Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Alle Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wie sie unsere Rechtsordnung einhalten können - insbesondere im Strafrecht. Die Verwendung von Symbolen der Organisationen, die mit einem vereinsrechtlichen Verbot belegt sind oder hiervon umfasst werden, sowie für die Verwendung anderer strafbarer Symbole dürfen keine Ausnahme bilden. Dies gilt auch für die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK), die am 22. November 1993 verboten wurde. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.07.2009
Von:

Wie kann mein in Südafrika lebender Sohn die "Verlängerung" (Neuausstellung?) seines abgelaufenen Reisepasses rationell erreichen? Mein Sohn ist Abkömmling deutscher Eltern. Mein verstorbener Mann hat u. a. Ausbildung und Wehrdienst in Deutschland absolviert. Ich als Mutter habe meine Berufsausbildung in Deutschland absolviert und lebe seit 1994 in Deutschland (natürlich mit deutschem Personalausweis und Reisepaß) und war bis 2004 hier berufstätig und beziehe somit auch Rente.
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
17.07.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrte Frau ,

die Verlängerung des Reisepasses ist zwar nicht möglich. Ihr Sohn kann aber einen neuen Reisepass bei der zuständigen Auslandsvertretung, also der deutschen Botschaft in Pretoria bzw. dem Generalkonsulat in Kapstadt, beantragen. Bei der Beantragung des Reisepasses sollte Ihr Sohn alle Dokumente mit sich führen, die zur Prüfung seiner Identität und seiner Eigenschaft als Deutscher notwendig sind, z.B. den bisherigen Reisepass, Geburtsurkunde usw..

Es ist auch denkbar, dass Ihr Sohn einen Reisepass in Deutschland beantragt. Hier sollten Sie jedoch vorher bei Ihrer Pass- oder Meldestelle nachfragen, ob sie Passanträge von im Ausland lebenden Deutschen bearbeitet. Hierzu ist die Behörde nicht verpflichtet. Einige Passbehörden bieten jedoch diesen Service gegen eine sog. "Unzuständigkeitsgebühr" an. Für diese Beantragung in Deutschland ist die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung erforderlich, die jedoch in der Regel erteilt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

wieso verzichten Sie als Innnenminister und somit Mitglied der Exekutive nicht auf Ihr Bundestagsmandat um der Gewaltenteilung genüge zu leisten?

Für andere Beamte gilt dieser Grundsatz doch.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
27.07.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes festgelegte Teilung der drei Staatsgewalten Gesetzgebung (Legislative), Gesetzesausführung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) ist für das Grundgesetz ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip. Wie der Begriff bereits deutlich macht, bedeutet Gewaltenteilung jedoch keine absolute Trennung der Gewalten. Statt dessen soll staatliche Herrschaftsmacht so zwischen verschiedenen Akteuren aufgeteilt und gemeinsam ausgeübt werden, dass nicht einer von ihnen diese Macht missbrauchen könnte. Das Grundgesetz hat das Zusammenwirken der Staatsgewalten in vielfacher Hinsicht verschränkt und ausbalanciert. Es sieht nicht eine absolute Trennung, sondern die gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten vor.

Um die Anbindung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zu gewährleisten, sind die Bundeskanzlerin und die meisten Minister Mitglieder des Bundestages. Damit sind die Mehrheitsfraktionen des Bundestages in der Regierung besser vertreten. Zudem kann die Regierung besser einschätzen, ob ihre Politik auch dem Willen der Volksvertreter entspricht. Dennoch bleibt die Gewaltenteilung bestehen: die Mehrheit des Parlaments muss einem Gesetzentwurf zustimmen; die Stimme eines parlamentsangehörigen Regierungsmitglieds zählt beim Wahlvorgang so viel wie jede andere eines Abgeordneten. Die Gewaltenteilung bleibt also bei solchen personellen Verschränkungen gewahrt.

Überdies bin ich der Auffassung, dass ein Verzicht auf das Mandat für ein Regierungsmitglied schlechte Auswirkungen hätte. Durch die vielfältigen Besuche und Kontakte in meinem Wahlkreis spreche ich als Abgeordneter regelmäßig mit Bürgerinnen und Bürgern über das, was sie wirklich bewegt. Mir ginge viel verloren, wenn diese Gespräche nicht stattfänden - als Abgeordneter und als Minister.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.07.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Schäuble,

haben Sie sich schon einmal überlegt, dass innere Sicherheit die durch eine starke Gesellschaft erschaffen wird deutlich mächtiger wäre als eine von oben aufgezwungene Sicherheitspolitik?

Was tun Sie dafür, dass unsere Gesellschaft - in Deutschland, Europa und der Welt - friedlicher, toleranter und freier wird, um somit widerstandsfähig gegen das organisierte Verbrechen und Terrorismus zu werden?

Viele Grüße
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
17.07.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben völlig recht. Innere Sicherheit hat sehr viel mit einer starken und selbstbewussten Bürgergesellschaft zu tun. Denn wer sich zu unserer offenen, demokratischen Gesellschaft bekennt und sich zugehörig fühlt, trägt durch seine Haltung und sein Handeln zum sozialen Frieden und damit zur öffentlichen Sicherheit bei.

