Edelgard Bulmahn (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Edelgard Bulmahn
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Studienrätin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Landeslistenplatz
2, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Die Geschwindigkeitsbegrenzung kann nur wirken, wenn sie von den Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Entscheidend ist deshalb sicher das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen Autofahrers, sowohl der Gesundheit und dem Leben anderer wie auch dem Umweltschutz gegenüber. An dieses Bewusstsein müssen wir appellieren und es stärken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
Fragen an Edelgard Bulmahn
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Finanzen
11.11.2007
Von:

Wie stehen sie zur Diäten Erhöhung für Abgeordnete im Vergleich zur sogenannten "Rentenerhöhung" ?
Antwort von Edelgard Bulmahn
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. November 2007.

In diesen Tagen wird öffentlich über das Einkommen der Abgeordneten diskutiert. Das finde ich gut. Transparenz hat noch niemandem geschadet und wer ein öffentliches Amt wahrnimmt, muss sich Fragen zum Beispiel nach seinem Einkommen gefallen lassen. Gerne antworte ich Ihnen daher und schreibe Ihnen meine Meinung zur Höhe der Abgeordnetenentschädigung, den Diäten.

Abgeordnete haben nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät") und eine entsprechende Altersentschädigung (Ruhegeld), die der Besoldung folgt. Beide wurden zuletzt zum 1. Januar 2003 angehoben.

Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein "Gehalt" von derzeit 7.009 Euro brutto. Diese Abgeordnetenentschädigung ist wie alle Einkommen (Lohne, Gehälter) zu versteuern. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen, deshalb wurde das ausgezahlte "Gehalt" reduziert auf aktuell 6.989,80 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.

Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Es wäre deshalb auch falsch, wenn sich Abgeordnete darüber beklagten, dass sie zu wenig verdienen. Natürlich sind diese 7.009 Euro weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Trotzdem: kein Abgeordneter leidet an Armut.

Niemand macht Politik - oder sollte Politik machen -, weil er oder sie Geld verdienen will. Auch ein gut verdienender Rechtsanwalt, eine Managerin, ein Unternehmer, ein gut bezahlter Wissenschaftler oder eine gut verdienende Künstlerin kann in die Berufspolitik gehen. Das geschieht auch. Sie müssen aber wissen, dass sie ihr früheres Einkommen dabei nicht wieder erreichen, sondern weniger verdienen werden. Das ist bei einem öffentlichen Amt auch zumutbar, soweit zum Beispiel die Abgeordnetenentschädigung nicht zu gering und angemessen ist.

Bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist vor allem die Frage zu beantworten, was ist angemessen. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die die Interessen von ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? Was ist angemessen für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung, über die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und darüber entscheiden, welche Steuern wir zahlen sollen.

Der Bundesgesetzgeber hat den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen, wählte. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200 bis 300 Tausend Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern angesehen. Sie erhalten als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung der Besoldungsgruppe B6. Allerdings erhalten kommunale Wahlbeamte zusätzlich einen Dienstwagen und eine erheblich höhere Pension nach einer erheblich kürzeren Zeit, so erhalten sie zum Beispiel nach einer Amtszeit 75 Prozent ihrer Bezüge.

Die Bezugshöhe kommunaler Wahlbeamte kleiner Städte wurde bisher nie erreicht. Bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 betrug die gesetzlich festgesetzte Entschädigung 91,21 Prozent der Bezüge der Besoldungsgruppe B6. Dieses Verhältnis veränderte sich nicht zuletzt aufgrund wiederholter Nullrunden bis 1994 auf 76,67 Prozent. In den Folgejahren näherte sich die Abgeordnetenentschädigung den Bezugsgrößen zwar an und beträgt seit 1. Januar 2003 monatlich 7.009 Euro. Zu den Monatsbezügen der Besoldungsgruppe B6/R6 in Höhe von rund 7.668 Euro (bei Verheirateten, ohne Kinder) besteht derzeit aber immer noch eine Differenz von 659 Euro; das sind 9,4 Prozent. Werden, wie heute im Gesetz vorgesehen, die Sonderzahlungen anteilig berücksichtigt, ist die Differenz sogar noch etwas größer (ca. 900 Euro monatlich).

Angesichts der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist auch eine Anhebung der Entschädigung möglich und vertretbar. Zugleich soll der berechtigten öffentlichen Kritik an der heutigen Systematik von Entschädigung und Altersentschädigung Rechnung getragen werden.

