Eckhard Pols (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
14.03.1962
Berufliche Qualifikation
Glasermeister
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Lüneburg
Wahlkreis
Lüchow-Dannenberg - Lüneburg
Ergebnis
33,3%
Landeslistenplatz
25, Niedersachsen
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(...) Brasilien hat sich endgültig für den Weiterbau des Kernkraftwerks Angra 3 (Kapazität 1.350 MW) entschieden. Die notwendigen Genehmigungen wurden erteilt. (...)
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Frage zum Thema Sicherheit
27.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Pols,

seit 24. August 2011 (Ihre Presserklärung) verbreiten Sie in der Öffentlichkeit den Eindruck, Sie seien aufgrund der Teilnahme an einer Info-Wehrübung im Hammelsburg (18-24.7.2011) Oberleutnant derReserve. So - die versehentliche weitere ´Beförderung´ zum Oberstleutnant durch einen Redakteur ignorierend - in ´kreisboten´ vom 7.9.2011, dann vom 28. 9.2011, wo es über Sie heißt, Sie dürften eine Kompanie führen, und in Ihrer Antwort auf meine Frage in diesem Medium. Ihr Tenor: "Karrieresprung" vom OG d.R. zum OL d.R.
Dazu stelle ich fest:
1) Sie nahmen nicht an einer Info-Wehrübung teil, sondern an einer InfoDVag.
2) Sie wurden bei der InfoDVag nicht zum Oberleutnant d. R. , sondern zum Oberleutnant ernannt.
3) Sie unterschlagen der Öffentlichkeit ein wesentliches Attribut dieser Art von Oberleutnant, das lautet: "zeitweilig verliehen". Dazu sagt FüH/Pers: Dienstliche Veranstaltungen zur Information im Heer in 2011(InfoDVag): "Der zeitweilige Dienstgrad gilt nur für die Dauer der InfoDVag."
4) Sie lassen den in die Öffentlichkeit verbreiteten Eindruck, sie seien OL d.R., ungerührt stehen und dementieren nicht. Z.B.: lautete die Überschrift von ´kreisboten´ am 28.09.2011: "Oberleutnant Pols".

Sie haben die Kaserne in Hammelsburg als OG d.R. betreten (18.07.) und als OG d.R. verlassen(24.07.2011).
Meine Frage an Sie lautet: Wie haben Sie, der Sie mit 49 Jahren nicht mal der Wehrpflicht unterliegen, zwischen dem 24.07.2011 und dem 30.08.2011, als Sie in Tremes/Usbekistan zwischenlandeten, den Karrieresprung zum OL d.R. geschafft?

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß,

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.01.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Pols,

die Diskussion um die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten dauert nun bereits viele Jahre an.
Dazu meine Fragen an Sie:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Diskussion zu diesem Thema in den vorbereitenden oder entscheidenden Gremien der Politik?
2. Gleiche Frage wie 1, aber Stand der Gesetzeslage.

Unterscheiden Sie bitte zwischen Verkehrspolizei (interessiert hier weniger) und Einsatzkräften in geschlossenen Verbänden.

3. In wie weit ist der Bundesgrenzschutz von der Kennzeichnungspflicht tangiert?

Für eine Antwort, oder auch eine Zwischenfrage Ihrerseits, bedanke ich mich freundlich
-
Antwort von Eckhard Pols
1Empfehlung
09.02.2012
Eckhard Pols
Sehr geehrter Herr ,

Zuletzt hat im Februar 2011 die Fraktion DIE LINKE (Drucksache 17/468) die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtlich verbindliche Kennzeichnungspflicht für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei in Form von Namensschildern oder "einprägsamen" Nummerncodes auf der Dienstbekleidung einzuführen. Zweck sei eine effektive Strafverfolgung nicht rechtstreu handelnder Polizeibeamten, die ohne diese individuelle Identifizierbarkeit gerade bei einem Einsatz in geschlossenen Verbänden mit "anonymisierender" Einsatzbekleidung nicht gewährleistet sei. Ein Generalverdacht gegen Polizeibeamte sei damit nicht verbunden. Vielmehr unterstreiche eine entsprechende Kennzeichnung die Transparenz staatlichen Handelns durch individuelle Zurechenbarkeit und stärke das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei.
Zur Begründung des Antrags wird – teils in der Beschlussvorlage selbst, teils in der sich anschließenden Begründung – u.a. auf den Rechtstaatsgedanken, entsprechende Forderungen von Bürger- und Menschenrechtsorganisationen (Amnesty International, DeutscherAnwaltVerein) und die vom Land Berlin eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte sowie Beispiele aus Spanien und den USA Bezug genommen. Die von der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 12. November 2010 auf die Kleine Anfrage 17/3743 der Fraktion DIE LINKE vom 26. Oktober 2010 ("Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei) vertretene Auffassung, eine individuelle Kennzeichnungspflicht laufe den schutzwürdigen Interessen der Polizeibeamtinnen und -beamten (u.a.) gegen unberechtigte Angriffe zuwider, sei nicht belegt.

