Eduard Oswald (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Eduard Oswald
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Diplombetriebswirt (FH), Bundesminister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Augsburg-Land
Landeslistenplatz
11, Bayern
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(...) Die Weiterbildungsaktivitäten werden über gemeinnützige Tochtergesellschaften angeboten, die nach Aussage der IHK "nur einen äußerst geringen Zuschuss" erhalten. Das Argument, mit den eigenen IHK-Beiträgen werde den Mitgliedsunternehmen Konkurrenz gemacht, ist wohl so nicht zu halten. Zudem hebt die IHK hervor, dass es nicht in ihrem Sinne ist, eine Konkurrenzsituation zu Ihren geschäftlichen Aktivitäten aufzubauen und sie "primär qualitativ hochwertige Wirtschaftsförderung betreiben" möchte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
29.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

im Rahmen des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes gab es u.a. eine Unterschriftensammlung des DStV. Derzeit befindet sich dieser Entwurf meiner Kenntnis nach auf Referentenebene zur weiteren Bearbeitung.

Am 20. Juli gab es einen neuen Entwurf hierzu vom Freistaat Bayern (BR Drucksache 508-07). Wie schätzen Sie die Chancen der Umsetzung dieses Entwurfes ein und welchen Zeitrahmen bis zum Gesetzesabschluß erwarten Sie?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
2Empfehlungen
03.09.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene Referentenentwurf setzt ebenso wie der bayerische Vorschlag die Linie des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater vom 24. Juni 2000 (7. StBÄndG) fort und beinhaltet erneut größere Änderungen in Richtung Liberalisierung des Berufsrechts der Steuerberater. Dabei wird überlegt, auch den geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten künftig das Recht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie zur Einrichtung der Buchführung einzuräumen. Diese Befugniserweiterung der geprüften Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte ist aus meiner Sicht eine der wesentlichen Neuerungen, die dieser Referentenentwurf vorsieht. Von dieser Maßnahme wären die standesmäßigen Interessen verschiedener Berufsgruppen betroffen. Es überrascht daher nicht, dass es bislang viel Zustimmung, aber auch viel Kritik zu der vorgesehenen Befugniserweiterung gibt. Sollte der Regierungsentwurf die Befugniserweiterung tatsächlich enthalten, werden wir im parlamentarischen Verfahren diese Befugniserweiterung einer intensiven Überprüfung unterziehen und sämtliche Argumente angemessen würdigen. Dabei wird dann sicherlich auch die vorgesehene Anhörung wertvolle Erkenntnisse liefern.

Bislang liegt aber noch kein Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf vor. Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Stellungnahme nicht möglich ist. Dies gilt ebenso für den bayerischen Vorschlag. Die Union wird im Gesetzgebungsverfahren aber gerade auch diese Maßnahme und ihre konkrete Ausgestaltung mit besonders großer Sorgfalt prüfen und sicher zu einem angemessenen Ergebnis kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

gehe ich recht in der Annahme, daß ich auf meine Email an Sie - vom 1. August 2007 an eduard.oswald@bundestag.de - keine Antwort bekommen werde?

Vielleicht möchten Sie mir verständlicherweise ja nicht so gerne antworten, weil ich nicht Ihrem bayrischen Wahlkreis angehöre - oder?

Aber vielleicht könnten Sie ja doch so freundlich sein und Ihren CDU-Bundestagskollegen Willy Wimmer (= mein Wahlkreis) mal dazu bewegen, daß wenigstens er mir nun mal zum Thema Kammerzwang eine Antwort gibt ?

Können Sie es gut finden, daß ein Herr Willy Wimmer (MdB/CDU) wohl nicht mal einem EINZIGEN seiner Wähler Antwort gibt, obwohl er vor der letzten Bundestagswahl mal wieder groß auf seine Wahlplakate schrieb = "Für SIE im Bundestag" ?

Mit freundlichen Grüßen zu Ihnen nach Augsburg
Antwort von Eduard Oswald
1Empfehlung
04.09.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre email. Als Vorsitzender des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag erhalte ich eine Vielzahl von emails, Briefen und Faxen, die unmittelbar an den Finanzausschuss oder mich persönlich gerichtet sind. Ich bitte also um Verständnis, dass ich nicht mehr geantwortet habe, da ich meine Meinung zu diesem Themenfeld bereits abschließend dargelegt habe. Zu Ihrem Hinweis auf die nicht erfolgte Antwort eines Kollegen kann ich nur bemerken, dass jeder Parlamentarier im Rahmen seiner Wahlkreisarbeit für sich selbst entscheiden muss, welchen Weg der Kommunikation er für sich als den richtigen ansieht.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Soziales
03.09.2007
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Oswald,

welche sind Ihre Beweggründe, dass sie die Institution der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" tolerieren, aber daraus keinerlei substantielle (im Sinne der Grundabsicherung im Erbfall, in der Hinterbliebenenversorgung, in der Absicherung im Krankheitsfall, etc.) Rechte bzw. Ansprüche ableitbar sehen?

