Dr. Wolfgang Schäuble (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Dr. Wolfgang Schäuble
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesminister des Innern
Wohnort
-
Wahlkreis
Offenburg , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
47,2%
Landeslistenplatz
1, Baden-Württemberg
(...) Wer im Internet beispielsweise aus dem heimischen Arbeitszimmer mit einigen Klicks die erwünschten Inhalte betrachten kann, dem ist möglicherweise nicht immer bewusst, dass dieses Verhalten gesellschaftlich verpönt und strafrechtlich relevant ist. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
21.07.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Schäuble,

werden Sie nach einem Wahlsieg der Union wieder Innenminister? Wenn ja, welche weiteren Maßnahmen, zur Erhöhung der Sicherheit und Terrorabwehr, sind in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten? Müssen wir mit weiteren Einschränkungen unserer Grundrechte rechnen?

Hochachtungsvoll
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
5Empfehlungen
28.07.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

anlässlich der Wahl am 27. September 2009 kandidiere ich wieder für ein Mandat als Abgeordneter des deutschen Bundestags und hoffe, meinen Wahlkreis in Offenburg erneut direkt zu gewinnen. Darüber hinaus bin ich Spitzenkandidat der CDU auf der Landesliste von Baden-Württemberg. Fragen der Regierungsbildung kann man erst seriös beantworten, wenn man die Wahl gewonnen hat.

Wer auch immer das Amt des Bundesinnenministers in der kommenden Legislaturperiode innehaben wird, hat die Verantwortung für die Gewährleistung der inneren Sicherheit in Deutschland, damit wir alle weiterhin in Freiheit und Sicherheit leben können.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
28.07.2009
Von:

Sehrgeehrter Herr Schäuble,

ist es wahr, daß die DDR und die BRD in dem am 03.Oktober 1990 laut den
Vereinten Nationen, in Verbindung mit dem 2+4 Vertrag, in dem neu entstandenem souveränen Staat Deutschland untergegangen sind.

www.unric.org
www.auswaertiges-amt.de


Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
5Empfehlungen
30.07.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

es trifft nicht zu, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik im Zuge der Wiedervereinigung untergegangen und durch ein neues Staatsgebilde ersetzt worden sind. Vielmehr ist die Deutsche Demokratische Republik nach Artikel 23 GG (alter Fassung) nach Maßgabe des Einigungsvertrages mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland beigetreten und damit als Völkerrechtssubjekt untergegangen.

Der noch vor der Wiedervereinigung am 12. September 1990 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einerseits und der Französischen Republik, der Sowjetunion, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits geschlossene Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (so genannter Zwei-plus-Vier-Vertrag, s BGBl. II S. 1317) beendete lediglich sämtliche alliierten Vorbehaltsrechte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes, bewirkte aber keine Veränderung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch bestehenden zwei Völkerrechtssubjekte.

Mit freundlichem Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
29.07.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Schäuble,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Trotzdem blieb eine entscheidende Frage leider unbeantwortet, deshalb fomuliere ich diese nochmal neu.

Ist es nach Ihrem heutigen Erkenntnisstand notwendig, für Sie bzw. Ihren Nachfolger als Bundesinnenminister, auf Grund der Terrorbedrohung weitere Grundrechte, zur Erhöhung der Sicherheit, einzuschränken?

Muss damit möglicherweise vor der Bundestagswahl gerechnet werden (Hinweise auf Anschläge zur Bundestagswahl) oder reichen die heute bereits vorhanden Möglichkeiten zur Überwachung von Bürgern / Verdächtigen aus?

Und noch eine abschließende Frage: Ab wann ist, Ihrer Meinung nach, das Maß an Sicherheit erreicht welches noch die Freiheit eines jeden Bürgers gewährleistet und ab wann ist die Freiheit / Selbstbestimmung durch Überwachung bedroht bzw. zerstört?


Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
04.08.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Freiheit und Sicherheit bedingen sich und stehen nicht unvereinbar gegenüber.

Während meiner Amtszeit wurden die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um der uns bekannten Bedrohung entgegenzutreten. Wir mussten beispielsweise auf die technische Entwicklung eingehen (Stichwort: Onlinedurchsuchung) und diese Maßnahme wurde - wie alle anderen Maßnahmen auch - selbstverständlich eingehend geprüft, ob sie verhältnismäßig ist und den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Die öffentliche Aufregung um die Onlinedurchsuchung stand jedoch in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Reichweite der Maßnahme.
So sollte lediglich eine klare Rechtsgrundlage für einen Eingriff des Bundeskriminalamts gegenüber konkreten Terrorismusverdächtigen geschaffen werden, die das Medium Internet verstärkt nutzen - eine Maßnahme, die schätzungsweise jährlich nicht mehr als ein Dutzend Mal in ganz Deutschland - und das nur nach richterlicher Prüfung im Einzelfall - zum Einsatz kommen wird.

Wir leben in einem vergleichsweise sehr sicheren Land und haben nach jetzigem Kenntnisstand ein geeignetes Instrumentarium, um auf die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus zu reagieren. Diese Sicherheit ist nicht selbstverständlich, sondern muss immer wieder erarbeitet werden. Ich kann nicht ausschließen, dass sich zukünftig die Bedrohungslage - z.B. durch die drohende Nutzung anderer Tatmittel - ändert und auch weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf entsteht.

