EU-Vertrag von Lissabon
Mit erforderlicher Zwei-Drittel-Mehrheit hat der Bundestag dem EU-Reformvertrag von Lissabon zugestimmt. Einzig die Linksfraktion stimmte geschlossen mit Nein. Der Vertrag soll 2009 an die Stelle der gescheiterten europäischen Verfassung treten und die EU effizienter machen.

Hintergrundinformationen
Das Vertragswerk von Lissabon soll die EU nach innen funktionsfähiger und nach außen handlungsfähiger machen. Durch die EU-Erweiterung auf 27 Mitgliedsstaaten war es zuletzt immer schwieriger geworden, mit der bisherigen institutionellen Ausgestaltung der Union Entscheidungen zu treffen. Dieses Problem zeigte sich beispielsweise in zentralen Politikfeldern, in denen einzelne Staaten durch ein Veto Entscheidungen blockieren konnten. In Zukunft soll es nur noch in Ausnahmefällen Veto-Entscheidungen geben, in der Regel soll nach dem Mehrheitsprinzip abgestimmt werden. Um bevölkerungsreiche Länder wie Deutschland, Frankreich oder Großbritannien nicht gegenüber kleinen Staaten wie Litauen oder Zypern zu benachteiligen, wurde mit dem Lissabon-Vertrag das Prinzip der doppelten Mehrheit eingeführt: Eine Entscheidung kommt dann zustande, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedsstaaten zustimmen, die insgesamt 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.

Weitere Änderungen durch den Vertrag von Lissabon:
  • Um mehr Kontinuität zu gewährleisten, soll der EU-Ratspräsident nicht wie bisher nur ein halbes Jahr amtieren, sondern vom Rat der Staats- und Regierungschefs auf zweieinhalb Jahre gewählt werden. Durch die längere Amtszeit wird dem Ratspräsidenten außerdem mehr Gewicht verliehen.
  • Die EU wird von einer Art Außenminister, dem "Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik" repräsentiert. Dieser soll einen diplomatischen Dienst erhalten und Vizepräsident der EU-Kommission werden. In der Kommission fällt der Posten des Außenkommissars weg.
  • Die zur Zeit 27 Mitglieder umfassende EU-Kommission soll schlanker werden. Ab 2014, wenn die Kommission auf zwei Drittel der EU-Staaten verkleinert werden soll, stellt nicht mehr jedes Mitgliedsland einen Kommissar. Stattdessen wechseln sich die einzelnen Länder ab.
  • Das EU-Parlament soll einerseits gestärkt werden und muss künftig bei fast allen Entscheidungen der Union zustimmen. Andererseits bleibt das Parlament nach wie vor ohne Mitspracherecht bei Entscheidungen, die die Außen- und Sicherheitspolitik betreffen. Auch darf das EU-Parlament weder eigene Gesetze vorlegen noch den Ratspräsidenten bestimmen.
  • Erstmals kann ein Mitgliedsstaat aus der EU austreten.
  • Die Fraktionen des Bundestags können gegen die EU-Kommission klagen, wenn diese ihre Kompetenzen überschreiten sollte.

Gegenüber dem Verfassungsvertrag, der 2005 nach ablehnenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden verworfen wurde, verzichtet der Vertrag von Lissabon u.a. auf:
  • staatstypische Symbole wie Flagge und Hymne,
  • die Bezeichnung "Verfassung",
  • die Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers (nun: "Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik"),
  • die Aufnahme der Grundrechtecharta; diese wird allerdings durch einen Verweis für rechtsverbindlich erklärt (außer in Großbritannien und Polen).
  • eine sofortige Einführung der doppelten Mehrheit bei Abstimmungen; dieses Prinzip wird erst ab 2014 eingeführt (s.o.).

