Dr. Wolfgang Schuster (Oberbürgermeister / CDU)
(ausgeschieden)

Grunddaten
Dr. Wolfgang Schuster
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Jurist (Zivilrecht, Verwaltungsrecht)
Ausgeübte Tätigkeit
Oberbürgermeister Stuttgart
Wohnort
Stuttgart
(...) Hier ist niemals eine Kalkulation präsentiert worden, die über den festgelegten Kostenrahmen hinaus geht. Unabhängig davon ist die Kostenbeteiligung der Stadt am Bahnprojekt Stuttgart 21 bereits 2007 fixiert worden. Es gibt daher keine "steigenden Kosten" für die Stadt. (...)
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
04.07.2011
Von:

Hallo Herr OB Dr. Schuster,

wie der Spiegel herausgefunden hat, ist die Deutsche Bahn AG intern durchaus in der Lage, Kostensteigerungen festzustellen, die Kritiker ihr bereits in der Vergangenheit unterstellt haben.

Da die Deutsche Bahn AG schon 2009 die Projektpartner offensichtlich bösgläubig getäuscht hat, muss man vom Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Finanzierungsvereinbarungen ausgehen, deren Ausstiegsklausel auf die 4,5 Milliarden-Euro-Grenze fixiert war.

Damit wurden auch die Parlamente (Bundestag, Landtag, Gemeinderat Stuttgart) getäuscht, so dass diese Entscheidungen auf falscher Informationsgrundlage getroffen haben.

Durch die jetzt auch für Stuttgart absehbar stark steigenden Kosten (nur Bundestag und Landtag BW haben bisher Obergrenzen der Mitfinanzierung eingezogen) müsste eigentlich der von Ihnen zur OB-Wahl 2004 versprochene Bürgerentscheid doch noch kommen, oder sehe ich das falsch?

Werden Sie Konsequenzen aus diesem Verhalten der Deutschen Bahn AG ziehen?

Auch ein Baustopp für Stuttgart 21 für das von Ihnen als wichtig Mineralwasser in Stuttgart wäre aus Sicht der Stadt zu vertreten, nachdem die abzupumpende Menge Grundwasser sich ungefähr verdoppelt hat, jedenfalls bis zu einer neuen Genehmigung für das Grundwassermanagement, oder?

Gruß,
Antwort von Dr. Wolfgang Schuster
1Empfehlung
13.07.2011
Dr. Wolfgang Schuster
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage.

Für mich, für die Stadt als Vertragspartner, haben einzig und allein die Zahlen zu Projektkosten Relevanz, die der Vorstand der Bahn im Kontrollgremium, dem Lenkungskreis, offiziell vorlegt und belegt. Hier ist niemals eine Kalkulation präsentiert worden, die über den festgelegten Kostenrahmen hinaus geht. Unabhängig davon ist die Kostenbeteiligung der Stadt am Bahnprojekt Stuttgart 21 bereits 2007 fixiert worden. Es gibt daher keine "steigenden Kosten" für die Stadt.

Zum Grundwasser: Wir haben in den bestehenden Planfeststellungsbeschlüssen deutliche Auflagen festgelegt, die Auswirkungen auf die Heil- und Mineralquellen ausschließen. Daran darf sich durch die beantragten erhöhten Grundwasserentnahmemengen nichts ändern. Eine Gefährdung unserer Mineralwässer muss ausgeschlossen werden. Die Bahn muss uns die entsprechenden Nachweise liefern.

Zur Information: Die Bahn will den neuen Durchgangsbahnhof im Trockenen betonieren, pumpt dazu Wasser aus den Baugruben, reinigt es und leitet es über Versickerungsbrunnen wieder ins Erdreich. So wird der Druck auf das tiefer liegende Mineralwasser konstant gehalten. Im ursprünglichen Antrag der Bahn hat das Eisenbahnbundesamt die Entnahme von drei Millionen Kubikmeter Wasser während der siebenjährigen Bauzeit genehmigt. Weil die Ingenieure der Bahn jetzt mit mehr Wasser in den Baugruben rechnen, wurde beantragt, maximal 6,8 Millionen Kubikmeter Wasser während der gesamten Bauzeit abpumpen zu dürfen. Das ist vom technischen Grundsatz her - übrigens genauso wie unter Wasser zu betonieren - kein Problem. Dem entsprechenden Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden, mit denen belegt wird, welche Vorkehrungen die Bahn zum Schutz der Mineralquellen trifft.

mit besten Grüßen aus dem Stuttgarter Rathaus

Dr. Wolfgang Schuster
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
17.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wolfgang Schuster,

in Ihrer Antwort vom 13.07.2011, auf Herrn Urbat´s Frage zu verheimlichten Kostensteigerungen bei der DB AG haben Sie weitere Fragen impliziert.
Sie sagen es spielt keine Rolle wie viel Grundwasser die DB dem Schlosspark entnimmt, alleine der Nachweis, dass das Mineralwasser nicht gefährdet wird genügt, sie nennen aber keinen Termin bis wann das zu geschehen hat.
Bitte nennen Sie das Datum bis wann der Nachweis über den Schutz der Mineralquellen eingeht und ob dies öffentlich bekannt gegeben wird.