Stimmen Sie mir nicht zu, dass es eher so ist, dass die von Ihnen theoretisch hergeleitete Auffassung an der Lebensrealität von Schwulen und Lesben vorbeigeht und die betroffenen Personen sehr wohl den Pferdefuß an der derzeitigen Lösung erkennen, dass zwar alle Pflichten, aber nahezu keine im Alltagsleben wichtigen Rechte mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden sind? Das ist aus meiner Sicht der wahre Grund, dass nur die von Ihnen genannte Zahl von 10000 Lebenspartnerschaften existiert. Stimmen Sie mir nicht zu, dass es auf Grund der von der CSU durchgedrückten Möglichkeit zur "Verpartnerung" nur auf dem Standesamt ohne entsprechendes "Partnerschaftregister" allein schon eine Benachteiligung der Schwulen und Lesben darstellt, wenn die Politik nicht einmal die genauen "Fallzahlen" der eingetragenen Lebenspartner kennt? Wäre es nicht Ihre Aufgabe / die Aufgabe der Politik, lebensnahe Lösungen, die die wahren Probleme der Schwulen und Lesben aufgreifen nachzuschieben, nachdem Sie erforscht haben, aus welchen Gründen die Akzeptanz bei Ihrer Zielgruppe so gering ist? Sehen Sie es nicht auch so, dass die CDU / CSU den Weg nicht weiter gehen will - also auf halber Strecke stehen bleibt? Wäre es nicht ein Signal für echte Akzeptanz, aus Respekt vor den Betroffenen nun endlich Nägel mit Köpfen zu machen und die bislang versagten Rechte einzuräumen?

Ich appelliere an Sie, sich der Sorgen der Lesben und Schwulen ernsthaft anzunehmen und würde mich freuen, wenn Sie eine konstruktive Lösung für die Schwulen und Lesben (evtl. in leicht abgestufter Form zur Ehe, z.B. 450000 EUR Freibetrag im Erbfall) mittragen.

Freundliche Grüße,
Uwe
Antwort von Eduard Oswald
bisher keineEmpfehlungen
05.09.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Nachfragen habe ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Seien Sie nicht besorgt, mit den von Ihnen aufgeworfenen Fragen habe ich mich bereits intensiv in den vorherigen Debatten um die Einführung der Lebenspartnerschaften und ihrer Gleichstellung mit der Ehe auseinander gesetzt. Zur Meinungsbildung gehört aber auch, dass Volksparteien wie CDU und CSU nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entscheiden können, sondern sie haben ganz intensiv zu beobachten, welche Einstellung die Bevölkerung in einzelnen Fragen hat. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansichten in diesem Forum und auf anderen Wegen vorbringen. Sie können sich sicher sein, dass es auch in den anderen Parteien intensive Diskussionen und ein unterschiedliches Meinungsbild zur Behandlung von Lebenspartenerschaften in den verschiedenen Rechtsbereichen gibt. Ich bin mir sicher, dass wir in den anstehenden Diskussionen in Partei, Fraktion und im Deutschen Bundestag zu angemessenen Lösungen kommen werden. Diesen Meinungsbildungsprozess in den genannten verschiedenen Institutionen bitte ich aber abzuwarten, insofern sehe ich die Argumente zunächst als ausgetauscht an.

Mit freundlichen Grüßen,

Eduard Oswald
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Frage zum Thema Finanzen
15.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

obwohl ich kein Bürger Ihres Wahlkreises bin, wende ich mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundestages mit folgenden Fragen:

Was sind die Gründe für die deutliche Unterscheidung der steuerlichen Absetzbarkeit von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen für Gewerbetreibende, Freiberufler und Unternehmen auf der einen und Privathaushalten auf der anderen Seite?

Der Hintergrund dieser Frage ist, dass aus meiner Sicht die privaten Haushalte in Deutschland ein sehr hohes Potential an Arbeitsplätze besitzen, das größtenteils ungenutzt bleibt und zum restlichen Teil vorrangig durch Schwarzarbeit abgedeckt wird.

Die vollständige steuerliche Absetzbarkeit von Kosten, die durch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten entstehen, wäre ein geeignetes Mittel, um m. E. sowohl Arbeitsplätze im mindestens fünfstelligen Umfang zu schaffen als auch Schwarzarbeit zu legalisieren.

Meine weiteren Fragen sind:
Wie schätzen Sie dieses Potential sowie die Maßnahme der umfassenden steuerlichen Absetzbarkeit von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen ein?
Gibt es Schätzungen, wie sich eine solche Maßnahme finanziell in Summe auswirken würde?
Wie schätzen Sie die Chance einer politischen Umsetzbarkeit ein?

