Ernst Kopp (SPD)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
14.05.1954
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Bürgermeister
Wohnort
Bietigheim/Baden
Wahlkreis
Rastatt
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(...) Insofern ist der Landtag mit dem Feuerstättenbescheid nicht befasst. Ansprechpartner sind die Mitglieder des Bundestages. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
16.06.2011
Von:

Wie stehen Sie zur einem Nationalpark Nordschwarzwald?
Antwort von Ernst Kopp
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22.06.2011
Ernst Kopp
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie Dank für ihre Frage. Unsere Natur zu erhalten und zu schützen ist eine zentrale Aufgabe der neuen Landesregierung. Dabei achten wir neben den Belangen des Umweltschutz auch auf eine breite Beteiligung der Bevölkerung. Denn Naturschutz muss von dem Menschen jeden Tag neu gelebt werden. Mein Fraktionskollege und Sprecher des Arbeitskreises Ländlicher Raum, Alfred Winkler, MdL, hat unsere Position in einem Statement zusammengefasst:

"Nach dem vorgelegten Gutachten des NABU steigen aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion die Chancen für den Nordschwarzwald, als künftiger Nationalpark ausgewiesen zu werden. "Jetzt sollten sich alle Akteure der Region mit Vorschlägen in die Suche eines Großschutzgebiets einbringen", sagte der Abgeordnete Alfred Winkler, Sprecher der SPD-Fraktion für den Ländlichen Raum. Zu einem offenen Beteiligungsverfahren gehöre aber auch, dass man Sorgen und Bedenken ausdrücken könne. Nur so lasse sich ein geeigneter und auch akzeptierter Raum finden und abgrenzen.

Winkler ließ indes keinen Zweifel daran aufkommen, dass der Nordschwarzwald mit seinem Naturpark und seinen zahlreichen großen Naturschutzgebieten unter den denkbaren Regionen im Land eine hervorgehobene Stellung einnehme.

Die SPD werde sich dafür einsetzen, in einem ergebnisoffenen und transparenten Verfahren unter starker Beteiligung aller Betroffenen ein neues Großschutzgebiet zu identifizieren und abzugrenzen. Dabei müsse ein Nationalpark oder ein weiteres Biosphärengebiet vornehmlich als Chance betrachtet werden.

"Das Image einer Region und damit auch die Aussichten für den Tourismus und die Wirtschaft gewinnen in solch einem Prozess, wie zahlreiche andere Nationalparke in Deutschland beweisen", betonte Winkler."

Ich unterstütze diese Position und freue mich in Gesprächen vor Ort ein Stück Wegbegleiter dieses Projektes werden zu können. Ebenso hoffe ich auf eine breite Unterstützung der Bevölkerung bei diesem Projekt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Ernst Kopp, MdL
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Frage zum Thema Umwelt
20.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Kopp,

wie stehen Sie zu den Planspielen der EnBW und einiger Politiker auf der Suche nach alternativen Formen der Energieerzeugung, die Pläne für die Staustufe Neuburgweier wieder aus den Schubladen zu holen. Immerhin würde damit der letzte Rest Auenwald und viele Hektar geschützter Gebiete endgültig zunichte gemacht. Es mutet seltsam an, wenn Lokalpolitiker sich vehement gegen Rotoren vor der eigenen Haustüre wehren, gleichzeitg aber unersetzliche Natur ein paar Kilometer entfernt opfern würden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ernst Kopp
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04.08.2011
Ernst Kopp
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage. Die Debatte über ein mögliches Wasserkraftwerk in Neuburgweier kommt für die EnBW zu einem wohl günstigen Zeitpunkt. Zum einen kann so die von der Landesregierung angestrebte Energiewende thematisch aufgegriffen werden und zum anderen vor dem Hintergrund der aktuellen Bilanzzahlen ein Nebenschauplatz eröffnet werden. Ich stehe einem solchen Kraftwerksbau skeptisch gegenüber. Sie sprechen zu Recht an mit welch hohen Eingriffen in die Natur dies verbunden wäre. Wie ernst der EnBW ein solches Projekt nimmt, kann ich nicht abschließend beurteilen.

