Dr. Till Backhaus (SPD)
Kandidat Mecklenburg-Vorpommern 2011
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Till Backhaus
Geburtstag
13. März 1959
Berufliche Qualifikation
Diplom-Agraringenieur
Ausgeübte Tätigkeit
Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Wohnort
Nieklitz
Wahlkreis
Ludwigslust I , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
5
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Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass Biogasanlagen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der umwelt-, energie- und agrarpolitischen Ziele der Europäischen Union, des Bundes und des Landes leisten können. Aber natürlich habe ich auch Verständnis für Ihre Sorge über mögliche Auswirkungen der dynamischen Entwicklung von Biogasanlagen auf die Landwirtschaft, Umwelt und Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. (...)
Kandidaten-Check
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Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Dr. Till Backhaus hat bisher noch nicht am Kandidaten-Check teilgenommen.
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Frage zum Thema Umwelt
20.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Backhaus,

Sie halten an der Abwasserregelung für Kleingärten fest. Unsere Kleingartenanlage \"An der Laak\" in Warnemünde liegt im Moorgebiet. Bisher haben Sie keiner Ausnahmeregelung zugestimmt.
Seit etwa 4 Wochen ist unsere Gartenanlage komplett überschwemmt. Das Wasser steht teilweise über 70 cm hoch. Hätten wir schon Kunststoffsammelgruben, würden diese munter durch die Anlage schwimmen. Es ergeben sich zwei Fragen:

1. Gibt es die Möglichkeit bei schwierigen Bodenverhältnissen eine Ausnahmeregelung zu erlassen? und/oder

2. Können Sie dafür Sorge tragen, dass der Abwasser- und Bodenverband seine Aufgaben bezüglich der Wasserregulierung, in diesem Fall das Schöpfwerk Rostock Groß-Klein, auch wahrnimmt.

Die Fragen sind zwar etwas persönlich, aber es bertifft etwa 700 Kleingärten in Warnemünde.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Till Backhaus
bisher keineEmpfehlungen
23.08.2011
Sehr geehrter Herr ,

ich habe volles Verständnis für die Sorgen der Kleingärtner. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass in diesem Sommer gerade auch in Rostock die durchschnittliche Niederschlagsmenge um 400 Prozent überschritten wurde. In einer solchen Extremsituation kann ein auf die "übliche" Regensituation eingestelltes Schöpfwerk keine zufriedenstellende Entwässerung leisten. Dafür wurde es nicht gebaut. Überschwemmungen im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes können daher, so bedauerlich dies für die Betroffenen auch ist, unter diesen extremen Bedingungen nicht verhindert werden. Auch eine Modernisierung würde nicht zu der enormen Steigerung der Pumpleistung führen, die erforderlich wäre, um die jetzige Situation ohne Überschwemmungen beherrschen zu können.

Leider bewahrheitet sich jetzt gerade in solchen Situationen wieder, dass Kleingartenanlagen überwiegend in solchen Gebieten angelegt wurden, die für eine Wohn- und Gewerbeansiedlung auf Grund der schwierigen Bedingungen nicht geeignet waren.

Bei meinem Besuch in den Rostocker Kleingartenanlagen "Am Moor" und am "Wiesengrund" im April 2011 haben wir über den Einbau von abflusslosen Sammelgruben in Gebieten mit hohem Grundwasserstand diskutiert. Dabei wurde hervorgehoben, dass hohe Grundwasserstände immer die Gefahr des Aufschwimmens entleerter oder teilgefüllter Behälter mit sich bringen und deshalb besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen.

Ich habe auch stets betont, dass die Entscheidung, mit welchen Maßnahmen in den jeweiligen Kleingartenvereinen die Umweltanforderungen konkret umgesetzt werden können, zwingend vor Ort zwischen den Kleingartenvereinen, der unteren Wasserbehörde und der Abwasser beseitigungspflichtigen Körperschaft abgestimmt werden müssen. Als Kleingärtner sind Sie Pächter eines Teilgrundstücks. Deshalb ist es wichtig, dass man im gesamten Verein und gemeinsam mit den genannten Behörden zu einer Lösung kommt. Dabei wird man auch die aktuelle Situation mit berücksichtigen.

