Dr. Ursula von der Leyen (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Ursula von der Leyen
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
-
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
1, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Ungeachtet dessen kann eine ungewollte Kinderlosigkeit - wie wir von vielen Betroffenen wissen - eine große Belastung darstellen. Die Reproduktionsmedizin eröffnet jährlich für tausende Paare den Weg zum Kind und zur Erfüllung ihrer Wünsche; auf der anderen Seite ist eine Kinderwunschbehandlung körperlich wie psychisch nicht einfach. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Dr. Ursula von der Leyen hat bisher noch nicht am Kandidaten-Check teilgenommen.
Fragen an Dr. Ursula von der Leyen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
20.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

wie planen Sie, mit Webseiten/-servern zu verfahren, die einst Kinderpornographie zeigten und deshalb in die geheime Sperrliste aufgenommen wurden, aber wenig später "bereinigt" wurden (also z.B. von Hackern veränderte, "missbrauchte" Webseiten oder so genannte "Community"-Seiten, welche Speicherplatz für Inhalte von Benutzern zur Verfügung stellen)?

Vielen Dank im Vorraus,

Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
1Empfehlung
14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen regelt in § 1 Absatz 1, dass das Bundeskriminalamt Sperrlisten mit Telemedienangeboten führt, die Kinderpornografie im Sinne des § 184 b Strafgesetzbuch enthalten oder darauf verweisen. Es liegt im ureigenen Interesse des Bundeskriminalamtes, dass die Einträge auf der Liste jeweils aktuell sind und es keine Zugangserschwerungen von legalen Inhalten gibt. Der Gesetzestext ist auch entsprechend formuliert. Es wird täglich aktualisiert und Seiten, die nicht mehr zu blockieren sind, werden sofort von der Liste genommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zugangserschwerungen an jedem Wochentag auf der Basis von täglich aktualisierten Sperrlisten zu erfolgen haben. Dies ist angemessen, da kinderpornographische Angebote im Regelfall nur eine kurze Verweildauer haben und schnell auf andere Adressen weiter ziehen. Zudem kann ein beim Bundesdatenschutzbeauftragten bestelltes, unabhängiges Expertengremium jederzeit Einsicht in die Sperrliste nehmen und die Einträge überprüfen. Stellt es fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot keine Kinderpornografie nach § 184 b des Strafgesetzbuches enthält, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung aus der Sperrliste entfernen. In welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste gestellt wird, regelt das Bundeskriminalamt unter Beteiligung der Diensteanbieter in einer technischen Richtlinie. Für Streitigkeiten über die Aufnahme eines Telemedienangebots in die Sperrliste ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Das bedeutet, dass jede Bürgerin, jeder Bürger in diesem Land sich an ein Gericht wenden kann und fordern, dass die einzelnen Listeneinträge oder die gesamte Liste überprüft werden

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
22.07.2009
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen

da Sie in meinem Wahlkreis kandidieren, möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen, die mir für meine Wahlentscheidung wichtig sind: Wie stehen Sie zum Nachweis von Deutschkenntnissen als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten? Haben Sie sich als Familienministerin einmal über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf binationale Familien informiert und zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen? Soll das Gesetz Ihrer Auffassung nach Bestand haben oder soll man es insbesondere mit Rücksicht auf Familien wieder abschaffen?

Wie stehen Sie zu der vom BMI geplanten Einführung einer so genannten Einladerwarndatei? Dort sollen ja auch familiäre Einladungen gespeichert und Polizei und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden. Da das BMI in der nächsten Legislaturperiode sicher einen neuen Anlauf für dieses Gesetz unternehmen wird, möchte ich gern wissen, wie Sie sich in einer Abstimmung darüber verhalten würden?

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
21.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

bezüglich Ihrer Frage zum Thema Deutschkenntnisse als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehepartner, möchte ich Ihnen gern meine Auffassung etwas ausführlicher schildern.

Die Integration von Zuwanderern und deren Familien ist ein zentrales Anliegen der unionsgeführten Bundesregierung. Die Menschen, die das Recht erworben haben, dauerhaft hier zu leben, sollen die Chance auf eine vollständige Integration in unsere Gesellschaft verwirklichen können. Mit der Reform des Zuwanderungsgesetzes (Richtlinienumsetzungsgesetz), das Ende August 2007 in Kraft getreten ist, wurden elf EU-Richtlinien umgesetzt. Dabei wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein Mindestalter (18 Jahre) für den Nachzug ausländischer Ehepartner festzulegen. Dies dient dem Schutz junger Ausländerinnen vor Zwangsverheiratung .

