Florian Toncar (FDP)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Florian Toncar
Jahrgang
1979
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Rechtsanwalt
Wohnort
-
Wahlkreis
Böblingen
Ergebnis
13,0%
Landeslistenplatz
8, Baden-Württemberg
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(...) Eine zentrale Fehlentscheidung der schwarz-roten Politik war die Einführung des Gesundheitsfonds, der die Beitragssätze der Krankenkassen vereinheitlicht und so Wettbewerb verhindert. Wir Liberale wollen die Beitragsautonomie der Krankenkassen wiederherstellen und mehr Wahlmöglichkeiten mit flexibleren Tarifen für die Versicherten schaffen. So sollen die Kosten im Rahmen gehalten und die Gelder dorthin gelenkt werden, wo sie für die Patientenversorgung benötigt werden. (...)
Kandidaten-Check
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Florian Toncar hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Finanzpolitik
22.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

angesichts des Wahlkampfes Ihrer Partei einige Fragen:

Warum ist die FDP die Partei, die jetzt auf die Krise am besten reagieren kann, wo sie doch schon immer die heute fragwürdig erscheinenden Rahmenbedingungen des jüngst beinahe zusammengebrochenen Finanzsystem gutgeheißen hat?

Warum begrüßt die FDP staatliche Hilfen für in Schieflage geratene Unternehmen, wo sie doch einerseits stets den freien Markt propagiert und andererseits in ihren Wahlversprechungen keinerlei Bereitschaft zeigt, ihn zur Gegenfinanzierung der Ausgaben angemessen zu finanzieren? Wo würden diese Gelder im Falle von Steuererleichterungen herkommen?

Warum versucht die FDP als einzige Partei im aktuellen Wahlkampf so zu tun, als könne man so weitermachen wie bisher?

Warum sollte ein Geringverdiener FDP wählen, wenn die kleine Steuerersparnis durch die im Zuge des Sozialabbaus voraussichtlich steigende Sozialabgaben in der öffentlichen Krankenkasse mehr als aufgewogen werden?

Wo sieht die FDP ihre Politik und ihre Wähler innerhalb der nach dem Solidaritätsprinzip funktionierenden Gesellschaft in diesem Land?

Über eine Beantwortung dieser Fragen würde ich mich ehrlich freuen. Mit den besten Grüßen

Alex
Antwort von Florian Toncar
5Empfehlungen
27.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Die FDP hat sich seit jeher für einen schlanken und gleichzeitig auch starken Staat ausgesprochen, der ordnungspolitische Rahmenbedingungen wie Transparenz und Haftung für einen gut funktionierenden Finanzmarkt sicherstellen soll. Dazu gehört insbesondere auch eine funktionierende staatliche Bankenaufsicht. Die mangelnde Schlagkraft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben wir seit Jahren schon kritisiert. Der von uns mit durchgesetzte Untersuchungsausschuss zur HRE hat die Defizite der deutschen Bankenaufsicht deutlich offengelegt. Darüber hinaus haben wir schon seit Jahren den Rückzug aus dem krisengeschüttelten Landesbankensektor gefordert. Nennen Sie mir auf der anderen Seite doch nur eine einzige sinnvolle Regel auf dem Finanzmarkt, deren Abschaffung die FDP in den letzten Jahren gefordert hat.

Die Stabilisierung des Finanzmarkts durch staatliche Eingriffe hielt die FDP für alternativlos, weil es ansonsten zu einer katastrophalen Krise der gesamten Volkswirtschaft gekommen wäre. Dabei gilt aber - das unterschlagen Sie - das Prinzip "Keine Leistung ohne Gegenleistung": Banken müssen staatliche Garantien und Einlagen verzinsen. Bisher hat der Staat an der Bankenrettung sogar mehrere hundert Millionen Euro verdient. In wirtschaftlich besseren Zeiten sollen die staatlichen Kapitalbeteiligungen wieder verkauft werden - potentiell sogar mit Gewinn für den Staat.