Als einzige Fraktion stimmte die Linke gegen den EU-Vertrag. Trotz Verbesserungen gegenüber dem Beschluss von Nizza wie die erweiterten Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments, die Verbindlichkeit für die EU-Grundrechtecharta und die ersten Schritte für partizipative Demokratie seien auch die Nachteile zu sehen. Insgesamt habe der Lissabon-Vertrag einen "neoliberalen Geist". Es handele sich um einen Vertrag der Regierenden, nicht der Bürgerinnen und Bürger. Die Linke hatte für eine Volksabstimmung über das Vertragswerk plädiert. (Abstimmungsverhalten auf bundestag.de [pdf])

Am 13. Dezember 2007 hatten die Staats- und Regierungschefs das Vertragswerk in Lissabon unterzeichnet. Erst wenn alle 27-EU-Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert haben, kann dieser zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. In Deutschland fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats am 23. Mai 2008.

Im Zusammenhang mit dem EU-Vertrag von Lissabon beschloss der Bundestag auch die Änderung der Grundgesetz-Paragrafen 23, 54 und 93. Durch die Verfassungsänderung soll sichergestellt werden, dass die direkten Mitwirkungsrechte, die der Vertrag den nationalen Parlamenten gegenüber Organen der Europäischen Union einräumt, von Bundestag und Bundesrat auch wahrgenommen werden können. (Abstimmungsverhalten bei bundestag.de [pdf]).

Der Abgeordnete Dr. Peter Gauweiler hat indes Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung des Vertrags eingelegt. Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, hat Bundespräsident Köhler angekündigt, werde er den Vertrag nicht unterschreiben.

© Foto: GNU Lizenz für freie Dokumentation, Originalbild:
www.prezydent.pl




Weiterführende Links
Gesetzentwurf zum EU-Vertrag von Lissabon
(Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drs. 16/8300)
EU-Vertrag von Lissabon bei Wikipedia.
Rechtsgutachten im Auftrag von Dr. Peter Gauweiler zur Verfassungswidrigkeit des EU-Lissabonvertrags


Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #186
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von: mortgage loans
am: 20.10.2011 03:46
Kommentar #185
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am: 02.06.2011 12:22
Kommentar #184
Ich bezweifle, dass sich auch nur 1 dieser Abgeordneten die mehr als 400 Seiten Lissabonner-Vertrag durchgelesen hat. Mir hatts schon nach der Hälfte gereicht.

Ich darf als auch, wenn eine Demonstration aufgelöst wird, notfalls erschossen werden?

Hoch lebe der Faschismus...^^
von: Hendrik
am: 11.05.2010 22:22
Kommentar #183
Mich würde ja mal interessieren auf was für Quellen all diese Kommentare aufgebaut sind. Es is irgendwie einwenig unglaublich, dass so etwas möglich sein sollte. Würd mich freuen, wenn in Zukunft auch nen par Querverweise oder Links zu " ofizielen" und glaubwürdigen Seiten geboten werden würden.
von: Maddin
am: 19.11.2009 16:06
Kommentar #182
Hallo Cosmo,
Sie schreiben "Allerdings, ... gibt es eine höhere Hierarchie - zumindest in Europa - das EU-Parlament, die höchste gesetzgebende Ebene in der Europäischen Union."
Dies ist definitv Falsch. Das Europäische Parlament hat keinerlei gesetzgeberische Kompetenzen, geschweige denn ein Initiativrecht.
Es ist in einigen Bereichen gar nicht in den gesetzgeberischen Prozess integriert (z.B. Aussen- und Sicherheitspolitik), in anderen muss es sich zu einem Kompromiss mit dem Ministerrat durchringen.
Das Zentrum der Macht ist der Ministerrat, der Gesetze (auf EU-Ebene) erlassen kann (Legislative), die die Minister der nationalen Regierungen umsetzen müssen (Exekutive). Damit wird die so hochgelobte und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat unterlaufen.
Wie oft mussten Sie schon hören, dass Gesetze aus Brüssel umgesetzt werden müssen? Wenn ein Minister sagt, er habe keine Möglichkeit gegen EU-Vorgaben zu intervenieren, lügt er.
Andi
von: Andi
am: 12.10.2009 23:16
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