Die Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für PVB ist in der Vergangenheit wiederholt und von verschieden Seiten (u.a. BT-Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN i.J. 1995; Amnesty International, Deutscher¬Anwalt¬Verein) erhoben worden. Die "Dienstherrenseite" ist dem mehrheitlich entgegengetreten, so hat etwa der AK II der IMK die Forderung, einzelne Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten namentlich oder numerisch zu kennzeichnen, im Jahre 2009 abgelehnt. Etwas anderes gilt nur für die (von der Partei DIE LINKEN mitregierten) Länder Berlin und Brandenburg[1]. In Berlin ist die Kennzeichnungspflicht im November 2010 Abgeordnetenhaus beschlossen und mit Wirkung vom 1.1.2011 durch eine (verwaltungsinterne) Geschäftsanweisung umgesetzt worden. In Brandenburg ist die Einführung durch den Landtag beschlossen worden und eine entsprechende Verwaltungsvorschrift in Vorbereitung. Unbeschadet dessen haben die Polizeibeamten in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, freiwillig ein Namensschild zu tragen. Dies gilt auch für die Bundespolizei, wo Namensschilder eingeführt sind und freiwillig getragen werden dürfen, wenn hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht (z.B. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit, Besprechungen, repräsentative Veranstaltungen). Das Tragen der Namensschilder bei Einsätzen ist nicht zugelassen. Darüber hinaus ist die Identifizierbarkeit bei der Bundespolizei auch ohne Namensschild sichergestellt (s. dazu unten).

International ergibt sich kein einheitliches Bild: Während z.B. in Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Österreich und Portugal nur die Verpflichtung zum Mitführen eines Dienstausweises bzw. einer Identifikationskarte, die auf Verlangen vorzuzeigen ist, besteht z.B. in Belgien, Estland, Spanien, Frankreich oder Großbritannien eine Kennzeichnungspflicht. In der Regel sehen die dortigen Bestimmungen allerdings Ausnahmen z.B. bei besonderen Gefahrensituationen, zum Teil auch für geschlossene Einsatzeinheiten vor.

Auch mit Blick auf zunehmende Zahl von Angriffen auf Polizeibeamte hält die christlich-liberale Koalition an der Ablehnung einer individuellen Kennzeichnungspflicht fest. Maßgeblich für diese Haltung sind folgende Gründe:

  • Bei der Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit, dem Schutzbedürfnis der Beamtinnen und Beamten und der Fürsorgepflicht des Dienstherren überwiegen das Schutzbedürfnis der Einsatzkräfte vor Falschanzeigen, die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte und die Fürsorge für die Polizistinnen und Polizisten einschließlich ihres Privatbereichs und ihrer Familien.

  • Dies gilt gerade auch für die Beamtinnen und Beamte in geschlossenen Verbänden, die häufig in emotionalisierten Lagen wie Fußballfanbegleitung, Schutz von Versammlungen "rivalisierender" politischer Gruppen oder Demonstrationen zu politisch umstrittenen Themen (z.B. Castor-Transport, Stuttgart 21) eingesetzt werden.

Die berechtigten öffentlichen Interessen an einer bürgernahen und transparenten Polizei sind gewahrt:
  • Die Beamten sind angehalten, dem polizeilichen Gegenüber Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle zu nennen, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird. Soweit es aus Gründen der Eigensicherung erforderlich ist, können sich die Beamten auf die Mitteilung der Dienstausweisnummer beschränken, die eine nachträgliche Identifizierung ermöglicht.