Sie werden mir aber zustimmen, dass dies vor Ort auf die konkrete Situation bezogen, abgestimmt und entschieden werden kann. Vor Ort und nicht im Ministerium wird über Ausnahmeregelungen bzw. Terminverschiebungen entschieden, wenn der Verein darlegen kann, worin die besonderen Schwierigkeiten bestehen und bis wann sie gelöst werden können. Das haben auch die Abgeordneten des Landtages so entschieden. Wenn gar keine Lösung gefunden wird, das anfallende Abwasser ordnungsgemäß zu entsorgen, bleibt immer die Möglichkeit, WC und Dusche abzustellen und somit dafür zu sorgen, dass überhaupt kein Abwasser im Kleingarten anfällt.

Sehr geehrter Herr ,

mir ist bewusst, wie schwierig es unter Umständen sein kann, für Kleingartenanlagen in derart ungünstigen Lagen, geeignete Lösungen für eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu finden. Dennoch kann es gerade auch im Hinblick auf die gegenwärtigen Überschwemmungen, der Abwasseraustritte und erster Seuchenbefürchtungen nicht bei dem gegenwärtigen Status quo bleiben. Die Abwasser- und Bodenverbände und die zuständigen Kommunen werden Sie in ihren Bemühungen unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Till Backhaus
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Frage zum Thema Umwelt
25.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Backhaus,

der Streit um die Abwasserbeseitigung in Wöbbelin ist ja ständig in der Presse präsent, deshalb wird meine Frage auch viele Bürger interessieren.
Der ZkWAL hat trotz anhängigen Gerichtsverfahren wegen der Austrittserklärung und des Entzugs der Abwasserbeseitigungspflicht durch die Gemeinde Wöbbelin mit dem Bau der zentralen Abwasserleitung in Wöbbelin begonnen. Auf dem Bauschild wird damit geworben, dass diese Maßnahme durch Ihr Ministerium aus dem Fond der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrastruktur und des Küstenschutzes" sowie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert wird.
Warum wurden diese Fördermittel bewilligt, obwohl bei schwebenden Gerichtsverfahren keine Tatsachen geschaffen werden dürfen und Fördermittel der EU nur bei Einvernehmen der Gemeinden gezahlt werden?
Wie stehen Sie zu der Problematik der Verschwendung von Fördergeldern in M-V?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Till Backhaus
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30.08.2011
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihr Schreiben bzgl. der Gemeinde Wöbbelin. Dieses Thema ist mir seit langem wohlbekannt und ich hoffe, dass der den Ort spaltende Streit um den richtigen Weg der Abwasserentsorgung bald ein Ende hat. Ich will versuchen, den Verlauf dieses niemand glücklich machenden Streits kurz chronologisch darzustellen. Und wenn Sie beim Lesen eine gewisse Parteilichkeit bemerken, bitte ich zu bedenken, dass ich als Umweltminister auch dem Schutz des Grundwassers verpflichtet bin.

Was ist in Wöbbelin passiert und wie ordnet sich dies rechtlich ein?

Im Sommer 2005 hat der ZkWAL der Mitgliedsgemeinde Wöbbelin mitgeteilt, dass der Anschluss von Wöbbelin an die Kläranlage Neustadt Glewe vorgesehen sei und Ende 2005 mit den Bauarbeiten begonnen werde. Seitens des StAUN SN wurden hierfür Fördermittel reserviert. Die Gemeinde legte gegen diesen Beschluss Widerspruch ein. Es fand eine Bürgerbefragung durch die Gemeindevertretung statt, bei der sich 100 Grundstückseigentümer für eine dezentrale, 50 für eine zentrale Abwasserbeseitigung entschieden, 106 haben sich enthalten. Daraufhin hat die Gemeindevertretung den Zweckverband aufgefordert, bei der Unteren Wasserbehörde einen Antrag auf die Übertragung der Abwassserbeseitigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu stellen (§ 40 Abs.3 Nr 7 LWaG). Der Antrag wurde zweimal gestellt und zweimal abgelehnt.

