Dr. Ute Dreckmann (FDP)
Abgeordnete Landtag NRW 2005-2010
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Ute Dreckmann
Geburtstag
12.06.1950
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften, Kunstgeschichte, Archäologie und Philosophie
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Bochum
Wahlkreis
Bochum III - Herne II
Landeslistenplatz
15, über Liste eingezogen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.03.2010
Von:

Hallo Frau Dreckmann

wie können wir in der FDP einen Mechanismus installieren um freidemokratische Politiker und Funktionäre zu feuern, wenn sie nachweislich gegen das liberale Prinzip:
  • weniger Staat mehr wirtschaftliche- und individuelle Freiheit
verstößen? Zurzeit ist es ja so, dass diese Leute keinerlei Konsequenzen erhalten, weil interne Seilschaften sie schützen.

Was können wir machen? Wie können wir die FDP liberalisieren.

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
07.05.2010
Von:

Warum ist ihre Partei dafür, dass Telefon-Warteschleifen uns Bürger weiter abzocken?
Auf die Ausrede bin ich gespannt.

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Frage zum Thema Bildung und Forschung
11.05.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Ute Dreckmann,
Herr Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat am 07.05.2010 meine Einstiegsfrage beantwortet.
Es ist zu begrüßen, dass NRW seit 2003 neues Bestattungsgesetz hat und das Reichseinäscherungsgesetz abgelöst wurde. Dass allerdings das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahre 1934 weiter als Norm Anwendung findet, ist innovationsschädlich. Auch der § 9 behindert Innovationen in der Art, dass mit diesem -amtlich zu verschließendem Gefäß- das Zweigefäßsystem, einer Aschekapsel und einer Schmuckurnen erforderlich wird.In NRW lag der Anteil an Feuerbestattung bei 25%, Heute dürfte der Anteil über 50% mit steigender Tendenz sein. Eine Umfrage ergab, dass 95% der Trauernden, wünschen ein dem Anlass entsprechendes Behältnis für die Asche ihrer Lieben und kaschieren die Aschekapsel mit einer Überurne. Weiterhin ist bisher nicht berücksichtigt worden, wie mit den Behältnissen, welche nach vollkommen erhalten sind, siehe de.wikipedia.org nach auflösen der Grabfelder verfahren werden wird. Hier könnten die Erfahrungen z.B. Ihrer sächsischen Kollegen Ihnen sicher weiterhelfen. Der Freistaat Sachsen hat 1994 diese Problem erkannt und sich ein innovatives Bestattungsgesetz gegeben. Nun meine Fragen:
1. Muss die Asche Verstorbener, in eine sogenannte Aschekapsel, innerhalb des Krematoriums abgefüllt werden, wenn die Hinterbliebenen über den Bestatter ein anderes, mit Erdbodenkontakt biologisch abbaubares Behältnis bereitstellen?
2. Sollte nicht nach Lösungen gesucht werden, dass für Urnen welche mit Erdbodenkontakt biologisch abbaubar sind,
a. die Ruhezeit auf Friedhöfen verringert werden kann?
b. die Urnen mit der Asche auf einem eigenen Grundstück beigesetzt werden kann?
58% aller Deutschen könnten sich eine derartige Bestattungsform vorstellen. Quelle: Deutschlandradio wissen.dradio.de Derartige Ideen wurden bereits 1998 im Verlag an der Ruhr im -Projekt Tod- veröffentlicht.

Viele Grüßen

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