Einführung bundesweiter Volksentscheide
Einführung bundesweiter Volksentscheide
Die Linke ist mit einem Antrag gescheitert, bundesweite Volksentscheide in die Verfassung aufzunehmen. CDU/CSU, FDP und SPD stimmten gegen den Entwurf, die Grünen enthielten sich der Stimme.
Hintergrundinformationen
Aus Sicht der Linken gibt es derzeit eine Politik, die "teilweise von den Problemen der Menschen abgehoben" ist. Auch der Lobbyismus und eine "(selbstgemachte) Zeitnot" im parlamentarischen Betrieb stelle ein Problem dar. Insgesamt würden viele Menschen von der Einflussnahme ausgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund schlägt Die Linke die Aufnahme einer bundesweiten, dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz vor. Die Verfassung soll danach u.a. um die folgenden Absätze ergänzt werden:

  • Stufe 1: Volksinitiative: "Durch Volksinitiative können 100 000 Wahlberechtigte beim Bundestag Gesetzesvorlagen und andere bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung in den Bundestag einbringen. Die Vertrauensleute der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung im Bundestag und seinen Ausschüssen. Volksinitiativen, durch die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, sowie zum Haushaltsgesetz sind unzulässig. Volksinitiativen zur Änderung des Grundgesetzes dürfen kein Grundrecht in seinem Gehalt antasten. Der Bundestag beschließt innerhalb einer Frist von vier Monaten über die Zulässigkeit und den Inhalt der Volksinitiative; dabei ist dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung über die Unzulässigkeit ist zu begründen. Soweit eine erfolgreiche Volksinitiative für unzulässig erklärt wird, steht den Vertrauenspersonen gegen diese Entscheidung der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht offen."

  • Stufe 2: Volksbegehren: "Frühestens zwei Monate nach der Ablehnung der Volksinitiative durch den Bundestag haben derenVertrauensleute das Recht, ein Volksbegehren einzuleiten. Das Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn mindestens eine Million Wahlberechtigte innerhalb von sechs Monaten dem Volksbegehren zugestimmt haben. Ein Volksbegehren, das eine Änderung des Grundgesetzes anstrebt, bedarf der Zustimmung von zwei Millionen Wahlberechtigten.

  • Stufe 3: Volksentscheid: "Entspricht der Bundestag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten dem Volksbegehren, so findet frühestens vier Monate, spätestens zwölf Monate nach dem Abschluss eines erfolgreichen Volksbegehrens ein Volksentscheid statt. Die Fraktionen des Bundestages können eigene Gesetzesvorlagen zum selben Gegenstand zur Abstimmung stellen. Der Bundestag kann mit der Mehrheit seiner Abgeordneten beschließen, einen Volksentscheid zu einem von ihm behandelten politischen Gegenstand durchführen zu lassen. Drei Wochen nach Festlegung des Wahltermins zum Bundestag hat jede Fraktion des Bundestages das Recht, eine Sachfrage zur Abstimmung am Wahltermin vorzuschlagen. Das Bundesverfassungsgericht hat unverzüglich zu entscheiden, ob die Antwort mit "Ja" oder "Nein" grundgesetzkonform ist. Verneint das Bundesverfassungsgericht dies, hat die betreffende Fraktion die Möglichkeit, innerhalb von dreiWochen die Frage grundgesetzkonform zu formulieren oder eine neue Sachfrage vorzulegen. Der gewählte Bundestag ist für seine Wahlperiode an die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in diesen Fragen gebunden. Eine Gesetzesvorlage oder ein anderer bestimmter Gegenstand der politischen Willensbildung sind durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat. Es zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Entwurf abgelehnt. Bei Gesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, gilt das Ergebnis der Abstimmung in einem Land als Abgabe seiner Bundesratsstimmen. Ein das Grundgesetz änderndes Gesetz bedarf der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten muss seine Stimme abgegeben haben."

FDP, SPD und Grüne sind zwar grundsätzlich für Volksentscheide auf Bundesebene (mehr dazu bei Mehr Demokratie e.V. ), lehnen den Linken-Antrag aber dennoch ab bzw. enthielten sich bei der Abstimmung.
Die FDP verweist gemeinsam mit CDU/CSU auf den gemeinsamen Koalitionsvertrag. Die Regierungsparteien setzen darin unter dem Stichwort "Bürgerbeteiligung" auf eine Weiterentwicklung und Verbesserung des Petitionswesens.
Die SPD begründete ihre Ablehnung des Linken-Antrags im Innenausschuss des Bundestags (pdf) mit den "viel zu niedrigen Quoren, insbesondere der Zahl von 100 000 Wahlberechtigten für die erfolgreiche Einbringung einer Volksinitiative sowie die Verknüpfung der Bundestagswahl mit der Abstimmung über Sachfragen." Überdies sehen die Sozialdemokraten "zurzeit wenig Sinn in einem solchen Vorstoß, da ohnehin klar sei, dass er wegen der Verweigerung der Fraktion der CDU/CSU keine Aussicht auf Erfolg habe."
Die Grünen enthielten sich der Stimme, auch sie halten das Quorum von 100.000 Wahlberechtigten für zu niedrig. Bei plebiszitären Verfahren müsse es ein repräsentatives Element geben. Außerdem erfolge der Übergang von durch den Bundestag abgelehnter Volksinitiative zum Volksbegehren und dann später ggf. zum Volksentscheid aus Sicht der Grünen zu schnell.