Der Ehegattennachzug wurde des Weiteren an den Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache gekoppelt. Integration kann nur über die Sprache gelingen, mit dem Erwerb einfacher Sprachkenntnisse bereits im Heimatland, wird die Integrationsfähigkeit der Zuziehenden von Anfang an gestärkt.

Mit dem Gesetz wurde das Prinzip des "Förderns und Forderns" verankert, indem neben der staatlichen Förderung durch Integrationskurse auf der Seite der ausländischen Bürgerinnen und Bürger die Bereitschaft zur Integration durch Teilnahme am Integrationskurs gesetzlich eingefordert wird.

Das Gesetz enthält darüber hinaus eine "Altfallregelung", mit der die von der Innenministerkonferenz beschlossene Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer fortgeführt wird.

Mit den Änderungen beim Familiennachzug, dem Ausbau der Integrationskurse, der Deutschen Islamkonferenz und dem Einbürgerungstest haben wir eine realitätsbezogene Integrationspolitik auf den Weg gebracht.

Damit Integration gelingt, bedarf es einer Politik des aktiven Miteinanders. Einerseits haben die Zuwanderer Anspruch auf Unterstützung ihrer Bildungs- und Integrationsanstrengungen, andererseits sind von ihnen hinreichende eigene Anstrengungen zu erwarten. Eine gelungene Integration möglichst vieler Menschen ist unabdingbar für den Zusammenhalt in unserer offenen Gesellschaft und ist Basis zur Aktivierung bisher ungenutzter Potenziale.

Was Ihre zweite Frage hinsichtlich der Einführung einer so genannten "Visa-Warndatei" betrifft, so hält die Union in der Tat dieses Vorhaben dem Grunde nach für wichtig, um gezielt Missbrauch vorzubeugen. Selbstverständlich darf dabei nicht über das eigentliche Ziel hinausgeschossen werden und darf nicht der Eindruck eines Generalverdachts entstehen. Daran müssen sich die konkreten Regelungen auch in ihrer Differenziertheit orientieren. Mehrere Millionen Menschen beantragen pro Jahr Visa für unser Land. Um diesen Ansturm bewältigen zu können, müssen die deutschen Visastellen mit modernsten technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden, statt auf Karteikarten und Einzelnachfragen zurückgreifen zu müssen. Ein dauerhafter Verzicht auf die Warndatei nach den genannten Kriterien auf das Notwendige beschränkt, geht vor allem zu Lasten der Millionen rechtstreuer Menschen, die für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik nun längere Wartezeiten für die Bearbeitung ihres Visumantrages in Kauf nehmen müssen.

Wir dürfen auf keinen Fall dem pauschalen Versuch unterliegen, Reisefreiheit und effiziente Kontrollen gegeneinander auszuspielen. Das wäre unter dem Blickwinkel von notwendiger Sicherheit und Schutz nicht redlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
23.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

heute las ich im Spiegel einen Artikel über Ihr Vorhaben "Benimm-Regeln" im Internet einzuführen. Sie wollen mit Jugendlichen und mit Verantwortlichen einen Verhaltenskodex aufstellen.

Nun frage ich mich, wie Sie so etwas realisieren wollen. Effektiv gibt es für das Internet in seiner Gesamtheit keine universellen Verantwortlichen. Außerdem kann man dem Internet keinen Verhaltenskodex aufzwingen, dafür gibt es zuviele Blogs, Foren und Chats, die zusätzlich noch außerhalb des deutschen Einflussbereichs sind.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
2Empfehlungen
14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Regeln für die Kommunikation im Netz gibt es natürlich auch heute schon, z.B. auf den Community-Sites. Jeder Anbieter hat seine speziellen Anforderungen. Verstößt ein Internetnutzer gegen diese Regeln, kann er verwarnt oder zeitweise von der Nutzung ausgeschlossen werden. Das geht bis hin zur Sperrung des Accounts oder Anzeige bei den Vermittlungsbehörden. Die Anforderungen stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Verhaltenskodizes, die den Nutzern auferlegt werden (z.B. bei SchülerVZ).

Ich bin der Meinung, dass wir in aller Breite diskutieren müssen, wie wir mit dem Thema Freiheit im Netz umgehen wollen. Mir geht es darum, dass sich alle auf bestimmte Grundregeln verständigen - und zwar freiwillig.

Mobbing und Cyberbullying sind Beispiele ernster Verletzungen, denen wir tatkräftig begegnen müssen. Flankierend brauchen wir Vereinbarungen wie zum Beispiel die freiwillige Selbstkontrolle, die die Social-Community-Betreiber Lokalisten, StudiVZ und wer-kennt-wen unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. (fsm) miteinander getroffen haben.