  • Polizeibeamte handeln in konfliktträchtigen Einsatzlagen deeskalierend, um drohende oder bestehende Konfrontationen so zu verhindern oder zu reduzieren, dass eine nachhaltige Befriedung der Situation möglich ist.

  • Im geschlossenen Einsatz kann weiterhin eine Legitimation und individuelle Identifizierung über die taktische Kennzeichnung der Einheit und die Einsatzdokumentation erreicht werden. Schließlich sind Bundespolizei-interne Zeugenbefragungen möglich.
  • Insgesamt liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass eine fehlende individuelle Kennzeichnung die Aufklärung von Rechtsverstößen einzelner Beamter der Bundespolizei erschwert hätte.

  • Die Einsatzbekleidung wird nach dienstlichen Erfordernissen (insb. Funktionalität und Sicherheit) ausgewählt, eine Anonymisierung der Polizeibeamten ist nicht Zweck der Ausstattung.

  • Polizeibeamte stehen darüber hinaus bei Großeinsätzen aufgrund der bestehenden technischen Möglichkeiten unter medialer Dauerbeobachtung durch das polizeiliche Gegenüber. Schon heute finden sich Aufnahmen von PVB im Einsatz in großer Zahl im Internet, wo sie zeitlich unbegrenzt abrufbar bleiben. Kommt zum Bild noch der Name, wird eine Verfolgbarkeit bis ins Private hinein immer leichter möglich. In einzelnen Fällen sind Polizeibeamte nach Einsätzen von der linken Szene im Internet quasi "ausgeschrieben" worden. Solchen Entwicklungen sollte nicht weiter Vorschub geleistet werden.

  • Würde eine Kennzeichnungspflicht eingeführt und damit personenbezogene Daten veröffentlicht, wäre dies auch ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beamtinnen und Beamten. Die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage müsste für den Bereich der Bundespolizei erst noch geschaffen werden.

  • Soweit damit argumentiert wird, im Ausland habe die Einführung der Kennzeichnungspflicht nicht zu einem nennenswerten Anstieg unberechtigter Anschuldigungen gegen PVB geführt, ist dem entgegenzuhalten, dass dem nach hiesiger Kenntnis keine einschlägigen Studien zugrunde liegen. Zudem räumt dies nicht die Problematik der Identifizierbarkeit der Beamten aus.

  • Eine Kennzeichnungspflicht verhindert kein Fehlverhalten von Polizeibeamten. Jedem Beamten ist bewusst, dass mögliches Fehlverhalten nicht ohne Folgen bleibt. Unabhängig von der Kennzeichnungsdiskussion ist die Bundespolizei bemüht, durch z.B. die Verbesserung der Stress- und Provokationsresistenz der Beamtinnen und Beamten oder durch eine verbesserte Ursachenerforschung Fehlverhalten im Einzelfall vorzubeugen.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols
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Frage zum Thema Integration
26.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Pols,

als Konservativer habe ich seit langem das Gefühl, dass die CDU/CSU sich einer allgemeinen "Political Correctness" angepasst hat. Oftmals trauen sich nur Politiker a.D. (z.B. Jörg Schönbohm) bestimmte Themen wie gescheiterte Integration, Multi-Kulti-Illusionen und Islamisierung anzusprechen. Ebenso standen andere Politiker, wie z.B. Erika Steinbach, Anfeindungen allein gegenüber.

1.Sehen Sie in der CDU auch eine Angst, "klare Kante" zu zeigen? Warum werden immer mehr Kernthemen der Union (Ordnung, innere Sicherheit, Werte, Eigenverantwortung) geschliffen und die CDU/CSU "sozialdemokratisiert"?

2.Hat man als wertkonservativer (ja, darf man heute noch ´rechts´ sagen?) Mensch eine Heimat in der CDU/CSU?

3. Was halten Sie von der innerparteilichen Aktion "Linkstrend stoppen" ( www.linkstrend-stoppen.de ) und inwiefern machen Sie einen Linksruck in der CDU aus?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus, diese muss sich nicht genauestens an meinen Fragen orientieren, allerdings wäre ich schon an Ihrer allgemeinen Meinung zu diesem Thema interessiert.

