Eckart von Klaeden (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Eckart von Klaeden
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
18.11.1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Staatsminister im Bundeskanzleramt
Wohnort
Hildesheim
Wahlkreis
Hildesheim
Ergebnis
36,5%
Landeslistenplatz
2, Niedersachsen
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Zwischen den Umfragewerten von Politikern und ihrer Teilnahme an solchen Konferenzen sehe ich keinen Zusammenhang. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

nach welchen Kriterien stimmen Sie im Bundestag ab ?
  • nach Vorgabe der Partei
  • nach eigenem ermessen
oder nach dem Willen ihrer Wähler ?
Antwort von Eckart von Klaeden
bisher keineEmpfehlungen
16.11.2011
Eckart von Klaeden
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich nachfolgend beantworte.

Meine Kriterien bei Abstimmungen im Deutschen Bundestag werden von zwei Maßgaben geprägt, nämlich von der verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit meines Mandats und der Zugehörigkeit zur CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Freiheit des Mandats garantiert, dass ich Entscheidungen auf der Grundlage meiner persönlichen Überzeugung treffe. Vorbereitend gehört hierzu die notwendige Information, die auch die öffentliche Meinung mit einschließt. Da ich als einer von insgesamt 622 Abgeordneten allein aber keine Entscheidungen durchsetzen kann – was ja auch nicht demokratisch wäre! – bekenne ich mich als Mitglied meiner Fraktion dazu, im Kompromisswege zu Lösungen beizutragen, die auch tatsächlich realisiert werden.

Hinzu kommt, dass in einer hochspezialisierten Volkswirtschaft wie der unsrigen auch vom Gesetzgeber hoher Fachverstand gefordert werden muss. Dieser kann nicht von einem einzelnen Abgeordneten, aber in der Arbeitsteilung einer Fraktion beherrscht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB
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Frage zum Thema Arbeit
23.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

Ich habe eine Frage zur Arbeitspolitik auf Bundesebene aber ins Besondere auch auf Landesebene.
Wie stehen sie als Vertreter der CDU zum Mindestlohn? Sind in der Zukunft weitere Veränderungen in diesem Sektor in Aussicht?

Mit Freundlichen Grüßen,
Antwort von Eckart von Klaeden
bisher keineEmpfehlungen
24.11.2011
Eckart von Klaeden
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages und nicht als Staatsminister im Namen der Bundesregierung beantworte.

Zunächst gestatte ich mir den Hinweis, dass Ihre Frage in den Bereich des Arbeitsrechts fällt, das dem Bund zusteht. Deshalb kann Ihre Frage landespolitisch zu keiner andern Antwort führen.

Ich habe für den Beschluss des vergangenen CDU-Bundesparteitages in Leipzig gestimmt, wonach die Einführung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze in den Bereichen für notwendig gehalten wird, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Hierbei wird die Lohnuntergrenze durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt, die sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren sollen. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obläge der Kommission.

Ob und inwieweit dieser Beschluss im Rahmen von Koalitionsabsprachen modifiziert wird, lässt sich gegenwärtig nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB
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Frage zum Thema Arbeit
27.03.2012
Von:

sehr geehrter herr von klaeden,

wann sind sie denn wieder mit einer sprechstunde in hildesheim?
besten dank im voraus für ihre information

r. lachenmaier
Antwort von Eckart von Klaeden
bisher keineEmpfehlungen
28.03.2012
Eckart von Klaeden
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine nächste Sprechstunde in Hildesheim findet am 15. Mai statt. Ich empfehle, sich wegen eines Uhrzeittermins mit meinem Wahlkreisbüro in Verbindung zu setzen.

Im Übrigen werden meine Sprechstundentermine stets rechtzeitig in der Regionalpresse bekanntgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Eckart von Klaeden MdB
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Frage zum Thema Ausweitung des Euro-Rettungsschirms (EFSF)
09.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr von Klaeden,

eigentlich bezieht sich meine Frage auf den ESM.

Zu folgenden Fragen erbitte ich eine Stellungnahme:

1. Frage: Im Artikel 8 des ESM-Vertrag wird das Grundkapital mit 700 Mrd. Euro festgelegt. Wie setzt sich dieses riesige Stammkapital zusammen und auf welcher Grundlage wurde es errechnet?

2.Frage: Im Artikel 10 "Änderung des Grundkapitals" "1. Der Gouverneursrat kann Änderungen des Grundkapitals beschließen und Artikel 8 … entsprechend ändern." Wie bitte, die 700 Mrd. Euro sind erst der Anfang und der ESM kann beliebig und unbegrenzt nachfordern?

3. Frage: Im Artikel 9 "Kapitalabrufe" steht geschrieben "… Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei Anforderungen jeglichem … Kapitalabruf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen." Finden sich nicht, dass es sehr unverschämt ist, bedingungslos und unwiderruflich irgendeine Forderung, welche wie Artikel 10 zeigt, beliebt hoch sein kann, zu stellen?

4.Frage: Artikel 27 "Rechtsstellung des ESM, Immunitäten und Vorrechte"
"2. Der ESM … verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit für … das Anstrengen von Gerichts verfahren." "3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen umfassende gerichtliche Immunität…" "4. Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme … durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit."
Artikel 30 "Immunität von Personen" "1. Die Gouverneursratsmitglieder, Direktoren und Stellvertreter und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer … Handlungen und Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke…"

Es handelt sich hier um eine vollständige Aushöhlung rechtsstaatlicher und demokratischer Prinzipien und um die Errichtung einer Finanzdiktatur. Verhindern Sie das!!!

MfG

H.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.04.2012
Von:
-

Sehr geehrter Herr von Klaeden!


Die letzten Tage habe ich zu dem Thema ESM in verschiedenen Meldungen vernommen, dass für die Verabschiedung des so genannten Fiskalpaktes eine Zweidrittel Mehrheit notwendig sei.
(Quellen: www.tagesschau.de und www.spiegel.de )
Nun ist mir bekannt, dass die Notwendigkeit einer Zweidrittel Mehrheit ausschließlich bei Verfassungsänderungen gegeben ist. Leider ist nirgends ersichtlich, so auch nicht auf Ihren Internet Seiten, für was diese Verfassungsänderung stattfinden und wie sie ausfällen soll.

Meine Fragen:

  • Können Sie mir erläutern, was hier an Änderungen geplant ist?
  • Welche Auswirkungen werden diese Änderungen auf die Souveränität des Volkes, des Einzelnen und des Bundestages als Institution haben?
  • Welches Gremium wird dann über die Finanzen bestimmen und wie steht es um die demokratische Legitimation dieser Institution?
  • Warum ist nirgends eine mediale Aufklärung zu bekommen?


Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

-

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