sehr unsere Gesellschaft vom Öl und der Petrochemie abhängig ist. Der Film deutet auch an dass selbst ein Umschwenken auf andere Energieen eigntlich kaum Effekt zeigen würde. Die Experten sagten voraus dass der sogenannte ´decline´ sehr bald einsetzen würde, und dass der Rückgang der Fördermenge rapide wäre. Nun braucht es nicht viel Phantasie um sich vorzustellen was ein solcher Rückgang auf den Zustand der Weltwirtschaft, einer Volkswirtschaft, den Weltfrieden und die innere Sicherheit hätte. Es fiel mir nicht leicht meine Frage, zu der ich jetzt komme, einem bestimmten Thema zuzuordnen.
Meine Frage;
In wie weit wird das Thema ´peak oil´ in ihrer Partei, in der Fraktion, im Bundestag generell thematisiert. Haben sie den Eindruck dass angemessene Massnahmen vorbereitet werden, um auf die sich ergebenen Folgen des ´peak oil´ zu reagieren?
Mit freundlichen Grüssen,
Ulf
Antwort von Hans-Christian Ströbele
3Empfehlungen
31.12.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Wegen Krankheit komme ich erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten.

Zum Thema Oil Peak habe ich mehrere Anfragen erhalten. Deshalb habe ich einiges nachgelesen. Ich selbt bin nicht der Meinung, daß die Ölreserven so schnell zuende gehen. Aber völlig unabhängig davon haben Sie sicher recht, wenn Sie davon überzeugt sind, daß sich unser aller Leben in den nächsten 20 Jahren radikal verändern muß und wird. Die Energiekise wird ein Grund dafür sein.
Von einer Diskussion in der grünen Bundestagfraktion zu diesem Them und zu konkreten Krisenplänen weiß ich nichts. Aber das kann auch daran liegen, daß Energiepolitik nicht zu den Themen gehört, mit denen ich im Bundestag näher befaßt bin.
Die gesame Politik wird in der Fraktion auf fünf Arbeitskreise aufgeteilt. Ich bin zuständig und Koordinator des Arbeitskreises III, der mit der Rechts-, Innen- und Frauenpolitik befaßt ist. Die Zuschriften nehme ich als weiteren Anlaß, die Thematik mal mit der Kollegin vom zuständigen Arbeitskreis II anzusprechen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

vielen Dank für ihre Antwort vom 20.11.2007 auf meine Frage.

Ich freue mich, dass auch Sie den Nutzen eines Taschenmessers kennen. Ich bin auch durchaus mit dem deutschen Waffengesetz zufrieden - schließlich ist die Mitnahme von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen jetzt schon verboten und im Fußballstadion durch das Hausrecht des Betreibers ganz sicher ebenfalls!

Allerdings scheint nicht deutlich geworden zu sein, dass der momentane Entwurf das "Führen" ganz normale Taschenmesser, die feststellbar sind oder traditionelle Klingenformen haben, in vielen Fällen verbieten würde - obwohl der Großteil dieser Messer nicht im geringsten als Waffe konzipiert ist.
Die Einstufung anhand von sehr vagen Merkmalen (u.a. Klingenformen, die sogar auf Ihr Schweizer Messer zutreffen können) oder aufgrund von praktischen Bedienungsgesichtspunkten (Zuklappschutz) ist sehr praxisfern.
Schon fast alle Multitools der Firma "Leatherman" würden als Waffe gelten und mit Führungsverbot belegt werden, weil die kleinen Klingen oft einen Zuklappschutz haben.
Ich darf die Gewerkschaft der Polizei ( www.gdp.de zitieren:
"Ebenfalls in diesem Entwurf von Juli 2000 war der Gedanke enthalten, das Führen von Messern in der Öffentlichkeit zu verbieten.
[...]
Ein solches Verbot ist indes in einer praxisgerechten waffenrechtlichen Regelung kaum zu erreichen. Es hätte beispielsweise den arglosen Camper getroffen, der auf dem Zeltplatz mit dem Messer Gemüse für das Abendessen putzt. Auch die Definition, welche Messer überhaupt von einem solchen Verbot des Führens betroffen gewesen wären, bereitete letztlich unlösbare Probleme, weil technisch gesehen ein Bajonett oder Kampfmesser sich nicht wesentlich von einem Steakmesser unterscheidet."

Sind sie tatsächlich der Meinung, dass der Entwurf der Grünen Fraktion inhaltlich nicht verändert werden muss? Wie würden Sie denken, wenn Sie selbst betroffen wären?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Hans-Christian Ströbele
bisher keineEmpfehlungen
31.12.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Auch Sie bitte ich um Nachsicht, weil ich Ihre Zuschrift wegen Krankheit etwas verspätet beantworte.