Mit freundlichen Grüßen


Linkstrend-Stoppen - Unterzeichner/-in Aktion "Linkstrend stoppen"

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Frage zum Thema Finanzen
26.02.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr Pols!

Sie sind angetreten mit dem Versprechen, Schaden vom deutsche Volk abzuwenden. Sie wurden als Volksvertreter in den Bundestag gewählt. Sicher haben auch Sie bemerkt, dass das Volk mehrheitlich gegen eine weitere Unterstützung eines Pleitestaates und damit Milliardenverschwendung ist. Seit zwei Jahren höre ich mir an, dass kein Geld nach Griechenland fließt und die "Rettung" Griechenlands den deutschen Steuerzahler keinen Cent kosten wird. Viele verlorene Milliarden Euro später sowie der von Griechenland nachgewiesenen Unfähigkeit sowie des erwiesenen Unwillens, grundlegende Änderungen auch nur ansatzweise durch zu führen schicken Sie sich an, ein weiteres milliardenschweres "Rettungspaket" zu verschenken, wohl wissend, dass Griechenland dieses Geld nie zurückzahlen kann und wird. Ich hoffe auch nicht, dass Sie ernsthaft daran glauben, dass nach erfolgter Wahl in Griechenland die dann regierenden Politiker sich an die Versprechungen und "Unterschriften" gebunden fühlen werden.
Wie werden Sie abstimmen? Werden Sie dem Beispiel von mutigen Volksvertretern folgen und dieser Geldvernichtung endlich einen Riegel vorschieben?

Mit dringlichem Gruß

-

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Frage zum Thema Wirtschaft
05.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Pols,

die geplante Neuregelung des EEG-Gesetzes betrifft auch mehrere Lüneburger Fachbetriebe aus Ihrem Wahlkreis. Diese mittelständischen Unternehmen sehen ihre Existenz bedroht und von ihnen bereitgestellte Arbeitsplätze gefährdet (die kreisboten, 29. Februar 2012).
Als Bundestagsabgeordneter gehören Sie der CDU-/CSU-Fraktion an, die hinter der geplanten Gesetzesänderung steht. Zugleich sind Sie Mitglied der Vollversammlung der örtlichen Handwerkskammer, die die Interessen der mittelständischen Betriebe vertritt, deren Steuerzahlungen an die Gemeinden durch die Neuregelung verringert werden dürften.

Ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie die von der aktuellen Regierungskoalition eingebrachten, mittelstandsfeindlichen Änderungspläne unterstützen und was Sie Ihren Handwerkskollegen aktuell sagen, die von Ihnen vollen Einsatz für den kurzfristigen Stopp des Solarausstiegsgesetzes erwarten.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Eckhard Pols
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07.03.2012
Eckhard Pols
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich Sie über den aktuellen Stand der Solarstromförderung informieren. Laut Abstimmung in der Arbeitsgruppe und in der Fraktion soll Folgendes gelten:

PV-Dachanlagen:
Das Inkrafttreten der Absenkung für PV-Dachanlagen wurde vom 9. März 2012 auf den 1. April 2012 verschoben. Bis zu diesem Datum gilt der bisherige, weite Inbetriebnahmebegriff (kaufmännische Inbetriebnahme).

PV-Freiflächenanlagen:
Eine Übergangsregelung ordnet die Fortgeltung des alten Rechts an, wenn der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vor dem 1. März 2012 ergangen ist und die Anlage - unter Zugrundelegung des neuen Inbetriebnahmebegriffs (technische Inbetriebnahme) - bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen worden ist.

Es gelten die Vergütungssätze nach bisher geltendem Recht; d.h.: Die nach geltendem Recht erst für den 1. Juli 2012 vorgesehene Vergütungsabsenkung um 15 % wird nicht vorgezogen.

Verordnungsermächtigungen:
Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur kurzfristigen Absenkung der PV-Vergütung wurde auf ein Handeln für sechs Monate befristet und im Gegenzug ohne Zustimmung des Bundestages ausgestaltet (§ 64h EEG).
Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur Übertragung des Marktintegrationsmodells auf andere Erneuerbare Energien steht unter Zustimmungsvorbehalt des Bundestages.

Unser wichtigstes Anliegen ist die Stärkung des Vertrauensschutzes.