Erwähnenswert erscheint mir außerdem, dass fast die Hälfte des Kapitals, das der Staat im letzten Jahr in Banken investiert hat (18 von 41 Mrd. Euro), für die Rettung der staatlichen Landesbanken verwendet wurde. Hinzu kamen noch ca. 8 Mrd. Euro Ausfall durch die Beinahe-Pleite der in staatlichem Miteigentum stehenden IKB. Das zeigt deutlich, dass staatlich geführte Banken strukturell ein Risiko sind. Das wiederum scheint Sie aber gar nicht zu beschäftigen.

Obwohl die FDP Fehlentwicklungen etwa bei der Bankenaufsicht und den Landesbanken schon seit Jahren gesehen hat, hat sie - wie alle anderen Parteien auch - aus der Krise Konsequenzen gezogen und sieht politischen Handlungsbedarf. Um die Antwort nicht zu lang werden zu lassen, verweise ich einfach auf unser Wahlprogramm: www.deutschlandprogramm.de Seite 10-12, sowie den Beitrag zum Finanzmarkt auf meiner persönlichen Homepage: www.toncar.de Sie sollten also meines Erachtens zukünftig nicht mehr -quasi ins Blaue hinein- behaupten, die FDP wolle so weitermachen wie bisher. Denn das wäre dann ja wider besseres Wissen.

Sie fragen danach, was die FDP für Geringverdiener tut. Diese wurden von CDU/CSU und SPD durch die Mehrwertsteuererhöhung und eine staatslastige Sozialpolitik (Stichwort: Gesundheitsfonds) belastet und nicht von uns. Wir wollen die Sozialabgaben wieder auf ein vernünftiges Maß bringen, indem wir beispielsweise in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Beitragswettbewerb zwischen den Kassen wieder herstellen. Der überhöhte Einheitsbeitrag, den das immer stärker staatsdominierte Gesundheitswesen den Versicherten abverlangt, trifft ja genau die Geringverdiener. Und denjenigen, die staatliche Leistungen empfangen und gleichzeitig arbeiten (z.B. sog. ALG II-Aufstocker) wollen wir im Rahmen unseres Bürgergeldmodells großzügigere Zuverdienstmöglichkeiten einräumen. Wer arbeitet, muss den wesentlichen Teil des Verdienstes behalten dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
25.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Sie hatten der Einführung der als Lissaboner Verträge bekannten EU Verfassung zugestimmt.

Wie können Sie die Einführung der Todesstrafe mit Ihrem Gewissen vereinbaren? Wieso stimmen Sie und andere Abgeordnete des Bundestages für ein menschenverachtendes Gesetz und gegen die Bestimmungen des GG?

eur-lex.europa.eu

Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben
Punkt 3
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
[...]
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...".

Wie sie sicher wissen, würde die EU Verfassung das GG überlagern.

Daher kann das Schießen auf Demonstranten angeordnet werden. Außerdem ist es nur noch eine Formsache, den Krieg in Afghanistan auch Krieg zu nennen, und schon befinden sich nahezu alle EU Länder in einer Kriegssituation.

Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten "Erläuterungen", in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.

Wie stehen Sie also zu ihrer Zustimmung zur EU Verfassung?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Florian Toncar
4Empfehlungen
28.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26.08.2009.

Zunächst möchte ich begrifflich klarstellen, dass der EU-Reformvertrag Gegenstand der aktuellen Diskussion über die institutionelle Weiterentwicklung der Europäischen Union ist. Der Verfassungsvertrag, der nach Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheitert ist, weist trotz großer Gemeinsamkeiten mit dem Reformvertrag deutliche Unterschiede auf.

