Dr. Ursula von der Leyen (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Dr. Ursula von der Leyen
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
-
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
1, Niedersachsen
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(...) Es handelt sich dabei um eine allgemeine präventive Maßnahme. Angesichts des massenhaften Auftretens und der raschen Veränderung der kinderpornografischen Angebote können diese - insbesondere bei der Prüfung der Listenaktualität - nicht alle tagesaktuell von einem Richter bzw. einer Richterin überprüft werden. Das ist vor dem Hintergrund der Zielsetzung der präventiven Sperre als Gegenstand von Warnung und Ächtung rechtlich auch nicht notwendig. (...)
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Frage zum Thema Wirtschaft
19.09.2009
Von:

Das heutige Patentsystem stammt aus einer Zeit industriell geprägter Wirtschaftssysteme. Es geht von langen Innovationszeiten und Erfindungen als Insellösungen aus. Dies ist das Gegenteil der Realität moderner Innovation. Patente werden missbraucht, um ganze Märkte von Konkurrenten zu befreien. Es gibt Patente auf Pflanzen, Gene, Geschäftsideen und triviale Algorithmen. Patentrechtsklagen sind für mittelständische Firmen oft nicht bezahlbar und stellen für diese ein Existenzrisiko dar. Staatlich finanzierte Grundlagenforschung wird bei Erfolg in Unternehmenspatente umgesetzt und bleibt dem Gemeinwohl hinter Preisschranken verschlossen. Stimmen Sie zu, dass sich das Patentsystem einer Generalüberholung unterziehen sollte?

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Frage zum Thema Soziales und Familie
20.09.2009
Von:

Verehrte Frau von der Leyen,

inwieweit das Elterngeld Augenauswischerei war, erleben mittlerweile viele Steuerpflichtige die ihre Steuererklärung abgeben. Dass diese Zuwendung dem Progressionsvorbehalt unterliegt wurde seinerzeit nicht erklärt. Soll heissen.. da Geld ist definitiv nicht steuerfrei, so man anderweitige Einkünfte hat (z.B. einen arbeitenden Ehemann).
Von Ihrer vielgepriesenen Absetzbarkeit der Kindergartenbeiträge kommen auch nur solche in Genuss, die genug verdienen und nennbare Steuern bezahlen. Ein nicht ausser Acht zu lassender Anteil der Bürger zahlt so wenig bis kaum Steuern, dass sich das kaum auswirkt.
Eine "gesunde Schulspeisung", die von der EU subventioniert würde mit 50 % der anfallenden Kosten wurde in BaWü (schwarz-gelbe Regierung) gekippt, weil kein Geld vorhanden sei. Für LZB´s war Geld aber vorhanden.
Kinder von Geringverdienern können an Klassenfahrten nicht teilnehmen. Die liegen knapp über der Hartz IV Grenze, bekommen keine Zuschüsse,leiden drunter, dass ihre Eltern sich trotz guter Ausbildung "unter Wert" verkaufen müssen. Aus eigener Erfahrung kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass der Übergang von Realschule auf Gymnasium in RLP trotz Intelligenzpotentials des Kindes ohne die finanziellen Mittel der Eltern nicht machbar ist. Hier stelle ich auch manchen Lehrer an den Pranger, der nach verbeamtung seinen "Auftrag" nicht mehr ernst nimmt oder in der MSS auf Gymnasien Null-Kurse die Rettung bedeuten weil man z.B. kein Französisch kann und Kleines Latinum machen will, aber mangels Lehrer dies nicht gegeben wird und der "Null-Kurs" Französisch dennoch 4 Jahre Vorkenntnisse bedarf. Einzelfälle durchaus! Aber diese Einzelfälle kosten vereinzelte Familie viel Geld an Nachhilfe, wenn geistiges Potenzial ansich vorhanden ist,aber die Vorgaben die Möglichkeiten beschneiden.
Ist hier nicht Handlungsbedarf für eine Familienminsterin geboten? Wo bleibt denn die Chancengleichheit für Kinder "armer Leute"?
Mfg
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
1Empfehlung
25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail in der Sie mich auf eine Vielzahl von Problemen im Alltag mit Kindern hinweisen und die Chancengleichheit für Kinder einfordern. Ich kann Ihnen versichern, dass es mir bei all meinen Bemühungen in der Familienpolitik und in der Kinder- und Jugendpolitik genau um diese Chancengleichheit geht.

Gleiche und gute Lebensbedingungen von Familien und Kindern sind das Ziel der Bundesregierung: Zum einen geht es um die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Lebensverlauf, also von der Geburt des Kindes bis zu dessen Ausbildung; und zum anderen um die frühe Förderung, Bildung und soziale Integration der Kinder.

Mit dem Ausbau der vorrangigen Leistungen für Familien - wie dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld - verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die soziale Lage von Kindern aus einkommensschwachen und hilfebedürftigen Familien weiter zu verbessern und diese Familien von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabhängig zu machen.