Beim Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion geht es doch nicht darum, dem Handwerker, dem Künstler, dem Metzger oder Jäger sein Messer, das er zur Ausübung seines Berufes nutzen will, streitig zu machen. Auch der jugendliche Pfadfinder soll weiter bei seinen Ausflügen ein Messer bei sich führen dürfen. Es geht um Messer und andere gefährliche Gegenstände wie Beile oder Baseballschläger, die offensichtlich zur Bedrohung und Gefährdung anderer Menschen in der Öffentlichkeit oder an anderen ungeeigneten Orten wie Schulen mitgeführt werden. Das muss doch nicht sein. Kriterien, die die Bedrohung und Gefährdung offensichtlich machen, können die Orte sein, wie zum Beispiel bestimmte Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Schulhöfe oder ganz einfach Treffpunkte für das gewalttätige Austragen von Streitereien. Als Kriterium kommt aber auch in Betracht die besondere Ausgestaltung des Messers oder des anderen Gegenstandes. Bei Messern kann die feststehende Klinge oder das Anschleifen auf beiden Seiten oder einer scharfen Spitze die Gefährlichkeit und die Gebrauchsabsicht als Waffe deutlich machen. Schließlich können auch subjektive Merkmale, wie etwa aggressive Äußerungen mit Hinweisen auf das Messer einerseits oder andererseits das versteckte griffbereite Mitführen im Ärmel, auf die Gebrauchsabsicht als Waffe gegen Menschen hindeuten.

Zutreffend weisen Sie auf das bereits bestehende Verbot des § 42 der Waffengesetzes hin, wonach das Führen von Waffen, wozu nach § 1 WaffG nicht nur Schusswaffen gehören, auf öffentlichen Veranstaltungen untersagt ist. Verstöße gegen das Verbot sind strafbedroht. Zusätzlich enthält das Versammlungsrecht in § 2 Versammlungsgesetz ein solches Verbot zum Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Auch dieses ist strafbewehrt. Aber es bleiben Regelungslücken, die ausgefüllt werden sollen, um die Gefährdung von Menschen zu vermindern. Das kann und soll geregelt werden, ohne daß die legitime und häufig auch notwendige private oder berufliche Nutzung von Messern eingeschränkt wird. Der Entwurf der Grünen Fraktion enthält keine abschließende Regelung , sondern die Aufforderung sich über eine solche Gedanken zu machen und Vorschläge vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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Frage zum Thema Soziales
25.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Sie befürworten das voraussetzungs- und prüfungsfreie Grundeinkommen für jeden Bürger. Nach Aussage der meisten Befürworter dieses Grundeinkommens sollen im Gegenzug "alle sozialen Transferleistungen" beendet werden. Die Betonung liegt auf alle. Anders ließe sich das Grundeinkommen auch überhaupt nicht finanzieren.

Mein Sohn lebt in einer sozialtherapeutischen Einrichtung und arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte. Kosten ca. 2000 Euro monatlich. Von 800 Euro Grundeinkommen im Monat lässt sich das nicht finanzieren. Soll er also irgendwann seine sozialtherapeutische Einrichtung verlassen müssen und ohne Arbeit vor der Glotze enden, damit Sie und ich auch ein Grundeinkommen vom Staat erhalten ?

Für den Fall, dass Sie diese Frage polemisch finden: Prof. Straubhaar, Hamburg, einer der aktivsten Befürworter des Grundeinkommens, antwortete einmal: "Und wenn dann einige vor dem Fernseher liegen bleiben: na prima. Das tun sie sowieso. Nur versucht nicht jeder, sie mit sinnlosen Regeln und Verordnungen wieder in eine Arbeit zu bringen, die sie nicht wollen. Die stehen dann auch niemandem mehr im Weg herum, und wir können uns darauf konzentrieren, etwas voranzubringen."

Wollen Sie wirklich die Vorstellungen solcher Leute zum Ziel bringen ?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Hans-Christian Ströbele
6Empfehlungen
07.12.2007
Hans-Christian Ströbele
Sehr geehrter Herr .

Es gibt viele sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Ausgestaltung eines bedinungslosen Grundeinkommens. Die von Herrn Althaus oder Herrn Werner, die wohl alle anderen Transferleistungen mit einem Grundeinkommen von 800,- bis 1200,- Euro abgelten wollen, teile ich ausdrücklich nicht. Herrn Prof. Straubhaar und seine Vorstellungen kenne ich nicht.

Meine Überlegungen zur Ausgestaltung eines bedingungslosen Grundeinkommens finden Sie in zum Teil in dem Antrag des grünen Landesverbandes Baden-Würtemberg, der auf dem letzten grünen Parteitag in Nürnberg zur Diskussion und Abstimmung stand. Er geht von einem Grundeinkommen von 420,- aus. Der Antrag müßte auf der Webseite der Grünen zu finden sein. Wenn nicht, schicke ich Ihnen diesen gerne zu.Weitere Transferleistungen bleiben nach diesem Konzept selbstverständlich erhalten.
Ihre berechtigte Besorgnis ist somit bezüglich der linken Überlegungen zum bedingungslosen Grundeinkommen, die sich doch sehr stark von denen aus Unternehmer- und CDU-Kreisen unterscheiden, nicht begründet.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele
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