Am 29.01.2009 beschloss die Gemeindevertretung mit 5/4 Stimmen, aus dem Zweckverband auszutreten. Seitens der Kommunalaufsicht werden der Gemeinde die Bedingungen für einen Austritt mitgeteilt, Zitat aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht des Landrats des Landkreises Ludwigslust: "Der für einen wirksamen Austritt zu fassende Beschluss ist insbesondere unter Beachtung des Erlasses des Innenministeriums M-V über den Austritt von Verbandsmitgliedern aus Zweckverbänden vom 01.04.1999 zu erarbeiten. In genanntem Erlass heißt es z.B. unter Ziffer 1, dass die austrittswillige Vertretungskörperschaft Überlegungen zur zukünftigen Aufgabenerfüllung anzustellen hat, die in Ihre Beschlussfassung eingehen müssen. Diese müssen nicht nur die geplante Art und Weise der zukünftigen Aufgabenerfüllung erfassen, sondern insbesondere auch deren Finanzierbarkeit (§ 31 Abs. 2 Satz 2 KV M-V) darstellen. Zunächst werden in o.g. Beschluss keine Aussagen über die Finanzierung des Austrittes getroffen. Weiterhin mangelt es dem o.g. Beschluss an Überlegungen zur künftigen Aufgabenerfüllung. Insofern entspricht der o.g. Beschluss nicht den für einen wirksamen Austritt zu erfüllenden Anforderungen."

Dem Austrittsbegehren der Gemeinde Wöbbelin ist bis heute nicht stattgegeben, die Gemeinde Wöbbelin ist weiterhin Mitglied des ZkWAL, d.h. der ZkWAL ist weiterhin in Wöbbelin abwasserbeseitigungspflichtig. Ein Entzug dieser Verpflichtung durch die Gemeinde ist, wie Sie in Ihrem Schreiben darstellen, wasserrechtlich nicht möglich.

Warum? Die Abwasserbeseitigungspflicht ist gem. § 40 Landeswassergesetz eine kommunale Pflichtaufgabe. Der Umfang dieser gesetzl. Aufgabe ist in den §§ 54-61 WHG beschrieben, danach ist das Abwasser so zu behandeln, dass Menge und Schädlichkeit so gering gehalten werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Regeln möglich ist. Die Größe einer Gemeinde, die Struktur von Bebauung und Gewerbe, die Empfindlichkeit der Vorflut sind die Bestimmungsgrößen, wie die gesetzliche Forderungen zu erfüllen sind. Die zuständige Wasserbehörde des LK LWL hat im Einvernehmen mit der technischen Fachbehörde StAUN SN und der obersten Wasserbehörde dem Landwirtschafts- und Umweltministerium entschieden, dass für Wöbbelin eine dezentrale Abwasserbeseitigung über Kleinkläranlagen aufgrund der Siedlungsstruktur und in Ermangelung eines geeigneten Vorfluters nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Das Jahr 2011 geht dem Ende zu und in Wöbbelin wird immer noch aus z.T. völlig veralteten Anlagen unzureichend gereinigtes Abwasser in das Grundwasser eingeleitet. Dem kann und darf die Wasserbehörde des LR LWL nicht länger zusehen. Aus diesem Grund wurde der ZkWAL aufgefordert, seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung nachzukommen.

Die von Ihnen reklamierten Bautätigkeiten, gefördert durch das StALU WM (ehem. StAUN SN) ist weder eine Verschwendung von Fördermittel noch ein Eingriff in schwebende Verfahren. Die Art und Weise, wie das Abwasser zu reinigen ist, entscheidet auf der Grundlage des Wasserrechtes die zuständige Wasserbehörde, unabhängig davon, wem die Abwasserbeseitigungspficht obliegt. Eine EU-Vorschrift, dass Fördermittel an Zweckverbände nur mit Zustimmung der Gemeinde vergeben werden dürfen, gibt es nicht.

Diese Mittel sind für den Grundwasserschutz der Region gut angelegtes Geld und außerdem sorgen diese Fördermittel auch dafür, dass die Wöbbeliner bezahlbare Abwassergebühren bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Till Backhaus
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Frage zum Thema Umwelt
31.08.2011
Von:

