Uwe Kekeritz (GRÜNE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
09.10.1953
Berufliche Qualifikation
Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Uffenheim
Wahlkreis
Fürth
Ergebnis
9,6%
Landeslistenplatz
10, Bayern
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(...) Hinzu kommt: Die Gebiete, die von derartigen Militärflügen überflogen werden dürfen, sind bereits relativ eingegrenzt bzw. reguliert. Wir setzen uns natürlich nach wie vor, nicht nur aber vor allem auch aus ökologischen Aspekten, für eine stärkere Begrenzung von militärischen Übungsflügen jeglicher nationaler Streitkräfte in Deutschland ein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
08.06.2011
Von:

Auf meine erste am 06.02.2011 gestellte Frage (Flüge von Flugzeugen der U.S. Besatzungsstreitkräfte) teilten Sie mir am 01.03.2011 mit, dass Sie mich leider noch um etwas Geduld bitten müssen, da Sie noch auf die Einschätzung der zuständigen Fachkollegen warten.

Nun, inzwischen sind mehr als drei Monate vergangen - ist noch mit einer Antwort zu rechnen?
Antwort von Uwe Kekeritz
bisher keineEmpfehlungen
21.06.2011
Uwe Kekeritz
Sehr geehrter Herr ,

leider muss ich Sie enttäuschen. Als kleine Fraktion verfügen wir leider über weit weniger Kapazitäten als die großen Fraktionen. Leider konnten mir die zuständigen Referentinnen aus dem Militär- und Verkehrsbedarf bislang keine befriedigende Antwort liefern. Generell besteht aber die Einschätzung, dass hier keiner bis kaum Handlungsbedarf besteht. Hinzu kommt: Die Gebiete, die von derartigen Militärflügen überflogen werden dürfen, sind bereits relativ eingegrenzt bzw. reguliert. Wir setzen uns natürlich nach wie vor, nicht nur aber vor allem auch aus ökologischen Aspekten, für eine stärkere Begrenzung von militärischen Übungsflügen jeglicher nationaler Streitkräfte in Deutschland ein.

Die Informationen von Seiten der Luftwaffe (u.a. www.luftwaffe.de ) sind Ihnen ja bereits aus leidvoller Erfahrung mit dem Standort Katterbach bekannt.

Ich bedauere Ihnen an dieser Stelle nicht noch weiter helfen zu können und verbleibe einstweilen

mit freundlichen Grüßen

i.V. Christian Schneider
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.06.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kekeritz,

zunächst herzlichen Dank für Ihre Antworten vom 21.06.2011 auf meine Fragen vom 07.06.2011, und ja, ich hatte Ihre Ausführungen etwas missverstanden. Ich weiß Ihre Bemühungen durchaus sehr zu schätzen und an sich ist die Idee, ein Bürgerforum einzuberufen, sicher sehr gut, aber dies müsste sehr bald geschehen, und nicht erst, wenn der Sommer vorbei ist. Deshalb meine Frage:

1) Wann ist mit so einem von Ihnen veranstalteten Forum zu rechnen?

Sie schlagen in Ihrer Antwort auch vor, dass Betroffene sich mit Anfragen und Briefen an Regierungsmitglieder wenden. Natürlich ist das der richtige Weg, dazu aber eine, zugegeben fast rhetorische Frage:

2) Wie soll man sich an Bundestagsabgeordnete wenden, wenn (nicht bei Ihnen!) bei Telefonanrufen einfach aufgelegt wird, Emails blockiert werden und Briefe und Faxe ignoriert werden?

Der Petitionsauschuss des Bundestags bietet online die Möglichkeit, Petitionen öffentlich einzustellen, so dass sich auch andere betroffene oder interessierte eintragen können. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass öffentlich eingestellte Petitionen willkürlich nicht veröffentlicht werden, z. B. wenn es um die U.S. Besatzungsstreitkräfte in Deutschland geht.

3) Wie ist Ihre Meinung dazu?
Antwort von Uwe Kekeritz
bisher keineEmpfehlungen
23.06.2011
Uwe Kekeritz
Sehr geehrter Herr ,

bedauerlicherweise werde ich persönlich - einen eigenen Urlaub werden Sie mir gönnen - tatsächlich erst wieder im Herbst Zeit finden können. Meine persönliche Anwesenheit ist aber vielleicht für den Aufbau einer "Ortsgruppe Bad Windsheim" auch nicht erforderlich. Bei einem ersten Treffen wäre ich aber sehr gerne dabei. Ich will sein und verstehe mich dabei eher als Adressat deren Anliegen, als selbst Teil einer speziellen Bürgerbewegung zu sein.

Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich der Erreichbarkeit will ich zweierlei Antworten. Die eine Seite ist, dass sich Abgeordnete und deren Büros zuweilen überfordert fühlen, wenn viele Anfragen zum gleichen Thema von immer der gleichen WählerIn - auch und gerade wenn dem Anliegen, obgleich berechtigt, nicht entsprochen werden kann oder will - auflaufen, zumal sich an der jeweiligen Meinung des MdB nichts geändert hat und diese weithin bekannt ist. An neuen Informationen und Entwicklungen dürften aber alle Abgeordneten Interesse zeigen.
Zum anderen sollten Abgeordnete immer ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der BürgerInnen haben, insbesondere wenn sie berechtigt erscheinen. Dennoch legt jeder Abgeordnete seinen individuellen Schwerpunkt fest.
Irgendwo dazwischen sollte sich jede/r Abgeordnete eingruppieren.

Diese Antwort mag sie nicht befriedigen, nach nunmehr zwei Jahren als Abgeordneter gehört es aber zu Ehrlichkeit gegenüber den BürgerInnen auch zu vermitteln, dass es nun einmal begrenzte Kapazitäten gibt.

Bezüglich der Petitionen muss ich sagen, dass diese ein sehr gutes Instrument sind, Themen auf die Tagesordnung des Bundestages zu bringen, womit sie auch mehr Aufmerksamkeit erfahren. Die Petitionen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer oder aus der Stadt Fürth zum so genannten S-Bahn-Verschwenk waren z.B. recht erfolgreich.
Ob eingereichte Petitionen nicht angenommen werden, wie Sie schreiben, ist mir nicht bekannt. Wenn Sie hierfür Belege haben, würde ich dem gerne auf den Grund gehen und Sie bitten, mir diese zu überlassen. Der Inhalt von Petitionen an den Bundestag muss aber zum einen in dessen Zuständigkeit fallen (Bundesgesetzgebung) und zum anderen dürfen diese natürlich nicht tendenziös formuliert sein. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bezeichnung als "besetztes Gebiet" für den Petitionsausschuss bereits darunter fällt.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Kekeritz
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
22.09.2011
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Kekeritz,

Abstimungen über gigantische Rettungsschirme stehen an, die nach Meinung vieler, auch honoriger Leute, dieses Land und seine Bürgerinnen und Bürger in eine Zinsknechtschaft auf Generationen hinaus treiben werden. Mit einher geht ein Verlust an Souveränität durch Aufgabe des Haushaltsrechtes an ein Geheimdirektorium (ich meine den verkleinerten Haushaltsausschuß) und der Einrichtung eines niemandem verpflichteten Gouverneursrat im ESM, der zudem ultimativ zusätzlich zu den anvisierten 700 Mrd. Euro nach Bedarf Gelder anfordern kann. Damit wird meines Erachtens unsere Demokratische Rechtsordnung komplett ausgehebelt. Wie stehen Sie zu diesen Fragen? Weshalb betreiben die Grünen eine Zentralisierung in Europa, wo sie doch einmal für mehr direkte Demokratie in überschaubaren Räumen eingetreten sind.?

Mfg Dr.
Antwort von Uwe Kekeritz
1Empfehlung
29.09.2011
Uwe Kekeritz
Sehr geehrter Herr Dr. ,

Sie sprechen in Ihrer Anfrage verschiedene Aspekte zur Schuldenkrise im Euro-Raum an.
Das Ihnen Wichtigste zuerst: Der ESM. Die Abstimmung über den Europäischen Stabilitätsmechanismus, eine Art europäischer Währungsfonds vergleichbar dem IWF, wurde auf Frühjahr 2012 vertagt. Im Moment ist also ausreichend Zeit, sich mit allen Details des ESM parlamentarisch zu befassen.

Derzeit kursieren im Netz zahlreiche Artikel und Videos, was der ESM alles schlimme für die Demokratie in Europa enthalte. Ich möchte Sie daher auf einen Blogeintrag hinweisen, der zu diesen angeblichen Mängeln des ESM-Vertrages einige Klarstellungen beiträgt (die dortige Wortwahl mache ich mir allerdings nicht an jeder Stelle zu Eigen), darunter auch zum angeblich allmächtigen Gouverneursrat und Direktorium des nicht etablierten ESM:
www.augsburger-allgemeine.de

Am 29.9 hat der Bundestag aber zum Einen über die Aufstockung des vorübergehenden Rettungsfonds (der EFSF - Europäische Finanzmarktstabiliserungs-Fazilität, längstens in Kraft bis 30.6.2013) abgestimmt. Der deutsche Garantieanteil steigt damit auf 211 Mrd. Euro. Zum Anderen gibt es nun bessere Beteiligungsrechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung (im StabMechG, dipbt.bundestag.de Insbesondere in diesen Beteiligungsrechten liegt der große Fortschritt. Anders als bei Sitzungen des EU-Ministerrates (z.B. der Finanzminister) gilt hier, dass der dt. Vertreter mit Nein stimmen muss, sollte er keine ausdrückliche Ermächtigung zum Ja haben. (Im Ministerrat hat der Bundestag sich selbst keine solchen Rechte gegeben. Hier gilt, dass der Minister freie Hand hat, so lange ihm der Bundestag nichts anderes aufträgt). Ihre Befürchtung der Preisgabe von Parlamentsrechten teile ich daher nicht, sie werden gestärkt.