Denn neben der Art und Weise, wie die Höhe der Diäten festgelegt wird, werden vor allem die Höhe des Altersversorgungsanspruches und die Steigerungssätze der Altersentschädigung kritisiert. Ebenso wird die Tatsache diskutiert, dass das Modell der Altersversorgung von Abgeordneten weitgehend dem Vorbild der Beamtenversorgung folgt. Im Unterschied zu den Beamten, die meist ein ganzes Berufsleben lang für ihren jeweiligen Dienstherren (Gemeinde, Land, Bundesrepublik Deutschland) tätig sind, gehen Abgeordnete typischerweise vor und nach der Mandatszeit einer Erwerbstätigkeit nach. Anders als den Beamten, die im Alter auf eine Vollversorgung angewiesen sind, stehen ihnen meistens aus dieser Erwerbstätigkeit auch noch andere Versorgungsansprüche zu.

Wir wollen daher die Kritik aufgreifen und folgende Änderungen vornehmen:

Die Absenkung des Altersversorgungsanspruches

Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr von den bisherigen, sich an der Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung vor. Angedacht ist eine Regelung in Richtung einer lückenfüllenden Teilversorgung für die Mitgliedschaft im Parlament ("Baukastensystem"), die nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstellt.

Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät. Das gilt jedoch nur, wenn er mindestens acht Jahre lang Mitglied des Bundestages war. Nach diesen acht Jahren erhält er also 24 Prozent der monatlichen Diät von derzeit 7.009 Euro als Altersversorgung. Zukünftig sollen statt 3 Prozent nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt werden. Nach acht Jahren im Bundestag erhält ein ehemaliger Abgeordneter dann nicht mehr 24 Prozent der Diät, sondern nur noch 20 Prozent.

Der Steigerungssatz der Altersentschädigung, der bis 1995 noch 4 Prozent der Abgeordneten­entschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag betrug, wird also von jetzt 3 Prozent weiter auf 2,5 Prozent herabgesenkt. Der Höchstsatz der Altersentschädigung von nunmehr 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung wird künftig erst nach 27 und nicht wie bisher bereits nach 23 Mandatsjahren erreicht. (Den Höchstanspruch erwerben aber nur wenige Abgeordnete, da die meisten Abgeordneten dem Bundestag nur zwei bis drei Legislaturperioden angehören).

Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ("Rente mit 67") mit der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr ebenfalls umgesetzt.

Die von uns vorgesehenen neuen Regeln für die Altersversorgung der Abgeordneten entsprechen übrigens dem Vorschlag einer überparteilichen Expertenkommission, der sog. Kissel-Kommission, aus dem Jahre 1993 unter Vorsitz des damaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht umgesetzt. Das geschieht nun mit dieser Änderung

Über Thema Diäten und Altersvorsorge machen sich zu Recht viele Menschen Gedanken. Ich habe ihnen daher gerne meine Meinung zu den beiden Punkten dargelegt. Meiner Meinung nach ist es ein guter und ausgewogener Vorschlag.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
11.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bulmann,

in ihrer Eigenschaft als Bundestagsabgeordnete u. Mitglied des Technologieausschusses würde ich gern von ihnen erfahren, warum es nicht möglich ist , verbraucherfreundliche Strom- und Gasbezugsbedingungen durchzusetzen. Sie hätten sicherlich die breite Unterstützung in der Bevölkerung wenn sie den 4 Energieriesen die Netze entziehen würden, so dass endlich ein wirklicher Wettbewerb und der Zugang kleinerer Energieunternehmen möglich wäre.

Mit freundl. Grüßen
Th.
Antwort von Edelgard Bulmahn
1Empfehlung
16.11.2007
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de. Nicht nur Ihnen und vielen Bürgerinnen und Bürgern bereiten die steigenden Energiepreise Sorgen. Als politisch Verantwortliche sehe ich die aktuellen Entwicklungen ebenfalls mit großem Ärger und Sorge. Die massiv gestiegenen Energie- und Strompreise belasten Privathaushalte ebenso wie Unternehmen. Damit sind mittlerweile durchaus auch soziale Fragen verbunden.

