Dr. Ursula von der Leyen (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Dr. Ursula von der Leyen
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
-
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
1, Niedersachsen
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(...) Im Gegensatz zu anderen Pflegeeltern sind Großeltern mit ihrem Enkelkind jedoch in gerade Linie verwandt. Verwandte in gerade Linie sind einander wiederum zum Unterhalt verpflichtet. Der Gesetzgeber geht also nicht davon aus, dass Großeltern bessere finanzielle Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes hätten, sondern sieht sie hier in einer besonderen gesetzlich geregelten finanziellen Verantwortung. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
23.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

könnten Sie sich vorstellen auf einen Listenplatz zu verzichten um sich dem
Wähler zu stellen - also den Einzug in das nächste Parlament von einem
Direktmandat abhängig zu machen?

Im Zuge der aktuellen nicht abebbenden Diskussion über das von Ihnen auf den Weg
gebrachte ZugErschwGes erachte ich dies als einen absolut notwendigen Schritt!

Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
1Empfehlung
14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Ich halte die Diskussion für sehr wichtig. Wir müssen in aller Breite diskutieren, wie wir mit dem Thema Freiheit im Netz umgehen wollen. Fest steht, dass Kinderpornografie im Netz und der freie Zugang zu Bildern vergewaltigter Kinder Probleme sind, bei denen wir nicht einfach wegsehen können.

Ich bin deshalb entschlossen, mit allen Mitteln gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorzugehen. Dazu gehört zuallererst, Täter zu stellen, Opfer zu identifizieren und Quellen zu schließen.

Deshalb haben wir im jetzt beschlossenen Kinderpornografiebekämpfungsgesetz die Schrittfolge "Löschen vor Sperren" verankert. Das heißt, nur wenn die Strafverfolgungsbehörden nicht an die Quellen herankommen, sind künftig alle Zugangsanbieter verpflichtet, die vom Bundeskriminalamt identifizierten Inhalte zu sperren. Dieser wichtige Baustein unserer Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt hat in Deutschland bislang gefehlt.

Wir sind nun Teil eines Staatenbundes, der eng vernetzt zusammenarbeitet, um Opfer rauszuholen und Täter zu verfolgen.

Ich habe die Bedenken, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens genannt wurden, sehr ernst genommen. An vielen Stellen hat es Nachbesserungen am Gesetzentwurf gegeben. So wurde beispielsweise explizit ausgeschlossen, dass personenbezogene Daten, die aufgrund der Stoppmeldung anfallen, zu Zwecken der Strafverfolgung verwendet werden dürfen. Außerdem sieht das Gesetz jetzt vor, dass beim Bundesdatenschutzbeauftragten ein Expertengremium eingerichtet wird, das jederzeit Einsicht in die Sperrlisten des Bundeskriminalamtes nehmen kann und die Einträge überprüft.

Grundsätzlich weiche ich aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab, die offen im Internet zugänglichen Bilder von sexuell missbrauchten Kindern zu blockieren. Das Internet ist ein großartiges Instrument, aber keine Parallelgesellschaft, in der die Rechte von Kindern nichts zählen. Das Sich-Verschaffen und die Verbreitung von Kinderpornografie ist in der realen Welt ein Straftatbestand. Wieso sollte das Recht, das offline gilt nicht auch online gelten?

Im Übrigen wird es in zwei Jahren eine Evaluierung des Gesetzes geben.

Dann werden wir sehen, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
23.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

auf ´tagesschau.de´ werden Sie wie folgt zitiert:

"Es geht um achtsamen und wachen Umgang miteinander. Minderjährige müssen beispielsweise wissen, dass sich Erwachsene mit üblen Absichten in ihre Chats einschleichen können", sagte die Ministerin der "Rheinischen Post".