Dazu trägt der weiterentwickelte Kinderzuschlag seit Oktober 2008, die deutlichen Leistungsverbesserungen beim Wohngeld und auch die Kindergeld-Erhöhung seit Januar 2009 bei. Seit seiner Weiterentwicklung ist die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag um 150 % auf rund eine Viertelmillion gestiegen. Gleichzeitig verzeichnen wir deutliche Verbesserungen für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ( SGB II ). Ein weiterer Ausbau des Kinderzuschlags ist geplant. Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung darüber hinaus allen Kindergeldberechtigten einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro gewährt, der ausdrücklich nicht auf Sozialleistungen angerechnet wurde und damit auch bei den Familien, die Hartz-IV-Leistungen (SGB II) erhalten, in voller Höhe angekommen ist. Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 sind die Bedarfssätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren im SGB II und bei der Sozialhilfe auf 70 % der Regelleistung erhöht worden. Diese Kinder erhalten nun monatlich 35 Euro mehr. Damit Kinder von Eltern mit geringem Einkommen auch beim Bildungserwerb nicht benachteiligt werden, erhalten bedürftige Schulkinder im SGB II und in der Sozialhilfe sowie auch die kinderzuschlagsberechtigen Kinder mit dem Schulbedarfspaket seit diesem Jahr jeweils zum Schuljahresbeginn 100 Euro.

Eine jüngste Studie des Münchner ifo-Instituts (vom 27.08.2009) zur Entwicklung der Haushaltseinkommen seit dem III. Quartal 2008 bestätigt die Politik der Bundesregierung - vor allem in den Zeiten der Krise - auf der ganzen Linie: Familienhaushalte haben heute aufgrund der familienpolitischen Leistungen der letzten 12 Monate insbesondere im niedrigem Einkommensbereich ein deutlich höheres Einkommen als noch vor einem Jahr - zum Teil um 10% und mehr (Grundsicherungsempfänger +5,1%, Familien mit mittlerem bis höherem Einkommen +2,5%)

Soweit Sie in Ihrem Schreiben beklagen, Kinder von Geringverdienern könnten nicht an Klassenfahrten teilnehmen, weil Sie - anders als Familien im Arbeitslosengeld II - keine Zuschüsse dafür erhielten, möchte ich Sie gern auf folgendes aufmerksam machen: Nach der Regelung des § 23 im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) können Hilfebedürftige für bestimmte Bedarfe einmalige Leistungen als Geldleistung oder auch als Sachleistung (Gutschein) erhalten. Zu diesen einmaligen Leistungen zählen neben der Wohnungserstausstattung oder der Erstausstattung bei Schwangerschaften auch mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Entgegen Ihrer Annahme können die Leistungen für diese Sonderbedarfe vom Träger der Grundsicherung auch dann gewährt werden, wenn daneben kein Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht. Damit haben beispielsweise auch Familien, die den Kinderzuschlag beziehen, Anspruch auf diese einmaligen Leistungen. Voraussetzung ist allerdings, dass der entsprechende Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln voll gedeckt werden kann. Ich empfehle Ihnen daher, sich in einem solchen Fall, an den für Sie zuständigen Grundsicherungsträger zu wenden und die Anspruchsvoraussetzungen dort überprüfen zu lassen.

Sie haben in Ihrem Schreiben eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen, nicht zu allen kann ich konkret Stellung beziehen, da beispielsweise Fragen der Schulspeisung oder die Bildungspolitik in der Verantwortung der Länder und Kommungen liegen. Aber auch hier kann ich Ihnen versichern, dass ich alles daran setze, mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
20.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

eigentlich wollte ich gestern auf dem Lindener Marktplatz nur einkaufen, und wurde auf sie aufmerksam als sie zusammen mit einer Traube Menschen über eben diesen liefen.
Offensichtlich waren diese Menschen aber nicht ganz Ihrer Meinung was Ihre Politik in Sachen Zensur betrifft.

Als ich mit einem der Demonstranten sprach, erklärte mir dieser warum sie überhaupt demonstrierten. Da an Sie kein herankommen war, um mir Ihre Sicht der Dinge anzuhören, möchte ich diese auf diesem Wege gern einholen.

Stimmt es, dass es in Deutschland noch immer 69 Server mit Kinderpornographischen Inhalt stehen, zum Zeitpunkt der Einführung der Zensur waren es ebenfalls 69. Wenn ja, wieso wurden die Betreiber noch nicht dingfest gemacht, bzw. die Server beschlagnahmt? Das man für ausländisch stationierte Server diese Art der Zensur mit unglaublich viel Phantasie verstehen könnte sehe ich noch ein, aber warum machen Sie nicht im eigenen Land erst einmal "klar Schiff"?

Sollten diese mir zugetragenen Informationen richtig sein, so kann ich die Motivation der Menschen auf die Strasse zu gehen durchaus verstehen. Ich hoffe allerdings, dass Sie mich hier eines besseren belehren.