Durch die Liberalisierung der europäischen Strom- und Gasmärkte sind die Preise im Zeitraum zwischen 1995 und 2000 gefallen. Danach ist jedoch ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Ein Durchschnittshaushalt zahlt heute fast ein Drittel mehr als noch im Jahr 2000. Für industrielle Kunden ist der Anstieg teilweise noch höher. Es ist jedoch falsch wenn behauptet wird, die Förderung der erneuerbaren Energien oder der Kraft-Wärme-Kopplung ist Auslöser für diese Verteuerung. Der Anteil dieser ökologisch und ökonomisch sinnvollen Maßnahmen am Strompreis beträgt nur etwa 5%.

Die Europäische Kommission hat deutlich gemacht, dass die Energieversorgungsunternehmen mit ihren Netzmonopolen den Marktzugang neuer Wettbewerber erschweren und die Strompreise verteuern. Nur ein funktionierender Wettbewerb im Strommarkt bietet die Chance für wettbewerbsfähige Preise. Dafür müssen wir konsequent die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen und notfalls die Energieunternehmen in ihren abgeschotteten Märkten hart anfassen.

Auf der europäischen Ebene wurde deshalb beschlossen, die Erzeugung von Strom und den Betrieb der Netze wirksamer als bisher zu trennen. Dafür brauchen wir unabhängige Regulierungsbehörden. Diese müssen die Marktmacht der Energieversorgungsunternehmen wirksam kontrollieren und deren Missbrauch effektiv bekämpfen können. Diese Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die dringen nötigen Infrastrukturinvestitionen, auch in die Netze, getätigt werden.

Aktuell wird im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels diskutiert. Dieser Gesetzentwurf stellt noch einmal ausdrücklich fest, dass sich auf den Energiemärkten ein funktionierender Wettbewerb bisher noch nicht in ausreichendem Maße entwickelt hat. Vorgesehen sind deshalb schärfere kartellrechtliche Instrumente um ein effektives Vorgehen der Behörden gegen Preismissbräuche in diesem Bereich zu ermöglichen. Der von mir geleitete Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in der vergangenen Woche eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit in den Gremien ausgewertet, so dass das Gesetz in den kommenden Wochen verabschiedet werden kann.

Meine Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion und ich nehmen das von Ihnen vorgebrachte Anliegen sehr ernst. Wird sind uns dem Problem steigender Energiepreise bewusst und wollen diese durch die beschriebenen Maßnahmen auf ein akzeptables Maß begrenzen. Darüber hinaus erörtern wir weitere Schritte und Maßnahmen über die wir die Marktmacht der vier großen Energiekonzerne beschränken können. Die Höhe des individuellen Energieverbrauchs hängt jedoch auch von den Verbraucherinnen und Verbrauchern selbst ab. Durch ihre Konsumgewohnheiten und die Nutzung vielfältiger Fördermöglichkeiten können sie dazu beitragen den Energieverbrauch zu senken. Nicht nur zugunsten ihrer Portemonnaies, sondern auch zugunsten der Umwelt.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
11.11.2007
Von:
-

Sehr geehrte Frau Buhlmahn,
nach der Abschaffung der Eigenheimzulage wird die Anschaffung einer Eigentumswohnung steuerlich nicht mehr gefördert. Nachdem der Sparerfreibetrag gekürzt wurde, das Halbeinkünfteverfahren für Privatvermögen und der Werbungskostenabzug abgeschafft wird, lohnt es auch nicht mehr, in jungen Jahren auf ein sicheres Eigenheim im Alter zu sparen. Riester kommt ja nicht in Frage. Die neue Abzugssteuer von 25 % benachteiligt Steuerpflichtige mit geringem Einkommen.
Plant die SPD in Zukunft, das Ansparen in jungen Jahren mit der Zielsetzung der Anschaffung einer Eigentumtumswohnung im Alter zu fördern?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von Edelgard Bulmahn
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2007
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch. Die Eigenheimzulage war seit Jahren die steuerliche Einzelsubvention mit dem höchsten Volumen im Bundeshaushalt. Aufgrund der guten Wohnraumsituation in Deutschland ist die steuerliche Förderung von Wohneigentum seit Jahren aber nicht mehr erforderlich. In einigen Gebieten mit hohem Wohnungsleerstand ist sie zwischenzeitlich sogar kontraproduktiv geworden.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass das ursprüngliche Förderziel des Eigenheimzulagengesetz, nämlich die Behebung der schlechten Wohnraumsituation nach dem Zweiten Weltkrieg, bereits erreicht worden ist. Mittlerweile gehen die Bevölkerungszahlen und mit ihnen der Wohnraumbedarf sogar zurück. Die generelle Förderung ohne Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Gegebenheiten geht deshalb am Bedarf vorbei.