Ihre Befürchtung, dass mit der Ratifikation des EU-Reformvertrags von der Öffentlichkeit unbemerkt die Todesstrafe in der Europäischen Union eingeführt würde, ist unbegründet. Die Todesstrafe ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschafft. Die Ablehnung der Todesstrafe als grausamer und unmenschlicher Bestrafung spiegelt eine von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geteilte Grundüberzeugung wider. Ferner zählt die Abschaffung der Todesstrafe zu den essentiellen Aufnahmekriterien für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Um ein sichtbares Zeichen für die Unterstützung der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe zu setzen, hat die Europäische Union den 10. Oktober alljährlich zum "Europäischen Tag gegen die Todesstrafe" bestimmt.

Wie aus den "Erläuterungen zur Charta der Grundrechte" ersichtlich ist, wurde mit Inkrafttreten des "Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, über die Abschaffung der Todesstrafe in der Fassung des Protokolls Nr. 11" der Satz aus Artikel II Satz 2 der Charta der Grundrechte hinfällig. Diese Lücke wird durch den Artikel 1 des Protokoll Nr. 6 zur EMRK geschlossen, der eindeutig lautet: "Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden."

Der von Ihnen angeführte Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hat den Wortlaut: "Artikel 2 – Todesstrafe in Kriegszeiten: Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet wer¬den. Der Staat übermittelt dem Generalsekretär des Europarats die einschlägigen Rechtsvorschriften." Aus dem Satz geht eine Möglichkeit für die Mitglieder des Europarats hervor, in ihrem nationalen Recht die Möglichkeit für die Anwendung der Todesstrafe in Kriegszeiten zu schaffen. Kein Mitgliedstaat der Europäischen Union greift jedoch auf diese Möglichkeit zurück, die Todesstrafe in seinem Recht vorzusehen. In Deutschland gilt Art. 102 GG uneingeschränkt. Angesichts der zentralen Bedeutung der Abschaffung der Todesstrafe für die Menschen- und Bürgerrechte in der Europäischen Union ist eine Wiedereinführung der Todesstrafe durch einen EU-Mitgliedstaat undenkbar. Damit ist der Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK für die Mitgliederstaaten der Europäischen Union gegenstandslos.

Der Reformvertrag beinhaltet also ein klares Bekenntnis zur Abschaffung der Todesstrafe durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Durch sein Inkrafttreten gewinnt die Europäische Union, die nach mehreren Beitrittsrunden mittlerweile auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen ist, neue Handlungsmöglichkeiten für eine effektiven Fortführung des europäischen Einigungsprozesses.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Gesundheit
01.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar,

Es kann nicht sein, dass sich in einem hoch entwickelten Land wie Deutschland das Gesundheitswesen derartig drastisch verschlechtert, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war.

Deshalb meine Frage: Welche Position vertritt die FDP zur Thematik Gesundheitswesen? Besonders interessieren würde mich Ihre Position zu den Themen Arzneimittelzuzahlung, Verschreibung kostengünstiger Plagiate für Kassenpatienten, Zahnersatzbezuschussung, Praxisgebühr und freie Arztwahl bzw. freie Wahl von Leistungserbringern.

Viele Grüße aus Böblingen.
Antwort von Florian Toncar
1Empfehlung
08.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 01. September 2009.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Gesundheitspolitik der Großen Koalition zur Verschlechterung der Qualität der gesundheitlichen Versorgungen und bei immer höheren Beiträgen geführt hat. Wir brauchen daher einen Neuanfang in der Gesundheitspolitik.

Eine zentrale Fehlentscheidung der schwarz-roten Politik war die Einführung des Gesundheitsfonds, der die Beitragssätze der Krankenkassen vereinheitlicht und so Wettbewerb verhindert. Wir Liberale wollen die Beitragsautonomie der Krankenkassen wiederherstellen und mehr Wahlmöglichkeiten mit flexibleren Tarifen für die Versicherten schaffen. So sollen die Kosten im Rahmen gehalten und die Gelder dorthin gelenkt werden, wo sie für die Patientenversorgung benötigt werden.

