Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.09.1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesminister der Finanzen
Wohnort
Gengenbach
Wahlkreis
Offenburg
Ergebnis
47,2%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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Es ist volkswirtschaftlich geboten, dass wir - entsprechend den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und der Schuldenbremse im Grundgesetz - die Staatsverschuldung zurückfahren, sobald die Konjunkturentwicklung den Übergang zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen erlaubt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.04.2010
Von:
-

Sehr geehrter Herr Schäuble,

es würde mich interessieren, wie Sie zu der EInführung eines "Anti-Cybermobbing-Gesetzes" stehen. Reichen Ihrer Meinung nach, die aktuellen Gesetze aus, oder bedarf es eines eigenen Gesetzes? Es würde mich freuen, wenn Sie Ihre Meinung kurz begründen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
03.05.2010
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

um Verbraucher vor Angriffen im Internet umfassend schützen zu können, muss die Sicherheit ihrer Daten gewährleistet sein. Dabei muss die Selbstbestimmung der Verbraucher im Vordergrund stehen. Persönliche Daten dürfen ausschließlich mit Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben und kommerziell genutzt werden. Hier muss insbesondere jungen Menschen verdeutlicht werden, welche Risiken die Preisgabe privater Informationen im Internet bergen kann.

Inzwischen betätigen sich 84 Prozent der Zwölf- bis Neunzehnjährigen aktiv im Internet - über 60 Prozent in dieser Altersgruppe stellen dabei täglich Inhalte ins Netz. Der Schulhof des 21. Jahrhunderts ist sozusagen im Internet zu finden. Jugendliche veröffentlichen hier Fotos, Videos, Texte und Audiodateien in Communities, sie experimentieren mit verschiedenen Identitäten in Online-Spielen und präsentieren sich mit ganz privaten Informationen. Viele Nutzer - nicht nur der jungen Generation - "entblößen" sich zunehmend im Internet und öffnen damit ihre Identitäten. Mobbing und die unkontrollierte Weiterverbreitung persönlichster Informationen gehören dabei zur Realität. 25 Prozent der jungen Internetnutzer haben nach einer Studie des Forschungsverbundes Süd-West schon erlebt, dass sie in einem sozialen Netzwerk angegriffen wurden.

Mobbing - sei es physischer oder virtueller Art - ist stets ein schwerer Angriff auf die Person. Gegen Beleidigungen oder Bedrohungen im Internet kann man jedoch ebenso vorgehen, als wären diese auf der Straße geäußert worden. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten die Vorschriften des Strafgesetzbuches. Allerdings reichen Gesetze alleine hier nicht aus, und man darf sich auch nicht nur auf sie verlassen. Wirklichen Schutz kann es nur durch weitere Maßnahmen geben, zum Beispiel durch technischen Selbstschutz oder Aufklärungsarbeit durch Eltern und Schulen. Nur durch den Schutz der Privatsphäre wird potenziellen Angreifern die Kontaktaufnahme erschwert. In der realen Welt würde kaum jemand seine persönlichen Daten so preisgeben, wie er es in der virtuellen Welt tut. Hier sind Aufklärung und Bewusstseinsbildung notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Finanzen
09.04.2010
Von:

Sehr geehrter Dr. Schäuble,

aus aktuellem Anlass bitte ich um Stellungnahme zu einigen- z.T. rechtsstaatlichen- Problemstellungen rund um das Thema Steuern.

Laut www.steuerzahler.de
sieht Ihr Ministerium die Konsolidierung der Landesbanken als reine Länderangelegenheit und plant keine (verbalen) Eingriffe, obwohl die Große Koalition dies noch anders handhabte, besagte Banken Steuerhilfen in Milliardenhöhe erhalten haben und der Bund Anteilseigner der WestLB ist. Wie erklärt sich dieses Paradoxon?
Wie ich den Quellen:
de.wikipedia.org
www.steuerzahler.de
entnehme, gibt Ihr Ministerium sog. "Nichtanwendungserlasse" an die Finanzverwaltung heraus, die diese anweisen, Rechtsgrundsätze aus Urteilen des Bundesfinanzhofs nicht auf analoge Fälle anzuwenden (was sonst durch amtl. Veröffentlichung der Entscheidungen obligatorisch wäre); bleibt die Rechtsauffassung des BFH in einem neuen Fall gleich, entfällt der Erlass. Dies solle Prozesshäufungen vermeiden und sei nach Regierungsargumentation als Allgemeinheitsprüfung von Urteilen verfassungsrechtliches Gebot. Dagegen wird eingewandt, dass jenes sog. Gebot in anderen Rechtsbereichen kaum Beachtung findet, in der genannten steuerrechtlichen Anwendung (die keiner ausdrücklichen Rechtsgrundlage, sondern nur einer Absprache von 1970 entspringt) meist zuungunsten des Steuerzahlers verwendet wird und aus der Richterschaft unter Rechtsstaatserwägungen (Gewaltenteilung) kritisiert wird. Obwohl weder über solche Bedenken noch die Annahme Ihres Ministeriums, Landesfinanzbehörden Anweisungen erteilen zu dürfen, abschließend rechtlich entschieden sei und der Koalitionsvertrag ein Zurückfahren der Praxis festlege, sei die in den ersten 111 Regierungstagen mit 3 Mal ungewöhnlich oft benutzt worden. Was rechtfertigt aus Ihrer Sicht dieses Vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Finanzen
10.04.2010
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