Die Zulage wurde überwiegend von Haushalten im oberen Drittel des geförderten Einkommensbereichs in Anspruch genommen. Häufig wurde also auch ohne die Zulage gebaut oder gekauft. Die Eigenheimzulage führte zu Verzerrungen, Mitnahmeeffekten und Ungerechtigkeiten: Haushalte mit geringen Einkommen, die sich trotz Zulage kein Eigenheim leisten können, finanzierten mit ihren Steuergeldern das Eigenheim Besserverdienender mit. Die SPD hat sich seit längerem für ein Modell zu besseren Einbeziehung der Wohnimmobile in die private Altervorsorge (Riester-Rente) eingesetzt und die Koalitionsfraktionen haben sich nun darauf verständigt. Das Modell soll so schnell wie möglich gesetzlich umgesetzt werden.

In der Grundkonzeption des "Wohnriester” hat die SPD sich mit der Forderung durchgesetzt, dass eine Riester-Förderung für den Immobilienbereich nur dann möglich ist, wenn die wichtigsten Regeln für die Riester-Förderung auch hier eingehalten werden und keine bevorzugte Klasse von Riesterprodukten entsteht. Dieser Vorgabe folgte bereits ein erster, im vorigen Jahr vorgelegter Gesetzentwurf des BMF. Zu den Riester-Regeln gehört insbesondere auch die nachgelagerte Besteuerung. CDU/CSU hatten diesen Ansatz damals abgelehnt und bevorzugten lange das Bausparkassenmodell (auch "Sofa-Modell” genannt), das eine Besteuerung während der Ansparphase vorsah. In der letzten Phase der Verhandlungen ging es dann eigentlich nur noch um die Zukunft der Wohnungsbauprämie.

Das "Wohnriester”-Konzept in Grundzügen:

• Der Erwerb oder die Herstellung selbstgenutzter Wohnimmobilien sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden künftig in die Regelungen zur Riester-Förderung einbezogen. Das betrifft den Kreis der Förderberechtigten ebenso wie die Förderbedingungen und –verfahren sowie die Förderhöhe bei Zulage bzw. Sonderausgabenabzug. Entsprechende Darlehensverträge werden in den Kreis der begünstigten Anlageprodukte aufgenommen.

• Im Zusammenhang mit der Investition in selbstgenutztes Wohneigentum oder in Genossenschaftsanteile werden die Entnahmemöglichkeiten verbessert (bis zu 75 %) bzw. eine einmalige Entnahme zur Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase ermöglicht. Die Rückzahlung des entnommenen Betrages ist dann nicht mehr zwingend erforderlich.

• Tilgungsbeiträge werden wie Vorsorgebeiträge steuerlich berücksichtigt. Gewährte Zulagen können zu 100 % zur Tilgung eingesetzt werden.

• In der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen einer nachgelagerten Besteuerung über 25 Jahre oder einer Einmalbesteuerung gewährt.

• Wird die Einmalbesteuerung gewählt, tritt eine 20-jährige Haltefrist der geförderten Immobilie in Kraft, um den Förderzweck sicher zu stellen. Jederzeit ist auch in der Auszahlungsphase die Umschichtung von einer geförderten Immobilie in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich.

Auf der Basis dieses "Wohnriester"-Konzepts sowie den Vereinbarungen zur Fokussierung der Verwendung der Wohnungsbauprämie auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen und zur Erweiterung des Riester-Anbieterkreises um die Bausparkassen werden die Koalitionsfraktionen das Bundesfinanzministerium um die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfes bitten.