Die Beteiligungsrechte im Überblick:
Das Parlament muss zustimmen, bevor die Bundesregierung einer Vereinbarung über Notmaßnahmen (Kredite etc.) zustimmt. Gleiches gilt für die Veränderung einer Vereinbarung, die die Höhe des Gewährleistungsrahmens ändert, die Änderung des EFSF-Rahmenvertrags und die Überführung der EFSF in den ESM.
Der Haushaltsausschuss muss zustimmen, bevor die Bundesregierung der Veränderung einer Notmaßnahme zustimmt, sofern der Gewährleistungsrahmen nicht verändert wird. Gleiches gilt für die Annahme bzw. Änderung der EFSF- Leitlinien. In den Leitlinien werden die Anwendungsmodalitäten der neuen Instrumente festgelegt.
Ein neunköpfiges Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses nimmt in Fällen der Eilbedüftigkeit oder Vertraulichkeit -i.d.R. bei Anwendung der neuen Instrumente- die Beteiligungsrechte des Plenums bzw. des Haushaltsausschusses wahr. Das Gremium kann der Annahme der Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit widersprechen.
Die Bundesregierung hat den Bundestag umfassend, fortlaufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

Das "Neuner"-Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses stellt für mich daher keine "Entmachtung" dar. Im Parlament herrscht Arbeitsteilung - auch schon jetzt. In diesem "Unterausschuss" sitzen die Fachleute der Fraktionen, die sich intensiv mit der Materie bis ins Letzte befasst haben. Zudem werden sie vom gesamten Parlament gewählt und genießen damit dessen Vertrauen. Dieser Ausschuss ist in entscheidenden Punkten, wie z.B. der eventuell nötigen Aufstockung des Garantierahmens, gar nicht beschlussfähig. Hier ist die Mehrheit aller Abgeordneten erforderlich.

Zum Schluss noch ein Wort zum Demokratieverständnis der Grünen:
Wir treten für Volksentscheide auf Bundesebene ein, gerade um die Menschen mehr mitentscheiden zu lassen. Leider konnten wir uns hier noch nicht durchsetzen. Ja noch nicht einmal ein verfassungskonformes Wahlgesetz haben wir derzeit.
Der Grundsatz der Subsidiarität, also dass Entscheidungen immer auf der möglichst untersten Ebene fallen sollen, ist für uns Verpflichtung. Fragen zur Währungsstabilität gehören auf die Ebene der Union. Natürlich mit starker demokratischer Kontrolle. Diese sehe ich durch die national zu regelnde und heute beschlossene Umsetzung der Parlamentsbeteiligung gewährleistet.

Für weitere - laufend aktualisiert - Informationen zum Thema Euro-Schulden-Krise möchte ich Sie auch noch auf das Informationsangebot der grünen Bundestagsfraktion hinweisen:
www.gruene-bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Kekeritz
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Frage zum Thema Familie
28.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kekeritz,

für unser Online-Magazin FAM24 berichten wir derzeit über das Betreuungsgeld.
Wenn es um die Einführung des Betreuungsgeldes geht, argumentiert die CSU gerne mit "Wahlfreiheit".
Ihre Partei befürchtet, daß die Einführung des Betreuungsgeldes ein Ausweichen vor dem flächendeckenden Ausbau von Krippenplätzen bedeutet.
Die CSU hingegen findet, dass eine ausschließliche Investition in Krippenplätze zugleich bedeuten würde, ein bestimmtes Lebensmodell staatlich zu fördern und erinnert in dem Zusammenhang gern an die Krippenpflicht zu DDR-Zeiten.

Wie sehen Sie das: Ist eine auschließliche Investition in den Ausbau von Krippenplätzen eine einseitige Förderung eines Lebensmodells?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
mt freundlichen Grüßen,

Antwort von Uwe Kekeritz
1Empfehlung
29.11.2011
Uwe Kekeritz
Sehr geehrte Frau Röder,

der Vergleich der CSU mit der DDR zeigt lediglich, wie verzweifelt diese im Kampf ist, sich von ihren ideologischen Scheuklappen zu trennen. Immer wenn die CSU nicht weiter weiß, holt sie die rote "Kommunistenkeule" hervor.
Genau anders herum wird doch ein Schuh daraus.