Zudem würde ich gerne wissen, ob die DB nur den Nachweis erbringen muss, oder auch eine Haftung für Ihre Leistung übernimmt.
Grundsätzlich beruhigt mich der Satz "..deutliche Auflagen festgelegt, die Auswirkungen auf die Heil- und Mineralquellen ausschließen." nicht wirklich, nachdem so viele Halbwahrheiten aneinander gereiht werden. Wie ist die Situation, ganz konkret, im Falle einer kontaminierung der Mineralquellen durch Bautätigkeiten, wer haftet für das Allgemeingut Stuttgarter Mineralquellen und mit welchem Betrag oder Auflagen?

mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Wolfgang Schuster
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20.07.2011
Dr. Wolfgang Schuster
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie besten Dank für Ihre ergänzende Frage. Die Bahn hat die Auswirkungen der Entnahme größerer Bauwassermengen auf das Mineralwassersystem mit einem Simulationsmodell, einem so genannten "instationären Grundwassermodell", untersucht. Danach haben die höheren Fördermengen keine zusätzlichen Einflüsse auf die Heilquellen. Diese Prognoseergebnisse sind Bestandteil des neuen Antrags der Deutschen Bahn beim Eisenbahnbundesamt vom April. Ob das Eisenbahnbundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde die Termine zu den einzelnen Verfahrensschritten veröffentlicht, können wir Ihnen als Stadtverwaltung nicht sagen. Hier müssten Sie direkt das Eisenbahnbundesamt um Auskunft bitten. Wir werden aber, sobald entsprechende Ergebnisse vorliegen, die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren. Wir planen, dies im Rahmen eines Bürgerforums zu realisieren.

Sie haben auch nach der Haftung im Falle einer dauerhaften Schädigung der Heilquellen gefragt: Im § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes ist geregelt, dass der Verursacher für die Schäden aufkommt. Diese Haftung ist unbegrenzt und schließt eine Kontamination des Grundwassers mit ein. Diese Regelung gilt auch für die Deutsche Bahn.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schuster
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Frage zum Thema Finanzen
06.08.2011
Von:

Dubiose Cross-Border-Geschäfte von 2003

Hatten sie aus der Tatsache, dass die Verträge in kompliziertem Vertragsenglisch gestaltet und selbst für einen guten Kommunalbeamten kaum nachvollziehbar waren, nichts gelernt?
Das Desaster bei der Wasserversorgung, für welches Sie mitverantwortlich waren, kostete den Steuerzahler Millionen.
Wären die politisch Verantwortlichen im Land und in den Kommunen den Warnungen vor CBL-Geschäften vom Juni 2003 gefolgt, müssten die Bürger nicht die Unfähigkeit von Kommunalpolitikern von CDU und SPD durch höhere Wassergebühren bezahlen.
Wie erklären Sie es dem Bürger, dass Sie trotz Warnungen viel Geld in den Sand gesetzt haben.
Womit haften Sie dafür?
Antwort von Dr. Wolfgang Schuster
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10.08.2011
Dr. Wolfgang Schuster
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Anfrage.

Für mich erschließt sich nicht, von welchen Geschäften und welchen Warnungen Sie sprechen.
Unsere städtischen CBL-Geschäfte wurden 1999 bzw. 2002 abgeschlossen.

Unabhängig davon, wie wir die CBL-Geschäfte heute beurteilen, lassen Sie mich einige Fakten nennen:

Die Landeshauptstadt hat die Kläranlagen und das Kanalnetz an einen US-Trust vermietet. Durch den 1999 eingenommenen Barwertvorteil konnte die Stadtentwässerung Investitionen finanzieren, ohne dafür Kredite aufzunehmen. Die gesparten Kreditzinsen kamen bei den Abwassergebühren den Bürgerinnen und Bürger direkt zugute.