Sehr geehrter Dr. Backhaus,

vielen Dank für die Antwort auf meine Frage vom 25.08.2011.
Leider kann man Ihrer Antwort sehr deutlich entnehmen, dass auch Sie nur einseitig informiert sind.
Ich möchte deshalb zu den Hauptaussagen (Zitaten) Stellung nehmen. Und Ihnen einige weitere Fragen dazu stellen.
1. Was soll mir diese lückenhafte Aufstellung sagen?
"106 haben sich enthalten" Diese Aussage ist falsch. Diese Bürger haben sich überhaupt nicht an der Abstimmung beteiligt.
An der Landtags-Wahl 2006 (Für jeden noch mal nachzulesen) haben sich auch nur 59,1% der Bürger beteiligt und keiner hat behauptet 40,9% haben sich enthalten.
2. Wie stehen Sie zu demokratischen Beschlüssen der Kommunen?
"Dem Austrittsbegehren der Gemeinde Wöbbelin ist bis heute nicht stattgegeben"
3. Kennen Sie das Urteil des Verwaltungsgerichtes etwa schon?
"Die zuständige Wasserbehörde des LK LWL hat ... entschieden, ..."
Genau, Sie hat das entschieden. Argumente wurden dazu nicht berücksichtigt.
4. Warum geht es dann aber im nur 800m weit entfernten Ortsteil Dreenkrögen?
"Das Jahr 2011 geht dem Ende zu und in Wöbbelin ...."
Wenn die Wasserbehörde des LR LW die demokratische Entscheidung der Gemeinde Wöbbelin nicht abgelehnt hätte, würde das Abwasser in Wöbbelin schon längst nach Norm DIN 4261 entsorgt, was für MV laut Gesetz bis 2013 erfüllt sein soll, für die EU gilt das nur für Orte über 2000 Einwohner ab 2013.
Den Beweis erbringt der Ortsteil Dreenkrögen, in dem die Bürger sofort nach Erhalt der wasserrechtlichen Erlaubnis mit dem Bau normgerechter Kleinkläranlagen begonnen haben.
"die Wöbbeliner bezahlbare Abwassergebühren bekommen"
5. Wie soll die Bezahlbarkeit in einem Zweckverband mit 39 Millionen Schulden in Zukunft aussehen; von den Erst-Anschlussgebühren, Reparatur-, Erweiterungs- und Rückbaukosten mal ganz abgesehen?
In ein paar Jahren wird das Thema sicher wieder zur Debatte stehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Energie
02.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Backhaus,

Leider haben Sie meine Fragen nicht ganz zur Zufriedenstellung beantwortet.
Vielleicht hätte ich auch noch konkreter werden sollen.

Z.B. hat die Gemeinde Demen (aufgrund falscher Aussagen des Herrn Bürgermeisters) vor einigen Jahren das meiste Gemeindeland privatisiert, also den Bürgerinnen gestohlen.
Es ist davon auszugehen, dass es nicht nur in unserer Gemeinde so ist, sondern auch anderswo.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Privatisierungen von Gemeindeland, entsprechend der (noch gültigen) Verordnung des Kaisers so schnell, wie möglich wieder rückgängig gemacht werden muss? (Evtl. ist es günstig dem Käufer statt dessen einen Pachtvertrag entsprechend des gezahlten Betrages anzubieten.)

Auch meine Fragen bezügl. der -unagemeldeten- Kontrollen von Biogasanlagen haben Sie nicht wirklich beantwortet.
Werden Sie dafür sorgen, dass innerhalb kürzester Zeit endlich wirksame -unangemeldete, unabhängige - Kontrollen der Biogasanlagen gesetzlich gefordert werden.
Wer kontroliert z.B. ob wirklich Filter eingebaut sind? Wurden Technikfolgeabschätzungen durchgeführt? Begrenzung Anzahl der Anlagen etc.? Kurze Anfahrwege?
Langzeitauswirkungen auf Flora und Fauna! Z.B. massiv verringerte Aufzucht von Jungen bei Störchen, Kranichen etc., Bodenorganismen, Bodenstrukturen etc., Verseuchung der Böden, Lagerung, Entsorgung der Reststoffe!
Es geht nicht nur um die Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion!
Wer kontroliert, wo anfallende Giftstoffe (z.B. Butolinumtoxin - bei Vergasung von Abfällen aus der Fisch- u. Fleischverarbeitung, wie in Kobande) bleiben? Wer kontrolliert -unabhängig, unangemeldet- den Verbleib der Reststoffe?
Ich stelle diese Fragen, weil ich es nicht mehr mit ansehen kann, wie die Lebensgrundlagen unserer Gemeinde zerstört werden!

Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing.(FH) B.
(u.a. Fachkraft für Arbeitssicherheit u. Umweltschutz)

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