Ist es nicht so, dass man als Eltern öfter danach schauen sollte, was die eigenen Kinder am Computer machen?
Wir haben als Eltern von einer mittlerweile 20-jährigen Tochter und einem nun 18-jährigen Sohn schon vor 10 Jahren unsere Kinder darauf hingewiesen, dass zu viele persönliche Daten im Internet nichts zu suchen haben (z.B. Tagebuch im Internet führen). Sicherlich spielt es hier ein große Rolle, dass der PC und damit auch das Internet zu unserem täglichen Arbeiten gehört und wir uns auch mit den Risiken auseinandersetzen (müssen).

Zum Autofahren wird ein Führerschein verlangt, eine absolvierte Ausbildung muss durch eine vor der IHK/HWK abgelegte Prüfung nachgewesen werden - nur für das "Elternsein" und die Benutzung des PCs ist es nicht notwendig, dass man seine Befähigung vorher nachweist.

Ist der Ansatz, Benimmregeln zu fordern, hier nicht etwas verfehlt?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

M.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
14.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

Kinder und Jugendliche sind heute im Netz zuhause. Das ist ihre Lebenswelt. Über 60 Prozent der 12- bis 19-Jährigen sind täglich im Netz, weitere 20 Prozent mehrmals wöchentlich. Das ist zunächst einmal positiv.

Unsere Kinder erwerben dadurch wichtige Schlüsselkompetenzen im digitalen Bereich, die sie in unserer Mediengesellschaft auch dringend benötigen, um daran teilhaben zu können. Diese Vorteile können sie nur dann in aller Fülle ausschöpfen, wenn sie in der Lage sind, sich sicher im Netz bewegen zu können. Dabei spielt vor allem der Umgang mit sensiblen aber auch gefährlichen Daten oder Kontakten im Netz eine wichtige Rolle. Kinder und Jugendliche müssen lernen, private Daten und Fotos nicht allzu gedankenlos ins Netz zu stellen.

Wichtig ist das notwendige Gefahrenbewusstsein, ein Verständnis von gutem und schlechtem Verhalten und dessen Folgen im Web 2.0.

Bei der Aufgabe, dieses Wissen zu vermitteln, sind natürlich zuallererst die Eltern gefragt. Im besten Fall sind sie es, die ihren Kindern beibringen, wie sie sich sicher im Netz bewegen können. Wir wissen aber auch, dass die meisten Eltern zwar die Gefahren durch Internet & Co kennen. Ihre Kinder wirksam davor schützen zu können, hält aber nur jede(r) Dritte für möglich (Allensbach-Umfrage). Bei kleineren Kindern haben Eltern zum Beispiel die Möglichkeit, entsprechende Filterprogramme und altersgerechte Suchmaschinen auf den Rechnern daheim zu installieren. Einen 100%igen Schutz bieten diese Programme aber auch nicht. Deshalb gilt: Nur wenn ein Erwachsener die Übersicht behält, ist Schutz gewährleistet.

Politik kann aufklären, um Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für ihre Kindern zu unterstützen. Deswegen haben wir unter anderem die Initiative "Schau Hin! Was deine Kinder machen" gestartet. Sie richtet sich an Eltern mit Kindern unter 12 Jahren. In diesem Jahr konzentrieren wir uns gemeinsam mit unseren Medienpartnern ARD, ZDF, TV-Spielfilm und dem Unternehmen Vodafone auf das Thema: "Persönliche Daten von Kindern im Internet schützen". Die Initiative kommt gut an: Seit Start der Kampagne am 8. Mai dieses Jahres verschicken wir jeden Tag rund tausend Publikationen an Eltern und Pädagogen, die bei uns anrufen und nach Rat und Informationen suchen.

In Hochzeiten gibt es zwischen 2.500 - 3.000 Website-Besucher pro Tag. 275 Schulen beteiligen sich an der Kampagne.

Wir können den Eltern aber nicht die alleinige Verantwortung übertragen. Gefragt sind auch die Schule und eine verantwortungsvolle Internetbranche.

