Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Promotion und Staatsexamen
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Berufsschullehrerin, Landesschulbehörde Lüneburg
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Stellingen - Eimsbüttel-West , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
19
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(...) Und ich befürchte, dass dies auch Senator Scheele nicht wird beantworten können. Als Schul- und Bildungspolitikerin, die zudem noch für die Themen Frauen und Gleichstellung zuständig ist, betrachte ich diese Entwicklung mit großer Sorge - auch in meinem Wahlkreis. Ich kann Ihnen gerne anbieten, zu diesem Thema weitergehend parlamentarisch tätig zu sein. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Frauen
14.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dr von Berg,

was halten Sie von Stellen in öffentlichen Dienst auf die sich nur Frauen bewerben dürfen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Stefanie von Berg
bisher keineEmpfehlungen
15.11.2012
Dr. Stefanie von Berg
Sehr geehrter Herr ,

ich bin Sprecherin für Frauen und Gleichstellung. Daher bin ich prinzipiell einerseits dafür, dass Frauen gefördert werden müssen, dies andererseits aber auch nicht zu einer umgekehrten Diskriminierung führen darf. Um diese Frage differenziert beantworten zu können, müsste ich schon die genauen Umstände der konkreten Stellenausschreibung, die Sie wahrscheinlich im Kopf haben, kennen. Mir sind bis dato keine Stellen im öffentlichen Dienst bekannt, auf die sich nur ein Geschlecht bewerben kann. Allerdings ist es teilweise so, dass bei sehr niedrigen Frauenquoten in Führungsetagen Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Das halte ich für richtig. Falls Sei weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie sie gerne auf dieser Plattform oder auch per Mail stellen: info@stefanievonberg.de.

Freundliche Grüße,

Stefanie v. Berg
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Frage zum Thema Finanzen
05.12.2012
Von:

Ex-Senatorin Christa Goetsch hat 17 Monate Übergangsgeld kassiert (3 Monate volles Übergangsgeld in Höhe der Besoldungsgruppe B 11 = 42.000 €, dann weitere 14 Monate hälftige Bezüge in Höhe von insgesamt 98.000,-- €, macht zusammen 140.000,-- €), nebenbei hat sie ihre Abgeordnetenbezüge in Höhe von mtl. 2700,-- € erhalten, um dann mit Medienecho versehen, ihre eigentliche Tätigkeit als Lehrerin erst am 01.11.2012 wieder aufzunehmen. Nach Meinung des dbb hamburg ist ein solches Verhalten Ausruhen auf Staatskosten, denn Frau Goetsch hätte ihre Lehrtätigkeit auch bereits direkt nach der für sie verlorenen Bürgerschaftswahl im Februar 2011, sprich im März 2011, wieder aufnehmen können………
Wa halten Sie von einer Änderung?
Antwort von Dr. Stefanie von Berg
bisher keineEmpfehlungen
10.12.2012
Dr. Stefanie von Berg
Sehr geehrter Herr ,

die Entscheidung von Frau Goetsch ist differenziert zu betrachten. Frau Goetsch sollte damals - wie das bei Senatorinnen und Senatoren üblich ist - in den Ruhestand versetzt werden. Dieses hat sie jedoch vehement abgelehnt, sondern sich dafür entschieden, weiter zu arbeiten. Dass sie sich als ehemalige SCHULsenatorin eine gewisse Auszeit nehmen muss, wenn sie - als normale Lehrerin - wieder in die SHULE geht, finde ich mehr als verständlich.

Was den Umgang mit dem Übergangsgeld und dem Ruhegehalt anbelangt: Derzeit wird in Hamburg darüber beraten, das Senatsgesetz für die Zukunft zu ändern. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion ist in diesem Prozess mitberatend. Hierbei setzt sie sich für eine Anhebung der Altersgrenzen beim Ruhegehalt und für eine vereinheitlichte Regelung zur Anrechnung von Einkommen zum Übergangsgeld ein.

Die bürgerschaftlichen Beratungen werden voraussichtlich bis Januar 2013 andauern und in verschiedene parlamentarische Anträge münden.

Freundliche Grüße,
Stefanie v. Berg
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Frage zum Thema Arbeit
12.02.2013
Von:

Guten Tag Frau Dr. von Berg

Ich bin auf eine Stellenanzeige ihrer Partei im Kreisverband Oberhausen gestoßen.
Darin wird eine Praktikumsstelle im Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2013 angeboten.
Die Ausschreibung schließt mit dem Satz: "Wir freuen uns auf alle Bewerbungen, besonders über die von Frauen."
Sowohl ich als auch mehrere Kolleginnen sehen hier von vornherein eine Benachteiligung männlicher Bewerber, stimmen Sie mir darin zu?

Danke für ihre Antwort

Bestse Grüße

Antwort von Dr. Stefanie von Berg
bisher keineEmpfehlungen
12.02.2013
Dr. Stefanie von Berg
Guten Tag Herr ,

nein, das sehe ich nicht als Diskriminierung oder Benachteiligung von männlichen Bewerbern an - das wäre der Fall, wenn Bewerbungen von männlichen Bewerbern von vornherein ausgeschlossen würden. Dies würde gegen das AGG verstoßen. Diese Stellenanzeige sehe ich als Fördermaßnahme im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Hinweise zur Frauenförderung in Stellenanzeigen sind ein typisches Beispiel für eine positive Maßnahme im Sinne des § 5 AGG. Danach ist es zulässig, wegen des Geschlechts strukturell benachteiligte Gruppen zu bevorzugen. Arbeitgeber dürfen deshalb per Stellenanzeige gezielt nach Mitarbeiterinnen suchen, wenn damit bestehende Nachteile für Frauen im Arbeitsleben bekämpft werden sollen. Insgesamt müssen Fördermaßnahmen verhältnismäßig sein. § 5 AGG verlangt "geeignete und angemessene Maßnahmen". Für die zu fördernde Gruppe darf es keinen absoluten Vorrang geben. Es muss also noch im Einzelfall geprüft werden, ob eine Ausnahme von der vorgesehenen Förderung zu machen ist. Bei der endgültigen Stellenbesetzung dürfen die Qualifikationen und die persönliche Situation der männlichen Mitbewerber nicht von vorneherein ignoriert werden. Das ist z. B. bei den üblichen Hinweisen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst der Fall.
Ich hoffe, Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben.

Freundliche Grüße,
Stefanie v. Berg
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