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Kommentare von Besuchern zur Abstimmung
Kommentar #51
Das interessante dabei ist: Alle tun sie so, als seien sie an mehr Demokratie und mehr Bürgerbeteiligung interessiert. Aber wenn dann eine Fraktion tatsächlich einen entsprechenden Vorstoß wagt, wird nicht etwa das Thema diskutiert und über Details verhandelt, so dass man zu einem Ergebnis gelangen kann, das allen hilft, sondern es wird einfach stumpf abgeblockt.
So kann man bestimmte Themen, die dem Bürger vielleicht unter den Nägeln brennen auch einfach kaputtmachen. Einfach einen Antrag zu dem Thema einbringen, von dem man weiss, dass er auf Grund der Details keine Chance hat. Schwuppdiwull abgelehnt, Thema durch, keiner fragt mehr nach. Und dem Wähler kann man vormachen, man hätte ja alles versucht.
Nicht dass ich denke, das dies die Taktik der SED-Nachfolgepartei war, aber was das Verhältnis zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit angeht, habe ich bei einigen der tiefroten Genossen so meine Zweifel.
von: Carsten Mabank
am: 01.11.2012 19:49
Kommentar #50
leider ist diese Initative von dem Rechtsnachfolger der SED ausgegangen. Da diese "Partei" sich in der DDR Vergangenheit nicht sehr demokratisch verhalten hat, wollte man wohl dieser Vorlage nicht zustimmen. Es wäre wohl besser gewesen diese Gesetzesinitative aus einer anderen Richtung einzubringen. Aber von wem ........... ?
von: Willi
am: 11.10.2012 22:37
Kommentar #49
Sehr geehrte Herren Aumer und Meierhofer,
ich bin nicht einmal überrascht hier zu sehen, dass Sie von CSU und FDP in Regensburg die Meinung der Bürger zu politischen Themen nicht im geringsten interessiert, da sie beide gegen bundesweite Volksentscheide gestimmt haben. Demokratie ist für Sie wohl ein Fremdwort!
von: Tanja
am: 13.07.2012 21:46
Kommentar #48
Sehr geehrte Frau Marks.
Wie ich sehen konnte, sind Sie nicht für Entscheidungsbeteiligung der Wähler. In Zeiten der Plutokratie unseres Staates halte ich das aber für dringend erforderlich! Haben Sie Angst vor der Meinung der Wähler?
Sind sie zu dumm für Entscheidungen?
von: Friedhelm Meyer
am: 17.06.2012 17:16
Kommentar #47
1,) Politiker müssen keine Leistung bestätigen über spezielle Fachkenntnis,Intilligenz oder besonderes Soziales Verhalten
2.)100.000 Menschen sind zwar auf Deutschland bezogen eine kleine Anzahl an Menschen, aber wenn man davon ausgeht, dass diese Stimmen erst einmal gesammelt werden müssen und selbst bei Online Petitionen soviel nicht zusammen kommt und auch die einfache Bürgerbewegung eine Chance haben soll ohne große Finanz und Werbemittel einen Volksentscheid in Gangsetzen zu können dann ist 100.000 doch nicht so unrealistisch. Bis zur einer Million Unterschriften halte ich es aber dennoch für angemessen. Alles was darüber liegt, kann nicht mehr einfach so gesammelt werden durch ein paar Freiwillige die etwas erreichen wollen.
3.) Die Parteien hängen an ihrer Macht, sie haben angst das Volk könnte anderer Meinung sein. Aber warum ist das so? Da gibt es die Möglichkeit das Volk ist so Dumm das es keine Zusammenhänge versteht oder die Politiker müssen vorallem Lobbyisten Meinungen vertreten, die nicht der mehrheitlichen Meinung entsprechen.
4.) Demokratie ist nicht die beste Lösung zur bewältigung der Probleme. Aber sie ist die einzige Form, die Gerecht ist, bei der sich jeder Beteiligen kann und bei der das Volk sich verantwortlich zeigt und nicht ein paar Schlippsträger. Parlamentarische Demokratie, ist nicht wirklich eine Demokratie, sie ist eher eine Diktatur mit Zeitlicher Begrenzung, die vorallem an den Übergangszeiten zur Wahl versucht ihre Wähler zugewinnen und ansonsten ohne Volkes Meinung regiert.
von: Demokrat
am: 18.11.2011 14:57
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Abstimmungsergebnis