Ernst Hinsken (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ernst Hinsken
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
05.02.1943
Berufliche Qualifikation
Bäckermeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Haibach
Wahlkreis
Straubing
Ergebnis
55,4%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Bäckermeister und Konditor, Haibach
Funktionen in Unternehmen
  • Akademie für Touristik, Freiburg, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Bayerische Tourismus Marketing GmbH, München, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesministerium der Finanzen, Berlin, Mitglied des Programmbeirates Sonderpostwertzeichen, ehrenamtlich
  • Fachhochschule München, München, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Landkreis Straubing-Bogen, Straubing, Mitglied des Kreistages
  • Sparkasse Straubing-Bogen, Straubing, Mitglied des Verwaltungsrates
  • Sparkassenverband Bayern, München, Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Lebenshilfe Landkreis Regen, Regen, Vorsitzender des Stiftungsrates
  • Tourismusverband Ostbayern, Regensburg, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Ernst Hinsken
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Frage zum Thema Umwelt
17.09.2010
Von:
Dr.

Wie stehen Sie zur Verlängerung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke?
Ist aus Ihrer Sicht das Endlagerungsproblem gelöst und wenn ja, wie?
Gibt es hierzu unabhängige Aussagen und Gutachten?

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Frage zum Thema Wirtschaft
05.10.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Hinsken,

Sie sind Bäckermeister und kennen sich mit der Lage des Handwerks sicherlich gut aus.

Zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen Ende des Jahres 2003 (BT-Plenarprotokoll vom 19.12.2003 – 15/84 –, S. 7445-A am Ende) gemäß § 31 GO unter Anderem folgendes erklärt:

"Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz, sobald die Mehrheitsverhältnisse es für die CDU/CSU ermöglichen, im Sinne eines funktionsfähigen Handwerks und Mittelstandes verändert werden." [grammatischer Fehler aus dem Original übernommen]

Diese Aussage bezog sich insbesondere auf die neuen Sätze 2 und 3 des § 1 Absatz 2 der Handwerksordnung (sogenanntes Kumulationsverbot).

Nun meine Frage: Wie stehen Sie heute, angesichts der veränderten Mehrheitsverhältnisse, zu dieser Aussage?

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Hinsken,

warum beantworten Sie hier seit zwei Jahren keine Antworten mehr? Ich finde das sehr schade, aber vielleicht haben Sie ja einen Grund dafür.

Mit besten Grüßen,

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