Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister des Innern
Wahlkreis
Offenburg
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
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(...) Forderungen nach einem absoluten Schusswaffenverbot für Privatpersonen und faktische Enteignung von ca. 3 Mio. legaler Waffenbesitzer würden angesichts der hohen Zahl vorhandener illegaler Waffen in unserem Land Straftaten mit Waffen nicht verhindern, eine solche Forderung wäre unverhältnismäßig. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.10.2008
Von:

Sehr geehrter Bundesinnenminister Dr. Schäuble,

  • Zar Nikolaus II. von Russland und andere Mitglieder der Familie der Romanows wurden jetzt von Russland feierlich und MIT ALLEN EHREN MORALISCH rehabilitiert (s. unten); - Deutschland hingegen verwehrt seinen politisch verfolgten OPFERN der Boden-/Industriereform in der SBZ / DDR aus der Zeit 1945 - 1949 jede MORALISCHE Rehabilitierung mit folgender Begründung:

(...) Dabei ist jedoch eine Enteignung nach der so genannten demokratischen Bodenreform oder eine Industrieenteignung als solche einer Rehabilitierung nicht zugänglich, weil sämtliche Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage in den Jahren 1945 bis 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind. (...)

Quelle:
www.bundestag.de

Meine Frage an Sie, Herr Bundesinnenminister:

Mit welchem RECHT verweigert der Rechtsstaat BRD die MORALISCHE Reha politischer Verfolgungsopfer/1945-49 unter Hinweis auf die Zwangsenteignungen ?

MfG
M.

  • +++

Moskau, 2.10.08 (KAP) Die russisch-orthodoxe Kirche hat die Rehabilitierung des letzten Zaren, Nikolaus II. Romanow, begrüßt und hofft auf "moralische Wiedergeburt" durch Ehrlichkeit im Umgang mit der Geschichte (...)

Die russisch-orthodoxe Kirche sieht in der Aufarbeitung der Geschichte einen Beitrag zur Einheit des Landes. (...)

Patriarch Aleksij II. sagte damals: "In unserem Volk kehrt die Erinnerung an Menschen, Traditionen und Leistungen des vorrevolutionären Russlands zurück, die man noch vor kurzer Zeit schwarz zu malen und zu leugnen suchte". (...)

Andere Mitglieder der Romanow-Familie waren in den vergangenen Jahren bereits rehabilitiert worden (...)

Russland habe mit dem Gerichtsbeschluss gezeigt, dass es seine "blutige Vergangenheit" verurteilt und einen neuen Weg betreten habe, sagte der Anwalt.

Quelle:
www.kathweb.at

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Frage zum Thema Sicherheit
03.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

im Zusammenhang mit dem aktuellen Kinofilm "Der Baader Meinhof Komplex" wurde mir wieder bewusst, dass das Verhalten von Leuten des Schahs von Persien am 02.06.1967 nicht akzeptabel war. Diese Leute haben einfach auf Demonstranten eingeprügelt. Dieses Verhalten wurde damals wirklich an den Tag gelegt (nicht nur Film). Solche Originalszenen habe ich bereits öfter gesehen.
In unserem Staat liegt das Gewaltmonopol beim Staat. Somit war dieser Gewaltausbruch nicht rechtens.
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, warum die Polizei damals nicht eingegriffen hat und die Gewalt der Leute vom Schah nicht unterdrückt hat. Der Schutz der Menschen ist die Aufgabe unserer Polizei.
Dieses falsche Verhalten der Polizei hat mit Sicherheit Gewalt, die auf Seiten der Demonstranten in der nächsten Zeit (Wochen, Jahre) aufgetreten ist, provoziert.
Warum hat die Polizei die Demonstranten damals nicht geschützt?

Vielen Dank

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

mit dem Einsatz der Bundeswehr im Innern wird die Tendenz Ihrer Politik mal wieder sehr deutlich.

Es scheint mir, als habe es nichts mehr mit Terrorverdacht zu tun, was dort beschlossen wird.
Wenn ich höre, dass der Einsatz von Panzern im Inneren unseres Landes so einfach möglich ist, dann habe ich Bilder aus Ost-Berlin 1953 und Prag 1968 vor Augen.

Rüsten Sie sich nicht einfach nur für den Kampf gegen das eigene Volk, falls es ausgrund Ihrer erbärmlichen Sozialpolitik einmal aufsteht und auf die Straßen geht?
Ich habe Angst, und fühle mich in meinen Grundrechten eingeschränkt bzw. verletzt...
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
3Empfehlungen
15.10.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

der Koalitionsausschuss der großen Koalition hat sich am 5. Oktober über die infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz notwendige Änderung des Art. 35 des Grundgesetzes geeinigt. Der von meinem Ministerium ausgearbeitete und mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung abgestimmte Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes soll möglichst kurzfristig dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Bundesregierung soll demnach dazu befugt werden, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei gem. Art. 35 Abs. 4 und 5-neu GG den Einsatz militärischer Mittel anzuordnen, wenn polizeiliche Mittel zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle nicht ausreichen.