Die US-Lease-Transaktion für die Klärwerke wurde Ende 2009 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Dabei konnten rd. 73 % des ursprünglichen Barwertvorteils erhalten bleiben; bezogen auf die kürzere Laufzeit hat er sich sogar erhöht.

Die Stadt prüft Verträge eingehend, unsere Experten ziehen externe Hilfe zu Rat, wenn dies auch fachlicher, sprachlicher Lage notwendig ist.

Im übrigen haben sich in Stuttgart zahlreiche Bürger dafür eingesetzt, die Wasserversorgung wieder in städtische Hände zu nehmen. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, Stadtwerke aufzubauen. Informationen dazu finden Sie unter:
stuttgart.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schuster
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Frage zum Thema Finanzen
11.08.2011
Von:

Sehr geehter Herr Oberbürgermeister,

bezüglich der CLB Geschäfte in Baden Württemberg hatte ich die Daten vom Stuttgarter Wasserforum.[....s-wasserforum.de] Und laut den Artikeln dort, werden nicht nur Gewinne erwirtschaftet. Eben auch Verluste, die der Steuerzahler oder auch Endverbraucher zahlen muss.

  • Warum erst überhaupt, ist die stättische Wasserversorgung privatisiert worden, wenn die Wasserversorgung nun auf einmal wieder in die Hand der Stadt soll?

Es gab auch genug Gegner (Parteien)die davor warnten, wie Sie nachlesen können und auch noch wissen müssten.

  • Warum sind diese Warnungen ignoriert worden?
  • Warum entziehen sich die damaligen Mitbefürworter ihrer Verantwortung für die Verluste, die dadurch entstanden sind?
Antwort von Dr. Wolfgang Schuster
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12.08.2011
Dr. Wolfgang Schuster
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie sicher wissen, ist ein solider Finanzhaushalt zentrales Anliegen der Stuttgarter Kommunalpolitik.
Dass uns das trotz widriger Umstände gelingt, ist hier nachzulesen:
newsroom.stuttgart.de

Der Stuttgarter Gemeinderat wägt Entscheidungen mit finanzieller Tragweite ausführlich ab und entscheidet anschließend.
Dies trifft auf die Veräußerung der Anteile an der Energie- und Wasserversorgung, die CBL-Geschäfte wie auch heute auf den Aufbau der Stadtwerke zu.

Beste Grüße

Dr. Wolfgang Schuster
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
07.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schuster,

wir sind seit über einem Jahr auf diversen Wartelisten von Kindertagesstätten (KiTas) für Kinder unter 3 Jahren vertreten, um unseren Sohn dort unterzubringen. Aufgrund meiner Ansicht nach nicht immer nachvollziehbarer Auswahlkriterien wurde uns überall bescheinigt, dass wir mit einem Platz nicht vor September 2012 (!) rechnen könnten. Das entspricht einer Wartezeit von über zwei Jahren. Bevor wir keinen Betreuungsplatz haben, braucht meine Frau überhaupt nicht zu beginnen, wieder Maßnahmen zur Ergreifung einer Beschäftigung durchzuführen.
Meiner Ansicht nach stellt die derzeitige Situation ein Armutszeugnis dar.
Wenn man sich in der Gemeinde der jungen Eltern umhört, ist die Situation überall gleich. Gleichzeitig erfahre ich, dass es in umliegenden Kommunen (Esslingen a.N., Herrenberg) überhaupt kein Problem darstellt, einen Betreuungsplatz zu finden.

Meine Fragen an Sie:

1)
Halten Sie die momentane Situation des Ausbaus im Hinblick auf den ab 2013 gültigen Rechtsanspruch für ausreichend, befindet sich der Ausbau Ihrer Meinung nach im Plan? (Auch wenn der ab dann geltende Rechtsanspruch für uns nichts mehr bringen wird und sich mir eine juristische Durchsetzung dieses Rechtsanspruches als Betroffener auch nicht sonderlich attraktiv darstellt)

2)
Streben Sie die Umsetzung eines Sofortprogramms zum Ausbau von KiTas an? Wenn ja, wie soll dieses aussehen?

3)
Was sind Ihre konkreten Pläne hinsichtlich des offensichtlichen Mangels?

4)
Wann denken Sie, wird sich die Situation entspannen?