Arzneimittelzuzahlung: Die Arzneimittelpolitik der Koalition ist ein einziges Hin und Her. Ohne Systematik werden Maßnahmen ergriffen und wieder fallen gelassen. Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, gemeinsam mit den Betroffenen den Arzneimittelbereich von seiner Überregulierung zu befreien und ein übersichtliches System zu schaffen, das auf Wettbewerb und Freiberuflichkeit setzt und eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung garantiert. Die zwangsweise Verschreibung von Generikaprodukten steht dem entgegen.

Zahnersatzbezuschussung: In der Versorgung mit Zahnersatz haben Festzuschüsse die Budgetierung überwunden. Befundabhängige Festzuschüsse sind für die Patienten transparent, schaffen Planungssicherheit und lösen die Entscheidung über die gewünschte Versorgung von dem, was die Solidargemeinschaft finanziert. Die FDP tritt deshalb generell für ein Mehrkostensystem ein. Dieses sieht vor, dass der Patient auch dann die für eine "Standardtherapie" anfallenden Kosten von seinem Krankenversicherer zurückerstattet erhält, wenn er sich gemeinsam mit seinem Arzt oder Zahnarzt für einen anderen Therapieweg entscheidet.

Praxisgebühr: Unbürokratische Zuzahlungsregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind für ein kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten notwendig. Die Praxisgebühren sind jedoch mit einem viel zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Und die Regelung ist kompliziert. Für Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wird z. B. keine Praxisgebühr fällig. Ist allerdings im Anschluss daran eine Behandlung notwendig, fällt die Praxisgebühr an. Um Akzeptanz in der Bevölkerung für die notwendige Eigenbeteiligung zu schaffen, muss deshalb eine sozial ausgewogene, transparente, einfache und unbürokratische Lösung gefunden werden. Ich sehe diese in einer maßvollen und nach Leistungsfähigkeit gedeckelten Selbstbeteiligung.

Freie Arztwahl: Ein zentrales Element liberaler Gesundheitspolitik ist die flächendeckende und wohnortnahe ärztliche Versorgung einhergehend mit der freien Arztwahl. Beides ist durch die Bestrebungen der schwarz-roten Koalition, die fachärztliche Versorgung immer mehr in Krankenhäusern und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ansiedeln zu wollen, in Gefahr geraten. Es ist der falsche Weg, Arztpraxen durch Budgetierung und die damit einhergehende Rationierung medizinischer Leistungen erst kaputt zu schrumpfen, um die Ärzte dann in Medizinischen Versorgungszentren gewissermaßen als günstige Arbeitskräfte wieder einzustellen. Für die Patienten bedeutet dies einen massiven Qualitätsverlust in der medizinischen Versorgung, eine längere Anreise zum Arzt, eingeschränkte Verfügbarkeit des Arztes und den Verlust der persönlichen Beziehung von Arzt und Patient. Ich will das nicht, sondern eine Medizin, bei der weiterhin der Mensch im Mittelpunkt steht. Außerdem besteht bei Medizinischen Versorgungszentren die Gefahr, dass große Anbieter systematisch die medizinische Versorgung ganzer Regionen aufkaufen. In solchen monopolartigen Strukturen gibt es keinen Wettbewerb und keine Vielfalt mehr. In der Regel ist ein Monopol auch teurer als viele Anbieter zusammen. Für die FDP ist die freie Arztwahl ein ganz wesentliches Element unseres Gesundheitswesens. Dies ist für die Menschen ein äußerst wichtiges Anliegen, dem man Rechnung tragen muss. Der Arzt des Vertrauens und der Patient müssen dann gemeinsam überlegen können, welches die geeignete Therapie ist. Die Therapiefreiheit ist ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt.