meine Frage zielt auf die Konstruktion der Bankenabgabe, mit der die Bundesregierung zukünftig die Banken an ihrer eigenen Rettung beteiligen will. Ich schreibe Ihnen meine Gedankensplitter zu dem Thema, weil ich hoffe, dass ich nur dessen Funktionsweise nicht verstehe.

Nach meinem Verständnis dieses Konstruktes wird den Banken auferlegt, ein Teil ihres erwirtschafteten Geldes in einen Fond einzuzahlen, der dann im Notfall der Banken mit finanzieller Hilfe wieder einsteigt.

Nun hat dieser Fond natürlich zuerst einmal ein teures Management, was die eine Motivation für solch einen Fond sein kann, aber sicher nicht a-priori im Vordergrund stehen wird. Aber wie soll dieser Fond funktionieren? Er wird ja das eingesammelte Geld nicht im Keller eines gut gesicherten Hauses ablegen und warten, bis ein Notfall eintreten wird. Er muss das Geld, damit es sich nicht selbst entwertet, wieder in den Kapitalkreislauf einspeisen. Er wird dieses Geld also entweder im Wettbewerb zu den Banken, denen man das Geld vorher weggenommen hat, am gleichen Kapitalmarkt platzieren müssen oder es den Banken geben, damit diese wiederum das Geld als Fremdkapital in ihre Bücher nehmen müssen. Er ist also ein Mitspieler in dem Casino. Die Frage ist nun, hat er a-priori die besseren Karten? Warum sollten seine Geldanlagen sicherer und trotzdem renditestärker sein, als es die der Banken selber ist? Nur dann würde ja ein solcher Rettungsfond einen Sinn machen.

Warum sollte ein Bankensicherungsfond besser mit dem Geld umgehen können, als die Banken, Rentenfonds, Versicherungsfonds etc?

Warum kann nicht gleich die EZB oder die Bundesbank die notwendigen Sicherungen anlegen und verwalten?

Bleibt am Ende nicht nur ein neuer Fond mit einem teuer bezahlten Fondmanagement?

Warum wird das Geld nicht wieder stärker an die reale Wirtschaft gebunden und an seine Rolle, Wertäquivalent für Waren und Dienstleistungen zu sein?


Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
14.04.2010
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Neugestaltung der Sicherungssysteme im deutschen Bankenwesen. Bezüglich der aktuellen Überlegungen zu einer Sonderabgabe der Kreditwirtschaft ist festzuhalten, dass die finanzielle Beteiligung des Finanzsektors an Krisenvorsorgemaßnahmen politischer Konsens ist. Die vom Bundeskabinett am 31. März beschlossenen Eckpunkte sehen vor, dass die Kreditwirtschaft zur Bekämpfung künftiger Krisen und, soweit nötig, zur Restrukturierung systemrelevanter Banken finanzielle Mittel bereitstellt. Damit soll der von Ihnen erwähnte Stabilitäts-Fonds eingerichtet werden, der von der Bundesanstalt für Finanzmarkstabilisierung (FMSA) verwaltet wird. Die von Ihnen aufgeworfenen Einzelfragen zur Verwaltung des Fonds sind in diesem Stadium noch nicht geklärt, da die nun beschlossenen Eckpunkte erst am Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens stehen, das auch international abgestimmt werden muss.