Damit liegt ein gutes Modell vor, die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private begünstigte Altersvorsorge einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
12.11.2007
Von:

Wie kommen Sie dazu ein zu einem Gesetz zuzustimmen das Momentan vor dem EU Gericht verhandelt wird da es selbst gegen EU Recht verstößt nach Auffassung von Irland?
Man merkt auch eine starke Tendenz der Bürger das Sie dieses Gesetz stark ablehnt da Sie niemals einen Terroristen dadurch finden würden noch Menschen die schwere Verbrechen begehen. Da Man sich vor Ihrer Speicherungswut von Bürgerdaten entziehen kann mit einfachsten Mitteln wo Sie überhaupt nichts mehr können. Im Hauptteil werden SIe nur Daten von kleinen normal Bürgern speichern Jeder andere wird es zu verhindern wissen und zu umgehen. Letztendlich Überwachsen Sie die die Sie gewählt haben und so wie wir die Politik kennen ist es zur Speicherung weitere Daten auch nicht mehr weit!
Sie gehen alle einen Gefährlichen Weg der hin geht zum Überwachungsstaat und weg von der Demokratie.
Rechtsstaat Ade ist ja schon lange beschlossen! Was soll aus diesem Staat werden? Demokratie bedingt Freiheit! Und die Pressefreiheit ist genauso Bedingung für Demokratie wieso wird diese Personengruppe nicht vor diesem Gesetz geschützt? Oder mögen Sie keine Freiheit?
Ich sag mal soviel ich bin Junger Unternehmer Unternehmen ich komme aus dem Osten und ich habe die DDR nicht mehr wirklich erlebt aber vieles was ich Darrüber weiß Errinnert mich stark daran
Antwort von Edelgard Bulmahn
2Empfehlungen
16.11.2007
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

der Bundestag hat am vergangenen Freitag der Vorratsdatenspeicherung mehrheitlich zugestimmt. Deutschland setzt damit eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Diese Richtlinie wurde auf den Wunsch der Bundesregierung hin bereits deutlich zugunsten der Bürgerrechte überarbeitet. So sah die EU-Richtlinie ursprünglich vor, dass Verbindungsdaten 36 Monate gespeichert werden sollten. Außerdem sollte auch der Inhalt aufgerufener Internet-Seiten gespeichert werden.

Ich denke, dass wir mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einerseits die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger auf einen Schutz ihrer Privatsphäre wahren. Andererseits erhalten die Strafverfolgungsbehörden effektivere Mittel im Kampf gegen Kriminalität.

Das Gesetz sieht im Einzelnen folgendes vor:

• novelliert die geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen,
• setzt die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um
• und sorgt für grundrechtswahrende Verfahrenssicherungen bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen.

Der vom Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf musste die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Zum anderen waren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unter anderem zum einfachgesetzlichen Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zu beachten.

Wir haben bei dem Gesetz einerseits im Auge behalten, dass der Staat für unsere Sicherheit zu sorgen hat und daher die berechtigten Strafverfolgungsinteressen angemessen berücksichtigt werden müssen. Andererseits greifen verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, so dass für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein muss. Deshalb haben wir das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt.

Hürde Nr. 1: Es gilt künftig wie bisher, dass sie – wie bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf.

Hürde Nr. 2: Vorliegen einer schweren Straftat Neu ist dabei, dass Straftaten grundsätzlich nicht in Frage kommen, die im Höchstmaß mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Die Tat muss – auch diese ausdrückliche Regelung ist neu – auch im konkreten Einzelfall schwer wiegen.

Hürde Nr. 3: Kernbereichsschutz Eine Telekommunikationsüberwachung ist unzulässig und hat zu unterbleiben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt würden.

Hürde 4: Berufsgeheimnisträgerschutz Soll ein Berufsgeheimnisträger wegen des Ermittlungsverfahrens gegen einen Dritten, an dem er selbst in keiner Weise beteiligt ist, überwacht werden, gilt Folgendes:

Das Vertrauensverhältnis zu Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten wird absolut geschützt. Sie haben eine besondere verfassungsrechtlichen Stellung. Deshalb sind sie von allen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die Informationen beziehen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger anvertraut wurden.

Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten und allen anderen zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern wird ausdrücklich klargestellt, dass sie in Ermittlungsmaßnahmen künftig nur nach einer sehr sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsabwägung in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden dürfen.

Hürde Nr. 5: Berufsgeheimnisträgerschutz bei Verstrickung Besteht gegen den Berufsgeheimnisträger, etwa einen Journalisten, selbst ein Beteiligungs- oder Begünstigungsverdacht, so können nach geltendem Recht zum Beispiel Unterlagen bei ihm beschlagnahmt werden, wenn diese für die Aufklärung einer Straftat relevant sind. Künftig muss sich die Annahme des Verstrickungsverdachts auf bestimmte Tatsachen gründen, so dass eine sorgfältige, sich auf konkrete Tatsachen stützende Prüfung erforderlich werden wird.

