Engelbert Clemens Wistuba (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Engelbert Clemens Wistuba
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Anhalt
Landeslistenplatz
keinen, Sachsen-Anhalt
weitere Profile
(...) Gedanken und Ideen zur europäischen Einigung gibt es schon seit dem 17. Jahrhundert. Es liegt also schon ein langer Weg hinter uns. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Unternehmen

Strukturfördergesellschaft Wittenberg mbH, Wittenberg, Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Engelbert Clemens Wistuba
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.05.2009
Von:

Hallo,

ich möchte nochmal an die Frage von Christian Hanke anknüpfen Herr Wistuba, denn ich halte sie für unzureichend beantwortet. Die Frage lautete, ab wann sie gegen das Gesetz stimmen, wie viel müssen die Bürger aufbringen, damit sie von der Regierung wahrgenommen werden?

Gerade an Ihrem Kollegen Dieter Wiefelspütz ist dies sehr zweifelhaft und Besorgnis erregend zu sehen. Auf die Frage, welche Rolle die derzeitige Petition hat, antwortete dieser: "Das Gesetzgebungsverfahren wird dadurch nicht beeinträchtigt".

Ich finde das ist eine sehr undemokratische Haltung, die mein Kreuz BEI ALLEN kommenden Wahlen sehr beeinflussen wird.

Ich denke, die SPD hat eine gute Richtung eingeschlagen mit den aufgestellten Bedingungen bzw. wichtigen Punkten nach der öffentlichen Anhörung, aber immer noch wird viel zu wenig auf die tatsächliche Meinung von vielen tausenden Bürgern nicht gehört. Ein nicht zu verachtender Teil des Volkes sieht dieses Gesetz als völlig unsinnig an, da Sperrungen einfach nicht die gewünschte Wirkung erzielen. Die derzeitgen Wege kinderpornografisches Material (UND ANDERES - was ja auch immer den Bürgern verschwiegen wird aber in Stellungsnahmen online beim Bundestag.de nachzulesen ist) im Internet zu bekämpfen haben sich als sehr tragfähig erwiesen, man sollte diese ausbauen, Geld in weitere Schulungen und Kommunikationsversuche stecken als das Problem mit STOPP-SCHILDERN, möglicher Zensuren, Angst und Bürgerignoranz anzugehen.

Denn dann wird das Volk ganz schnell ebenfalls ihr eigenes STOPP-SCHILD ziehen. (Ich hoffe, sie verstehen das als Metapher und nicht als Drohung). Ich habe das Gefühl, dass man in einem einfachen Wortlaut nicht mehr von der Regierung wahrgenommen wird.

Ich erhoffe mir eine Reaktion von Ihnen, die dieses Mal konkreter auf die genannten Punkte und gestellten Fragen ausfällt.
Vielen Dank,
aus Sangerhausen.
Antwort von Engelbert Clemens Wistuba
2Empfehlungen
02.06.2009
Engelbert Clemens Wistuba
Sehr geehrte Frau ,

Online-Petitionen sind in einer Zeit, in der die Nutzung des Internets zum Alltag gehört, eine gute Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, für sich das Petitionsrecht in Anspruch zu nehmen. Vergangene Beispiele -und auch die aktuelle Petition- zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger davon Gebrauch machen. Ich finde dies zunächst einmal positiv.

Was das weitere Verfahren anbelangt, so wird nach den "Grundsätzen des Petitionausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden/Verfahrensgrundsätze" gehandelt. Das Zustandekommen einer Petition ist ein wichtiger Beitrag im Meinungsbildungsprozess. Gerade die von Ihnen auch angesprochene Anhörung vom 27. Mai 2009 zeigt, dass die Meinungen und Hinweise der Zivilgesellschaft und mithin auch einzelner Bürgerinnen und Bürger sehr wohl berücksichtigt werden und die Diskussion bereichern. Genau darum geht es in der Demokratie.

Bis zum 18. Juni, wenn die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfes zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" im Deutschen Bundestag stattfindet, werden die Fachpolitiker mit Sorgfalt die Ergebnisse der Anhörung und weitere Eingaben auswerten und entsprechende Änderungen im Entwurfstext diskutieren.