Insbesondere bei den Freiflächenanlagen erwarten wir mit den Änderungen einen moderaten zusätzlichen Zubau bis Ende Juni 2012, weil mit der rückwirkenden Festlegung des Termins für den Aufstellungsbeschluss auf den 1. März 2012 nur solche Vorgaben verwirklicht werden können, die einen weiten und gleichzeitig rechtsverbindlichen Planungsvorlauf haben.

Die zeitliche Begrenzung der Verordnungsermächtigung auf 6 Monate für die PV-Vergütungsanpassung ermöglicht schnellere Reaktionen des Gesetzgebers auf ggf. erneut auftretenden Zubau außerhalb des Zielkorridors.

Bei der für uns wichtigen Verordnungsermächtigung zum Marktintegrationsmodell, also der Möglichkeit der Ausweitung des Eigenverbrauchs- bzw. Selbstvermarktungsanteil von EE-Strom, ist jetzt die Mitwirkung des Deutschen Bundestages gesichert.

Wir haben damit bereits vor der Einbringung des Gesetzentwurfs wichtige Anpassungen im Sinne der Fraktion durchgesetzt. Wir haben ein deutliches Signal für den Vertrauensschutz gesetzt.

Es ist richtig, dass die Regelungen zu einem höheren Zubau bei PV-Anlagen in der Übergangsphase führen werden. Das müssen wir in Kauf nehmen, wenn wir auch weiterhin für Investitionssicherheit stehen und das Vertrauen der Bürger und der Unternehmen in den Rechtsstaat erhalten wollen.
Wir sind für die Energiewende, aber bei der Photovoltaik läuft sie uns aus dem Ruder.

Es ist im übrigen ein Märchen, die Reduzierung der Einspeisevergütung würde Tausende von Arbeitsplätzen in der Solarindustrie in Deutschland vernichten. Im vergangenen Jahr 2011 wurden so viele Solaranlagen in Deutschland montiert wie nie zuvor, obwohl die Einspeisevergütung mehrmals reduziert wurde. Dass es der Solarbranche in Deutschland nicht gut geht, liegt an günstigen Produktionskosten in Asien, besonders in China.

Für das Handwerk ist es wichtiger, dass die Hausbesitzer in die Energieeffizienz ihrer Häuser investieren als in PV-Anlagen. Hier liegt die Wertschöpfung des Handwerks und seiner Kunden.

Das bedeutet nämlich Energiewende: Energie zu sparen, Kosten zu sparen. Bei PV-Anlagen bedeutet die Energiewende doch sauberen, regenerativen Strom zu erzeugen und nicht Geld zu verdienen. Dazu ist die Einspeisevergütung nicht geschaffen worden, höchstens als Marktanreiz.

Das Handwerk sind nicht nur die Elektro- und Sanitärbetriebe, sondern auch Produktionsbetriebe wie Bäcker und Tischler, die einen hohen Energiebedarf haben, ihre Ware herzustellen. Diese Betriebe werden durch einen weiteren Ausbau von Photovoltaik, wenn es bei gleichbleibender Vergütung trotz sinkender Einkaufspreise für Module bleibt, immer stärker belastet.

Große Teile des Handwerks leiden unter hohen Stromkosten. Versprochen ist eine Deckelung der EEG-Umlagen auf der Stromrechnung von 3,5 Cent pro kWh + MwSt. Bei einem bleibenden Ausbau sind wir bald bei 4 Cent + MwSt.

In 2011 haben die Stromkunden PV-Anlagen mit 7,2 Milliarden subventioniert. Gerechnet wird in 2012 mit 9 Milliarden Euro und das für nur 3 % bis 5 % des gesamten produzierten Stroms. Zahlen tun dies alle Stromkunden vom gutverdienenden Bankdirektor bis zum Hartz IV-Empfänger und zwar alle gleich.
Ketzerisch kann gesagt werden: Die Hartz IV-Empfänger in Berlin-Neukölln zahlen die PV-Anlagen der Millionäre am Starnberger See. Denn die Masse der PV-Anlagen stehen im Süden der Republik.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen zur solaren Energiewende weiterhelfen und Ihnen die aktuelle Situation und Bedeutung, vor allem für das Handwerk, näher bringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols, MdB
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