Ein gutes Beispiel gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins und freiwilligen Engagements der Unternehmen ist eine Vereinbarung zur freiwilligen Selbstkontrolle, die die Social-Community-Betreiber Lokalisten, StudiVZ und wer-kennt-wen unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. (fsm) miteinander getroffen haben.

Die Unternehmen verpflichten sich, vor allem junge Nutzer durch technische Maßnahmen vor Missbrauchshandlungen Dritter zu schützen und durch eine verstärkte Aufklärung von Minderjährigen, Eltern und Pädagogen gezielt darauf hinzuweisen, welche Schutzmöglichkeiten bestehen. Das ist ein guter Ansatz, der zum Nachahmen animieren sollte. Mir ist wichtig, dass wir auf allen Ebenen ansetzen. Klar ist: Kinder- und Jugendschutz kann nur erfolgreich sein, wenner als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
24.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

die Erfahrungen in anderen Ländern mit sogenannten "Sperrlisten" zeigen dass diese nicht geheimzuhalten sind, wie begegnen Sie dem Vorwurf dass Sie die Verbreitung von kinderpornographie im Internet mit einer solchen Liste vorantreiben? Nicht zuletzt da diese "Zugriffserschwerung" von jedem Laien umgangen werden kann. Es ist heute schon abzusehen dass diese Liste an die Öffentlichkeit gelangt, ich muss mich ernsthaft Fragen wie Sie es unter diesem Gesichtspunkt verantworten können diese Liste an privatwirtschaftliche Unternehmen weiterzugeben.

Ich freue mich auf eine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
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14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Die Sperrlisten enthalten sensible Informationen, die nicht an Dritte gelangen dürfen. Aus diesem Grund regelt das

Kinderpornografiebekämpfungsgesetz ganz klar, dass die Sperrliste des Bundeskriminalamtes oder Teile daraus nicht an die Öffentlichkeit gelangen und von Personen, die am Abruf von kinderpornografischen Seiten interessiert sind, nicht als Quelle missbraucht werden.

Gemäß § 3 sind die betroffenen Zugangsvermittler dazu verpflichtet, die Liste gegen Kenntnisnahme durch Dritte zu sichern. Handelt ein Zugangsvermittler ordnungswidrig und sichert die Liste nicht, nicht richtig oder nicht vollständig, kann gegen ihn eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
24.07.2009
Von:

Wie wollen sie Kinderarmut bekämpfen, wenn den Hartz-IV-Empfängern sämtliche Zuschüsse für die Kinder als Einkommen vom Hartz-IV abgezogen werden? Die Erhöhung des Kindergeldes war eine Lachnummer. Jetzt bekommt meine Tochter noch 10 Euro weniger.Hier wurde wieder einmal nur an die Berufstätigen gedacht, die bekommen Kindergeld, Unterhaltsvorschuss usw. auf die Hand. Die haben auch mehr Elterngeld, da sind die Hartz-IV- Empfänger ebenfalls benachteiligt worden, da sie jetzt nur noch ein Jahr die Unterstützung bekommen. Sozialpolitik, davon merkt man in Brandenburg nicht viel !!!
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
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14.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

Auch die Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, erhalten das volle erhöhte Kindergeld. Die Anrechnung des Kindergeldes und anderer kindbezogener Unterstützungsleistungen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entspricht dem Grundsatz des Nachranges der Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen.

Nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 a SGB II sind nur solche zweckbestimmte Leistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, die einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen. Die kindbezogenen Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen hingegen demselben Zweck wie das Kindergeld oder der Unterhaltsvorschuss, nämlich der Deckung des Lebensunterhaltes des Kindes. In der Anwendung dieses Prinzips ist keineswegs eine Benachteiligung zu sehen.