In der Gesundheitspolitik hat es der nächste Bundestag mit massiven Problemen zu tun, die in der großen Koalition nicht nur ausgesessen, sondern deutlich verschlimmert wurden. Der 27. September ist daher ganz maßgeblich eine Abstimmung über die Zukunft unseres Gesundheitswesens.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
22.09.2009
Von:

Die FDP ist nur wegen der Sicherheitspolitik nicht wählbar !Besonders Leuthäuser-Schnarrenberg,Baum,Hirsch sind die Verfechter. Die Sicherheitspolitik der FDP tritt für die Freiheit der Verbrecher ein,damit ihr Tun und Handeln möglichst nicht entdeckt wird. Verschärfte Sicherheitsgesetze engen die Freiheit unbescholtener Bürger niemals ein,was sollte sie einengen,wenn diese niemals schuldig werden,im Gegenteil die Freiheit der Gangster wird erweitert.Z.B. Kontrollen auf den Flughäfen,im Internet,im PC etc. erweitern die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürger,engen die der Verbrecher ein. Freiheit hat ihre Grenzen da, wo andre diese mißbrauchen.


Sind Sie damit einverstanden ?Dann sind Sie wählbar.
Antwort von Florian Toncar
2Empfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrte Frau Kahlfuß,
sehr geehrter Herr Kahlfuß,

zu Ihrer Nachricht vom 22. September zum Thema Datenschutz und Innere Sicherheit nehme ich gerne Stellung. Der Vorwurf, die FDP träte für die Freiheit von Verbrechern ein, ist leider ausgesprochen polemisch und trägt nichts zu einer sachlichen Auseinandersetzung bei.

Die Position, die Sie in Ihrem Schreiben vertreten, lässt sich in dem Satz "Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten" zusammenfassen. Diese Einstellung halte ich für gefährlich. Die Bürger unseres Landes dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Datenschutz ist Teil des Schutzes der persönlichen Freiheit. Nicht umsonst leitet das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz aus der Menschenwürde (Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz) ab. Doch wenn Freiheit immer mehr als Hindernis wahrgenommen wird, wenn derjenige, der sich auf seine verfassungsrechtlich verbürgten Freiheitsrechte beruft, sich rechtfertigen muss, verlieren die Grundrechte an Substanz. Wo die Überwachung immer mehr zum Normalfall wird, kann die Freiheit nicht gedeihen.

Natürlich wird Freiheit von Kriminellen missbraucht und sicherlich nutzen diese auch moderne Kommunikationstechnologien wie Mobiltelefone oder das Internet, um ihre Taten vorzubereiten und auch durchzuführen. Allerdings dürfen wir nicht den Fehler machen, die Freiheit der Bürger beschützen zu wollen, indem wir sie abschaffen. Leider gingen die Sicherheitsgesetze der letzten Bundesregierungen, der rot-grünen wie der schwarz-roten, allesamt in diese Richtung.

Anstatt immer neue Sicherheitsgesetze zu verabschieden, sollten wir uns lieber darum kümmern, dass die bestehenden Gesetze vollzogen werden. Ausrüstung und Ausbildung der Polizeibehörden müssen hierfür stetig an die neusten Entwicklungen angepasst werden. Es gehört jedoch zu einer ehrlichen Betrachtung dazu, dass gerade die CSU, die sich in der jüngeren Vergangenheit mit Forderungen nach "mehr Sicherheit" und strengeren Gesetzen hervorgetan hat, zugleich die Zahl der Polizisten in Bayern abgesenkt und die Etats der Sicherheitsbehörden gekürzt hat. Das kann, davon bin ich überzeugt, nicht der richtige Weg sein. An dieser Stelle muss ein Mentalitätswandel stattfinden. Auch dafür setze ich mich als Liberaler ein.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Toncar
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Frage zum Thema Energieversorgung
22.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Toncar