Allerdings steht prinzipiell natürlich außer Frage, dass der Fonds ganz besonderen Ansprüchen an konservativen und werterhaltenden Kapitaleinsatz genügen werden muss. Wie Sie andeuten, wird die Arbeit der FMSA ohnehin von den mit der Bankenaufsicht betrauten Institutionen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank, begleitet und untersteht der Aufsicht des BMF. Somit wird der Fonds mitnichten der von Ihnen befürchtete "Mitspieler im Casino" sein, zumal er auch keinen überzogenen Rendite-Erwartungen gerecht werden müsste, sondern primär einen ordnungspolitischen Auftrag erfüllt. Genau damit wird ja auch dem Zweck gedient, den Sie zum Schluss ansprechen, nämlich die staatlicherseits zu gestaltende Rückbesinnung des Kreditsektors auf seine originäre Funktion als Finanzdienstleister der realen Wirtschaft - im Unterschied zu den selbstbezogenen Übertreibungen dieser Branche, die uns in die Krise geführt haben.

Vielen Dank für Ihren Beitrag und freundliche Grüße,

Dr. Wolfgang Schäuble, MdB
Bundesminister der Finanzen
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Frage zum Thema Finanzen
14.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

am kürzlich beschlossenen Hilfspaket für Griechenland trägt Deutschland einen hohen Anteil.
Zum Hilfspaket an sich und zum deutschen Anteil habe ich zwei Fragen an Sie:

1. Nach meiner Kenntnis resultiert der Deutsche Anteil von 8,4 Mrd Euro aus dem Kapitalanteil Deutschlands an der EZB. Dieses Kriterium kann meines Erachtens nicht in deutschem Interesse sein, da die vergleichsweise bessere finanzielle Situation Deutschlands, z.B. gemessen am Kreditrating, unberücksichtigt bleibt. Der relative Nutzen des Hilfpakets dürfte für Spanien, Portugal und Italien ungleich höher sein als für Deutschland. Also sollten diese Staaten auch stärker Hilfe leisten. Hat die Bundesrepublik Deutschland hier etwa schlecht verhandelt? Wodurch sehen Sie den sehr hohen Beitrag Deutschlands im Vergleich zu anderen Ländern gerechtfertigt?

2. Es wird vielfach gesagt, das Hilfspaket sei keine EU-Subvention. Ich verstehe das nicht: falls Investoren nicht mehr bereit sind, Griechenlandanleihen zu kaufen, oder nur zu Zinssätzen, die der griechischen Regierung zu hoch sind, und Deutschland nimmt die Anleihen zu einem niedrigeren Zins, wie kann das keine Subvention sein? Wie ist Ihre Haltung diesbezüglich?

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Finanzen
16.04.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

mit hoher Aufmerksamkeit verfolge ich nun schon seit längere Zeit, die Diskussion zum Thema Steuerleichterungen zwischen der CDU / CSU und der FDP.

Wie es mir vorkommt, scheint für eine wirkliche Steuererleichterung von seiten der regierenden Parteien gar nicht der politische Wille vorhanden zu sein.

Bestätigt wurde mir dies durch den Vorschlag des amtierenden Wirtschaftsministers, der ein 5-Stufen-Steuermodel einführen möchte, dass die kleineren Einkommen mit nur ca. 150 € und die Einkommen ab 54.000 € mit ca. 1500 € im Jahr entlastet.

Des Weiteren musste ich mit Erstaunen feststellen, dass es sehr wohl eine 2-Klassen Besteuerung in der BRD gibt. Ab 250.731 € (Alleinstehende) und 501.462 € (Verheiratete) wird jeder weitere verdiente Euro mit nur 3 % (sog. Reichensteuer) steuerlich belastet.

So nun zu meinen Fragen:

Bitte erläutern Sie mir Ihren und den Standpunkt der CDU warum der Kleinverdiener minimalst und der Großverdiener mit 1500 € entlastet wird?

Wo bleibt bei diesem Steuermodel die soziale Gerechtigkeit?

Warum wird bei Einkommen ab 250.731 € / 501.462 € nicht voll steuerlich zugegriffen? Dies würde einiges mehr an Steuergeldern in die klamme Bundeskasse spülen!

Warum wird der Mehrwertsteuersatz der Hotelbranche auf 7 % herabgesetzt, wenn man genau weiß, dass die Haushaltskasse klamm ist?

Warum tritt man nicht an die Verursacher der Weltwirtschaftskrise heran (Verursacherprinzip im Sinne von § 823 BGB "Schadensersatz") und lässt die Finanzunternehmen finanziell teilhaben an der Misere, die diese hauptsächlich verursacht haben (und hiermit meine ich nicht den neu geplanten Bankenrettungsfonds, dessen Zahlungen von Seiten der Finanzunternehmen sogar steuerlich absetzbar sind)?

Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen!


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