Vielleicht entnehmen Sie dem Tonfall dieser Zeilen, dass es sich für uns mittlerweile als unmöglich darstellt, einen Betreuungsplatz zu erhalten. Wir versuchen es zwar weiterhin, peilen aber mittlerweile an, wenigstens einen Kindergartenplatz zu erhalten. Ich halte diesen Zustand für absolut untragbar und mit Hinblick auf das angestrebte Image der Stadt Stuttgart im Bezug auf "familienfreundlichkeit" absolut nicht vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schuster
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13.09.2011
Dr. Wolfgang Schuster
Sehr geehrter Herr ,

die Stadt Stuttgart weiß um den Bedarf an Betreuungsplätzen, nimmt diesen sehr ernst und baut daher den Betreuungsbereich für Kinder seit Jahren kontinuierlich weiter aus. Stuttgart hat die Versorgung von Kleinkindern seit dem Jahr 2002 von ca. 10 % der Kleinkinder auf derzeit rund 31 % verbessert, das heißt es wurden in diesem Zeitraum rund 3.400 Plätze geschaffen.

Auch in den letzten Jahren lag der Schwerpunkt des Ausbaus vor allem beim Ausbau von Kleinkindplätzen, da die Kommunen hier die gesetzlichen Vorgaben des Bundes zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab August 2013 erfüllen müssen. Dies stellt alle Kommunen vor große Herausforderungen, da sie den größten finanziellen Beitrag zu leisten haben.

Der Stuttgarter Gemeinderat hat im letzten Doppelhaushalt 2010/2011 erhebliche Mittel zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung bereitgestellt, so dass weitere rund 1.000 Kleinkindplätze geschaffen werden können. Die Umsetzung dieser Maßnahmen nimmt natürlich - je nach Größe der Vorhaben - entsprechende Zeit in Anspruch. Damit hat Stuttgart als eine der wenigen Großstädte die vom Bund vorgegebenen Versorgungsquote für Kleinkinder von 35% schon vorzeitig erreicht.

Es ist jedoch klar, dass wir in Stuttgart einen weitaus höheren Bedarf haben und es trotz der großen finanziellen Anstrengungen leider immer noch an einem ausreichenden, flächendeckenden Angebot für verschiedene Altersgruppen fehlt. Deshalb wird die Stadt Stuttgart das begonnene massive Ausbauprogramm der letzten Jahre kontinuierlich weiter verfolgen. Auch bei den demnächst beginnenden Haushaltsplanberatungen für die Jahre 2012 und 2013 wird das Thema Kinderbetreuung wieder ein Schwerpunktthema sein. Ich bin überzeugt, dass der Stuttgarter Gemeinderat den bedarfsgerechten quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindbetreuung auch in den nächsten Jahren mit bedeutenden finanziellen Mitteln unterstützen wird, so dass sich die Betreuungssituation für die Familien weiter verbessern wird.


Grundsätzlich sehe ich jedoch auch die Notwendigkeit, dass sich sowohl der Bund als auch das Land finanziell hier stärker einbringen müssen, damit die Kommunen das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeitnah erreichen können.

In Ihrem konkret geschilderten Fall bedauere ich sehr, dass Sie für Ihren Sohn bislang noch keinen Krippenplatz gefunden haben und dass die Suche nach einem Betreuungsplatz sich sehr aufwändig gestaltet. Bitte zögern Sie nicht, sich mit unserer Familieninformationsstelle im Jugendamt in Verbindung zu setzen (e-mail: familieninfo@stuttgart.de; Tel.: 216-91020;). Die Sprechzeiten vor Ort sind Montag, Dienstag, Mittwoch (9.00 – 13.00 Uhr), Dienstag und Donnerstag (14.00 – 18.00 Uhr). Hier können Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Fall Hilfe geben und hoffentlich eine Lösung finden.

Des weiteren haben wir in Stuttgart auch ein umfangreiches Netz von Tagesmüttern und möglicherweise kann die Betreuung durch eine Tagesmutter eine Alternative für Sie sein. Die beiden Vermittlungsstellen in Stuttgart beraten und unterstützen qualifiziert bei der Suche nach einer Tagesmutter: Tagesmütter-Börse Caritas Verband Stuttgart, Tel. 0711/210 69 62, und der Tagesmütter- und Pflegeeltern Verein, Tel. 0711/61 27 91. Anträge auf eine Bezuschussung können dort jeweilig gestellt werden, auch können die Stellen Auskunft geben, wie hoch die Höhe des Zuschusses sein wird.

Ich hoffe, dass Sie über die oben genannten Möglichkeiten eine Lösung für Ihre ganz konkrete Situation finden. Sie können sich sicher sein, dass ich den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart in den nächsten Jahren weiterhin deutlich unterstütze und es hier bald zu einer Entspannung für die Familien kommen wird.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Stuttgarter Rathaus

Dr. Wolfgang Schuster
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