Ihre Partei ist für eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und der Kohleverstromung. Gleichzeitig aber wollen Sie die regenerativen Energien ausbauen und Atomenergie mit unsicheren Atomkraftwerken als Brückentechnologie fortführen. Dabei gibt es folgendes großes Problem: Atomkraftwerke und regenerative Energien stehen in einem Systemkonflikt -weil AKWs Rund-um-die-Uhr Strom produzieren und Ökostrom nach Bedarf Strom erzeugt. Daher kann es passieren, daß man schon in wenigen Jahren Windparks drosseln muß, um die Stabilität der Netze nicht zu gefährden. Also, Atomkraft blockiert die Stromnetze für Ökostrom. Somit kann Atomkraft keine Brückentechnologie sein, sondern ein Bremsklotz für Ökoenergie und gleichzeitig ein Jobkiller im Bereich der Erneuerbaren Energien. Deshalb, muß es jetzt eine Grundsatzentscheidung zu Gunsten der Erneuerbaren Energien geben und damit auch eine senkung des CO² -Ausstoß.
Meine Frage nun: Wie stehen Sie dazu, auch im Zusammenhang mit der ungeklärten Endlagerfrage von Atommüll und der bisher nur auf dem Reisbrett vorhandenen CCS-Technologie für Kohlekraftwerke?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Florian Toncar
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23.09.2009.

Um die klimapolitischen Ziele erreichen zu können, wird die Kernenergie bis zur ausreichenden Verfügbarkeit erneuerbarer Energien als Brückentechnologie unverzichtbar bleiben. Dazu ist eine Verlängerung der Restlaufzeiten der modernen deutschen Kernkraftwerke unerlässlich. Die von den Energiekonzernen so zusätzlich eingenommenen Gewinne sollten nach meiner Ansicht zu mindestens 50% verbindlich in die Erforschung und Weiterentwicklung erneuerbarer Energiequellen investiert werden. Dies wäre ein enormer Beitrag zur Beschleunigung der breiten Marktreife erneuerbarer Energietechnologien.

Sie argumentieren, dass Atomkraft und erneuerbare Energien in einem Systemkonflikt stünden, da Ökostrom nach Bedarf produziert wird. Daneben kann Ökostrom auch nur nach Verfügbarkeit von Sonne bzw. Wind produziert werden. Das heißt, dass regenerative Energien derzeit nicht in der Lage sind, verlässlich die Versorgung mit Grundlast-Strom zu gewährleisten. Hier sind weitere Fortschritte bei der Speicherung von aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms notwendig. Die in Deutschland derzeit existierenden dezentralen erneuerbaren Energiequellen reichen noch auf Jahre nicht aus, um die Grundlast zu decken. Daneben müssen zentrale Anlagen wie beispielsweise die Erzeugung von Solarstrom in der Sahara treten. Die führende Wirtschaftsunternehmen wollen hier unter Führung der Münchner Rück das Projekt Desertec vorantreiben.

Andere erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise Osmose-Kraftwerke, die aus der Zusammenführung von Süß- und Salzwasser Strom erzeugen, Geothermie-Kraftwerke, Wellenkraftwerke sowie Meeresströmungskraftwerke werden hier künftig wichtige Beiträge liefern, ohne von Wind und Sonne abhängig zu sein. Diese ist jedoch noch nicht marktreif und daher nicht in großem Stil verfügbar. Eine aus den Gewinnen der Kernkraft finanzierte Erforschung dieser Technologien wäre ein finanzieller Anschub, den diese Branchen aus eigener Kraft nicht leisten können. Daher werbe ich dafür, die für eine Übergangszeit notwendige Weiternutzung der Kernkraft gezielt auch für die Weiterentwicklung von regenerativen Energien zu nutzen.

Unabhängig davon wird die Suche nach einem sicheren Endlager für die über die Jahrzehnten angefallenen nuklearen Abfälle gewissenhaft und verantwortungsvoll auszuführen sein. Dabei müssen statt hochwallender Emotionen, Stimmungsmache und diffuser Ängste wissenschaftliche Sorgfalt und Transparenz bei der Entscheidungsfindung im Vordergrund stehen.

Die CCS-Technologie zur Abscheidung von Kohlendioxid bei der Kohleverstromung ist ein sinnvoller Schritt in Richtung Verringerung der deutschen Emissionen. Aus meiner Perspektive gilt auch hier, dass es sich hier um einen Zwischenschritt auf einem Weg handelt, der uns langfristig dahin führt, unseren gesamten Energiebedarf aus regenerativen Quellen decken zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Toncar
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