Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für Ihre Mail in der Sie mich auf eine Vielzahl von Problemen im Alltag mit Kindern hinweisen und die Chancengleichheit für Kinder einfordern. Ich kann Ihnen versichern, dass es mir bei all meinen Bemühungen in der Familienpolitik und in der Kinder- und Jugendpolitik genau um diese Chancengleichheit geht.
Gleiche und gute Lebensbedingungen von Familien und Kindern sind das Ziel der Bundesregierung: Zum einen geht es um die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Lebensverlauf, also von der Geburt des Kindes bis zu dessen Ausbildung; und zum anderen um die frühe Förderung, Bildung und soziale Integration der Kinder.
Mit dem Ausbau der vorrangigen Leistungen für Familien - wie dem Kindergeld, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld - verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die soziale Lage von Kindern aus einkommensschwachen und hilfebedürftigen Familien weiter zu verbessern und diese Familien von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende unabhängig zu machen.
Dazu trägt der weiterentwickelte Kinderzuschlag seit Oktober 2008, die deutlichen Leistungsverbesserungen beim Wohngeld und auch die Kindergeld-Erhöhung seit Januar 2009 bei. Seit seiner Weiterentwicklung ist die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag um 150 % auf rund eine Viertelmillion gestiegen. Gleichzeitig verzeichnen wir deutliche Verbesserungen für Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ( SGB II ). Ein weiterer Ausbau des Kinderzuschlags ist geplant. Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung darüber hinaus allen Kindergeldberechtigten einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro gewährt, der ausdrücklich nicht auf Sozialleistungen angerechnet wurde und damit auch bei den Familien, die Hartz-IV-Leistungen (SGB II) erhalten, in voller Höhe angekommen ist. Mit Wirkung zum 1. Juli 2009 sind die Bedarfssätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren im SGB II und bei der Sozialhilfe auf 70 % der Regelleistung erhöht worden. Diese Kinder erhalten nun monatlich 35 Euro mehr. Damit Kinder von Eltern mit geringem Einkommen auch beim Bildungserwerb nicht benachteiligt werden, erhalten bedürftige Schulkinder im SGB II und in der Sozialhilfe sowie auch die kinderzuschlagsberechtigen Kinder mit dem Schulbedarfspaket seit diesem Jahr jeweils zum Schuljahresbeginn 100 Euro.
Eine jüngste Studie des Münchner ifo-Instituts (vom 27.08.2009) zur Entwicklung der Haushaltseinkommen seit dem III. Quartal 2008 bestätigt die Politik der Bundesregierung - vor allem in den Zeiten der Krise - auf der ganzen Linie: Familienhaushalte haben heute aufgrund der familienpolitischen Leistungen der letzten 12 Monate insbesondere im niedrigem Einkommensbereich ein deutlich höheres Einkommen als noch vor einem Jahr - zum Teil um 10% und mehr (Grundsicherungsempfänger +5,1%, Familien mit mittlerem bis höherem Einkommen +2,5%)
Soweit Sie in Ihrem Schreiben beklagen, Kinder von Geringverdienern könnten nicht an Klassenfahrten teilnehmen, weil Sie - anders als Familien im Arbeitslosengeld II - keine Zuschüsse dafür erhielten, möchte ich Sie gern auf folgendes aufmerksam machen: Nach der Regelung des § 23 im zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) können Hilfebedürftige für bestimmte Bedarfe einmalige Leistungen als Geldleistung oder auch als Sachleistung (Gutschein) erhalten. Zu diesen einmaligen Leistungen zählen neben der Wohnungserstausstattung oder der Erstausstattung bei Schwangerschaften auch mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Entgegen Ihrer Annahme können die Leistungen für diese Sonderbedarfe vom Träger der Grundsicherung auch dann gewährt werden, wenn daneben kein Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht. Damit haben beispielsweise auch Familien, die den Kinderzuschlag beziehen, Anspruch auf diese einmaligen Leistungen. Voraussetzung ist allerdings, dass der entsprechende Bedarf nicht aus eigenen Kräften und Mitteln voll gedeckt werden kann. Ich empfehle Ihnen daher, sich in einem solchen Fall, an den für Sie zuständigen Grundsicherungsträger zu wenden und die Anspruchsvoraussetzungen dort überprüfen zu lassen.
Sie haben in Ihrem Schreiben eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen, nicht zu allen kann ich konkret Stellung beziehen, da beispielsweise Fragen der Schulspeisung oder die Bildungspolitik in der Verantwortung der Länder und Kommungen liegen. Aber auch hier kann ich Ihnen versichern, dass ich alles daran setze, mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen