"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden", heißt es in Artikel 17 des Grundgesetzes.
Unter einer Eingabe (auch Petition genannt) versteht man also Bitten oder Beschwerden der Bürger an ihre Volksvertretung. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich durch staatliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg ungerecht behandelt fühlen, können eine Eingabe an die Bürgerschaft machen.
Die öffentliche Verwaltung ist nicht unfehlbar und ihre Entscheidungen können im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten oder Benachteiligungen führen. Eine Eingabe an die Bürgerschaft kann helfen, diese zu beseitigen.
Wer sich mit einer Bitte oder Beschwerde an den Petitionsausschuss des Hamburger Senates wendet, kann sicher sein, dass sein Begehren objektiv geprüft wird. Das Bemühen um Hilfe im Einzelfall steht im Vordergrund.
Es ist gewährleistet, dass die Angaben vertraulich behandelt und insbesondere Namen nicht genannt werden.
Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Die Ausschussmitglieder sind auch nach ihrem Ausscheiden zur Verschwiegenheit verpflichtet.