Es ist darüber hinaus zu bedenken, dass das Kindergeld seit 2002 nicht mehr angehoben wurde, während die Regelleistung für Kinder unter 6 Jahren nach dem SGB II von monatlich 207 Euro auf mittlerweile 215 Euro und für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren durch die Einführung einer neuen Altersstufe zum 01. Juli 2009 sogar von 207 Euro auf 251 erhöht wurde.

Die Erhöhung des Kindergeldes vollzog teilweise die Entwicklung bei den Grundsicherungsleistungen für Kinder nach. Bei der Anrechnung der Kindergeld-Erhöhung auf die Unterhaltsvorschussleistung ergab sich in diesem Jahr eine besondere Situation: Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung ergibt sich aus dem zivilrechtlichen Mindestunterhaltsbetrag abzüglich des Kindergeldes. Der Mindestunterhalt bemisst sich gesetzlich nach der Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrages für das sächliche Existenzminimum. Bis 2008 lag der Mindestunterhalt mit 322 Euro im Monat (für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren) allerdings aufgrund einer Übergangsregelung über dem Kinderfreibetrag (304 Euro im Monat).

Auslösend für die Kindergeld-Erhöhung war eine Erhöhung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums und damit des Kinderfreibetrages. Dieser wurde zum 1.1.2009 auf 322 Euro im Monat erhöht und entspricht also nun - wie es das Unterhaltsrecht vorsieht - dem unterhaltsrechtlichen Mindestbetrag. Während damit in der Folge also der Mindestbetrag des Unterhaltsrechts nicht erhöht wurde, wurde jedoch das Kindergeld erhöht und damit die Unterhaltsvorschussleistung reduziert.

Bei der nächsten Erhöhung des Kinderfreibetrages steht jedoch nunmehr automatisch eine Erhöhung dieses Mindestbetrages an, sodass auch die Unterhaltsvorschussleistungen - vorbehaltlich einer möglichen Kindergelderhöhung ansteigt.

Mit dem Ausbau der vorrangigen Leistungen für Familien - wie dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld - verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die soziale Lage von Kindern aus einkommensschwachen und hilfebedürftigen Familien weiter zu verbessern und diese Familien von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabhängig zu machen.

Dazu trägt der weiterentwickelte Kinderzuschlag seit Oktober 2008, die deutlichen Leistungsverbesserungen beim Wohngeld und auch die Kindergeld-Erhöhung seit Januar 2009 bei. Seit seiner Weiterentwicklung ist die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag auf rund eine Viertelmillion gestiegen.

Ein weiterer Ausbau des Kinderzuschlags ist geplant. Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung darüber hinaus allen Kindergeldberechtigten einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro gewährt, der ausdrücklich nicht auf Sozialleistungen angerechnet wurde und damit auch bei den Familien, die Hartz-IV-Leistungen erhalten, in voller Höhe angekommen ist.

Zudem sind mit Wirkung zum 1. Juli 2009 die Bedarfssätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren auf 70 % der Regelleistung erhöht worden. Diese Kinder erhalten nun monatlich 35 Euro mehr. Damit Kinder von Eltern mit geringem Einkommen auch beim Bildungserwerb nicht benachteiligt werden, erhalten bedürftige Schulkinder im SGB II, SGB XII sowie auch die kinderzuschlagsberechtigen Kinder mit dem Schulbedarfspaket seit diesem Jahr jeweils zum Schuljahresbeginn 100 Euro.

Vor allem die Familien, in denen das Geld ohnehin knapp ist, erhalten damit in der gegenwärtigen konjunkturell kritischen Phase zusätzliches Einkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
26.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

mir stellt sich die Frage, wie sie die von Ihnen geforderten Verhaltensregeln für eine geschützte Internetnutzung praktisch umsetzen und deren Einhaltung garantieren wollen.