Es geht also nicht darum - wie in der Presse teilweise zu lesen war - dass eine generelle Ermächtigungsgrundlage für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern geschaffen würde. Vielmehr soll es eine klare rechtsstaatliche Grundlage dafür geben, einem besonders schweren Unglücksfall, zu dem beispielsweise ein terroristischer Angriff zählen kann, tatsächlich wirksam zu begegnen.

Ihre Sorgen sind unbegründet und Ihre geschichtlichen Vergleiche völlig abwegig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

in der geplanten Änderung des GG, Art. 35, Abs. 4, wird der Begriff des "besonders schweren Unglücksfalles" verwendet.

Eine kurze Suche im Intenet ergibt folgende Interpretation: "Unglücksfall ist jedes plötzlich eintretende Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder (jedenfalls bedeutenden) Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht (BGH NJW 1954, 1049; Lackner/Kühl § 323 c Rn 2). Ein Schaden muss demnach noch nicht eingetreten sein.".

Da wir immer wieder feststellen mussten, dass Gesetze so formuliert werden, dass "sie nur von Fachleuten verstanden werden" (laut Frau Zypries), hätten wir gerne eine Präzisierung des Begriffes "Unglücksfall".

Wo finden wir ein Katalog der in Betracht kommenden Fälle? Ist darunter auch der Fall einbegriffen, dass Sparer die Banken (also bedeutende Sachen) stürmen um ihre Einlagen herauszuholen?

MfG
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
5Empfehlungen
15.10.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die Rechtssprache, insbesondere auf der Normebene des Verfassungsrechts, ist darauf angewiesen, so genannte unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden, um einerseits präzise, andererseits abstrakt-generell eine normative Umschreibung von einer denkbaren Vielzahl von Lebenssachverhalten zu leisten. Dabei sind die juristischen Auslegungsmethoden anzuwenden, die auf die Entstehungsgeschichte und den Willen des Gesetzgebers, auf den systematischen Zusammenhang einer Norm und ihre Zweckrichtung abstellen.

Der Begriff des "besonders schweren Unglücksfalles", wie er für den neuen Artikel 35 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgesehen ist, schwebt nicht im luftleeren Raum. Vielmehr baut dieser neue Absatz 4 auf den geltenden Absätzen 2 und 3 der Vorschrift auf, die für weitere, bereits geregelte Fälle der besonderen Amtshilfe u.a. die Hilfeleistung bei einer "Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" regeln. Er trifft insoweit eine Spezialregelung, indem er für die dort geregelten Fälle unter engen zusätzlichen Voraussetzungen die Anwendung besonderer - militärischer - Mittel zulässt und insoweit besondere Anordnungs- und Weisungsbefugnisse der Bundesregierung normiert. Die Formulierung soll - der Auslegung entsprechend, die dieser Begriff im Kontext der besonderen Amtshilfe nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz vom 15. Februar 2006 gefunden hat - auf alle Fälle "von Dritten absichtlich herbeigeführter" Schadensereignisse anwendbar sein.

Der von Ihnen im Internet recherchierte Begriff des "Unglücksfalls" aus der Vorschrift über die Ausgangssituation der Hilfeleistungspflicht für die strafrechtliche Bewehrung der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c des Strafgesetzbuchs) ist nicht deckungsgleich, sondern weiter gefasst, und stellt für den von Ihnen angesprochenen, anders gelagerten verfassungsrechtlichen Zusammenhang keinen Maßstab dar.

Hinsichtlich des von Ihnen geschilderten Szenarios eines Ansturms auf Banken möchte ich Sie in zweierlei Hinsicht beruhigen. Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die vorgesehene Formulierung des Artikels 35 Abs 4 des Grundgesetzes eine "allgemeine" oder pauschale Ermächtigung zum Streitkräfteeinsatz im Inland selbstverständlich nicht enthält. Jeder Einsatz aufgrund der vorgeschlagenen Vorschrift setzt nicht nur die konkrete Gefahr eines besonders schweren Unglücksfalles im vorgenannten Sinne voraus, sondern außerdem eine Bedrohung, die nur mit militärischen Mitteln abgewendet werden kann. Sind - in qualitativer Hinsicht - polizeiliche Mittel ausreichend, ist der Einsatz dagegen unzulässig. Das schließt den Einsatz der Bundeswehr als "Hilfspolizei" im Innern und allgemeine Objektschutz-Aufgaben aus. Da Sie mit Ihrem Beispiel auf die aktuelle Finanzmarktkrise anspielen, möchte ich Ihnen darüber hinaus versichern, dass die Bundesregierung an Ihrer Zusage an alle Sparer festhält und mit dem international vereinbarten Maßnahmenbündel einen entscheidenden Beitrag zur Krisenbewältigung leistet. In Deutschland ist daher ein Stürmen der Banken nicht zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Minister,

