Elmar Brok (CDU)
Kandidat Europawahl 2009
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Elmar Brok
Jahrgang
1946
Berufliche Qualifikation
Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Bundeslistenplatz
1
(...) Er macht deutlich, dass Tierschutz ein wichtiges Ziel einer Europäischen Union ist, die sich nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch als Wertegemeinschaft und Vorbild in der globalisierten Welt sieht. Durch den Aktionsplan wird die frühzeitige Berücksichtigung von Tierschutzbelangen bei der Planung in den dafür relevanten Politikbereichen einfacher. Gleichermaßen gilt es, hohe Tierschutznormen über die EU hinaus auch auf internationaler Ebene mit Nachdruck zu verfolgen. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
19.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brok,

ich habe drei Fragen in Zusammenhang mit Informantenschutz und Informationsfreiheit in den EU-Institutionen:

Würden Sie eine Wiederauflage der Schriftlichen Erklärung 0045/2009 (vom 21.4.2009 - PE424.079v01-00 - tinyurl.com ) im nächsten EU-Parlament unterstützen, wenn nein, warum nicht?

Wie ist Ihre Haltung zum Komissionsvorschlag zur Einschränkung der Verordnung 1049/2001 zur Informationsfreiheit (KOM/2008/0229 endg.)?

Halten Sie den Whistleblowerschutz in den EU-Institutionen für ausreichend und wenn nein, für welche Änderungen würden Sie sich einsetzen?

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Elmar Brok
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05.06.2009
Elmar Brok
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre email. Hier meine Antworten:
zu Frage 1)

Die Schriftliche Erklärung 0045/2009 vom 21.04.2009 "Zur Informationsfreiheit und zum Schutz vor Informanten" hat den Finger auf eine Wahrheit gelegt, die manche Mitglieder der Europäischen Kommission nicht so gerne in der Öffentlichkeit diskutieren. Dass die Initiative im Europäischen Parlament bis zum Stichtag nicht die notwendige Unterstützung gefunden hat, liegt meinem Erachten nach an dem Charakter der Schriftlichen Erklärung, die ohne eine begleitende öffentliche Debatte wenig ausrichten kann. Das wichtige Thema, wie Informanten besser geschützt werden, die über Missstände in der Kommission oder im Parlament berichten und so Schaden von der Allgemeinheit abwenden, sollte in der kommenden Legislaturperiode wieder auf die Tagungsordnung. Wir brauchen diese Debatte, um uns selbst und die Bürgerinnen und Bürger vor Missbrauch und Korruption zu schützen.

zu Frage 2)
Der Kommissionsvorschlag für eine "Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission" (KOM 2008/229 vom 30.04.2009) basiert auf der Europäischen Transparenzinitiative von 2005 und einem entsprechenden Auftrag von Seiten des Europäischen Parlaments von 2006. Die Kommission folgt dem Parlament bei der Wahl der neu zu regelnden Themen, das ist insoweit erfreulich. Die neue Verordnung soll dazu beitragen, das Geschehen in den europäischen Institutionen transparenter zu gestalten. Wir können heute schon Dokumente im Internet einsehen, für die wir früher ein kompliziertes und langwieriges Verfahren brauchten. Das nenne ich einen Fortschritt im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

zu Frage 3)
Ich glaube nicht, dass der Begriff des Whistleblowers wirklich hilfreich ist. Wenn sich ein Mitarbeiter des Parlaments oder ein Beamter der Kommission an vorgesetzte Stellen wendet, weil ihm bzw. ihr Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind, handeln diese aus der moralischen Überzeugung, dass sie Unrecht bekämpfen. Das ist für mich gelebte Zivilcourage. Wenn die Informationen jedoch gezielt gestreut werden, um Dritte zu diskreditieren, müssen wir sehr vorsichtig sein. Daher würde ich vorschlagen, den Schutz des Informanten auf einer breiteren Grundlage zu diskutieren. Anonymen Hinweisen muss nachgegangen, Verfehlungen müssen aufgedeckt und verfolgt werden. Erweist sich der Hinweis als gezielte Fehlinformation zum Schaden Dritter, muss auch das geahndet werden. Entsprechende Regelungen sollten in einem Code of Conduct geregelt werden, der für die Mitglieder der europäischen Institutionen bindend ist.

Ihr Elmar Brok
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Frage zum Thema Arbeitsmarktpolitik
26.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brok!

Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) ist ein Sozialverband, der immer die Menschen in den Mittelpunkt allen gesellschaftlichen Handelns stellt. Grundlage für die Arbeit der KAB ist die Katholische Soziallehre die 1891 in der Enzyklika "rerum novarum" von Papst Leo XIII ihren Anfang genommen hatte. Das Thema "Arbeit und Löhne" war seitdem immer ein Schwerpunkt in den päpstlichen Schreiben. "Schließlich ist die Arbeit so zu entlohnen, dass dem Arbeiter die Mittel zu Gebote stehen, um sein und der Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten (…)." verfassten Anfang der 60er Jahre die Teilnehmer des zweiten Vatikanischen Konzils in ihrem Schreiben "Gaudium et Spes". Auf dieser Grundlage richten wir unsere Fragen an Sie als Kandidat für das Europaparlament:

"Wir, die KAB St. Johannes Baptist Rietberg, halten es für verheerend, dass sich der Niedriglohnsektor ausweitet, immer mehr Hungerlöhne gezahlt werden und die Leiharbeit in einem großen Ausmaße missbraucht wird. Welche Wege sehen Sie und wollen Sie gehen, um diese Entwicklung zu stoppen?"
Antwort von Elmar Brok
bisher keineEmpfehlungen
05.06.2009
Elmar Brok
Sehr geehrter Herr ,

gern bin ich bereit, zu einer Veranstaltung nach Rietberg zu kommen. Die Katholische Soziallehre hat mich politisch geprägt wie Weniges sonst. Deshalb unterstütze ich auch Ihre Ziele auf vielfältige Weise im Rahmen der EU-Kompetenzen. Meine Arbeit bei Arbeitszeit-, Dienstleistungs- und Entsenderichtlinien mag dafür stehen.

Anbei die Links zum NRW-CDU- und EVP-Programm:

cdu-nrw.de

www.epp.eu


Mit freundlichen Grüßen

Elmar Brok
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Frage zum Thema Europas Rolle in der Welt
31.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brok,

Bürger einiger EU-Länder können seit wenigen Jahren als Besucher "visumsfrei" in die USA einreisen. US-Staatsbürger dürfen es umgekehrt auch. ABER: Ein EU-Bürger, muss 1.) einen gültigen, elektronisch lesbaren Reisepass vorlegen, 2.) ein Einreiseformular ausfüllen und darin schriftlich auf jegliche Einspruchsrechte gegen die Entscheidungen des US-Grenzbeamten verzichten (also auch auf Kontakt mit seiner Botschaft), bevor er sich den weitern Prozeduren stellen darf, 3.) ein Zollformular ausfüllen, 4.) Fragen nach dem Zweck der Reise zu beantworten, 5.) Fingerabdrücke ALLER 10 Finger zu machen, 6.) ein Foto des Gesichtes zu gestatten, und 7.) sich einen Kontrollabschnitt des Einreiseformulars für die Wiederausreise in den Pass heften lassen.
DAHINGEGEN braucht der US-Bürger lediglich einen gültigen Reisepass vorzulegen, wenn er in die EU einreisen will.

Frage: Warum und wie lange ist die EU bereit, diese Diskriminierende Behandlung ihrer Bürger hinzunehmen?
Ist die EU bereit, finanziell dadurch zu Schaden gekommene Bürger zu entschädigen?
Findet die EU den geforderten bedingungslosen Verzicht auf Einspruchsrechte mit den Menschenrechten vereinbar?

Danke für jegliche Antwort und beste Grüße

Antwort von Elmar Brok
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05.06.2009
Elmar Brok
Sehr geehrter Herr ,

die von Ihnen beschriebene Situation ist ärgerlich und Ihr Unverständnis kann ich nachvollziehen. Allerdings haben die Anschläge vom 11. September in den USA das Sicherheitsempfinden der Amerikaner fundamental erschüttert. Das müssen wir in Europa verstehen, wenn wir auch nicht alle Maßnahmen als geeignet oder vorteilhaft ansehen.

Eine der Grundgedanken Europas ist die Reisefreiheit. Wenn man an einen Grundsatz glaubt, will man diesen auch nicht opfern. Benachteiligende Maßnahmen gegen europäische Bürger durch außereuropäische Staaten, in dem von Ihnen angesprochenen Fall durch die USA, sind nicht wünschenswert aber nicht mit analogen Gegenmaßnahmen zu beantworten.
Das gleiche Prinzip betrifft auch Datenschutz und Datensicherheit in der EU. Europa sollte auch hier seine Vorstellungen von einer freien Gesellschaft nicht im Gegenzug zu anderen Ansichten nach dem Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" angleichen.

Europa wird nur auf dem politischen Wege versuchen können als Vorbild für andere zu dienen oder im Dialog Lösungen zu finden. Das Europäische Parlament hatte schon 2007 eine erste Vereinbarung mit den USA zurückgewiesen, weil Washington noch weitergehende Maßnahmen zur Datenspeicherung gefordert hatte.

Ein einflussreicheres Europa wird auch eher gehört werden. Deshalb sehe ich die Ratifizierung des Lissabon Vertrags als so entscheidend an. Wenn die Bevölkerung in Irland dem Vertrag zugestimmt hat, ist der Weg frei für ein gestärktes Europa. Dann wird die EU mit einem "Hohen Vertreter", dem de facto EU-Außenminister mit einer Stimme vertreten werden können. Als langjähriger Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Europäischen Parlaments habe ich dies stets gefordert.

Auch wenn in Europa nun der Datenschutz als Grundprinzip juristisch verankert ist, so ist das in anderen Teilen der Welt leider nicht der Fall. Ich bin aber zuversichtlich, dass unsere amerikanischen Freunde bald diese, ihnen selbst vertraute Werte bald wiederfinden werden.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Elmar Brok
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
04.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Elmar Brock,

ich habe im Selbststudium den Vertrag von Lissabon gelesen. Anfangs war ich sehr begeistert, weil z.B. die Grundrechte-Charta mir als EU-Bürger viele positive Dinge zusichert - wie z.B. Artikel 2 "Das Recht auf Leben".

Doch liest man das Vertragswerk genauer, so findet man im EUV unter Artikel 6 (1. Teil des Vertrags von Lissabon) den bindenen Hinweis, dass die in der Charta genannten Grundrechte unter Berücksichtigung der Erläuterungen ausgelegt werden.

Welche Erläuterungen, dachte ich mir ... diese sind im offiziellen Informationsband der EU zum Vertrag von Lissabon nicht abgedruckt.

Im Amtsblatt der Europäischen Union C303/17 wurde ich fündig. Dort ist von "Negativ-Definitionen" zur Grundrecht-Charta die Rede und ich fand folgende Klausel:

3. a) "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”

Dies hat mich sehr beunruhigt und ist für mich so elementar, dass es mir schwer fällt hinter dem Vertrag von Lissabon zu stehen ... obwohl ich mir ein handlungsfähiges Europa sehr wünsche.

Daher meine konkrete Frage: Warum braucht die EU gegenüber den Bürgern eine solche wehrhaftigkeit?

Nach meinen Recherchen geht diese Klausel auf die ‘Europäischen Menschenrechts Konvention’ (EMRK) zurück. Diese harmonisieren nach meinem Verständnis lediglich die Rechte zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten und ihren Bürgen.

Doch warum ist diese Einschränkung des "Recht auf Lebens" auch Teil der Grundrecht-Charta geworden, welche sich - nach meinem Verständnis - nur auf die Beziehung zwischen Europa und seinen Bürgern bezieht?

Danke für Ihre Zeit.
Antwort von Elmar Brok
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05.06.2009
Elmar Brok
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage. Wie schon das deutsche Grundgesetz hat auch der Reformvertrag von Lissabon in seiner Behandlung der Grundrechtsfrage eine für das Staatsverständnis wesentliche Abwägung getroffen - ist das Recht auf Würde oder das Recht auf Unversehrtheit des Lebens wichtiger? Die Charta und der Vertrag von Lissabon haben dem Recht auf Würde einen höheren Stellenwert eingeräumt, da diese Würde aufgrund ihrer Endgültigkeit unteilbar sein muss. Ohnedies greift die Charta nur dort, wo direkt EU-Recht gilt und umgesetzt wird, da die Charta das Verhältnis der EU zu den EU-Bürgerinnen und Bürgern definiert. Die Frage nach der Wehrhaftigkeit stellt sich für mich daher unter einem anderen Gesichtspunkt: Hier wird das Gewaltmonopol angesprochen, dass auch mit dem neuen Vertrag von Lissabon ausschließlich in der Hand des Nationalstaates liegt. Der Staat hat dieses exklusive Monopol, um seine Bürgerinnen und Bürger nach innen wie nach außen zu schützen. Im Gegenzug erkennen die Bürgerinnen und Bürger diesen Staat als legitim an - sofern sich dieser Staat im Rahmen der Gewaltenteilung auf seine ihm zugesprochenen Kompetenzen beschränkt und diese nicht einseitig gegen die Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Das Recht zu Töten ist - wie allgemein bekannt - ein absolutes Recht, dass sich einer legitimierenden Kontrolle unterwerfen muss. Auch der Staat darf nicht willkürlich handeln. Also schränken die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte diesen Aspekt auf lediglich einen Tatbestand ein: die Tötung ist legitim, wenn sie auf der Grundlage geltenden Rechts unausweichlich ist. Dieser letzte finale Schritt ist einzig und allein dem Staat vorbehalten. Indem die Charta diesen für den demokratischen Rechtstaat unabdingbaren Kern-Grundsatz aufgreift, verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, die genannten Einwände in ihrer nationalen Gesetzgebung berücksichtigen. Für mich ist das eine positive Integration durch bindendes Recht.

Ihr Elmar Brok
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