Der Fahrplan der Landesregierung ist indes klar und deutlich. Der seit Jahren verhinderte Ausbau der Windkraft soll zu einem zentralen Bestandteil der Energiewende werden. Wir wollen im Bereich der Windkraft deutlich zulegen, ist doch unser Land hier bundesweit bisher Schlusslicht. Neue Formen der Energiegewinnung fernab der Atomkraft sind ein wichtiger Baustein für die Zukunft. Klar ist, dass ein Land mit einer so starken Wirtschaftskraft auf Energie angewiesen ist. Deshalb muss neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energie auch die Stromeinsparung und eine deutlich bessere Energieeffizienz angestrebt werden.

Mit sommerlichen Grüßen

Ernst Kopp, MdL
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
03.02.2012
Von:

Mein Schornsteinfeger berechnet für das Formular " Feuerstättenbescheid " 10,01 EURO
Für ein DINA4 Blatt ist das reine Abzocke.
Was tun Sie dagegen? Haben Sie dieser Gebühr zugestimmt?
Antwort von Ernst Kopp
bisher keineEmpfehlungen
05.03.2012
Ernst Kopp
Sehr geehrter Herr Schmälzle,

Ihre Frage bezüglich des Feuerstättenbescheides beantworte ich Ihnen gerne. Grundsätzlich stimmen wir – denke ich – überein, dass eine regelmäßige Prüfung unserer Feuerstätten durch Fachpersonal in unser aller Interesse ist.

Konkret wollten Sie von mir wissen, ob ich dieser Gebühr zugestimmt habe und was ich dagegen unternehme. Rechtsgrundlage für Ihren Bescheid ist die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Bundes. Die Länder haben grundsätzlich darüber hinaus die Möglichkeit, Gebührentatbestände zu regeln, die nicht in der KÜO aufgeführt sind. Der Feuerstättenbescheid ist davon nicht betroffen.

Insofern ist der Landtag mit dem Feuerstättenbescheid nicht befasst. Ansprechpartner sind die Mitglieder des Bundestages.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleibe mit den besten Wünschen

Ihr

Ernst Kopp MdL
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Frage zum Thema Finanzen
07.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kopp,

als Pensionär habe ich einen Internet-Zugang zum Kundenportal des LBV; dieses meldet mir regelmäßig per Mail, wenn eine Nachricht in meinem Postfach liegt. So habe ich gestern, wieder nach Benachrichtigung durch das LBV, die Lohnsteuerbescheinigung 2011 ausgedruckt. Heute Morgen kam das Gleiche noch einmal mit der normalen Post, zugeschickt vom LBV.
Meine Frage an Sie:
Ist es nicht möglich, alle Zugriffsberechtigten auf das Kundenportal zu verpflichten, eingegangene Post selbst "abzuholen", um so das Porto für den Versand zu sparen? Im Übrigen: meine Bank schickt, wenn ich die Post nicht in einem bestimmten Zeitraum abgeholt habe, diese mir kostenpflichtig zu.
Ich denke, bei vielen Tausend Beamten, die heute einen Internetanschluss zum LBV haben,
lässt sich eine ganz ansehnliche Summe einsparen bzw. für wichtige Vorhaben umschichten.

Ich grüße Sie herzlich aus dem schönen Muggensturm
Antwort von Ernst Kopp
bisher keineEmpfehlungen
20.02.2012
Ernst Kopp
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis. Ihr Anliegen hat mich veranlasst mich näher beim Landesamt für Besoldung und Versorgung zu informieren. Grundsätzlich ist nach § 41b EStG (Einkommenssteuergesetz) eine Zusendung auf zwei Wegen möglich. "Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen nach amtlichen vorgeschriebenen Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen." Mit dem Hinweis auf das persönlichen Wahlrecht werden schon derzeit beide Möglichkeiten angeboten.

Eine Zustellung ausschließlich auf elektronischen Weg ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung beim Landesamt vorliegt. Sie können jederzeit diese Einverständnis formlos an das Landesamt senden und so auf die rein elektronische Übermittlung umzustellen. Von einer generellen Versendung auf elektronischem Wege wird abgesehen, da nicht jeder Versorgungsempfänger über einen Internetzugang verfügt. Ich denke auch, dass es jedem selbst überlassen sein sollte, wie sehr er auf digitale Übermittlung seiner Daten setzt. Ich habe die zuständigen Kollegen gebeten ihr Anliegen nochmals genau zu prüfen und so eine Verbesserung des Service des Landesamtes zu erreichen.

Mit den besten Wünschen nach Muggensturm

Ihr

Ernst Kopp MdL
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