Hürde Nr. 6: Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfunden Ein Zufallsfund ist Material, das auf eine Straftat hindeutet, aber nichts mit der Untersuchung zu tun hat, wegen derer eine Durchsuchung angeordnet wurde. Bei Journalisten dürfen solche Zufallsfunde künftig nicht als Beweise in einem Verfahren wegen Geheimnisverrats oder wegen sonstiger Straftaten, die mit einem Höchstmaß von unter fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind, verwertet werden.

Das neue Gesetz enthält darüber hinaus Anpassungen wegen der Notwendigkeit, die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in deutsches Recht umzusetzen. Auch hier haben wir im Bewusstsein der Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unsere Verpflichtung für Bürgerrechte ernst genommen und dafür Sorge getragen, dass die EU-Vorgaben so grundrechtsschonend wie möglich gestaltet wurden. So ist es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt wurde. Dies ist ein vom Deutschen Bundestag wirksam unterstützter Verhandlungserfolg der Bundesregierung auf EU-Ebene.

Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das TK-Unternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung. Nicht gespeichert werden dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.

Die Daten werden – wie bisher – nur bei den TK-Unternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Diätenerhöhung
21.11.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

Ich sandte Ihnen via Mail eine Anfrage zu Ihrem Abstimmungsverhalten bei der Diätenerhöhung. Leider habe ich bis jetzt noch keine Antwort dazu erhalten. Also stelle ich hier öffentlich nochmals meine Frage: Warum erhöhen Sie sich die Diäten um fast den Satz, von dem ein HartzIV-Empfänger leben muss und wann denken Sie an die Erhöhung des HartzIV-Betrages. Wann wird es einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Bereiche geben?

Ich hoffe auf Ihre Antwort.

MFG
U.Hentze
Antwort von Edelgard Bulmahn
1Empfehlung
28.11.2007
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr Hentze,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch vom 22. November 2007. Meine Position zur Diätenerhöhung können Sie auf der Seite von Abgeordnetenwatch nachlesen (Antwort an Herrn Heisig vom 12. November 2007).

Auf dem SPD Parteitag haben wir den Leitantrag gute Arbeit verabschiedet. Gute Arbeit heißt auch faire Löhne. Es zeigt sich, dass die Tarifpartner nicht mehr in der Lage sind für alle Arbeitnehmer faire Löhne zu sichern. In Ostdeutschland zahlen knapp 50% der Betriebe nicht mehr Tariflöhne und auch in der alten Bundesrepublik halten sich inzwischen 30% nicht mehr an die Tarifverträge, sondern zahlen weniger. Deshalb benötigen wir einen Mindestlohn. Wenn die CDU/ CSU meint Mindestlohn sei irgendeine sozialromantische Idee, dann irrt sie. Jeder Mensch, der 40 Stunden in der Woche harte Arbeit leistet, muss von seinem Einkommen leben können. Es ist unanständig, wenn Menschen, die jeden Tag zur Arbeit gehen, am Ende des Monats mit vier Euro Stundenlohn 720 Euro brutto nach Hause gehen.
Wir wollen sicherstellen, dass Unternehmen ihren Beschäftigten faire Löhne zahlen. Dabei setzten wir auf einen fairen Wettbewerb und wollen verhindern, dass sich Unternehmen auf Kosten des Steuerzahlers Marktvorteile erschleichen.
Wir setzen auf einen fairen Wettbewerb, und ein fairer Wettbewerb braucht auch Regeln. Jedes Unternehmen, das seinen Leuten faire, anständige und gerechte Löhne zahlt, muss sich doch in Grund und Boden ärgern, wenn es einen Konkurrenten hat, der auf Kosten des Steuerzahlers dieses Unternehmen, das faire Löhne zahlt, aus dem Markt rauswirft. Das hat überhaupt nichts mehr mit Marktwirtschaft zu tun.
Franz Müntefering hat das mal "Staatslohntheorie" genannt. Der Staat, also der Steuerzahler zahlt die Löhne. Keine Volkswirtschaft erträgt dies. Wir werden dafür streiten, dass die Kanzlerin doch noch Wort hält. Mindestlohn ist keine sozialromantische Idee, sondern eine ordnungspolitische Grundlage für eine funktionsfähige soziale Marktwirtschaft, nicht weniger und nicht mehr.

Mit freundliche Grüßen
Edelgard Bulmahn
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Edelgard Bulmahn
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.