am 27.09.08 wurden auf dem Flugplatz Köln aus einer Maschine 2 Männer festgenommen. Laut LKA Düsseldorf, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft Bonn bestand der dringende Tatverdacht, dass diese Männer einen terroristischen Anschlag (Ermittler wussten wohl auch nichts konkretes) geplant haben. Alle Medien stürzten sich mehrere Tage auf diese neue Gefährdungslage. Jetzt lese ich, dass der Haftbefehl aufgehoben wurde wegen "zu geringer Beweise für eine Anschlagsplanung". Im Juli 2007 wurden 3 schlimme Terroristen verhaftet. Es wurde der Öffentlichkeit erzählt, dass mehrere Hundert Einsatzkräfte diese Leute 6 Monate beschattet haben und ein ganzes Arsenal von Sprengstoffen usw. beschlagnahmt wurden. Bis heute wurde noch keine Anklage erhoben. Ist auch in diesem Fall kein Nachweis für einen Anschlag zu erbringen? Es ist auffallend, dass alle paar Monate Terroristen mit viel Tamtam verhaftet werden und wenige Wochen später still und heimlich wieder entlassen werden.

Warum werden Leute verhaftet, wenn nicht genügend Beweise für eine Anklage vorliegen?
Warum werden durch solche Aktionen die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken versetzt?
Leidet nicht die Glaubwürdigkeit der Strafverfolgungsbehörden, wenn der Öffentlichkeit vorgeführte Verbrecher wieder entlassen werden müssen?

Soll durch das aufgebaute Schreckensinszenario das Erfordernis von schärferen Gesetzen plausibel gemacht werden, welche Bürgerrechte einschränken?
Wieviel Terroristen wurden in den letzten Jahren rechtskräftig verurteilt? Damit keine Missverständnis aufkommen kann. Verbrecher (Ter- roristen sind verabscheuungswürdige Verbrecher) müssen scharf verurteilt werden. Am Besten natürlich, bevor das Verbrechen überhaupt durchgeführt wird. Prävention ist immer der beste Weg. Nur sollten solche "Erfolge" erst der Öffentlichkeit präsentiert werden, wen stichhaltige Beweise vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
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16.10.2008
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt der Verhaftung zweier Personen am 26. September 2008 auf dem Flughafen Köln/Bonn und der Aufhebung der Haftbefehle am 7. Oktober handelte sich um Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich in unserem föderalen Staatsaufbau zu einzelnen Exekutiv- und Strafverfolgungsmaßnahmen, die in der Zuständigkeit von Landesbehörden durchgeführt werden (hier der Staatsanwaltschaft Bonn und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen), keine Stellung nehmen kann.

Was die Berichterstattung der Medien und die Wirkung polizeilicher Maßnahmen auf die Öffentlichkeit anlangt, möchte ich anmerken, dass sich das Verhalten der Sicherheitsbehörden nach dem jeweiligen Einzelfall richtet und auch nur danach beurteilt wird. Die Gefahrenabwehr und die Verhinderung von Anschlägen haben Priorität. In diesem Zusammenhang veranlasste Maßnahmen der Polizei, wie Verhaftungen von Verdächtigen, stehen dabei natürlich auch im Fokus von Presse und Öffentlichkeit. Entsprechende Presseresonanz beruht auf dem Bedürfnis der Öffentlichkeit auf Information - sie ist weder direkt noch indirekt der Grund polizeilichen Handelns.

Unabhängig von einzelnen Sachverhalten oder Verfahrensentscheidungen müssen wir feststellen: Deutschland steht im Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus. Auch hier sind jihadistische Gruppierungen aktiv und rekrutieren Mitglieder für terroristische Aktionen. Deutschland ist nicht nur Rückzugs-, sondern auch Operationsgebiet terroristischer Gruppierungen. Das zeigt schon die Zahl von mindestens sieben Fällen in Deutschland verhinderter bzw. gescheiterter Anschläge. Zudem werden in der Bundesrepublik rund 230 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund geführt, und es wurden seit dem 11. September 2001 zwölf bedeutende Ermittlungs- und Strafverfahren im Bereich des islamistischen Terrorismus mit einer Verurteilung abgeschlossen. Die Warnung vor Anschlägen oder Selbstmordattentaten auch von Personen mit Deutschland-Bezug sind daher keine künstlichen "Schreckensszenarien". Das hat auch der Fall des in Süddeutschland geborenen Mannes Cüneyt Ciftci gezeigt, der dieses Frühjahr in Khost, Afghanistan, einen Suizidanschlag auf die Koalitionsstreitkräfte verübte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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