Ich halte diese Vorgehensweise für richtig und gehe davon aus, dass wir schließlich ein gutes Ergebnis erzielen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Engelbert Wistuba MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.07.2009
Von:

Warum wollen Sie Ihr freies Mandat nicht nutzen, um eine verfassungswidrige Bundestagswahl zu verhindern?
Die Stimmen der Wahlberechtigten müssen gleichbehandelt werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat keineswegs eine verfassungswidrige Wahl zugelassen. Es hat lediglich eine Frist bis 2011 eingeräumt.
Die Verfassungsorgane sind grundgesetzlich verpflichtet, sich gegenseitig ernst zu nehmen. Darum darf der Bundestag eine Frist des BVerfG nach der Staatsordnung des Grundgesetzes nur im Fall besonderer Hindernisse ausschöpfen. Solche Hindernisse waren und sind auch aktuell noch nicht gegeben.
Antwort von Engelbert Clemens Wistuba
2Empfehlungen
08.07.2009
Engelbert Clemens Wistuba
Sehr geehrter Herr ,

in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages am vergangenen Freitag wurde über den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes" abgestimmt. Dazu habe ich die folgende Erklärung abgegeben:

"Die Wahl des 17. Deutschen Bundestages am 27. September 2009 wird auf der Grundlage eines in der Sache verfassungswidrigen Wahlrechts stattfinden. Die Verantwortung dafür trägt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion! Sie hat sich seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07 - fortlaufend jedem konstruktiven Gespräch über eine verfassungsgemäße Regelung entzogen, weil sie darauf hofft, mit Hilfe von Überhangmandaten eine Mehrheit zusammen mit der FDP zu erreichen. Diese Verweigerungshaltung ist nicht damit zu entschuldigen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung spätestens zum 30. Juni 2011 gefordert hat. Die Verfassungswidrigkeit des so genannten negativen Stimmgewichts gibt keine Veranlassung, andere Wahlsysteme wie das Mehrheitswahlrecht oder das so genannte Grabensystem zu erwägen, denn solche Vorstellungen haben von vornherein keine Aussicht auf Verwirklichung. Es ist lediglich erforderlich, aber auch ausreichend, die Verfassungswidrigkeit des geltenden Wahlrechts mit dem geringstmöglichen Eingriff zu beseitigen. Das hätte rechtzeitig mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschehen können und zwar auch noch zum jetzigen Zeitpunkt, denn das Verfahren der Kandidatenaufstellung wird durch die vorgesehenen Änderungen des Bundeswahlgesetzes nicht berührt.
Nur durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005, den wir selbstverständlich einhalten, sehen wir uns daran gehindert, dem Gesetzentwurf zuzustimmen."

Mit freundlichen Grüßen

Engelbert Wistuba MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
16.09.2009
Von:

Wird die Karl-Marx in Klein Wittenberg irgendwann wieder eröffnet ?
Antwort von Engelbert Clemens Wistuba
bisher keineEmpfehlungen
17.09.2009
Engelbert Clemens Wistuba
Sehr geehrte Frau ,

wegen der vom Land vorgegebenen Schülerzahlen war die Karl-Marx-Sekundarschule geschlossen worden. Die aktuellen Schülerzahlen signalisieren nicht, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Die Schulentwicklungsplanung liegt in der Zuständigkeit des Landkreises. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden der SPD-Kreistagsfraktion, den Sie unter 03491-61 33 52 erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Engelbert Wistuba MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.09.2009
Von:

Herr Wistuba,

wie passen Fraktionszwang und Demokratie bei Abstimmungen ihrer Meinung nach zusammen?
Was muss passieren, damit Sie sich dem Fraktionszwang bei Abstimmungen entziehen?

Danke für die kommende Antwort
M.
Antwort von Engelbert Clemens Wistuba
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Engelbert Clemens Wistuba
Sehr geehrter Herr ,

am 18.6.2009 hat der Deutsche Bundestag in namentlicher Abtstimmung über das Patientenverfügungsgesetz abgestimmt. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmten ohne Weisungen ihrer Fraktionsspitzen ab. Bei ethischen Grundsatzfragen fordern die Fraktionen in der Regel keine Fraktionsdisziplin ein.

Gleichwohl sind Fraktionsdisziplin und Demokratie keine Gegensätze. Im Gegenteil. Denn ohne Fraktionsdisziplin wäre die Arbeitsfähigkeit einer Regierung unter Umständen erheblich eingeschränkt. Das kann aber nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen.

Im übrigen geht den Abstimmungen ein langer Diskussionsprozess in den verschiedenen Gremien und unter der Beteiligung der Zivilgesellschaft voraus. Kann sich ein/e Abgeordnete/r dennoch nicht dazu durchringen, die Position seiner Partei voll mitzutragen, so kann er zum Beispiel von § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Gebrauch machen.


§ 31 Erklärung zur Abstimmung

(1) Nach Schluss der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist. Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der Regel vor der Abstimmung.

(2) Jedes Mitglied des Bundestages kann vor der Abstimmung erklären, dass es nicht an der Abstimmung teilnehme.

Grundsätzlich gilt also § 38 des Grundgesetzes, nach dem Abgeordnete "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Der Staat muss aber handlungsfähig sein. Insofern ist es nur konsequent, wenn sich Abgeordnete einer Partei im Sinne eines klaren Profils in solidarischer Weise für oder gegen ein Gesetz oder einen parlamentarischen Antrag aussprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Engelbert Wistuba MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Engelbert Clemens Wistuba
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.