Politik kann eine solche starke Gesellschaft oder - anders ausgedrückt - einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt jedoch nicht anordnen oder gar erzwingen. Sie kann aber die Rahmenbedingungen hierfür schaffen, Anreize geben und dafür werben. Deshalb habe ich gemeinsam mit der Bundesfamilienministerin Frau Dr. von der Leyen eine Initiative "Zusammen in Deutschland" begründet. Sie soll die öffentliche Debatte um die Stärkung der Bürgergesellschaft und des Bürgerengagements verstärken sowie beispielhaft zivilgesellschaftliche Initiativen würdigen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf verschiedenen Ebenen fördern. Das beginnt von der frühkindlichen Kompetenzförderung in Familien und Kindergärten und geht bis zur politischen Bildung, Kompetenzvermittlung und der Aufarbeitung extremistisch begründeter Gewalttaten von straffällig gewordenen politischen Gewalttätern.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass eine früh einsetzende Kompetenzförderung, Teilhabeangebote, eine kluge Anerkennungspolitik, Bildung und Perspektiven sowie eine Kultur der Verantwortungsübernahme in der Tat die Widerstandsfähigkeit gegen Kriminalität und Verbrechen sowie gegen extremistische Ideologien, die scheinbare, einfache Lösungen versprechen, erhöhen kann. Davon bin auch ich überzeugt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

In dem Buch ´Deutschland wohin´
(ISBN-10: 3451044870, ISBN-13: 978-3451044878)
werden Sie wie folgt zitiert:

´Die Verfassung ist immer weniger das Gehege, in dem sich demokratisch legitimierte Politik entfalten kann, sondern immer stärker die Kette, die den Bewegungsspielraum der Politik lahmlegt.´

Können Sie dieses Zitat als zutreffend bestätigen oder muß ich mir dieses Buch wirklich besorgen, um es selbst zu überprüfen?

Ich hätte keinerlei Mühe damit, das Buch zu beschaffen, jedoch fände ich es einfacher, wenn Sie mir die Richtigkeit des Zitats einfach kurz bestätigen, denn für den Rest des Buches hätte ich keinerlei weitere Verwendung. Ich pflege die Sachverhalte, die ich auf meiner Webseite veröffentliche, vorab möglichst genau auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Deshalb wäre ich für eine kurze Antwort sehr dankbar. Sie haben doch sicher noch Ihr Belegeexemplar?

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.07.2009
Von:

sehr geehrter minister dr. schäuble,

ich wende mich an sie als den innenminister, und damit "obersten dienstherren" für sicherheit und wahrung der verfassungsmäßig geschützten grundrechte in deutschland.

auslöser hierfür ist das sogenannte "abkommen über die vertiefung der zusammenarbeit bei der verhinderung und bekämpfung schwerwiegender kriminalität". dieses verletzt die durch das grundgesetz verbrieften rechte auf körperliche und seelische unversehrtheit aller deutschen in elementarem sinne.

nicht nur gehören die körperliche und seelische unversehrtheit selbst zur würde des menschen und sind durch die verfassung geschützt, sondern in diesem zuge auch die unversehrtheit der daten und informationen über diese. insofern sind alle versuche der "körperlichen enteignung" des menschen" ein offener verfassungsbruch. durch das inkrafttreten der besagten vereinbarung ist gefahr im verzug.

die im endeffekt unreglementierte weitergabe von u.a. mehr als 400.000 dna-daten des bka an us-amerikanische behörden ist weder mit der unanastbarkeit der würde des menschen nicht vereinbar. ich möchte sie daher auffordern, alles in ihrer persönlichen macht stehende zu tun, um hier schaden vom deutschen volk als gesamtheit, wie für jeden einzelnen bürger, jetzt oder in zukunft, abzuwenden.

meine frage: was können sie tun, um in diesem fall die unantastbarkeit der würde ALLER jetzt und in zukunft "erfassten deutschen" nachhaltig zu garantieren?

mit freundlichen grüßen nach berlin,
christian witt
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
1Empfehlung
31.07.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

das noch nicht in Kraft getretene "Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" schafft u. a. die Grundlage für einen automatisierten Austausch von DNA-Daten im sog. "Hit/No-Hit"-Verfahren.
Bei diesem Verfahren gewähren sich die Vertragsstaaten gegenseitig einen begrenzten Zugriff auf die sog. Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA-Analysedatei mit dem Recht, diese einzelfallbezogen für einen automatisierten Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern zu nutzen. Von einer unreglementierten Weitergabe kann also nicht die Rede sein. Vielmehr ist in dem Abkommen klar geregelt, dass ein Abruf nur im Einzelfall und nur zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten zulässig ist.
Die Fundstellendatenstze bestehen aus dem jeweiligen DNA-Identifizierungsmuster und einer Kennung und beinhalten keine die Betroffenen unmittelbar identifizierenden Daten. Im Trefferfall ("Hit") richtet sich der Austausch weiterer Daten, etwa der Personalien des Betroffenen, wie bisher auch nach den Vorschriften über die Rechtshilfe. Hier gibt also keinen Automatismus, sondern eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Bei dem DNA-Identifizierungsmuster handelt es sich um einen Zahlen- und Ziffern-Code, der aus der Analyse des sog. nicht kodierenden Teils der DNA generiert wird, d.h. aus dem Teil der DNA, der keine Hinweise auf spezifische Erbmerkmale, wie etwa das äußere Erscheinungsbild einer Person enthält. Die Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde, insbesondere einer "körperlichen Enteignung des Menschen" besteht folglich nicht.
Die in dem Abkommen vorgesehenen Datenübermittlungsbefugnisse werden zudem von strengen datenschutzrechtlichen Bestimmungen flankiert, die den Schutz der berechtigten Interessen des Betroffenen gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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