Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die vorgesehene Formulierung des Artikels 35 Abs 4 des Grundgesetzes eine "allgemeine" oder pauschale Ermächtigung zum Streitkräfteeinsatz im Inland selbstverständlich nicht enthält. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Arbeit
25.09.2009
Von:

Wie kann es sein, das man als finanzbeamter immer Steine in den weg gelegt bekommt wenn man im Leben weiter kommen will?
Gerade dann wenn man vom Mittleren dienst in denn Gehobenen Dienst will!! Kann ja nicht sein das man nebenher, Freitagabend und Samstags ganztägig, Abendgymnasium macht. Um dann zu hören man soll sich aus dem Beamtenverhältniss auf Lebenszeit entlassen lassen!!
Gibt es nicht noch andere möglichkeiten dafür??? Ohne sich entlassen zu müssen??
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
23.10.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

wenn man sich - wie Sie - außerhalb des Dienstes weiter qualifiziert und das Abitur nachholt, halte ich das für sehr begrüßenswert. Der Wechsel in den gehobenen Dienst setzt allerdings neben dem Abitur noch die Teilnahme am Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst oder einen Bachelorabschluss bzw. ein FH-Diplom und hauptberufliche Erfahrungen voraus. Vorbereitungsdienste werden dabei regelmäßig im Beamtenverhältnis auf Widerruf durchgeführt, weil der Dienstherr im Vorfeld noch nicht feststellen kann, ob der Vorbereitungsdienst mit Erfolg abgeschlossen und damit die Qualifikation für die höhere Laufbahn auch tatsächlich erworben wird.

Würde Ihr jetziges Beamtenverhältnis beibehalten, entstünde bei der Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ein doppeltes Beamtenverhältnis. Das ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen müssten in besonderen Rechtsvorschriften geregelt sein (vgl. z. B. § 31 Abs. 2 BBG). Insofern würde Ihre Teilnahme am Vorbereitungsdienst in der Tat voraussetzen, dass Sie sich aus dem mittleren Dienst entlassen lassen, um den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolvieren zu können.

Eine andere Möglichkeit ist der Weg über das Aufstiegsverfahren (vgl. § 35 ff. BLV). Der Gesetzgeber hat für besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen eines sog. Aufstiegsverfahrens die Qualifikation für den gehobenen Dienst im bisherigen beamtenrechtlichen Status zu erwerben. Wenn Ihre Dienstelle Aufstiegsplätze bereitstellen kann und Sie erfolgreich ein Auswahlverfahren (§ 36 BLV) durchlaufen, besteht die Möglichkeit in ihrem bisherigen Beamtenverhältnis eine Teilnahme am Vorbereitungsdienst. Ob in Ihrem Fall ein solches Aufstiegsverfahren in Betracht kommt, sollten Sie mit Ihrer Personalstelle klären.

Anders verhält es sich bei allgemeinen Studiengängen, die an Fachhochschulen und Universitäten angeboten werden. Diese können Sie entweder neben Ihrem Beruf oder während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge studieren. Auch in diesem Fällen sollten Sie vorher mit Ihrer Personalstelle klären, wo Bedarf besteht und wie die Modalitäten im Einzelnen sind. Nach erfolgreichem Abschluss müssen Sie wie externe Bewerber ein Auswahlverfahren durchlaufen.

Ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren beruflichen Werdegang viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

sind Sie über das Forschungsprojekt Indect informiert ?

"Zeit online": www.zeit.de

cordis.europa.eu

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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21.10.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

auf Ihre Anfrage hin habe ich mich kurz über das Projekt INDECT ("intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environments") informieren lassen.