Sie können jedenfalls versichert sein, dass in Fortführung meiner Politik Deutschland eine freiheitliche Demokratie bleibt, in dem die Grundrechte aller vom Staat umfassend geschätzt und respektiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
30.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

meine Frage bezieht sich auf die rechtsextreme NPD.

Wie gedenken Sie in den nächsten Monaten und Jahren mit dieser Partei umzugehen?
Wie stehen Sie zu einem neuen Anlauf bezüglich eines Verbotsverfahrens und welche Alternativen zu solch einem Verbot sehen Sie derzeit?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
2Empfehlungen
04.08.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die NPD ist eine antidemokratische, rassistische und verfassungsfeindliche Partei. Darin sind sich alle demokratischen Kräfte einig. Manche fordern daher, dass sie verboten werden muss. Man darf dabei allerdings nicht übersehen, dass die materiellen und formellen Anforderungen an die in einem Parteiverbotsverfahren erforderliche Beweisführung nicht zuletzt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003 sehr hoch sind. Ein erneutes Verbotsverfahren kann daher nur dann in Angriff genommen werden, wenn wir uns des Erfolges sicher sein können.

Danach sieht es gegenwärtig nicht aus. Unlängst hat der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts wieder betont, das Verbot einer Partei sei "ein sehr scharfes Schwert", das für absolute Ausnahmefälle reserviert bleiben müsse. Wir nehmen diese Hinweise sehr ernst und dürfen uns auf keinen Fall dem Risiko aussetzen, erneut vor Gericht zu scheitern. Ein Verbotsverfahren auf tönernen Füßen wird es mit mir nicht geben. Auch die Befürworter eines neuerlichen Anlaufes für ein Verbot der NPD sollten akzeptieren und eingestehen, dass die Risiken untragbar sind.

Schlimmer noch: die im Ergebnis sinnlose Verbotsdiskussion steigert nur die Popularität der NPD und schadet damit dem eigentlichen Anliegen, nämlich der Bekämpfung des Extremismus. Die Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten darf sich nicht auf die bloße Verbotsfrage reduzieren. Neben dem konsequenten Vorgehen gegen politisch motivierte Straftaten und der intensiven politischen Aufklärung durch staatliche und gesellschaftliche Instanzen spielen die Zivilgesellschaft und ihre permanente Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus vor Ort eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung unterstützt intensiv die vielfältigen Aktivitäten zu dessen Bekämpfung.

Man muss die Betroffenen dazu bringen, sich von rechtsextremistischen Ideologien abzukehren. Das ist viel mühsamer zu erreichen als eine rechtsextreme Partei zu verbieten. NPD-Mitglieder wären selbst im Fall eines Verbots nicht plötzlich demokratischer gesinnt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
30.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Schäuble,

wenn ich Ihrer Antwort vom 30.07.09 folge, ist die DDR der Bundesrepublik Deutschland am 03. Oktober 1990 beigetreten und die Bundesrepublik ist dadurch um das Gebiet der ehm. DDR größer geworden und durch den 2+4 Vertrag ist dann die Bundesrepublik Deutschland souverän geworden. Das würde ja heißen, wir sind seid 1990, der souveräne Staat Bundesrepublik Deutschland. Ich verstehe aber nicht, wieso dann bei den Vereinten Nationen, nach der Wiedervereinigung, Deutschland Mitglied ist und nicht wie bis dahin die souveräne Bundesrepublik Deutschland. www.unric.org
Wenn ich mir unsere Verfassung ansehe, dann ist es die Verfassung des Staates Bundesrepublik Deutschland, ( früher das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ), deren Staatsbürger ich ja auch bin. Weiter verstehe ich nicht, bei der Bundeszentrale für politische Bildung, lese ich wiederum, der Staat Deutschland verfügt im Gegensatz zur BRD und der DDR über die volle Souveränität. Jetzt sieht es aber so aus, als bin ich Staatsbürger des Staates Deutschland, wie er bei den Vereinten Nationen geführt wird. Was ist denn nun richtig ?
www.bpb.de

Mit freundlichen Grüßen

H.
Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble
bisher keineEmpfehlungen
05.08.2009
Dr. Wolfgang Schäuble
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesrepublik Deutschland war bereits vor der Wiedervereinigung ein von der Staatengemeinschaft anerkannter Staat mit allen Rechten und Pflichten. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag führte zur Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Durch diesen Vertrag erlangte Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Bei der Bezeichnung von Staaten ist grundsätzlich zwischen der Kurzform und der vollständigen Form zu differenzieren. Der ganze Staatsname unseres Landes lautet Bundesrepublik Deutschland; Deutschland ist demgegenüber lediglich die Kurzform. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch auf das vom Auswärtigen Amt herausgegebene Verzeichnis der Staatennamen hinweisen ( www.auswaertiges-amt.de en.pdf ). Hier finden Sie jeweils die Kurzform sowie die vollständige Fassung der Namen aller Staaten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Schäuble
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