Mit freundlichem Gruß

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Frage zum Thema Soziales und Familie
20.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

derzeit beginnt wieder die Mehrwertsteuer-Diskussion. Obwohl sich die Parteien noch dezent zurückhalten, haben sie auch diverse Pläne in der Schublade und manche plädieren für eine Anhebung der Steuer auf 25 % im Gegenzug auf einen Einkommenssteuer- und Lohnnebenkostenreduzierung.

Wie lässt sich das mit Ihrer Förderung der Familie verbinden? Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer führt bei einer hohen Kinderzahl automatisch zu höheren Kosten bei Lebensmitteln, Anschaffungen etc. und damit zu einem niedrigeren Einkommen abgesehen von der Tatsache, dass eine Erwerbstätigkeit dieser Mütter nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist. Sind Sie also doch nicht daran interessiert, Familien auch finanziell zu entlasten und damit zu ermutigen, Kindern zu bekommen und großzuziehen?

Mit freundlichen Grüßen,

A.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
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24.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat im Falle eines Wahlsieges für die CDU eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eindeutig ausgeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
20.09.2009
Von:

Ich habe im Juni 2008 meinen Sohn zur Welt gebracht, bin allein erziehend und habe auch von meiner Familie wenig Unterstützung, da alle hart arbeiten müssen um sich über Wasser zu halten. Ich selbst war 1 Jahr nach der Geburt zu Hause, hab auch Arbeit
gesucht, aber keine gefunden, bzw nirgendwo die Möglichkeit bekommen, mich wenigstens einmal vorzustellen. Im Mai diesen Jahres zog ich von Hoyerswerda nach Dresden (mit eigenen Mitteln). In Hoyerswerda hätte ich einen Krippenplatz für meinen Sohn bekommen können, dort gibt es Plätze, Mütter, die arbeitslos sind, schaffen Ihre Kinder dort für 3 Stunden täglich hin und auch 1 Euro- Jobberinnnen dürfen dies in Anspruch nehmen.
In Hoyerswerda gibt es aber keine Arbeit und auch keine gescheiten Möglichkeiten zur Weiterbildung. In Dresden hingegeben gibt es Arbeit, gibt es Schulen, gibt es Universitäten ABER keine freien Krippenplätze und auch keine freien Tagesmütter! Hier hätte ich schon 2 Stellenangebote annehmen können, bei welchen ich nicht mehr vom Amt abhängig gewesen wäre, hatte aber keinen Krippenplatz für meinen Sohn... Doch nichtmal jetzt findet sich etwas. Würde ich aber die Schule wieder abbrechen, so säße ich wieder mindestens 1 Jahr daheim. Noch 1 Jahr in dem ich keinen Cent eigenständig erwirtschafte. Ich möchte studieren, mein Leben absichern. Das kann ich ohne Abitur nicht. Das Jugendamt ist bereit eine Betreuung zu bezahlen. Geld ist wohl immer da. Immer an der falschen Stelle. Denn für einen neuen Kindergarten, für mehr Betreuer, für mehr Personal und Einrichtungen ist anscheinend kein geld da.
Wie kann man von den Bürgern Deutschlands, von den Müttern und Vätern, verlangen, arbeiten zu gehen,zu studieren, sich weiterzubilden und Steuern zu zahlen, wenn dabei nicht mal die Möglichkeit gegeben ist, dies zu verwirklichen? Wie stellen sie sich das "da oben" vor?? Soll ich mein Kind abends bis 22 Uhr mit in die Schule nehmen?
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

für mich ist es ein zentrales Anliegen, Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade auch bei Alleinerziehenden zu beseitigen. Das von Ihnen genannte Beispiel steht Pate für eine solche Problemlage. Wir haben in dieser Legislaturperiode viel erreicht, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirksamer zu fördern. Durch das am 16. Dezember 2008 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz ist das einschlägige Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auch unter diesem Blickwinkel novelliert worden. Nach § 24 Absatz 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung durch das neue Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, "in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn […] die Erziehungsberechtigten (a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, (b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder (c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende ) erhalten. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf." Damit ist sichergestellt, dass der Ihnen bereit zu stellende Betreuungsplatz auch Ihre besonderen Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeiten abdeckt und Sie nicht auf starre Stundenregelungen verwiesen werden.

Nach der Übergangsvorschrift des § 24a SGB VIII in der Fassung des KiföG können zwar Kommunen, die noch kein bedarfsgerechtes Angebot vorweisen können, ausnahmsweise von dieser Regelung abweichen; in jedem Fall sind aber bei dem stufenweise auszubauenden Betreuungsangebot Kinder, die die Bedarfskriterien des § 24 Abs. 3 SGB VIII n.F. erfüllen, vorrangig zu berücksichtigen. Ab dem 1. Juli 2013 greift dann der allgemeine Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren.

Zuständig für die Umsetzung der geschilderten Vorschriften des SGB VIII ist das örtliche Jugendamt, an das Sie sich unter Verweis auf die beschriebene Gesetzeslage wenden sollten. Ausdrücklich hinweisen möchte ich Sie auch auf das Wunsch- und Wahlrecht, das Ihnen nach § 5 SGB VIII bei der Kinderbetreuung zusteht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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