In Folge berät der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie innerhalb des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens die finanzielle Ausstattung der "Kinder- und Jugendhilfe" sowie die "Familien und Altenhilfe". Darüber hinaus fällt in seine Beratungszuständigkeit die Diskussion des Kinder- und Jugendberichts der Bürgerschaft.