Die aktuellen und derzeit geplanten Möglichkeiten, haushaltsnahe DIenstleistungen steuerlich abzusetzen, sind mir bekannt, reichen m. E. für deutliche Auswirkungen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Reduzierung der Schwarzarbeit nicht aus.

Ich freue mich auf Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
1Empfehlung
24.09.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre wichtige Fragestellung, zu der ich gerne Stellung nehme. Sie sprechen meines Erachtens mit der Frage, wie wir den Haushalt als Arbeitgeber stärken können, ein Grundanliegen christlich-sozialer Politik an.

Nach einer leider schon älteren Statistik (DIW Wochenbericht 13/01 - letzte Aktualisierung Mai 2004) gibt es in Deutschland ca. 2,7 Mio. Haushalte, die regelmäßig eine Putz- oder Haushaltshilfe beschäftigen. Allerdings sind dort nur 38.000 Erwerbstätige uneingeschränkt sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Es dominiert also nach wie vor die sozialversicherungsfreie Beschäftigung, insbesondere die Honorartätigkeit und die Schwarzarbeit, nicht zuletzt, weil der Lohnsteuerabzug für Zusatzverdienste hoch ist. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der zunehmenden Erwerbstätigkeit beider Ehepartner dürfte die Nachfrage nach Unterstützung in den privaten Haushalten steigen. Lassen Sie mich feststellen, dass im Bereich des Einkommensteuerrechts der "Haushalt als Arbeitgeber" bereits Berücksichtigung findet. Es existieren lediglich betragsmäßige Grenzen, Unterschiede bei der Berücksichtigung entweder im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens oder der festzusetzenden Einkommensteuer und Nachweiserfordernisse, die als bürokratisches Hemmnis empfunden werden könnten, aber dazu dienen sollen, die Schwarzarbeit in diesem Bereich einzudämmen. Hier werden wir ansetzen, um Verbesserungen zu erreichen.

Daher hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 9. September 2007 in einem Positionspapier "Den Aufschwung stärken, jeder muss erreicht werden!" beschlossen: "Wir wollen die steuerlichen Möglichkeiten zur Stärkung der Rolle privater Haushalte als Arbeit- und Auftraggeber weiter ausbauen. Neben der Zusammenfassung der bestehenden Leistungen fordern wir eine haushaltspolitisch vertretbare, bessere steuerliche Absetzbarkeit der Kosten von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in privaten Haushalten." Wir arbeiten derzeit an einem konkreten Konzept, um die von Ihnen angesprochenen Punkte umfassend und zielorientiert umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.09.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

um Unkundigen und speziell Bundestagsabgeordneten mal klar zu machen, daß die - noch per Gesetz legalisierte und längst überflüssige - Zwangsmitgliedschaft zur IHK auf den Komposthaufen der Geschichte gehört, fiel mir vor einiger Zeit mal der nachfolgende Vergleich mit "einem Bäcker" ein:

"Wer würde wohl gerne bei einem Bäcker jährlich für Brötchen bezahlen müssen, welche man nie bestellt und auch nie geliefert bekam, wo man dazu noch genau weiß, daß dieser seltsame Bäcker für einen überhaupt nichts Gescheites backen kann ? Wer würde diesen Bäcker wohl noch akzeptieren, wenn dieser für die ungelieferten Brötchen die Jahresrechnung beliebig nach der Höhe ihres Einkommens hochschraubt ? Wer kann es denn noch gutheißen, wenn dieser Bäcker für sein seltsames Treiben sogar noch per Gesetz an ihre geheimsten Unterlagen vom Finanzamt gelangt ?"

Jeder selbständig denkende Mensch sieht in diesem Vergleich sofort die deutlichen Parallelen zur gängigen Praxis der leider noch immer per Zwangstropf künstlich am Leben gehaltenen Kammerbürokratie!
Nur unsere sogenannten Volksvertreter im Bundestag scheinen das bisher nicht kapieren zu wollen, oder ?

Wollen Sie es nun nicht langsam selber einsehen, daß sich auch die IHKn dem allgemein üblichen Prinzip einer Marktwirtschaft (nach Angebot und Nachfrage) stellen müssen ?

Mit freundlichen Grüßen nach Augsburg

Antwort von Eduard Oswald
4Empfehlungen
21.09.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

wir haben ja bereits zu dem von Ihnen angesprochenen Thema der "Zwangsmitgliedschaft in der IHK" korrespondiert. Ich habe Ihnen dazu meine Position übermittelt. Darüber hinaus gibt es aus meiner Sicht nichts mehr Neues zu sagen. Zu diesem Thema darf ich also auch auf meine Antworten, die ich hier unter abgeordnetenwatch gegeben habe, ebenso verweisen, wie auf meine email an Sie persönlich.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Deutschen Bundestag

Eduard Oswald, MdB
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