Des weiteren würde mich die Frage interessieren, auf Grund welcher Expertenmeinungen und Prüfungskommission das Web-Sperrengesetz entwickelt wurde. Zusätzlich würde mich Ihre persönliche Einstellung zu dem Thema "Internet als Gefahrenquelle für Kinder und Jugendliche" interessieren, da ich durch die gestiegene Medienpräsenz Ihrer Person und den von Ihnen getroffenen Aussagen zu technischen Sachverhalten den Eindruck gewinne, das, mit Verlaub, Ihre Detailkenntnisse zu dem technischen Hintergrund nicht ausreichend erscheinen, eine derart weitreichende Gesetzesänderung zu initiieren.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
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14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

1. Mir geht es darum, dass sich alle auf bestimmte Grundregeln verständigen - und zwar freiwillig. Wir brauchen eine breite Diskussion darüber, wie wir mit Freiheiten im Netz umgehen wollen. Mobbing und Cyberbullying sind ernste Verletzungen, denen wir tatkräftig begegnen müssen.

Natürlich gibt es auch heute schon Verhaltenskodizes der Social Communities, an die sich Internetnutzer halten müssen, wenn sie sich in Foren aufhalten. Jeder Anbieter hat seine speziellen Anforderungen. Verstößt ein Internetnutzer gegen diese Regeln, kann er verwarnt oder zeitweise von der Nutzung ausgeschlossen werden. Das geht bis hin zur Sperrung des Accounts oder Anzeige bei den Vermittlungsbehörden. Wir brauchen verständliche und akzeptable Spielregeln, die das Miteinander im Netz wirksam regeln.

Auf die Tatsache, dass sich leider nicht alle daran halten, haben einige Forenbetreiber bereits reagiert. Ein gutes Beispiel gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins und freiwilligen Engagements der Unternehmen ist eine Vereinbarung zur freiwilligen Selbstkontrolle, die die Social-Community-Betreiber Lokalisten, StudiVZ und wer-kennt-wen unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. (fsm) miteinander getroffen haben.

Die Unternehmen verpflichten sich, vor allem junge Nutzer durch technische Maßnahmen vor Missbrauchshandlungen Dritter zu schützen und durch eine verstärkte Aufklärung von Minderjährigen, Eltern und Pädagogen gezielt darauf hinzuweisen, welche Schutzmöglichkeiten bestehen.

Das ist ein guter Ansatz, der zum Nachahmen animieren sollte. Mir ist wichtig, dass wir auf allen Ebenen ansetzen. Klar ist: Kinder- und Jugendschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird.

2. Zum Kinderpornografiebekämpfungsgesetz: Ich habe mich am 13. Januar zusammen mit Innenminister Wolfgang Schäuble, dem damaligen Wirtschaftsminister Michael Glos, den sieben großen Internetzugangsanbietern in Deutschland sowie den Verbänden der Internetwitschaft eco, BITKOM und FSM über folgendes Vorgehen verständigt: In einem ersten Schritt werden Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den einzelnen Internetzugangsanbietern zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet geschlossen.

In einem zweiten Schritt werden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene erarbeitet.

Zur Umsetzung der Verabredung wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Teilnehmer waren 8 große Deutsche Provider (Telekom, Vodafone/Arcor, Versatel, freenet, O2, United Internet/1 & 1, Alice/Hansenet, Kabel Deutschland) und die Verbände FSM, BITKOM und eco. Neben meinem Ministerium waren auch das Bundesinnenministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Bei der Erarbeitung der Eckpunkte zur gesetzlichen Regelung wurden das Bundesministerium der Justiz und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in die Arbeitsgruppe mit aufgenommen.

Parallel zu der Arbeit in dieser Arbeitsgruppe habe ich mich regelmäßig und intensiv mit Expertinnen und Experten ausgetauscht. Und natürlich gab es Sachverständigenanhörungen, die zu jedem Gesetzgebungsprozess dazugehören: Am 12. Februar fand eine Anhörung des Unterausschusses "Neue Medien" und am 27. Mai eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie statt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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