Die Unternehmen verpflichten sich, vor allem junge Nutzer durch technische Maßnahmen vor Missbrauchshandlungen Dritter zu schützen und durch eine verstärkte Aufklärung von Minderjährigen, Eltern und Pädagogen gezielt darauf hinzuweisen, welche Schutzmöglichkeiten bestehen. Das ist ein gutes Beispiel gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und kann nur durch das freiwillige Engagement der Unternehmen erreicht werden. Und es ist ein guter Ansatz, der zum Nachahmen animieren sollte. Mir ist wichtig, dass wir auf allen Ebenen ansetzen.

Klar ist: Kinder- und Jugendschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
23.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

einem Schreiben der Staatsanwaltschaft (link unten) entnehme ich, dass bei Ihrer Vorführung von Kinderpornographie vor ausgewählten Journalisten Material direkt aus dem Internet vorgeführt wurde. Hierzu meine Frage: In welchen Land stand der Server mit dem Material und warum wurden die Dateien dort offenbar nicht umgehend gelöscht?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen



Quelle mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft:
twitpic.com
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
2Empfehlungen
14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Vertreter der obersten Polizeibehörden aus Dänemark und Norwegen haben in einem Hintergrundgespräch mit Journalistinnen und Journalisten erläutert, wie die Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Seiten in den beiden Ländern seit 2004 und 2005 umgesetzt wird.

Die Polizeibeamten haben in diesem Zusammenhang die Merkmale typischer Seiten mit kinderpornographischen Inhalt erläutert und dazu auch bereits nicht mehr aktive Seiten zur Veranschaulichung gezeigt. Im Rahmen ihrer Funktion waren sie dazu berechtigt.

Das Material selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits im Netz gelöscht

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
23.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau von der Leyen.

Den heutigen Nachrichten konnte ich ihren Plan entnehmen, "Benimmregeln" für das Internet einzuführen.

Ich wollte Sie deshalb auf die sog. "Netiquette" hinweisen, ein (natürlich) nicht per Gesetz definierter Verhaltenskodex, der ähnlich wie die sog. "Benimmregeln im Alltagsleben" , die Regeln für das Miteinander im Internet beschreibt.

Dass sich hieran leider nicht alle halten ist natürlich bedauerlich, aber schließlich gibt es ja auch kein Gesetz, um einen unhöflichen Kunden beim Bäcker zu belangen.

Sollten Sie darüber hinaus eine Art Gesetz für diese Regelung anstreben, würde mich wirklich interessieren wie das aussehen soll und vor allem möchte ich dies dann bitte auch in der realen Welt angewendet sehen.

Außerdem ist es bereits mit der jetzigen Gesetzesgrundlage möglich, rechtlich gegen Personen vorzugehen, die jemanden verleumden oder beleidigen.

Was soll also ein weiteres Gesetz bitte im Detail regeln?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
1Empfehlung
14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

Mir geht es nicht um ein neues Gesetz, sondern darum, dass sich alle auf bestimmte Grundregeln verständigen - und zwar freiwillig. Mobbing und Cyberbullying sind ernste Verletzungen, denen wir tatkräftig begegnen müssen.

Ein gutes Vorbild, wie so etwas gelingen kann, ist der von Ihnen angesprochene Verhaltenskodex, dessen Einhaltung für die Beteiligung in vielen Foren notwendig ist. Jeder Anbieter hat seine speziellen Anforderungen.

Verstößt ein Internetnutzer gegen diese Regeln, kann er verwarnt oder zeitweise von der Nutzung ausgeschlossen werden. Das geht bis hin zur Sperrung des Accounts oder Anzeige bei den Vermittlungsbehörden. Das zeigt: Es ist durchaus möglich, für alle Beteiligten verständliche und akzeptable Spielregeln aufzustellen, die das Miteinander im Netz wirksam regeln.

Auf die Tatsache, dass sich leider nicht alle daran halten, haben einige Forenbetreiber bereits reagiert. Ein gutes Vorbild ist die Vereinbarung zur freiwilligen Selbstkontrolle, die die Social-Community-Betreiber Lokalisten, StudiVZ und wer-kennt-wen unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. (fsm) miteinander getroffen haben.

Die Unternehmen verpflichten sich, vor allem junge Nutzer durch technische Maßnahmen vor Missbrauchshandlungen Dritter zu schützen und durch eine verstärkte Aufklärung von Minderjährigen, Eltern und Pädagogen gezielt darauf hinzuweisen, welche Schutzmöglichkeiten bestehen. Das ist ein gutes Beispiel gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins und freiwilligen Engagements der Unternehmen.

Und es ist ein guter Ansatz, der zum Nachahmen animieren sollte. Mir ist wichtig, dass wir auf allen Ebenen ansetzen. Klar ist: Kinder- und Jugendschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Ursula von der Leyen
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.