Das Projekt INDECT wird von einem Konsortium verschiedener europäischer, zumeist universitärer Einrichtungen unter Führung eines Instituts aus Krakau betrieben und im Rahmen des 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm von der Europäischen Union gefördert. Forschungsgegenstand ist die Entwicklung eines intelligenten Multisensor-Überwachungssystems, das Daten aus verschiedenen Quellen in einem überwachten Areal aufnimmt, verarbeitet und analysiert. Die Entscheidung über die Förderung hat - wie üblich bei den Europäischen Forschungsrahmenprogrammen - die Europäische Kommission auf der Grundlage einer unabhängigen Begutachtung getroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schäuble
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Frage zum Thema Verwaltung und Föderalismus
30.09.2009
Von:

Zu welchem Zweck werden im Bundestag Fraktionen gebildet? Was halten Sie von Fraktionszwang bei heiklen politischen Fragen? Kommt es oft vor, dass Politiker aus ihrer Fraktion "ausscheren", wenn ja, welche Parteien sind davon häufig betroffen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
09.12.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die Fraktionen des Deutschen Bundestages werden von Abgeordneten gebildet, um die Meinungsfindung im Parlament zu erleichtern und die Arbeitsfähigkeit der Fachausschüsse zu gewährleisten. Die Abgeordneten von CDU und CSU bilden aufgrund gemeinsamer politischer Ziele auch in der 17. Wahlperiode eine gemeinsame Fraktion. Einen Fraktionszwang gibt es dabei nicht. Jeder Bundestagsabgeordnete ist nach Art.38 des Grundgesetzes nur seinem Gewissen verpflichtet. Der demokratische Arbeitsablauf des Parlaments erfordert jedoch sowohl im Plenum, als auch innerhalb der Fraktionen Mehrheitsentscheidungen und Kompromisse. Daraus resultiert ein meist einheitliches innerfraktionelles Abstimmungsverhalten als Fraktionsdisziplin. Letztlich steht es allerdings jedem Abgeordneten frei, sich von der Mehrheitsmeinung der Fraktion zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.10.2009
Von:
van der

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis sucht über die Arbeitsagentur 400 Euro Jobber für die Durchführung der verdachtsunabhängien Kontrollen n ach §36 Waffengesetz.

Sie haben ausgeführt, das nur die Waffenrechtlich zuständigen Behörden diese Kontrollen durchführen.

Ich habe folgende Fragen:

1.) Wie garantieren Sie, das diese Teilzeitkräfte fachkundig sind?
2.) Wie garantieren Sie die Zuverlässigkeit dieser Kontrolluere
3.) Wie rechtfertigen Sie die hoheitliche Tätigkeit in einem sensiblen Bereich mit Teilzeitkräften
4.) Wie garantieren Sie, das nicht die organisierte Kriminalität Bewerber einschleust, um darüber Dtaen zu sammlen, wo sich ein Einbruch zum Waffendiebstahl lohnt
5.) Wie garanntieren Sie, das diese Kontrolleure ihre 400 Euro nicht durch ihr Wissen um Art der Waffen, Adressen und örtlichen Gegebenheiten zur Gehaltsverbesserung an Interssierte Meistbietende verkaufen?
6.) Wie stehen Sie zu der Forderung, dem wahlberechtigen Bürger als Ihrem Souverän uneingeschränkten Zugriff verdachtsunabhängig und angekündigt auf Ihre Einkommensverhältnisse gewähren zu müssen, da Politker wie z.B. in Köln bei der Müllverbrennung sich nicht gesetzeskonform verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
21.10.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr van der ,

da die Länder für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig sind, müssten Sie sich wegen einer vertieften Beantwortung Ihrer Fragen an das von Ihnen erwähnte Landratsamt bzw. das betroffene Landesinnenministerium wenden. Ich muss davon ausgehen, dass diese Kontrollen durch sachkundiges Personal vorgenommen werden und die zuständigen Behörden eine entsprechende Qualifizierung sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Bundesminister

Wenn es einen gültigen Internationalen Haftbefehl gegen Herrn Polanski gibt, warum wurde er dann nicht festgenommen als er sich beim Drehen seines neuen Filmes in Deutschland aufhielt?

Mit freundlichen Grüßen

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