Im Moment besteht - gerade in Bayern - keine Wahlfreiheit, sondern der Zwang zur Eigenbetreuung von Kleinstkindern mangels Krippenplätzen. Das finde ich nicht in Ordnung und schon gar nicht gerecht. Nur wohlhabende oder Eltern mit viel Glück können ihr Leben dann frei entfalten, mit Beruf UND Kindern. Alle anderen müssen sich zwischen beidem entscheiden und in das überkommene Familienmodell der CSU einfügen, das wahrlich nicht näher am Menschen ist. Erst nach einem ausreichenden Ausbau von Krippen haben junge Väter und Mütter aber die Möglichkeit sich frei zu entscheiden. Im übrigen wird niemand durch Krippen gezwungen sein Kind auch dort betreuen zu lassen. Auch kann ich keine (finanzielle) Benachteiligung vom Familien erkennen, die sich gegen die Nutzung von Krippen aus freien Stücken entscheiden. Viele (staatliche) Infrastrukturangebote werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern wie von Familien nicht genutzt ohne dass ihnen dadurch ein "Ausgleichsanspruch" erwachsen würde oder jemand auf die Idee käme, solch einen zu fordern.

Die Idee der CSU dass das Betreuungsgeld zum einen für Kinderfrauen und private Kinderbetreuung Verwendung finden soll lehne ich ebenso ab, wie den Vorschlag, dass bei Alg2-Empfängern das ggf. in Anspruch genommene Betreuungsgeld mit den Regelsätzen verrechnet wird.
Für die erste Überlegung existieren bereits bestehende Anreize im Steuersystem, zusätzliches Geld erscheint hier nicht geboten. Und das zweite zeigt einmal mehr die Ausrichtung der CSU gegen sozial Schwache. Denn zur geplanten Einführung des Betreuungsgeldes wird es voraussichtlich nicht genug Krippenplätze für alle Kinder geben. Zahlreiche Familien werden dann weiter gezwungen sein, ihre Kinder selbst zu betreuen, finanziell profitieren werden dann aber nur Einkommensbezieher oberhalb des Alg2-Niveaus bis hinauf zur "Oberschicht". Uns sollten aber alle Kinder gleich viel wert sein und die sozial benachteiligten sollten gefördert, nicht noch zusätzlich "bestraft" werden.

Mit besten Grüßen

Uwe Kekeritz
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
02.04.2012
Von:

Lieber, werter, hoch verehrter Herr Kekeritz,

Herr Staatssekretär Christian schrieb in seinem an Sie gerichteten Schreiben vom 07.02.2012, dass es sich bei dem Gegenstand, den ein Hubschrauber der U.S.-amerikanischen Besatzungsstreitkräfte am 12.01.2012 verlor, um ein "Sitzkissen" gehandelt haben soll ( _BT_Kekeritz_120207" target="_blank">www.etz-langts.de ).

In einem Schreiben der U.S.-amerikanischen Besatzungsstreitkräfte vom 27.02.2012 an das Luftwaffenamt ( forum.ansbach.de ) heißt es: "...the seat cushion (that) fell out of the HMMWV during sling load operations on Thursday, 12 January 2012, near the town of Untereichenbach".

Dass der werte Herr Staatssekretär Christian , CSU, von einem harmlosen "Sitzkissen" spricht, ist an Absurdität nicht zu überbieten, denkt man doch dabei unweigerlich an ein mit Daunen gefülltes Sofakissen.

Es handelt sich vielmehr um die Sitzfläche eines Sitzes des Jeeps, Größe ca. 38x45 cm, bestehend aus feuer- wasser-, wetter- und mehltauresistentem Material (siehe: www.dispositionservices.dla.mil ). Das Gewicht ist nirgends angegeben, schätzungsweise dürfte es aber locker bei 1 bis 2 kg liegen. Gegenstände mit so einem Gewicht durchschlagen problemlos Dächer.

Zudem ist auf einer Explosionszeichnung ( www.sotaparts.com ) zu sehen, dass diese Sitzfläche mit vier Schrauben an einer Metallplatte befestigt ist. Somit dürfte auch die Feststellung der Polizei bestätigt sein, die in ihrem Bericht von einem "schweren Metallgegenstand" sprach, wie die FLZ berichtet hatte, denn diese dürfte zusammen mit der Sitzfläche aus dem Jeep gefallen sein.

Dazu meine Frage:

Wollen Sie die Aussage von Herrn Christian angesichts dieser Fakten einfach so hinnehmen oder sein Schreiben erwidern?

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